Steueranreize für freiwilligen Naturschutz auf Privatgrund – Umsetzungsmöglichkeiten im deutschen Steuerrecht
Der Schutz von Natur und Artenvielfalt auf privaten Flächen wird aufgrund von drängenden ökologischen Krisen und aktuellen politischen Zielen zu einem zentralen Anliegen des Naturschutzes in Deutschland. In unserem vorherigen Blogbeitrag (Naturschutz auf Privateigentum: Wie Steueranreize eine Schlüsselrolle spielen können) haben wir die Bedeutung von Steueranreizen als innovativem Ansatz hervorgehoben, um private Grundeigentümer*innen für freiwillige Naturschutzmaßnahmen zu gewinnen. In Form von Steuererleichterungen bei Einkommens-, Grund- oder Erbschaftssteuer sind steuerliche Anreize eine langfristige und flexible Alternative zu bestehenden Förderprogrammen, welche oft mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden sind und nur für kurze Laufzeiten gelten. Im Rahmen des BfN geförderten NABU-Projekts „Guter Grund für Naturschutz“ wird untersucht, wie das Modell Steueranreize für Naturschutz auf Privatgrund in Deutschland umsetzbar ist.
Die Kombination von steuerlichen Anreizen mit beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten ist hierbei ein besonders vielversprechender Ansatz im deutschen Steuerrecht, um konkrete Naturschutzmaßnahmen langfristig vertraglich zu vereinbaren und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu gewähren. In diesem Beitrag werden wir ergründen, wie eine solche Kombination in der Praxis aussehen könnte und welche rechtlichen sowie steuerlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.