Allgemein Beiträge

Steueranreize für freiwilligen Naturschutz auf Privatgrund – Umsetzungsmöglichkeiten im deutschen Steuerrecht

Steueranreize für freiwilligen Naturschutz auf Privatgrund – Umsetzungsmöglichkeiten im deutschen Steuerrecht

Der Schutz von Natur und Artenvielfalt auf privaten Flächen wird aufgrund von drängenden ökologischen Krisen und aktuellen politischen Zielen zu einem zentralen Anliegen des Naturschutzes in Deutschland. In unserem vorherigen Blogbeitrag (Naturschutz auf Privateigentum: Wie Steueranreize eine Schlüsselrolle spielen können) haben wir die Bedeutung von Steueranreizen als innovativem Ansatz hervorgehoben, um private Grundeigentümer*innen für freiwillige Naturschutzmaßnahmen zu gewinnen. In Form von Steuererleichterungen bei Einkommens-, Grund- oder Erbschaftssteuer sind steuerliche Anreize eine langfristige und flexible Alternative zu bestehenden Förderprogrammen, welche oft mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden sind und nur für kurze Laufzeiten gelten. Im Rahmen des BfN geförderten NABU-Projekts „Guter Grund für Naturschutz“ wird untersucht, wie das Modell Steueranreize für Naturschutz auf Privatgrund in Deutschland umsetzbar ist.

Die Kombination von steuerlichen Anreizen mit beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten ist hierbei ein besonders vielversprechender Ansatz im deutschen Steuerrecht, um konkrete Naturschutzmaßnahmen langfristig vertraglich zu vereinbaren und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu gewähren. In diesem Beitrag werden wir ergründen, wie eine solche Kombination in der Praxis aussehen könnte und welche rechtlichen sowie steuerlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.

Mehr Tempo beim Bauen – aber zu welchem Preis?

Mehr Tempo beim Bauen – aber zu welchem Preis?

Die Bundesregierung will das Baugesetzbuch modernisieren. Diese Absicht greift eine der zentralen Fragen unserer Zeit auf: Wie wollen wir künftig in unseren Städten und Gemeinden leben? Bis zum 29. April 2026 lief die Verbändebeteiligung, bei der sich der NABU mit einer umfangreichen Stellungnahme eingebracht hat. Der Kabinettsbeschluss soll voraussichtlich Ende Mai gefasst werden.

Die Novelle verspricht schnellere Verfahren, mehr Wohnungsbau, weniger Bürokratie und mehr Klimaanpassung. Aus Sicht einer nachhaltigen Stadtentwicklung bleibt der Entwurf jedoch weit hinter dem zurück, was angesichts der Krisen unserer Zeit notwendig wäre. Dabei setzt die Bundesregierung ihren bereits mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ eingeschlagenen Kurs konsequent fort: Planungsbeschleunigung und Deregulierung werden erneut zur zentralen Antwort auf komplexe wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Probleme erklärt. Zudem scheinen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Instrumenten unvorhersehbar.

Appell von Industrie und NABU: Holz ist zu schade zum Verbrennen!

Appell von Industrie und NABU: Holz ist zu schade zum Verbrennen!

Holz ist ein unverzichtbarer Rohstoff – auch für den Klimaschutz. Holz soll künftig deutlich mehr klimaschädliche Baustoffe wie Beton ersetzen und CO2 langfristig binden. Wir nutzen es in Möbeln, Spanplatten und Türen. Und es soll in Zukunft sogar fossiles Gas und Öl in der Grundstoffchemie ersetzen. Dabei dürfen wir aber die Wälder nicht übernutzen – sie dienen als CO₂-Speicher und Lebensräume, liefern Trinkwasser und kühlen die Umgebung.

Bleiverbot in Jagdmunition und Angelgewichten jetzt!

Bleiverbot in Jagdmunition und Angelgewichten jetzt!

Blei ist in vielen Produkten längst verboten, aber in Jagdmunition und Angelgewichten noch erlaubt. Helfen Sie mit das zu ändern und unterschreiben Sie die Petition #BanLeadNow für ein EU-weites Bleiverbot!

Infrastruktur-Zukunftsgesetz und Naturflächenbedarfsgesetz – worum geht‘s?

Infrastruktur-Zukunftsgesetz und Naturflächenbedarfsgesetz – worum geht‘s?

Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung sind die aktuellen Zauberformeln der Politik. Ob der Bau von Wohngebäuden, Fabriken oder Stromleitungen – Deutschland ist zu langsam. Die Bundesregierung will das bei der Verkehrsinfrastruktur ändern. Aber was steht drin im neuen Infrastruktur-Zukunftsgesetz?

Herber Rückschlag für Klimaschutz in der Schifffahrt

Herber Rückschlag für Klimaschutz in der Schifffahrt

Die internationale Seeschifffahrt ist für etwa drei Prozent der global emittierten Treibhausgase verantwortlich. Um diese Emissionen zu reduzieren, hat die zuständige UN-Organisation IMO 2023 eine Strategie beschlossen. Doch die finale Entscheidung wurde kurzfristig vertagt.

Blühstreifen und Moorpflege: So wirkt kooperativer Naturschutz in Brandenburg

Blühstreifen und Moorpflege: So wirkt kooperativer Naturschutz in Brandenburg

Das Getreide ist schon abgeerntet, daneben blüht und summt es: Landwirt Marco Hintze zeigt den Teilnehmenden einer Exkursion zur Kooperative „Glindower Platte“ sein blühendes Vorgewende. Dieser Bereich am Rand eines Ackers, wo die schweren Landmaschinen gewendet werden und den Boden verdichten, bringt häufig wenig Ertrag. Bei Bauer Hintze nutzt er jetzt der Artenvielfalt.

Mit Kohleausstieg haben wir nicht Holzkohleeinstieg gemeint

Mit Kohleausstieg haben wir nicht Holzkohleeinstieg gemeint

Holzkohleherstellung ist eine der ältesten Menschheitstechnologien. Sie erlebt derzeit als „Pyrolyse“ oder „Biokohle“ ein großes Comeback, denn sie soll helfen, sogenannte negative Emissionen zu erzeugen, also Kohlenstoff aus der Atmosphäre langfristig zu speichern, um der Klimakrise entgegenzuwirken. Doch das birgt Risiken.

EU-Kommission stellt klar: Behörden zuständig für Artenschutz an Windenergieanlagen

EU-Kommission stellt klar: Behörden zuständig für Artenschutz an Windenergieanlagen

CPLT(2023)01271 – klingt wie ein Geheimcode, ist aber das Aktenzeichen der NABU-Beschwerde von 2023 an die EU-Kommission zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). In der Beschwerde hatten wir gestützt durch ein Rechtsgutachten dargelegt, dass die vielfach mit „Osterpaket” bezeichnete Gesetzesänderung, die Sonderregelungen zur Genehmigung von Windenergieanlagen enthält, gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie verstößt. Nun haben wir endlich Antwort erhalten.

Neues Kapitel im Naturschutz: Wiederherstellung als Weckruf

Neues Kapitel im Naturschutz: Wiederherstellung als Weckruf

Als im Jahr 2024 die europäische Wiederherstellungsverordnung (WVO) in Kraft trat, hat die EU ein neues Kapitel im Naturschutzrecht aufgeschlagen. Gehandelt werden muss ohnehin, denn gut zwei Drittel der FFH-Lebensraumtypen befinden sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Umso schockierender, dass sich unionsgeführte Agrarministerien jüngst mit Briefen an die EU-Kommission und den Bundeslandwirtschaftsminister gewandt haben, in denen eine Fristverschiebung und die Demontage der Verordnung gefordert wird.