Nordsee Beiträge

Hoffnung für den Ostseeschweinswal

Hoffnung für den Ostseeschweinswal

Der internationale Rat für Meeresforschung (ICES) hat Ende Mai Notfallmaßnahmen1 für die vom Aussterben bedrohte Population des Schweinswals in der zentralen Ostsee vorgeschlagen. Die Hauptbedrohung für den einzigen heimischen Wal der Nord- und Ostsee ist der unbeabsichtigte Fang (Beifang) in Stellnetzen und genau hier setzen die Notfallmaßnahmen an. Denn selbst der Fang eines einzigen Weibchens würde sich negativ auf die bereits sehr stark dezimierte Population auswirken und das Überleben dieser faszinierenden Tiere gefährden.

Tag des Ostseeschweinswals: Und Nord Stream 2 gräbt im Meeresschutzgebiet

Tag des Ostseeschweinswals: Und Nord Stream 2 gräbt im Meeresschutzgebiet

Der 15. Mai wird uns als schwarzer Tag für den Ostsee- und den Klimaschutz in Erinnerung bleiben. Der Bau der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 hat trotz der im Februar vom NABU eingereichten Klage begonnen. Pünktlich zum Internationalen Tag des Ostseeschweinswals am 20. Mai sind fünf riesige Baggerschiffe in den Greifswalder Bodden eingelaufen und heben seit dem vor Lubmin die bis zu 80 Meter breiten Gräben aus. Für Schweinswale bedeutet das ohrenbetäubender Lärm, Sedimentfahnen, Flucht und Vertreibung. „Happy Baltic Harbour Porpoise Day“ – die Schweinswalpopulation in der zentralen Ostsee gilt als vom Aussterben bedroht und zählt weniger als 500 Tiere.

Fischerei in der Nordsee – Woche der Entscheidungen

Fischerei in der Nordsee – Woche der Entscheidungen

Nach langen Verhandlungen haben sich die EU-Fischereiminister am 13. Dezember auf die Fangquoten für das Jahr 2018 geeinigt. Die Fangquoten werden im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU (GFP) vergeben und sollen sich an den wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates zur Meeresforschung (International Council for the Exploration of the Sea, ICES) orientieren, um eine nachhaltige Fischerei und damit eine langfristige Absicherung der Bestände zu gewährleisten. Leider wird bei den Entscheidungen der Fischereiminister häufig den monetären Interessen der Fischereiindustrie mehr Gewicht gegeben als den Naturschutzaspekten. So findet sich auch in den diesjährigen Fangquoten für die Nordsee und den Nordostatlantik Licht und Schatten.

Unter Segeln für den Schutz von Nord- und Ostsee

Zehn Tage lang waren mehr als 30 NABU-Aktive mit dem Traditionssegler „Ryvar“ unterwegs und haben sechs Häfen besucht und drei Fachgespräche bzw. Podiumsdiskussionen durchgeführt. Hunderte Menschen waren bei uns an Bord oder an den Infoständen der „NABU macht Meer“-Tour und haben sich über die aktuellen Herausforderungen im Meeresschutz informiert. Unsere Botschaft ist klar: Deutschland braucht einen Kurswechsel in der Meerespolitik. 50 Prozent der Schutzgebiete müssen der Natur vorbehalten sein und eine eigene Meeresschutzbehörde muss aufgebaut werden.

Schlecht, schlechter, Butendiek

Schlecht, schlechter, Butendiek

Gestern erreichten wir die vierte Station der „NABU macht Meer“-Tour: In Husum führten wir ein Fachgespräch zum Thema Offshore-Windkraft und Vogelschutz. Im Mittelpunkt stand dabei der Offshore-Windpark Butendiek westlich von Sylt. Dieser vertreibt streng geschützte Vögel wie Pracht- und Seetaucher weiträumig aus dem Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“. Denn die Vögel meiden die riesigen Windräder in einem Abstand von über zehn Kilometern, und dadurch gehen ihnen 20 Prozent des für sie ausgewiesenen Schutzgebietes verloren. Das ist das bittere Fazit unseres Fachgesprächs. Seit drei Jahren klagt der NABU gegen den Park Butendiek, der wohl an dem schlechtesten Standort realisiert wurde, der in der deutschen Nordsee zu finden ist. Das Seegebiet ist auch die Kinderstube des Schweinswals.

Hängepartie beim Meeresschutz

Hängepartie beim Meeresschutz

Gestern wurde bekannt, dass das die Entscheidung zum novellierten Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verschoben wird. Eigentlich sollte heute der Umweltausschuss tagen, das Gesetz morgen in den Bundestag gehen und so auch eine Entscheidung zur umstrittenen Einvernehmensregelung im für die Meeresschutzgebiete so wichtigen Paragraf 57 getroffen werden. Ist das der Hoffnungsschimmer auf den wir so lange gewartet haben? Setzt sich die fachliche Vernunft durch und kommt der Änderungsantrag, den Umweltverbände, der Bundesrat und viele unabhängige Rechtsexperten im Umweltausschuss fordern?

Hoffnungsschimmer für die Meere?

Hoffnungsschimmer für die Meere?

Wochenlang hatten wir darauf hingearbeitet. Heute, am 17. Mai, diskutierte der Umweltausschuss das novellierte Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Im Mittelpunkt stand die Debatte um den Meeresschutz. Verschiedene Experten, überwiegend Juristen, aber auch die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) waren eingeladen, den Gesetzentwurf zu bewerten. Und für alle wurde deutlich: das Einvernehmen im Paragraf 57 muss gekippt werden. Es gab tatsächlich nicht eine einzige Stimme aus der Reihe der Fachleute und der Parlamentarier, die sich für die geplante Änderung stark machte. Dafür wurde sichtbar, was wirklich auf dem Spiel steht und welche Gefahren das geplante Vetorecht im 57er birgt:

Wissenschaft fordert Schutzgebiete für Haie und Rochen

Eine neue Studie der Universität Hamburg im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zum Zustand der Haie und Rochen in Nord und Ostsee sendet einen dringenden Hilferuf an die Politik. Wenn wir heute nicht die Weichen für einen effektiven Meeresschutz stellen, werden einst häufige Arten wie Nagelrochen oder Dornhai an unseren Küsten endgültig verloren gehen. Insgesamt wurden bis heute 19 Arten von Knorpelfischen bei uns nachgewiesen. Zehn von ihnen sind bei uns regelmäßig zu beobachten, doch nur eine dieser Arten – der Kleingefleckte Katzenhai – gilt als nicht gefährdet.

Dringender Appell an die Mitglieder des Bundestags

Dringender Appell an die Mitglieder des Bundestags

Der 17. Mai wird zum Schicksalstag für die Arten in Nord- und Ostsee. Nachdem der Bundesrat dem Änderungsantrag Schleswig-Holsteins zugestimmt hat, liegt die Entscheidung nun beim Bundestag. Auf Empfehlung des Umweltausschusses sollen die Abgeordneten über das novellierte Bundesnaturschutzgesetz abstimmen. Eine gute Gelegenheit für die Abgeordneten, Position zu beziehen. Stimmen sie für Schweinswale, Sterntaucher und artenreiche Riffe, oder schwächen sie den Meeresschutz durch die geplante „Einvernehmensregelung“ im Bundesnaturschutzgesetz? Für mich gilt: Wer bei den Bundestagswahlen meine Stimme will, der hält sich an Koalitionsverträge und gibt seine Stimme am 17. Mai den Meeren!

Meeresschutz im Bundesrat

Update 31.03.17: Bundesrat stützt die Position der Umweltverbände! (siehe Kasten weiter unten)

Gemeinsam mit weiteren Naturschutzverbänden kritisiert der NABU die geplante Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes. Der geänderte Paragraf 57 würde einen effektiven Schutz unserer wertvollsten Meeresreservate, der Natura-2000-Gebiete nach FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie, künftig verhindern. Denn hier wird den Ministerien für Landwirtschaft, Wirtschaft, Fischerei und Forschung eine sogenannte Einvernehmensregelung zugesichert. Das ist nichts anderes als ein Vetorecht. Beim Schutz von Schweinswalen, Seevögeln, Riffen oder Seegraswiesen sollen also künftig die Fischerei-, Rohstoff- und Schifffahrtslobby mitentscheiden können.

Einst weit verbreitet, gilt der Nagelrochen heute in der Nordsee als beinahe ausgerottet. Einer der Gründe ist die zunehmende Überfischung. – Foto: Sven Gust