Hoffnungsschimmer für die Meere?
Wochenlang hatten wir darauf hingearbeitet. Heute, am 17. Mai, diskutierte der Umweltausschuss das novellierte Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Im Mittelpunkt stand die Debatte um den Meeresschutz. Verschiedene Experten, überwiegend Juristen, aber auch die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) waren eingeladen, den Gesetzentwurf zu bewerten. Und für alle wurde deutlich: das Einvernehmen im Paragraf 57 muss gekippt werden. Es gab tatsächlich nicht eine einzige Stimme aus der Reihe der Fachleute und der Parlamentarier, die sich für die geplante Änderung stark machte. Dafür wurde sichtbar, was wirklich auf dem Spiel steht und welche Gefahren das geplante Vetorecht im 57er birgt: