SOS fürs Meer Beiträge

Hängepartie beim Meeresschutz

Hängepartie beim Meeresschutz

Gestern wurde bekannt, dass das die Entscheidung zum novellierten Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verschoben wird. Eigentlich sollte heute der Umweltausschuss tagen, das Gesetz morgen in den Bundestag gehen und so auch eine Entscheidung zur umstrittenen Einvernehmensregelung im für die Meeresschutzgebiete so wichtigen Paragraf 57 getroffen werden. Ist das der Hoffnungsschimmer auf den wir so lange gewartet haben? Setzt sich die fachliche Vernunft durch und kommt der Änderungsantrag, den Umweltverbände, der Bundesrat und viele unabhängige Rechtsexperten im Umweltausschuss fordern?

Hoffnungsschimmer für die Meere?

Hoffnungsschimmer für die Meere?

Wochenlang hatten wir darauf hingearbeitet. Heute, am 17. Mai, diskutierte der Umweltausschuss das novellierte Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Im Mittelpunkt stand die Debatte um den Meeresschutz. Verschiedene Experten, überwiegend Juristen, aber auch die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) waren eingeladen, den Gesetzentwurf zu bewerten. Und für alle wurde deutlich: das Einvernehmen im Paragraf 57 muss gekippt werden. Es gab tatsächlich nicht eine einzige Stimme aus der Reihe der Fachleute und der Parlamentarier, die sich für die geplante Änderung stark machte. Dafür wurde sichtbar, was wirklich auf dem Spiel steht und welche Gefahren das geplante Vetorecht im 57er birgt:

Wissenschaft fordert Schutzgebiete für Haie und Rochen

Eine neue Studie der Universität Hamburg im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zum Zustand der Haie und Rochen in Nord und Ostsee sendet einen dringenden Hilferuf an die Politik. Wenn wir heute nicht die Weichen für einen effektiven Meeresschutz stellen, werden einst häufige Arten wie Nagelrochen oder Dornhai an unseren Küsten endgültig verloren gehen. Insgesamt wurden bis heute 19 Arten von Knorpelfischen bei uns nachgewiesen. Zehn von ihnen sind bei uns regelmäßig zu beobachten, doch nur eine dieser Arten – der Kleingefleckte Katzenhai – gilt als nicht gefährdet.

Dringender Appell an die Mitglieder des Bundestags

Dringender Appell an die Mitglieder des Bundestags

Der 17. Mai wird zum Schicksalstag für die Arten in Nord- und Ostsee. Nachdem der Bundesrat dem Änderungsantrag Schleswig-Holsteins zugestimmt hat, liegt die Entscheidung nun beim Bundestag. Auf Empfehlung des Umweltausschusses sollen die Abgeordneten über das novellierte Bundesnaturschutzgesetz abstimmen. Eine gute Gelegenheit für die Abgeordneten, Position zu beziehen. Stimmen sie für Schweinswale, Sterntaucher und artenreiche Riffe, oder schwächen sie den Meeresschutz durch die geplante „Einvernehmensregelung“ im Bundesnaturschutzgesetz? Für mich gilt: Wer bei den Bundestagswahlen meine Stimme will, der hält sich an Koalitionsverträge und gibt seine Stimme am 17. Mai den Meeren!

Meeresschutz im Bundesrat

Update 31.03.17: Bundesrat stützt die Position der Umweltverbände! (siehe Kasten weiter unten)

Gemeinsam mit weiteren Naturschutzverbänden kritisiert der NABU die geplante Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes. Der geänderte Paragraf 57 würde einen effektiven Schutz unserer wertvollsten Meeresreservate, der Natura-2000-Gebiete nach FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie, künftig verhindern. Denn hier wird den Ministerien für Landwirtschaft, Wirtschaft, Fischerei und Forschung eine sogenannte Einvernehmensregelung zugesichert. Das ist nichts anderes als ein Vetorecht. Beim Schutz von Schweinswalen, Seevögeln, Riffen oder Seegraswiesen sollen also künftig die Fischerei-, Rohstoff- und Schifffahrtslobby mitentscheiden können.

Einst weit verbreitet, gilt der Nagelrochen heute in der Nordsee als beinahe ausgerottet. Einer der Gründe ist die zunehmende Überfischung. – Foto: Sven Gust

SOS fürs Meer – Dringender Appell an die Bundeskanzlerin

SOS fürs Meer – Dringender Appell an die Bundeskanzlerin

Mit einem offenen Brief wenden sich der NABU und weitere Naturschutzverbände an die Bundeskanzlerin Angela Merkel. Grund dafür sind mehrere alarmierende Entscheidungen in der aktuellen Umweltgesetzgebung, die dem Ausverkauf von Nord- und Ostsee Tür und Tor öffnen. Deutschland läuft Gefahr seinen international guten Ruf im Meeresschutz zu verspielen.

Im Februar hat die Bundesregierung eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Notwendig war dies, um den Verpflichtungen der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie gerecht zu werden. Mit ihr können zusätzliche Arten wie Haie und Rochen, aber auch seltene Lebensräume besser geschützt werden. Doch der Preis dafür, dass die Ministerien für Landwirtschaft, Wirtschaft, Fischerei und Forschung dem Vorschlag des federführenden Bundesumweltministeriums folgten, erscheint viel zu hoch.

Ausverkauf von Nord- und Ostsee

Ausverkauf von Nord- und Ostsee

Um die deutsche Nord- und Ostsee steht es schlecht. Mehr als ein Drittel der Arten und Lebensräume gelten nach Roter Liste als „gefährdet“. Auch der ökologische Gesamtzustand ist nach Erstbewertung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie alles andere als gut. Längst hat die Bundesregierung erkannt, dass insbesondere die Fischerei, der Rohstoffabbau sowie Nähr- und Schadstoffeinträge dafür verantwortlich sind, dass Arten verschwinden und Habitate zerstört werden. Doch immer wieder setzen sich sektorale Wirtschaftsinteressen gegen die Interessen des Meeresschutzes durch.

Jetzt haben es die Lobbyisten aus Fischerei und Wirtschaft tatsächlich geschafft, dass sogar das novellierte Bundesnaturschutzgesetz die Übernutzung der Meere für die Zukunft zementieren soll. Schweinswale und Seehunde, Prachttaucher und Eisenten, Seegraswiesen und artenreiche Riffe sehen schweren Zeiten entgegen.

Wann werden unsere Meere endlich richtig geschützt?

Es tobt ein Streit um die Zukunft der deutschen Meeresschutzgebiete in Nord- und Ostsee. Ein jetzt veröffentlichtes Rechtsgutachten stützt die scharfe Kritik der deutschen Umweltverbände an den Verordnungsentwürfen für sechs Gebiete in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone.

Schweinswal

Der Schweinswal ist Deutschlands einzige heimische Walart -Foto: Sven Koschinski/Fjordbelt DK

Die Entwürfe zementieren die Übernutzung der Meere und widersprechen bzw. ignorieren geltendes Umweltrecht. Fast zehn Jahre nach Anerkennung der Natura-2000-Gebiete durch die Europäische Kommission und unter dem Druck eines Vertragsverletzungsverfahrens drohen Lobbyinteressen aus Fischerei, Rohstoff- und Energieindustrie sowie Verkehr und Wissenschaft den Meeresschutz vor unserer Haustür scheitern zu lassen. Geschützte Arten wie Schweinswal, Seehund und Kegelrobbe sowie seltene Lebensräume wie Riffe und Sandbänke wären die Verlierer.