NABU fordert: Flächenschutz statt Flächenfraß!

NABU fordert: Flächenschutz statt Flächenfraß!

Politische Mühlen mahlen langsam. Meistens jedenfalls. Außer es ist Eile geboten. Leider meist nicht durch die Dringlichkeit der Sache, sondern durch selbstauferlegte Fristen und bürokratische Prozesse. So auch in der Thematik des zum Jahresende auslaufenden §13b BauGB. Dieser hat sich in seinem kurzen, 2-jährigen Bestehen durch seine Folgen zurecht Beinamen wie „Turbo-, Zersiedlungs- oder Betonparagraph“ eingehandelt. Er steht im krassen Widerspruch zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, zum Klimaschutzplan 2050 und Koalitionsvertrag der Bundesregierung sowie den Flächensparzielen der EU.

Bis Mitte November wurde träumerisch gehofft, dass die Bundesregierung sich gegen eine weitere Verdichtung des Landes ausspricht und den Paragraphen ersatzlos auslaufen lässt. Doch auf der Bundesratssitzung am 29. November 2019 brachte das Land NRW überraschend die Abstimmung über die Fortsetzung des Paragraphen 13b mit dem Ziel einer „sofortigen Sachentscheidung“ auf die Agenda, wie eine Allianz der Umweltverbände berichtete. Genauso schnell, wie der Tagesordnungspunkt aufkam, wurde er auch wieder abgesetzt und stattdessen zur Diskussion in die Ausschüsse Umwelt, Wohnen, Inneres und Wirtschaft abgegeben. Es darf befürchtet werden, dass nun in der letzten Plenarsitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019 abgestimmt wird.

 

Negativbeispiel Potsdam in der Feldmark. Foto: Volker Gehrmann

 

Sinnhaftigkeit von §13b BauGB und Alternativen der Nachverdichtung

Es stellt sich die große Frage nach dem Warum. Wie viele Studien und Evaluierungen der Anwendungsfälle, die alle zum gleichen Ergebnis kommen, müssen noch veröffentlicht werden, damit Vernunft einkehrt und der Paragraph als „gescheitertes Experiment“ aus dem BauGB entfernt wird? Ich muss zugeben, dass ich mich mit der Beantwortung dieser Frage schwer tue. Das Gesetz scheitert nachgewiesen kläglich an den Gründen seiner Aufstellung: schnellen Wohnraum in Ballungsräumen und Unterkünfte für Geflüchtete zu schaffen.

Wohnraum in Ballungsgebieten schafft man nicht auf der grünen Wiese, sondern an der Wurzel des Bedarfs: im Siedlungskern. In über 85 Prozent der Anwendungsfälle des 13b ist aber genau dies nicht geschehen, dort baute man auf einer vorher unbebauten Grünfläche – der Blick nach Bayern bestätigt, was auf Bundesebene festgestellt wurde. Innenentwicklung, also die Nutzung von Flächen im Siedlungskern, kann beispielsweise durch Nutzung von Brachflächen, Hinterhofbebauungen, Aufstockungen und die Umnutzung von Bürogebäuden, Altgewerbe und Infrastruktur geschehen. Eine Studie der TU Darmstadt aus dem Jahr 2019 beziffert das so entstehende Wohnraumpotential auf 2,2 bis 2,7 Mio. Wohnungen! –ohne, dass zusätzlich unversiegelte Flächen beansprucht werden. Das Ganze nennt sich dann „doppelte Innenentwicklung“, also die Schaffung neuen Wohnraums bei gleichzeitigem Erhalt der innerörtlichen Grünflächen, für Instagram-Nutzer geht’s hier zum NABU-Projekt.

 

Positivbeispiel Hamburg-Altona. Foto: Volker Gehrmann

 

Um dieses Potential aus seinem Dornröschenschlaf zu wecken, bedarf es in erster Linie des politischen Willens und einer Reihe von gesetzlichen Anpassungen. Diese müssen einerseits Bodenspekulationen unterbinden, wie durch die Einführung einer Bodenwertsteuer und die Nutzung von Baugeboten (=Bauverpflichtung bei Ausstellung von Baugenehmigungen). Andererseits müssen die veralteten Vorschriften der Baunutzungsverordnung aus dem Jahre 1962 angepasst werden, um Nutzungsmischungen und die Erhöhung der Geschossflächenzahl zu ermöglichen.

Flächenverbrauch in Zahlen

Doch um zur Frage nach dem Grund des §13b zurückzukehren: Viele Argumente für den Paragraphen gibt es nicht. Kein Argument, aber gern heruntergespielt wird er mit der Aussage der Geringfügigkeit, da sich das Gesetz „nur auf kleine Flächen“ unter 10.000 m² beschränkt. Die Vorgabe von 10.000 m² bezieht sich jedoch auf die überbaute Fläche und gaukelt eine Geringfügigkeit vor: bei einem B-Plan mit einer realistischen Grundflächenzahl von 0,3 (d.h. max. 30 Prozent der Grundstücke dürfen überbaut werden) steigt die Gesamtfläche auf über 30.000 m² an. Wenn man sich vor Augen hält, dass hierzulande tagtäglich eine Fläche von mehr als 60 ha für Siedlungs- und Verkehrsflächen verbraucht wird, sollte niemand mehr von Geringfügigkeit sprechen. Das erklärte Ziel der Bundesregierung, den täglichen Flächenverbrauch bis 2020 auf max. 30 ha zu begrenzen, wurde auf 2030 aufgeschoben und selbst das erscheint utopisch. Der §13b BauGB trägt dazu bei, dass in vielen Bundesländern die in den letzten Jahren sinkende Tendenz des Bodenverbrauchs wieder zu steigen beginnt. Teilweise werden normale Bebauungsplanverfahren in 13b-Verfahren umgestellt, da sie so unkomplizierter umsetzbar sind und Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutz, Umweltprüfung und frühzeitige Bürgerbeteiligung entfallen bzw. abgekürzt werden können. Der Beitrag zum Verlust von Lebensräumen und Artenvielfalt, zur Zerschneidung der Landschaft und dem Verlust des Bodens als CO2-Speicher ist immens.

Entwicklung des täglichen Flächenverbrauchs. Quelle: Statistisches Bundesamt

 

Um es etwas greifbarer zu machen: 60 ha täglich bedeutet die Fläche eines durchschnittlichen Einfamilienhausgrundstückes pro Minute oder eine Flächengröße zwischen Duisburg und Frankfurt/Main – allein in Deutschland, Jahr für Jahr. Europaweit hält Berlin als Maßstab her. Dass dieser Zustand nicht länger haltbar ist, liegt auf der Hand. Ein animierter Film des Bundesamtes für Forschung und Bildung aus dem Jahre 2012 veranschaulicht in erschreckender Aktualität die Dramatik und Reichweite unseres Handelns.

Verheerende Auswirkungen auf Mensch und Natur

Dabei steht der Boden über allem. Laut Baugesetzbuch jedenfalls. Denn im ersten, allem voran gestellten Paragraphen heißt es nicht nur „mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden“, sondern auch, dass „die Möglichkeiten […] durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen“ sind. Somit wendet sich §13b sogar gegen den Grundsatz seines eigenen Gesetzes, denn er führt das siedlungspolitische Credo „Innen- vor Außenentwicklung“ ad absurdum. Das notwendige Maß meint kaum den Ein- und Zweifamilienhäuserbrei am Rande von Dörfern auf zuvor unbebautem Boden; während Dorfkerne veröden und Häuser verfallen (auch bekannt als sogenannter „Donut-Effekt“). In Kombination mit dem Baukindergeld und der angekündigten Erhöhung der Pendlerpauschale werden weitere Hilfsmittel zur gedankenfreien Zerstörung geliefert und die Folgekosten für längere Infrastrukturwege steigen.

Andererseits steht der Boden unter allem: er ist unsere Lebensgrundlage, doch wir passen nicht auf ihn auf, wir treten ihn mit Füßen und tun so, als wäre die kostbare Ressource unendlich groß. Dabei dauert es über 2.000 Jahre bis eine 10 cm dicke Schicht Humus produziert werden kann. Es wird Zeit für eine effektivere Verankerung des Bodenschutzes, damit zukünftige Generationen ihn genauso als ihre Lebensgrundlage nutzen können. Denn: ohne Boden wird es kein Leben mehr geben. Um das zu erreichen, muss die maximale Höhe der Inanspruchnahme neuer Flächen gesetzlich verankert werden. Ein erster Beitrag dazu stellt die Abschaffung des §13b BauGB dar. Wir können daher nur mit Nachdruck an die Vertreter von Bund und Länder appellieren, in der Plenarsitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019 gegen eine Fortsetzung des Paragraphen zu stimmen.

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Stefan Petzold
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3 Kommentare

Theo

15.12.2019, 14:51

Jetzt zum Schutz der Natur mitzeichnen: Keine Einleitung von ungeklärten Hausabwässern in Gewässer (Fäkalien, Hormone, Medikamente, Drogen etc.) : https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_08/_12/Petition_98019.nc.html

Sabine

09.12.2019, 12:33

Dem Flächenfraß liegt in der Hauptsache der Fleischkonsum zu Grunde. Hier kann jeder jeden Tag mehrmals entscheiden, den aktuellen Flächenverbrauch aufrecht zu erhalten oder zu verringern. Außerdem wird Fläche auch durch zu viel Lichteinfall vernichtet.

Stefan Petzold

09.12.2019, 14:19

Guten Tag, Danke für Ihren Beitrag. Falls Sie auf den zur Herstellung des Futters benötigten Flächenbedarf für einen übertriebenen (Billig-)fleischkonsum anspielen, gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Hier kann jeder Mensch mit seinen Kaufentscheidungen tagtäglich mitbestimmen. Nichtsdestotrotz muss der Natur Fläche gegeben werden, um Natur sein zu dürfen. Das funktioniert nicht, wenn sich Siedlungen unnötig und unkontrolliert in die Landschaft fressen, da keine sinnvolle und bedarfsgerechte Siedlungsplanung stattfindet. Was Sie mit dem Problem des Lichteinfalls ausdrücken möchten, verstehe ich leider nicht. Wenn es keine höhere Vegetation (Sträucher, Bäume) gibt, sind Flächen sicherlich ungeschützter gegenüber Sonneneinstrahlung, den Klimawandel außer Acht gelassen ist das in unseren Breitengraden jedoch unbedenklich. Wünschenswert wäre eine in Struktur und Artenzusammensetzung vielfältige Landschaft. Liebe Grüße, Stefan Petzold

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