NABU fordert: Flächenschutz statt Flächenfraß!
Politische Mühlen mahlen langsam. Meistens jedenfalls. Außer es ist Eile geboten. Leider meist nicht durch die Dringlichkeit der Sache, sondern durch selbstauferlegte Fristen und bürokratische Prozesse. So auch in der Thematik des zum Jahresende auslaufenden §13b BauGB. Dieser hat sich in seinem kurzen, 2-jährigen Bestehen durch seine Folgen zurecht Beinamen wie „Turbo-, Zersiedlungs- oder Betonparagraph“ eingehandelt. Er steht im krassen Widerspruch zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, zum Klimaschutzplan 2050 und Koalitionsvertrag der Bundesregierung sowie den Flächensparzielen der EU.