Europäischer Emissionshandel: Hebel für Klimaschutz wird ausgebremst

Europäischer Emissionshandel: Hebel für Klimaschutz wird ausgebremst

Was ist passiert? 

Die Einführung des europäischen Emissionshandels für die Sektoren Gebäude und Verkehr (ETS II) war ursprünglich für 2027 geplant. Im November 2025 beschlossen die EU-Umweltminister*innen, diesen Zeitpunkt um ein Jahr auf 2028 zu verschieben. Das Europäische Parlament hat diesem Vorschlag im gleichen Monat zugestimmt. Mit dieser Verzögerung wird ein zentrales Element des europäischen Emissionshandels und damit ein entscheidender Hebel für Klimaschutz in der Europäischen Union geschwächt.  

Was ist der europäische Emissionshandel? 

Zum Erreichen der Klimaziele stellt der Emissionshandel einen zentralen Pfeiler in der europäischen Klimapolitik dar. Abgekürzt ETS ist das Emissions Trading System ein virtueller Marktplatz, auf dem das Recht verkauft wird, klimaschädliche Treibhausgase auszustoßen. Schon seit 2005 wird durch den sogenannten ETS I die energieintensive Industrie dazu angehalten, ihre Produktion auf klimafreundlichere Technologien umzustellen und die Effizienz zu erhöhen. Dazu zählen die Betreiber großer Kraftwerke und energieintensiver Industrieanlagen, beispielsweise in der Stahlbranche, sowie mittlerweile auch Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmen.  

Dabei werden eine bestimmte Menge an Emissionszertifikaten ausgegeben, deren Menge über die Jahre knapper wird. Dadurch steigt der Preis pro Tonne CO2 stetig an. Unternehmen mit einem hohen Ausstoß an Emissionen, wie im Bereich der Stahl- oder Zementindustrie, müssen so immer mehr Geld für den Erwerb von Emissionszertifikaten ausgeben – oder, wo immer möglich, auf klimafreundlichere Technologien umstellen. Vorreiterunternehmen, die frühzeitig diese Umstellung vollziehen, profitieren. Klimaschädlichere Unternehmen werden so auf ökonomische Weise dazu angehalten, ihre Technologien ebenfalls anzupassen und somit ihren CO2-Ausstoß zu minimieren. Nach anfänglichen Schwierigkeiten hat sich der Emissionshandel mittlerweile zu einem effizienten marktwirtschaftlichen Werkzeug in der Klimapolitik entwickelt. 

Gebäude und Verkehr: Der ETS II kommt – aber jetzt noch nicht 

Der ETS II soll dieses System jetzt auch auf andere Bereiche ausweiten, die beim Klimaschutz hinterherhinken: Gebäude und Verkehr. Diese Sektoren sind noch weit vom Erreichen der Klimaziele entfernt und die großen „Sorgenkinder“ auf dem Weg zur Klimaneutralität. Anders als beim ETS I werden die Bürgerinnen und Bürger beim ETS II deutlich stärker selbst betroffen sein. Denn beim ETS II geht es eben auch um die Frage, wie jede und jeder heizt und sich fortbewegt. Durch die Einführung des ETS II ist europaweit mit höheren Kosten für fossiles Heizen und fossiles Fahren zu rechnen, um einen Anreiz für einen Umstieg auf emissionsfreie Alternativen zu liefern. 

In Deutschland existiert durch das Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) allerdings schon seit 2021 ein vergleichbarer CO2-Preis, der 2028 durch den ETS II ersetzt wird. 2025 wurde jede Tonne CO2 mit 55€ gehandelt. Die Preise im ETS II werden frei gehandelt, sodass seriöse Vorhersagen zum Preis aktuell schwierig sind. Grundsätzlich werden sich aufgrund des BEHG die Preissteigerungen in Deutschland in Grenzen halten. In anderen EU-Mitgliedsstaaten sind die Preise aktuell deutlich niedriger oder gar nicht existent, sodass dort  höhere Preissteigerungen beim Tanken und Heizen zu erwarten sind.  

Wichtig ist es deshalb, die erwartbaren Mehrausgaben für Heizen und Tanken in der Bevölkerung durch einen sozialen Ausgleich abzufedern und somit die finanziellen Auswirkungen auf die Bevölkerung effektiv abzumildern und gleichzeitig sinnvollen Klimaschutz zu betreiben. Gleichzeitig ist die zielgerichtete Nutzung der eingenommenen ETS-Gelder wichtig, um die technologische Transformation hin zu mehr Effizienz und Emissionsminderung weiter anzukurbeln. 

Ursprünglich geplant für 2027, wurde das Inkrafttreten des ETS II nun auf 2028 verschoben. Damit geht ein weiteres Jahr Lenkungswirkung beim europäischen Klimaschutz verloren. Klar ist aber: Eine weitere Verschiebung oder gar Aufweichung würde die europäischen Klimaziele massiv gefährden und den Klimaschutz enorm zurückwerfen. Die beschlossene Verschiebung beim ETS II muss nun genutzt werden, um die Frage des sozialen Ausgleichs stärker in den Blick zu nehmen und so die gesellschaftliche Akzeptanz des ETS II bei seiner Einführung sicherzustellen.  

Eine starke Stimme für den europäischen Klimaschutz 

Klimaneutralität in der EU bis 2050 kann nur mit einem Emissionshandel erreicht werden, der in allen kritischen Sektoren wirkt. Eine Vielzahl europäischer Verbände und Organisationen fordert in einem Brief an die EU-Kommission einen wirksamen EU-Klimaschutz auf Basis des ETS.

Der NABU unterstützt diese Forderungen. Für einen effektiven Klimaschutz braucht es marktwirtschaftliche Instrumente, wie den ETS, ebenso wie Ordnungsrecht. Zusätzlich sollte der Fokus auf den natürlichen Klimaschutz gestärkt werden. Jegliche Debatten über dessen Verschiebung, Aufweichung oder gar Abschaffung gefährden daher nicht nur die europäischen Klimaziele, sondern auch vieles darüber hinaus. Die Förderung und Wiederherstellung natürlicher Senken, wie Wälder, Seegraswiesen und Moore, muss ebenso in den Blick genommen werden.  

Klimaschutz, Umweltschutz und Naturschutz sind untrennbar miteinander verbunden. Zur Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen für Flora und Fauna sind die Eindämmung von Klimakrise und Naturkrise unmöglich getrennt voneinander zu denken. Wenn den europäischen Mitgliedsstaaten also tatsächlich etwas an effektiven Maßnahmen zum Schutz der Umwelt liegt, sind weitere Verzögerungen beim ETS unentschuldbar. 

 

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Christian Kopp

Referent für Klima und Verkehr

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