Naturschätze-Lektüre zum Wochenende #10
NEWS
Lautlos jagend und des nachts gespenstisch rufend: Der Waldkauz wurde vom NABU und dem LBV zum Vogel des Jahres 2017 gekürt! Erkennungsmerkmale sind unter anderem seine großen dunklen Knopfaugen, die von einem schwarz umrandeten Gesichtsschleier umgeben sind, ein gelblicher und stark gekrümmter Schnabel sowie rindenfarbiges Gefieder, das dem Waldkauz als Tarnung dient. Maßgebliche Gefährdungsursachen sind eintönige Wälder ohne höhlenreiche Altholzbestände und monotone Agrarlandschaften, die dem Waldkauz weder Lebensraum noch Nahrung bieten. Mehr… Welche Arten und Lebensräume für 2017 ebenfalls auserkoren wurden, erfahren Sie hier.
Schutz der Nord- und Ostsee: Die für sechs Gebiete vorgelegten Entwürfe der Bundesregierung für eine Schutzgebietsverordnung weisen nach Ansicht des NABU erhebliche naturschutzfachliche Mängel auf. Die Kritik wird auch von einem Rechtsgutachten gestützt, das im Auftrag des NABU und weiterer Umweltschutzverbände in Auftrag gegeben und vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde. Demnach werden nicht nur regionale Meeresschutzabkommen ignoriert oder die Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie weiter auf die lange Bank geschoben. Auch Aktivitäten wie der Rohstoffabbau oder die Fischerei sollen in Schutzgebieten nicht grundsätzlich verboten werden. Mehr…
Anfang November soll vom Bundeskabinett der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes beschlossen werden, der die auf EU-Ebene ausgehandelte Opt-Out-Richtlinie in nationales Recht umgesetzen soll. Entgegen früherer Regelungen, wonach nationale Anbauverbote gentechnisch veränderter Pflanzen nur nach vorliegen von Studien durchzusetzen waren, die die Gefahren für Mensch und Natur nachwiesen, ermöglicht es der Opt-Out-Mechanismus den Mitgliedsstaaten nun, auch ohne zwingende Gründe auf ihrem Territorium den Anbau transgener Pflanzen zu verbieten. Neben 15 weiteren EU-Mitgliedstaaten hat auch Deutschland das Opt-Out beantragt, die eine Änderung des Gentechnikgesetzes notwendig macht. Das Problem: Der nun vorgelegte Entwurf widerspricht dem im Frühjahr 2016 ausgehandelten Kompromiss zwischen Bund und Ländern in vielen Punkten, wodurch ein bundeseinheitliches Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen unmöglich gemacht werde. Es droht ein Flickenteppich länderspezifischer Anbauverbote und Genehmigungen, der Bund zieht sich aus seiner Verantwortung. Aus diesem Grund verfassten zehn Bundesländer einen offenen Brief, durch welchen die wesentlichen Kritikpunkte des Entwurfs an Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt herangetragen wurden. Demnach sollten unter anderem für ein bundesweites Anbauverbot von den Ländern keine „begründete Erklärung aufgrund zwingender Gründe“ darzulegen und nicht das Einvernehmen ganzer sechs Bundesressorts erforderlich sein. Es bleibt zu hoffen, dass in den nächsten Wochen der Druck auf das BMEL steigt, eine Regelung zu finden, die keine Schlupflöcher für ein bundesweites Verbot des GVO-Anbaus offen lässt.
Am kommenden Montag beginnt eine EU-weite Initiative zum besseren Schutz unserer Böden. Mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „People4Soil“ wollen Umwelt- und Verbraucherschützer innerhalb eines Jahres mehr als eine Million Unterschriften sammeln, um so die EU-Kommission zu einem besseren Schutz der Böden zu verpflichten. Ziel ist es, erstmals ein EU-weit einheitliches Bodenschutzgesetz zu erreichen. Weitere Infos erhalten Sie auf der Website der Kampagne. Die Petition können Sie hier einsehen.