Nach den Brachen nun der Rest: Abschwächungen im Bodenschutz, Fruchtfolge und Grünland geplant
Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) (2023-2027) hatte das Ziel deutlich mehr für Umwelt- und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu leisten als vorher. Um das zu erreichen, wurde die Grüne Architektur bestehend aus Konditionalitäten (GLÖZ-Standards), Ökoregelungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen eingeführt.
Der Anspruch war hoch, doch in der Umsetzung fehlte von Anfang an genügend Wille für eine echte Neuausrichtung der Landwirtschaft. Doch nun geht es auch diesen viel zu schwachen Regelungen noch an den Kragen.
Nachdem vor zwei Wochen GLÖZ 8, die Regelung zu den Brachen als erste Maßnahme auf EU-Ebene den Bauernprotesten zum Opfer gefallen ist, hat die Europäische Kommission (EU KOM) nun einen Vorschlag vorgelegt, in welchem weitere “Vereinfachungen” der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgestellt werden. Auf europäische Ebende (ständiger Ausschuss für Landwirtschaft) wurde der Vorschlag zum Schnellverfahren gestern angenommen und nun haben die Mitgliedsstaaten bis kommenden Freitag Zeit, sich dazu zu positionieren. Das Tempo und der Prozess unterbinden nicht nur eine demokratische Beteiligung von Umweltverbänden, sondern führen zu einem Ausverkauf von Natur- und Klimamaßnahmen in der aktuellen Agrarpolitik. Mit dieser Änderung fällt das Umweltambitionsniveau weit hinter die letzte GAP und das Greening zurück.
Was bleibt am Ende übrig von Umweltanspruch der GAP?