Natura 2000 Beiträge

Wie wird der Schutz von 30 Prozent der Fläche in Deutschland umgesetzt?

Wie wird der Schutz von 30 Prozent der Fläche in Deutschland umgesetzt?

Um die Biodiversität zu schützen, sollen 30 Prozent der Landesfläche bis 2030 unter Schutz gestellt werden. Das sieht die EU-Biodiversitätsstrategie vor. Dafür müssen die Mitgliedsstaaten bis zum 28. Februar 2023 geeignete Flächen melden. Deutschland hat diese Frist leider verstreichen lassen, wie viele andere Mitgliedsstaaten. Betrachtet man Deutschlands Schutzgebietskulisse ist diese noch weit hinter den Zielen der EU-Strategie.

Die EU-Notverordnung zur Genehmigung von Erneuerbaren

Gute Raumplanung berücksichtigt Gebiete für die Natur und für Erneuerbare (Graphik: EEB).

Deutschland forciert Deregulierung zu Lasten von Natur und Umwelt

Das Thema Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare beschäftigt den deutschen Gesetzgeber. Dabei ändert er nicht nur deutsche Gesetze, etwa durch das so bezeichnete „Osterpaket“ oder jüngst durch eine äußerst kritische Überarbeitung der Verwaltungsgerichtsordnung. Auch in Brüssel pocht insbesondere Deutschland recht einseitig auf Änderung der Rechtslage.

Auftakt für mögliche Zeitenwende: Das EU-Renaturierungsgesetz

Veröffentlichung des Nature Restoration Law. Graphik des Illustrators Seppo Leinonen, www.seppo.net.

NABU-Analyse: Der Kommissionsvorschlag einer EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

Am gestrigen 22. Juni hat die EU-Kommission (federführend: Generaldirektion Umwelt bzw. Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius) ihr „Naturschutz-Paket“ des Europäischen Green Deals vorgestellt. Darin enthalten: a) der Verordnungs-Entwurf zur Wiederherstellung der Natur (aka das EU-Renaturierungsgesetz), und b) eine Überarbeitung der EU-Pestizid-Gesetzgebung (diese stellt der NABU in einem gesonderten Blogbeitrag vor). Mit diesem Naturschätze.Retten-Blogbeitrag gebe ich Euch und Ihnen einen ersten Überblick über das geplante EU-Renaturierungsgesetz (unsere gestrige Pressemitteilung hierzu findet sich hier). Beide Entwürfe müssen wir in den kommenden Wochen natürlich noch gründlicher analysieren (eine erste Möglichkeit zur Diskussion gibt es beim Deutschen Naturschutztag 2022, wo ich Donnerstag Nachmittag im Forum VIII hierzu referiere).

EU-Umweltrecht besser durchsetzen

Forderungen für effektivere Vetragsverletzungsverfahren

Heute stellen die Umweltdachverbände EEB und BirdLife mit NABU-Unterstützung Querschnittsforderungen für eine „Better Compliance Agenda“ auf EU-Ebene vor. In einer Veranstaltung in Brüssel sollen die von Laura Hildt und Raphael Weyland verfassten Forderungen mit zwei Vertretern der EU-Kommission (Generalsekretariat und Generaldirektion Umwelt), der Europaparlamentarierin Jutta Paulus und Anais Berthier von ClientEarth diskutiert werden.

Was macht die EU 2022 für die Natur?

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

Ein naturschutzpolitischer Ausblick auf das Jahr 2022

Liebe Blog-Abonnentinnen und Naturfreunde,

die letzten Monate lag der Fokus in Deutschland vermehrt auf der Bundestagswahl. Auch wenn einzelne Fragen zur Schwerpunktsetzung im Bereich Naturschutz und zur Arbeitsorganisation der neuen Bundesregierung noch offen sind: die Bundestagswahl hat hoffentlich beachtliche Auswirkungen auf den Naturschutz.  Gewisse Initiativen, Prozesse und Vorgaben der Europäischen Union (EU) kann dabei auch die neue Bundesregierung nicht ignorieren. Ich zeige in diesem Beitrag daher auf, was aus meiner Sicht im Jahr 2022 auf EU-Ebene besonders wichtig wird für den Natur- (und Umwelt-) schutz. Außerdem empfehle ich Ihnen schon hier als weitere Lektüre die fünf Punkte im Neujahrs-Beitrag des Direktors von BirdLife Europe, Martin Harper. 

EU-Naturschutzpolitik: Ein Jahresrück- und Ausblick

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

Superjahr gestutzt, nicht beerdigt, und weiter geht’s!

Liebe Leserinnen und Leser, das aus vielerlei Hinsicht herausfordernde Jahr 2020 neigt sich dem Ende entgegen. Dies ist ein guter Moment für einen Rückblick auf die vergangenen Monate und einen Ausblick auf das kommende Jahr. Eben jener Aufgabe widme ich mich im Folgenden mit meiner Brüsseler Umweltrechtsperspektive. Ihnen viel Spaß beim Lesen, erholsame Festtage, und alles Gute für 2021. Lassen Sie uns das neue Jahre gemeinsam zum Superjahr machen, für jeden persönlich sowie für den Natur- und Klimaschutz ergo unserer aller Lebensgrundlagen!

 

EU-Strategien ambitionierte Blaupausen für Schutz der Biodiversität

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

Die NABU Einzelbewertung: EU-Biodiversitätsstrategie und Farm-to-Fork-Strategie

Am Mittwoch hat die EU-Kommission die ursprünglich bereits für den 26. Februar angekündigten zwei Strategien vorgestellt (zur Verzögerung siehe z.B. diesen Naturschätze-Retten Blog). Diese sind Teil des Gesamtpakets des European Green Deals und sollen nichts weniger als die Europäische Union weltweit führend machen beim Schutz der Biodiversität und das Ernährungs- und Landnutzungssystem nachhaltig „vom Acker bis zum Teller“. In der ersten kurzen NABU-Pressereaktion waren wir uns mit vielen anderen Naturschützern einig: alles in allem ist der EU-Kommission ein großer und ambitionierter Wurf gelungen. Hier im Naturschätze.Retten-Blog analysiere ich für den NABU nun ausführlicher die Stärken und naturgemäß vorhandenen Schwächen der beiden Kommissionsmitteilungen und liefere eine Einzelanalyse der verschiedenen Ziele und Verpflichtungen. Außerdem zeige ich auf, wie es nun weitergeht. Der Text fällt deswegen etwas länger aus. Viel Spaß beim Lesen!

Biodiversität diese Woche mehrfach Thema

Prinzenliest (Scaly Kingfisher / Actenoides princeps) aus der Familie der Eisvögel. Sulawesi, Indonesien.

Gleich drei Ereignisse werfen Fokus auf Naturschutz

Diese Woche stehen gleich (mindestens) drei Ereignisse an zum Thema Biodiversität. Hierdurch sollten wir nicht nur wichtige Entscheidungen zum Naturschutz bekommen, sondern auch die nötige Aufmerksamkeit für eine der drängendsten Umweltkrisen.

Eine Renaturierungs-Agenda für Europa

Superjahr 2020 muss auf Renaturierung setzen

Auch wenn derzeit ein anderes Thema das politische Leben dominiert: Die Doppelbedrohung aus Biodiversitäts- und Klimakrise pausiert leider nicht. Im Superjahr der Artenvielfalt soll daher für die EU eine neue Biodiversitätsstrategie verabschiedet werden. Diese könnte stärker als bisher das Thema „Nature Restoration“ in den Blick nehmen, also die Renaturierung beziehungsweise die Wiederherstellung zerstörter Lebensräume. Einen Denkanstoß hierfür liefert die gestern veröffentlichte Arbeit von Wissenschaftlerinnen und Forschern des Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung Halle-Jena-Leipzig (iDiv) sowie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU).

Verabschiedung der EU-Biodiversitätsstrategie verzögert sich

Zunächst wurde gestern offiziell bestätigt, dass sich die Veröffentlichung der EU-Biodiversitätsstrategie nochmals verzögert. Nachdem im Europäischen Green Deal eine Verabschiedung bis März angekündigt war, verschob die EU-Kommission das Datum zunächst vom 25. Februar auf den 26. März. Situationsbedingt soll die Strategie nun voraussichtlich am 29. April verabschiedet werden (siehe die aktualisierte Tagesordnungsliste der Kollegiumssitzungen). In kürzlich geführten Gesprächen gewann der NABU den Eindruck, dass die EU-Kommission die zusätzliche Zeit zur Finalisierung der Strategie nutzen möchte, und dass an diesem Datum nach derzeitiger Lage festgehalten werden soll.

Das Thema Renaturierung in der europäischen Debatte

Unter anderem im Januar hatte ich vorgestellt, dass ein besonderes Augenmerk der neuen Biodiversitätsstrategie auf dem Thema „Renaturierung“ bzw. „Wiederherstellung zerstörter Lebensräume“ liegen könnte (siehe diesen Blogbeitrag). Dort hatte ich auch nochmals auf die Forderung verschiedener Umweltverbände wie zum Beispiel BirdLife Europe verwiesen, ein verbindliches Renaturierungsziel einzuführen  (siehe diesen Blogbeitrag). Aus NABU-Sicht sind terrestrisch für die Renaturierung vor allem zwei Kategorien von Gebieten geeignet. Zum einen sind Gebiete hervorzuheben, die gleichzeitig eine besondere Klimaschutzfunktion aufweisen, wie Moore, Grünland oder naturbelassene Wälder. Zum anderen scheinen solche Gebiete besonders geeignet, die der besseren Vernetzung von bestehenden Schutzgebieten insbesondere des Netzes Natura 2000 dienen.

Wissenschafliche Analyse möglicher Renaturierungskorridore

Vor allem hinsichtlich der zweiten Kategorie haben Wissenschaftler des iDiv und der MLU (unter anderem Dr. Néstor Fernández und Prof. Henrique Pereira), unterstützt von verschiedenen Brüsseler Fachverbänden, gestern ein neues Strategiepapier veröffentlicht. Dieses untersucht europäische Landschaften auf ihren Naturzustand hin und fasst sodann Datensätze in verschiedenen Karten zusammen. Hierauf basierend schlagen die Autoren vor, verschiedene „grüne Korridore“ wiederherzustellen, um jene Ziele zu erreichen, die sich die europäische Politik im Bereich der biologischen Vielfalt selbst gesetzt hat. Diese Karten können helfen, Gebiete für die Renaturierung zu identifizieren und zu priorisieren. Eine der Karten (siehe unten) bezieht sich zum Beispiel auf mögliche Korridore zur besseren Vernetzung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 (hier findet sich die Pressemitteilung und hier das englische Strategiepapier der Wissenschaftler). Bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission dieses Thema ambitioniert aufgreift!

https://www.idiv.de/fileadmin/content/Files_BioCon/wildereurope2020.pdf

Mögliche Vernetzung von Natura 2000; iDiv-Karte, Copyright: Néstor Fernández, Aurora Torres, Florian Wolf, Laura Quintero and Henrique M. Pereira

 

 

Vertragsverletzungsverfahren wegen Missachtung von Natura 2000

EU-Kommission übersendet mit Gründen versehene Stellungnahme an Bundesregierung

Am Mittwoch hat die EU-Kommission eine weitere Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Verstoßtes gegen die FFH-Richtlinie gezündet. Konkret geht es um das  Verfahren Nr. 2014/2262, das die EU-Kommission nach entsprechendem Vorverfahren am 26.02.2015 eingeleitet hatte. Kern des Verfahrens ist der Vorwurf, dass die Bundesregierung (und in der Umsetzung sodann vor allem die Bundesländer) nicht genügend unternehmen, um das Netzwerk Natura 2000 zu schützen.