Artenschutz Beiträge

#COP15: Die Weltnaturkonferenz in Montréal startet

#COP15: Die Weltnaturkonferenz in Montréal startet

Vom 7.12.-19.12.2022 findet in Montréal, Kanada, die 15. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD COP15) – kurz Weltnaturkonferenz – statt. Magdalene Trapp ist Teil der Delegation von BirdLife International. Für den NABU berichtet sie über die Verhandlungen vor und hinter den Kulissen.

Die EU-Notverordnung zur Genehmigung von Erneuerbaren

Gute Raumplanung berücksichtigt Gebiete für die Natur und für Erneuerbare (Graphik: EEB).

Deutschland forciert Deregulierung zu Lasten von Natur und Umwelt

Das Thema Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare beschäftigt den deutschen Gesetzgeber. Dabei ändert er nicht nur deutsche Gesetze, etwa durch das so bezeichnete „Osterpaket“ oder jüngst durch eine äußerst kritische Überarbeitung der Verwaltungsgerichtsordnung. Auch in Brüssel pocht insbesondere Deutschland recht einseitig auf Änderung der Rechtslage.

Needed: The Kunming Agreement for biodiversity!

Beitrag auf englisch, darunter auf deutsch / Text in English then German

Doomed to failure: the compliance design of the draft Post-2020 Global Biodiversity Framework

The Post-2020 Global Biodiversity Framework is often compared with the Paris Climate Agreement. For Kunming, political leaders intend to create the „Paris Moment“ against the biodiversity crisis. It is thus now the moment to compare the compliance and implementation design of the draft text for biodiversity with the one for climate. To cut a long story short: In my opinion, the implementation mechanism and the overall legal approach to the future biodiversity agreement is doomed to fail. As my assessment will show, the chosen wording of the by now discussed text is timidly self-limiting and not built to deliver compliance.

Some details (find the full assessment here):

  • It already starts with the title – why do parties name the future biodiversity agreement a „framework“, where no one understands what this means?
  • Then, why is the purpose of the biodiversity agreement to (only) „galvanize“ action, whereas the climate agreement makes it clear that parties must undertake certain action.
  • Further reasons why the compliance design of the biodiversity agreement is doomed to fail: The non-binding architecture of the main commitments (action targets), no adequate tracking of success, nor a ratcheting-up once parties do not deliver.
  • Finally, also the technical implementation mechanism itself does lack of substance (such as a compliance committee which exists with other international treaties).

I am well aware that this assessment is harsh. It is a short and personal reflection that should primarily serve as a wake-up call. This text is drafted from a lawyer’s perspective, looking at “good regulation”. This means to create provisions that deliver, not such that are doomed to failure. The legal basis to do better is provided by the CBD, which entitles parties at the COP to undertake any additional action required for the achievement of the purposes of the convention. The most sophisticated wording of the text, and respectively its goals, milestones and action targets will not help them being implemented. What is now needed is political will for an agreement that has binding nature, (quasi) enforceable targets and a robust compliance mechanism. It is not too late to improve, let’s do it!

 

Zum Scheitern verurteilt: Die Umsetzungsarchitektur des Entwurfs des globalen Biodiversitäts-Abkommens

Das globale Post-2020 Biodiversitäts-Abkommen wird oft mit dem Pariser Klimaschutzabkommen verglichen. Die Politik möchte in Kunming den „Paris Moment“ gegen die Biodiversitätskrise schaffen. Es ist daher angebracht, die Umsetzungs- und Vollzugsarchitektur des Entwurfs des Biodiversitäts-Textes mit der des Klima-Textes zu vergleichen. Um es kurz zu machen: Meiner Meinung nach ist der Umsetzungsmechanismus und die rechtliche Herangehensweise an das zukünftige Biodiversitätsabkommen bisher zum Scheitern verurteilt. Wie meine Analyse zeigen wird, sind die gewählten Formulierungen des bisher diskutierten Biodiversitätstextes schüchtern und nicht auf verbindliche Umsetzung ausgerichtet.

Einige Details (hier die volle Analyse):

  • Es fängt schon mit dem Titel an – warum wird das zukünftige Biodiversitäts-Abkommen „Framework“ genannt, ein für jeden unverständlicher Begriff?
  • Dann, warum spricht der Text in der Zweckbestimmung so geschwollen davon, er wolle Handlungen „galvanisieren“, anstatt wie im Pariser Klimaschutzabkommen klarzumachen, dass der Text die Parteien zu konkreten Handlungen verpflichtet.
  • Weitere Gründe, warum der Umsetzungsmechanismus des künftigen Biodiversitätsabkommens zum scheitern verurteilt ist: die Hauptmaßnahmen/-ziele sind nicht in eine verbindliche Struktur eingebunden, und es fehlt an einem effektiven Mechanismus zur Überwachung der Zielerreichung sowie zur Nachsteuerung.
  • Und schließlich ist auch der technische Umsetzungsmechanismus inhaltsleer, beispielsweise mangelt es an einem Vollzugs-Gremium (das es bei anderen völkerrechtlichen Verträgen gibt).

Mir ist bewusst dass dies eine harte Analyse ist. Es ist eine kurze persönliche Abhandlung, die hauptsächlich als Alarmruf dienen soll. Der Text ist aus der Sicht eines Rechtswissenschaftlers geschrieben, der „gute Gesetzgebung“ im Blick hat. Gute Gesetzgebung bedeutet, Regeln zu schaffen, die effektiv liefern, nicht solche, die zum scheitern verurteilt sind. Die völkerrechtliche Grundlage hierfür bietet die Biodiversitätskonvention CBD, welche die Parteien ermächtigt, alle nötigen Schritte zu beschließen, um die Biodiversitätskrise zu adressieren. Jede noch so ausgefeilte Formulierung des Textes bzw. seiner Ziele und Maßnahmen werden nicht helfen, die Maßnahmen auch umzusetzen. Was es jetzt braucht, ist politischer Wille für einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag mit (quasi) vollziehbaren Verpflichtungen und einem robusten Durchsetzungsmechanismus. Noch ist es nicht zu spät, an die Arbeit!

In diesem Blog berichtet der NABU, wie Deutschland, die EU und die Welt ein neues globales Rahmen-Abkommen für die Biodiversität verhandeln (im Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt, CBD), welche Ziele bis 2030 gesetzt werden, und wie es um die Umsetzung in Deutschland steht.

NABU-GAP-Ticker: Die neuen Ökoregelungen auf dem Prüfstand- Halten sie ihr Versprechen?

13.7.2012 Die Gesetze zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland wurden Mitte Juni im Bundestag beschlossen und kurze Zeit später wurde auch auf EU-Ebene eine Einigung erzielt. Somit steht der Erstellung des Nationalen Strategieplans (NSP) in Deutschland nichts mehr im Wege. Der nächste wichtige Schritt dafür wird in den zu erarbeiteten Rechtsverordnungen vorgenommen. Die Bundesregierung ist aktuell mit der Ausarbeitung der u.a. naturschutzfachlicher Grundlagen der Ökoregelungen beschäftigt. Erst in diesen Details wird sich zeigen, ob das neu eingeführte Instrument „Ökoregelungen“ dazu imstande sein wird die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Aus NABU-Sicht sollten die Ökoregelungen an die Einhaltung hoher Standards geknüpft werden um so einen effektiven Beitrag zum Erreichen der europaweiten und globalen Ziele wie des EU Green Deals und dem Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten und dem Artensterben entschieden Einhalt zu gebieten. Jetzt liegt es an dem Landwirtschaftsministerium, dem Umweltministerium und den Ländern dieses Instrument effektiv zu nutzen. 

Treiber des Biodiversitätsverlusts begünstigen auch Pandemien

Der neue Bericht des Weltbiodiversitätsrates IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) verdeutlicht den Zusammenhang zwischen Pandemien wie Covid-19 und dem Erhalt der Biodiversität und Klimaschutz. Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität helfen auch, Pandemien vorzubeugen.

Bleihaltige Jagdmunition endlich verbieten!

Bleihaltige Jagdmunition endlich verbieten!

+++ Update: Abstimmung im Chemikalien-Ausschuss erfolgreich! +++

Am 3. September 2020 wurde das EU-weite Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten von den Mitgliedsstaaten der EU beschlossen. Nach langem Hin und Her hat auch Deutschland seine Zustimmung dazu gegeben. Für den NABU ein längst überfälliger Schritt: „Endlich wird der Einstieg in den Ausstieg bei der Verwendung vom Umweltgift Blei in der Jagd begonnen. Ein generelles Bleiverbot in Jagdmunition muss nun folgen. Die jetzt diskutierte Änderung des Jagdgesetzes sollte das Bundeslandwirtschaftsministerium nutzen,“ kommentiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger den Beschluss.

EU-Strategien ambitionierte Blaupausen für Schutz der Biodiversität

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

Die NABU Einzelbewertung: EU-Biodiversitätsstrategie und Farm-to-Fork-Strategie

Am Mittwoch hat die EU-Kommission die ursprünglich bereits für den 26. Februar angekündigten zwei Strategien vorgestellt (zur Verzögerung siehe z.B. diesen Naturschätze-Retten Blog). Diese sind Teil des Gesamtpakets des European Green Deals und sollen nichts weniger als die Europäische Union weltweit führend machen beim Schutz der Biodiversität und das Ernährungs- und Landnutzungssystem nachhaltig „vom Acker bis zum Teller“. In der ersten kurzen NABU-Pressereaktion waren wir uns mit vielen anderen Naturschützern einig: alles in allem ist der EU-Kommission ein großer und ambitionierter Wurf gelungen. Hier im Naturschätze.Retten-Blog analysiere ich für den NABU nun ausführlicher die Stärken und naturgemäß vorhandenen Schwächen der beiden Kommissionsmitteilungen und liefere eine Einzelanalyse der verschiedenen Ziele und Verpflichtungen. Außerdem zeige ich auf, wie es nun weitergeht. Der Text fällt deswegen etwas länger aus. Viel Spaß beim Lesen!

Biodiversität diese Woche mehrfach Thema

Prinzenliest (Scaly Kingfisher / Actenoides princeps) aus der Familie der Eisvögel. Sulawesi, Indonesien.

Gleich drei Ereignisse werfen Fokus auf Naturschutz

Diese Woche stehen gleich (mindestens) drei Ereignisse an zum Thema Biodiversität. Hierdurch sollten wir nicht nur wichtige Entscheidungen zum Naturschutz bekommen, sondern auch die nötige Aufmerksamkeit für eine der drängendsten Umweltkrisen.

Eine Renaturierungs-Agenda für Europa

Superjahr 2020 muss auf Renaturierung setzen

Auch wenn derzeit ein anderes Thema das politische Leben dominiert: Die Doppelbedrohung aus Biodiversitäts- und Klimakrise pausiert leider nicht. Im Superjahr der Artenvielfalt soll daher für die EU eine neue Biodiversitätsstrategie verabschiedet werden. Diese könnte stärker als bisher das Thema „Nature Restoration“ in den Blick nehmen, also die Renaturierung beziehungsweise die Wiederherstellung zerstörter Lebensräume. Einen Denkanstoß hierfür liefert die gestern veröffentlichte Arbeit von Wissenschaftlerinnen und Forschern des Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung Halle-Jena-Leipzig (iDiv) sowie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU).

Verabschiedung der EU-Biodiversitätsstrategie verzögert sich

Zunächst wurde gestern offiziell bestätigt, dass sich die Veröffentlichung der EU-Biodiversitätsstrategie nochmals verzögert. Nachdem im Europäischen Green Deal eine Verabschiedung bis März angekündigt war, verschob die EU-Kommission das Datum zunächst vom 25. Februar auf den 26. März. Situationsbedingt soll die Strategie nun voraussichtlich am 29. April verabschiedet werden (siehe die aktualisierte Tagesordnungsliste der Kollegiumssitzungen). In kürzlich geführten Gesprächen gewann der NABU den Eindruck, dass die EU-Kommission die zusätzliche Zeit zur Finalisierung der Strategie nutzen möchte, und dass an diesem Datum nach derzeitiger Lage festgehalten werden soll.

Das Thema Renaturierung in der europäischen Debatte

Unter anderem im Januar hatte ich vorgestellt, dass ein besonderes Augenmerk der neuen Biodiversitätsstrategie auf dem Thema „Renaturierung“ bzw. „Wiederherstellung zerstörter Lebensräume“ liegen könnte (siehe diesen Blogbeitrag). Dort hatte ich auch nochmals auf die Forderung verschiedener Umweltverbände wie zum Beispiel BirdLife Europe verwiesen, ein verbindliches Renaturierungsziel einzuführen  (siehe diesen Blogbeitrag). Aus NABU-Sicht sind terrestrisch für die Renaturierung vor allem zwei Kategorien von Gebieten geeignet. Zum einen sind Gebiete hervorzuheben, die gleichzeitig eine besondere Klimaschutzfunktion aufweisen, wie Moore, Grünland oder naturbelassene Wälder. Zum anderen scheinen solche Gebiete besonders geeignet, die der besseren Vernetzung von bestehenden Schutzgebieten insbesondere des Netzes Natura 2000 dienen.

Wissenschafliche Analyse möglicher Renaturierungskorridore

Vor allem hinsichtlich der zweiten Kategorie haben Wissenschaftler des iDiv und der MLU (unter anderem Dr. Néstor Fernández und Prof. Henrique Pereira), unterstützt von verschiedenen Brüsseler Fachverbänden, gestern ein neues Strategiepapier veröffentlicht. Dieses untersucht europäische Landschaften auf ihren Naturzustand hin und fasst sodann Datensätze in verschiedenen Karten zusammen. Hierauf basierend schlagen die Autoren vor, verschiedene „grüne Korridore“ wiederherzustellen, um jene Ziele zu erreichen, die sich die europäische Politik im Bereich der biologischen Vielfalt selbst gesetzt hat. Diese Karten können helfen, Gebiete für die Renaturierung zu identifizieren und zu priorisieren. Eine der Karten (siehe unten) bezieht sich zum Beispiel auf mögliche Korridore zur besseren Vernetzung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 (hier findet sich die Pressemitteilung und hier das englische Strategiepapier der Wissenschaftler). Bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission dieses Thema ambitioniert aufgreift!

https://www.idiv.de/fileadmin/content/Files_BioCon/wildereurope2020.pdf

Mögliche Vernetzung von Natura 2000; iDiv-Karte, Copyright: Néstor Fernández, Aurora Torres, Florian Wolf, Laura Quintero and Henrique M. Pereira

 

 

Vertragsverletzungsverfahren wegen Missachtung von Natura 2000

EU-Kommission übersendet mit Gründen versehene Stellungnahme an Bundesregierung

Am Mittwoch hat die EU-Kommission eine weitere Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Verstoßtes gegen die FFH-Richtlinie gezündet. Konkret geht es um das  Verfahren Nr. 2014/2262, das die EU-Kommission nach entsprechendem Vorverfahren am 26.02.2015 eingeleitet hatte. Kern des Verfahrens ist der Vorwurf, dass die Bundesregierung (und in der Umsetzung sodann vor allem die Bundesländer) nicht genügend unternehmen, um das Netzwerk Natura 2000 zu schützen.