Artenschutz Beiträge

Bleihaltige Jagdmunition endlich verbieten!

Bleihaltige Jagdmunition endlich verbieten!

+++ Update: Abstimmung im Chemikalien-Ausschuss erfolgreich! +++

Am 3. September 2020 wurde das EU-weite Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten von den Mitgliedsstaaten der EU beschlossen. Nach langem Hin und Her hat auch Deutschland seine Zustimmung dazu gegeben. Für den NABU ein längst überfälliger Schritt: „Endlich wird der Einstieg in den Ausstieg bei der Verwendung vom Umweltgift Blei in der Jagd begonnen. Ein generelles Bleiverbot in Jagdmunition muss nun folgen. Die jetzt diskutierte Änderung des Jagdgesetzes sollte das Bundeslandwirtschaftsministerium nutzen,“ kommentiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger den Beschluss.

EU-Strategien ambitionierte Blaupausen für Schutz der Biodiversität

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

Die NABU Einzelbewertung: EU-Biodiversitätsstrategie und Farm-to-Fork-Strategie

Am Mittwoch hat die EU-Kommission die ursprünglich bereits für den 26. Februar angekündigten zwei Strategien vorgestellt (zur Verzögerung siehe z.B. diesen Naturschätze-Retten Blog). Diese sind Teil des Gesamtpakets des European Green Deals und sollen nichts weniger als die Europäische Union weltweit führend machen beim Schutz der Biodiversität und das Ernährungs- und Landnutzungssystem nachhaltig „vom Acker bis zum Teller“. In der ersten kurzen NABU-Pressereaktion waren wir uns mit vielen anderen Naturschützern einig: alles in allem ist der EU-Kommission ein großer und ambitionierter Wurf gelungen. Hier im Naturschätze.Retten-Blog analysiere ich für den NABU nun ausführlicher die Stärken und naturgemäß vorhandenen Schwächen der beiden Kommissionsmitteilungen und liefere eine Einzelanalyse der verschiedenen Ziele und Verpflichtungen. Außerdem zeige ich auf, wie es nun weitergeht. Der Text fällt deswegen etwas länger aus. Viel Spaß beim Lesen!

Biodiversität diese Woche mehrfach Thema

Prinzenliest (Scaly Kingfisher / Actenoides princeps) aus der Familie der Eisvögel. Sulawesi, Indonesien.

Gleich drei Ereignisse werfen Fokus auf Naturschutz

Diese Woche stehen gleich (mindestens) drei Ereignisse an zum Thema Biodiversität. Hierdurch sollten wir nicht nur wichtige Entscheidungen zum Naturschutz bekommen, sondern auch die nötige Aufmerksamkeit für eine der drängendsten Umweltkrisen.

Eine Renaturierungs-Agenda für Europa

Superjahr 2020 muss auf Renaturierung setzen

Auch wenn derzeit ein anderes Thema das politische Leben dominiert: Die Doppelbedrohung aus Biodiversitäts- und Klimakrise pausiert leider nicht. Im Superjahr der Artenvielfalt soll daher für die EU eine neue Biodiversitätsstrategie verabschiedet werden. Diese könnte stärker als bisher das Thema „Nature Restoration“ in den Blick nehmen, also die Renaturierung beziehungsweise die Wiederherstellung zerstörter Lebensräume. Einen Denkanstoß hierfür liefert die gestern veröffentlichte Arbeit von Wissenschaftlerinnen und Forschern des Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung Halle-Jena-Leipzig (iDiv) sowie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU).

Verabschiedung der EU-Biodiversitätsstrategie verzögert sich

Zunächst wurde gestern offiziell bestätigt, dass sich die Veröffentlichung der EU-Biodiversitätsstrategie nochmals verzögert. Nachdem im Europäischen Green Deal eine Verabschiedung bis März angekündigt war, verschob die EU-Kommission das Datum zunächst vom 25. Februar auf den 26. März. Situationsbedingt soll die Strategie nun voraussichtlich am 29. April verabschiedet werden (siehe die aktualisierte Tagesordnungsliste der Kollegiumssitzungen). In kürzlich geführten Gesprächen gewann der NABU den Eindruck, dass die EU-Kommission die zusätzliche Zeit zur Finalisierung der Strategie nutzen möchte, und dass an diesem Datum nach derzeitiger Lage festgehalten werden soll.

Das Thema Renaturierung in der europäischen Debatte

Unter anderem im Januar hatte ich vorgestellt, dass ein besonderes Augenmerk der neuen Biodiversitätsstrategie auf dem Thema „Renaturierung“ bzw. „Wiederherstellung zerstörter Lebensräume“ liegen könnte (siehe diesen Blogbeitrag). Dort hatte ich auch nochmals auf die Forderung verschiedener Umweltverbände wie zum Beispiel BirdLife Europe verwiesen, ein verbindliches Renaturierungsziel einzuführen  (siehe diesen Blogbeitrag). Aus NABU-Sicht sind terrestrisch für die Renaturierung vor allem zwei Kategorien von Gebieten geeignet. Zum einen sind Gebiete hervorzuheben, die gleichzeitig eine besondere Klimaschutzfunktion aufweisen, wie Moore, Grünland oder naturbelassene Wälder. Zum anderen scheinen solche Gebiete besonders geeignet, die der besseren Vernetzung von bestehenden Schutzgebieten insbesondere des Netzes Natura 2000 dienen.

Wissenschafliche Analyse möglicher Renaturierungskorridore

Vor allem hinsichtlich der zweiten Kategorie haben Wissenschaftler des iDiv und der MLU (unter anderem Dr. Néstor Fernández und Prof. Henrique Pereira), unterstützt von verschiedenen Brüsseler Fachverbänden, gestern ein neues Strategiepapier veröffentlicht. Dieses untersucht europäische Landschaften auf ihren Naturzustand hin und fasst sodann Datensätze in verschiedenen Karten zusammen. Hierauf basierend schlagen die Autoren vor, verschiedene „grüne Korridore“ wiederherzustellen, um jene Ziele zu erreichen, die sich die europäische Politik im Bereich der biologischen Vielfalt selbst gesetzt hat. Diese Karten können helfen, Gebiete für die Renaturierung zu identifizieren und zu priorisieren. Eine der Karten (siehe unten) bezieht sich zum Beispiel auf mögliche Korridore zur besseren Vernetzung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 (hier findet sich die Pressemitteilung und hier das englische Strategiepapier der Wissenschaftler). Bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission dieses Thema ambitioniert aufgreift!

https://www.idiv.de/fileadmin/content/Files_BioCon/wildereurope2020.pdf

Mögliche Vernetzung von Natura 2000; iDiv-Karte, Copyright: Néstor Fernández, Aurora Torres, Florian Wolf, Laura Quintero and Henrique M. Pereira

 

 

Vertragsverletzungsverfahren wegen Missachtung von Natura 2000

EU-Kommission übersendet mit Gründen versehene Stellungnahme an Bundesregierung

Am Mittwoch hat die EU-Kommission eine weitere Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Verstoßtes gegen die FFH-Richtlinie gezündet. Konkret geht es um das  Verfahren Nr. 2014/2262, das die EU-Kommission nach entsprechendem Vorverfahren am 26.02.2015 eingeleitet hatte. Kern des Verfahrens ist der Vorwurf, dass die Bundesregierung (und in der Umsetzung sodann vor allem die Bundesländer) nicht genügend unternehmen, um das Netzwerk Natura 2000 zu schützen.

NABU-GAP-Ticker: Neue Studie bestätigt: „Space for Nature“ rettet die Artenvielfalt auf Agrarflächen

Eine am 17. Januar 2020 erschienene Studie des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA) und des Bundesamts für Naturschutz (BfN) bestätigt, dass mehr Brachflächen und Grünland zur Erholung bedrohter Agrarvogelarten beitragen können. So kann bereits ein Brachlandanteil von 10 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche zu einer Zunahme der Feldvogelbestände von 60 Prozent führen. Ein Zuwachs des Grünlandanteils von aktuell 27 auf 30 Prozent der gesamten Agrarfläche würde für ein weiteres Wachstum der Bestände von 17 Prozent sorgen. Auch ein Zurückfahren des Anbaus bestimmter Kulturen könnte zu einer Erholung der Artenvielfalt der Feldvögel führen. Eine Reduktion des Rapsanbaus um 1,2 Prozent der gesamten Agrarfläche, ließe den Bestand um weitere 14 Prozent anwachsen.

Wird 2020 das Jahr der Biodiversität?

Brüsseler Ausblick auf Naturschutzpolitik post-2020

Bekassine – Foto: Tom Dove

Inzwischen sind selbst etwaige Dreikönigsfeierlichkeiten verdaut und das (Arbeits-)Jahr 2020 hat Fahrt aufgenommen. Ihnen – und dem Natur- und Umweltschutz – wünsche ich zum Aufbruch in die neue Dekade alles Gute! 2020 wird bisweilen als „Superjahr“ der Biodiversität bezeichnet, in dem der aus dem Klimaschutz bekannte „Paris-Moment“ für die Natur wiederholt werden soll. Ich möchte das „Naturschätze.Retten“ Jahr daher mit einem kurzen Ausblick starten auf das, was uns die nächsten Monate vor allem auf EU-Ebene zum Thema Biodiversitätspolitik erwartet. Hier geht es insbesondere um die auf den „European Green Deal“ folgende EU-Biodiversitätsstrategie post-2020 mit ihren möglichen Einzelmaßnahmen. Auf globaler Ebene steht derweil ebenfalls die Erarbeitung der auf die AICHI-Ziele folgenden post-2020 Biodiversitätsstrategie an. Diese Arbeiten finden parallel zu der Erarbeitung der EU-Biodiversitätsstrategie statt. Beide Stränge sind aber zumindest insofern verknüpft, als die EU mit ihren Mitgliedstaaten ein wichtiger Akteur innerhalb der Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention ist, und die EU angekündigt hat, auf globaler Ebene mit gutem Beispiel voranzuschreiten. Mit der Vorlage eines ambitionierten EU-Handlungskatalogs kann die EU also tatsächlich die globalen Verhandlungen beeinflussen und dabei auch eine eigene Schwerpunktsetzung einfließen lassen.

Forderungen an die EU-Biodiversitätspolitik post-2020

BirdLife Europe veröffentlicht Position zur künftigen EU-Biodiversitätsstrategie

BirdLife-Position zur EU-Biodiversitätsstrategie post-2020. Copyright: BirdLife Europe

In Brüssel warten viele gespannt darauf, dass die neue EU-Kommission die Mitteilung zu ihrem „European Green Deal“ vorlegt. Hiernach kann und muss der europäische Gesetzgeber mit der Erarbeitung der eigentlichen Initiativen loslegen. Noch rechtzeitig vor der Veröffentlichung des „European Green Deal“ hat heute der NABU-Dachverband BirdLife Europe seine mit allen EU-Partnerverbänden abgestimmte Position zur zukünftigen EU-Biodiversitätsstrategie veröffentlicht (Link).

Die neue EU-Biodiversitätsstrategie soll von 2021 bis 2030 laufen. Kernelemente bzw. Hinweise auf die Struktur der Strategie könnten bereits in der Mitteilung zum „European Green Deal“ enthalten sein oder zumindest bis Frühjahr 2020 bekannt werden. Bis einzelne Instrumente (etwa zur Renaturierung) gegebenfalls durch gesonderte Rechtsakte verbindlich umgesetzt sind, dürfte indes noch ein wenig Zeit vergehen.

Insektenrückgang in den Niederlanden

Wer weiß, wo sie sonst noch liegen, die Datenschätze vergangener Jahrzehnte! Zumindest in den Niederlanden hat man nun einen weiteren ausfindig gemacht, ihn analysiert und ausgewertet. Angeregt von der Naturschutzorganisation Natuurmonumenten, veröffentlichten bereits im Mai diesen Jahres Wissenschaftler u.a. der Radboud-Universität Nijmegen und des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) die Studie Analysis of insect monitoring data from De Kaaistoep and Drenthe. Die alarmierenden Befunde könnten auch in unserem Nachbarland Gesellschaft und Politik wachrütteln. Hierzulande hat man die Studie noch nicht registriert. Dabei täten wir gut daran, schließlich wird wiederholt deutlich, dass der Insektenrückgang kein lokales Phänomen ist, das vor Landesgrenzen Halt macht. Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst.

Gesetzesvollzug ist Aufgabe für Rechtsstaaten(verbünde)

Vollzug von Umweltrecht auch nötig, um Vertrauen in EU und Institutionen zurückzugewinnen

Von Laura Hildt und Dr. Raphael Weyland

Justitia – Symbol für Gerechtigkeit und das Rechtswesens. Foto Raphael Weyland

Leider setzt sich in den letzten Jahren bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – auch Deutschland – der Trend fort, EU-Recht und insbesondere Umweltrecht immer schlampiger oder gar nicht um- und durchzusetzen. Diese Entwicklung ist aus verschiedenen Gründen gefährlich. Sie droht ganz grundlegend, das System des Rechtsstaats und der Rechtsstaatlichkeit auszuhöhlen. Mit der Konsequenz, dass auch Bürgerinnen und Bürger weiter Vertrauen in Institutionen und die EU verlieren. Schließlich müssen sie sich selbst an Recht und Gesetz halten, bekommen aber leicht den Eindruck, dass die „großen Fische“ (Stichwort #Dieselgate) unbescholten davon kommen. Darüber hinaus leiden auch die materiellen Ziele, welche mit der EU-Gesetzgebung verfolgt werden, sei es der Klima-, Natur- oder Gewässerschutz. Der folgende Beitrag geht diesem Vollzugs-Problem nach und zeigt Schritte auf, die von Zivilgesellschaft und Akteuren wie dem NABU unternommen werden (können).