Wird 2020 das Jahr der Biodiversität?

Brüsseler Ausblick auf Naturschutzpolitik post-2020

Bekassine – Foto: Tom Dove

Inzwischen sind selbst etwaige Dreikönigsfeierlichkeiten verdaut und das (Arbeits-)Jahr 2020 hat Fahrt aufgenommen. Ihnen – und dem Natur- und Umweltschutz – wünsche ich zum Aufbruch in die neue Dekade alles Gute! 2020 wird bisweilen als „Superjahr“ der Biodiversität bezeichnet, in dem der aus dem Klimaschutz bekannte „Paris-Moment“ für die Natur wiederholt werden soll. Ich möchte das „Naturschätze.Retten“ Jahr daher mit einem kurzen Ausblick starten auf das, was uns die nächsten Monate vor allem auf EU-Ebene zum Thema Biodiversitätspolitik erwartet. Hier geht es insbesondere um die auf den „European Green Deal“ folgende EU-Biodiversitätsstrategie post-2020 mit ihren möglichen Einzelmaßnahmen. Auf globaler Ebene steht derweil ebenfalls die Erarbeitung der auf die AICHI-Ziele folgenden post-2020 Biodiversitätsstrategie an. Diese Arbeiten finden parallel zu der Erarbeitung der EU-Biodiversitätsstrategie statt. Beide Stränge sind aber zumindest insofern verknüpft, als die EU mit ihren Mitgliedstaaten ein wichtiger Akteur innerhalb der Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention ist, und die EU angekündigt hat, auf globaler Ebene mit gutem Beispiel voranzuschreiten. Mit der Vorlage eines ambitionierten EU-Handlungskatalogs kann die EU also tatsächlich die globalen Verhandlungen beeinflussen und dabei auch eine eigene Schwerpunktsetzung einfließen lassen.

Wo stehen wir nun in der (EU-)Biodiversitäts-Debatte post-2020? Im Folgenden wird die Ausgangslage des European Green Deal skizziert (unter A.), dann näher auf die EU-Biodiversitätsstrategie (unter B.) und kurz auch auf die globale post-2020-Debatte eingegangen (unter C.).  Anschließend wird die bisherige Positionierung des Europäischen Parlaments und des Rats dargestellt (unter D.) und zum Schluß ein Fazit gezogen (unter E.).

 

A. Ausgangslage: European Green Deal der EU-Kommission

Die meisten haben es mitbekommen: am 11.11.2019 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Mitteilung über einen „European Green Deal“ (wir hatten das Kommissions-Dokument hier im Blog ausführlich bewertet). Das Kapitel zum Schutz der Biodiversität war im Vergleich zu den vorher bekannt gewordenen „Leaks“ sprachlich zwar deutlich ausgewogener ausgefallen. Tatsächlich vermissten wir im European Green Deal aber jegliche Selbstverpflichtung der EU-Kommission, konkrete Schutzmaßnahmen zu erlassen. Stattdessen wurden jegliche Details zum künftigen Naturschutz auf die Ebene der Biodiversitätsstrategie verschoben (dies unterscheidet das Naturschutz-Kapitel etwa von anderen Kapiteln, die einen deutlich höheren Konkretisierungsgrad aufweisen). Die EU-Biodiversitätsstrategie möchte die EU-Kommission bis März 2020 vorlegen.

Auszug aus Naturschutzkapitel des European Green Deal

Welche mehr oder weniger konkreten Ankündigungen finden sich nun im European Green Deal zum Thema Biodiversität (vergleiche Kapitel 2.1.7 der  Kommissionsmitteilung zum European Green Deal):

  • Feststellung, dass die EU die AICHI-Ziele verfehlen wird.
  • Ankündigung, die neue EU-Biodiversitätsstrategie bis März 2020 vorzulegen und konkrete Einzelmaßnahmen 2021 folgen zu lassen. Die neue Strategie soll bis 2030 laufen.
  • Ankündigung, dass die EU-Biodiversitätsstrategie spezifische Maßnahmen identifizieren wird, um den Artenschwund zu stoppen. Diese Maßnahmen können quantifizierbarer Natur sein, wie beispielsweise ein Anheben der Schutzgebietsfläche.
  • Ankündigung, dass die EU-Kommission untersucht, welche (auch) Legislativ-Maßnahemn den Mitgliedstaaten helfen könnten, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen.
  • Hinweis auf besseres Integrieren von Naturschutzzielen in andere EU-Politiken, insbesondere die neue „Farm to Fork“-Strategie und den Bereich der Fischerei.
  • Ankündigung, eine neue EU-Waldstrategie vorzulegen, aufbauend auf der Biodiversitätsstrategie. Schwerpunkt soll nachhaltige Aufforstung und Wiederherstellung von zerstörten Wäldern sein. Ziel ist auch Klimaschutz und alle Ökosystemleistungen der Wälder. Hierbei findet sich auch Verknüpfung zu den geplanten GAP-Strategieplänen, die Waldbesitzer anregen sollen, nachhaltig zu bewirtschaften.
  • Hinweis, dass auch die „Blaue Ökonomie“ und der Meeresnaturschutz sowohl für die Biodiversität als auch das Klima eine wichtige Rolle spielen wird.

 

B. Veröffentlichung der EU-Biodiversitätsstrategie

Neben dem Hinweis im European Green Deal findet sich in den Entwürfen der Tagesordnungspunkte der Kollegiums-Sitzungen der EU-Kommission ein konkretes und ambitioniertes Datum.

 

I. Zeitplan EU-Kommission: Veröffentlichung am 26.02.2020

Am 26.02.2020 werden die Kommissarinnen und Kommissare im Berlaymont-Gebäude voraussichtlich die EU-Biodiversitätsstrategie beraten. In der Regel folgt bei Kommissionsdokumenten hiernach die Veröffentlichung.

Auszug Agenda Kollegiums-Sitzungen Kommission

Der Zeitplan ist dementsprechend äußerst ambitioniert und dürfte den Bearbeitern in der Generaldirektion Umwelt eine nur kurze Weihnachtspause beschert haben. Schließlich hatten sie gerade mal seit Mitte November Zeit, an den Details der künftigen Strategie weiterzuarbeiten. Fertigstellen müssen sie die Strategie wohl schon mehrere Wochen vor dem 26.02.2020, denn bei politischen Dokumenten hat in der Regel nach den „Better Regulation Guidelines“ eine mehrwöchige „Interservice-Konsultation“ der anderen Generaldirektionen zu erfolgen.

 

II. Öffentliche Konsultation der EU Kommission bis 20.01.2020

Bevor die EU-Kommission die Strategie fertigstellt, holt sie auch die Meinung der Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Experten ein. Noch bis zum 20.01.2020 läuft eine sogenannte öffentliche Konsultation, an der sich EU-Bürger gerne beteiligen und ambitionierten Naturschutz einfordern können.

 

III. Konferenz Brüsseler Umweltverbände am 30.01.2020

#NatureNow-Event von BL, EEB, FOEE, WWF

Ein Hinweis in eigener Sache: eine Koalition der Brüsseler Umweltverände BirdLife Europe, Europäisches Umweltbüro, Friends of the Earth Europe und WWF organisiert am 30.01.2020 eine Konferenz zur künftigen Biodiversitätsstrategie. Der dortige Erfahrungsaustausch vermag hoffentlich, zu einer ambitionierten EU-Strategie beizutragen.

Die auf der Position von BirdLife Europe aufbauenden Forderungen auch des NABU zur künftigen EU-Biodiversitätsstrategie hatten wir bereits vorgestellt (siehe diesen Blogbeitrag hier – das Papier wird demnächst auch auf Deutsch verfügbar sein). Einer der „Game-Changer“ könnte z.B. separate EU-Rechtsetzung zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme sein. Ziel dieser Forderung nach sogenannter „Ecosystem Restoration“ ist es, sowohl die Vernetzung der Naturschutzgebiete als auch den Zustand der besonders klimaschutzrelevanten Moore, des Grünlands und der alten Wälder zu verbessern.

 

IV. Waldkonferenz der EU-Kommission am 04./05.02.2020

Außerdem findet vom 04.02.2020 bis 05.02.2020 in Brüssel eine von der EU-Kommission organisierte Konferenz zum Thema Wald statt. Auch diese wird von den Umweltverbänden als wichtig erachtet. Schließlich spielen Wälder für die Biodiversität und den Klimaschutz eine wichtige Rolle, vorausgesetzt sie werden nicht alleine als Holz- und Biomasselieferant betrachtet. Und bei der Aufforstung gilt es, auf vielfältige und resiliente Strukturen sowie einen späteren Schutz zu achten und Monokulturen wie auch invasive Arten zu vermeiden.

 

C. Stand der Debatte über ein globales Biodiversitäts-Abkommen

Auch die Debatte über eine globale Biodiversitätsstrategie post-2020, die auf die sogenannten AICHI-Ziele folgen soll, schreitet voran. Dieser neue völkerrechtliche Rahmen (Global Biodiversity Framework) soll auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz (COP 15) der Biodiversitätskonvention (CBD) vereinbart werden, die vom 15.10.2020 bis 28.10.2020 in Kunming in China stattfindet.

  • Vom 25.11.2019 bis 29.11.2019 fand das 23. Treffen des technischen Unterstützungsgremiums (SBSTTA) in Montreal statt. Dieses berät die Arbeitsgruppe zum Post-2020 Global Biodiversity Framework (OEWG).
  • Am 13.01.2020 soll ein sogenannter „Zero Draft“ des „Global Biodiversity Frameworks“ der Ko-Vorsitzenden der OEWG in 6 Sprachen vorgelegt werden. Dieser soll von der Struktur her eine Vision bis 2050 aufwerfen, 2030-Ziele niederlegen und sodann konkretere Ziele und Maßnahmen zur Adressierung der Treiber für den Verlust von Biodiversität etc. niederlegen.
  • Vom 14.01.2020 bis 16.01.2020 findet in Berlin ein Expertenworkshop zu Finanzierungsmechanismen und zur Mobilisierung von Ressourcen statt. Weitere thematische Workshops und Konsultationen folgen.
  • Das nächste Treffen der OEWG-Arbeitsgruppe ist für 24.02.2020 bis 28.02.2020 in Kunming angesetzt. Hier soll der erste Entwurf des Global Biodiversity Frameworks verhandelt werden. Bis zum Termin der COP15 folgen weitere Treffen der OEWG und der SBSTTA.

Insgesamt also ein überaus ehrgeiziger Fahrplan für ein derartig ambitioniertes Unterfangen. Ausführlichere Berichterstattung hierzu erfolgt gesondert.

 

D. Positionierung des Europäischen Parlaments und des Rates

Umweltministerin Schulze spricht mit Kommissions-Vize Timmermans am Rande des Umweltrats am 19.12.2019. Foto: EU

Nach der Vorstellung des European Green Deal äußerten sich auch das Europäische Parlament und der Umweltministerrat der EU zur Biodiversitätspolitik post-2020, sowohl was die EU- als auch die globale Ebene betrifft:

  • Am 03.12.2019 stimmte der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über eine Resolution des Berichterstatters Pascal Canfin zur CBD COP 15 ab (Ausgangstext hier). Verschiedene Änderungsanträge hatten den Text noch ambitionierter gemacht (alle Änderungsanträge hier). Unter anderem fordern die Parlamentarier von der EU-Kommission, dass die EU ihre Führungsrolle ernst nehme und mindestens 30% ihrer Fläche unter Schutz stelle; außerdem sollten in der EU 30% der Ökosysteme wieder renaturiert werden (eine detailiertere Analyse in der Pressemitteilung des WWF Europabüros).
  • Am 19.12.2019 befasste sich der Umweltrat mit dem European Green Deal. Zum Thema Biodiversitätsschutz post-2020 verabschiedete der Rat Schlussfolgerungen (Ratsschlussfolgerungen 19.12.2019 zur CBD COP15). Diese fordern, dass die künftigen Biodiversitätsstrategien die direkten und indirekten Treiber für den Biodiversitätsverlust mit ambitionierten und messbaren Zielen adressieren müssen (Rn. 11); die Mitgliedstaaten fordern auch regulatorische Maßnahmen (Rn. 12) und hinreichende Mittel für den Naturschutz (Rn. 13); sie erkennen die Notwendigkeit an, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen (Rn. 15 und 17); die Mitgliedstaaten betonen auch, dass Naturschutz besser in die künftige GAP integriert und dass schädliche Subventionen beendet werden müssen (Rn. 22).

 

E. Fazit: Fundament für künftige EU-Strategie steht, beim tatsächlichen Naturschutz hapert es

Mit der im Februar anstehenden Verabschiedung der EU-Biodiversitätsstrategie und der Verhandlung eines globalen Rahmens zum Schutz der Biodiversität im Oktober steht das Thema Biodiversität im Jahr 2020 durchaus prominenter auf der Tagesordnung als in den letzten Jahren. Die Ausgangslage ist dabei akzeptabel: selbst wenn er wenig detailliert ist – der European Green Deal öffnet die Tür für neue (gesetzgeberische) Maßnahmen auf EU-Ebene. Schon bald wird sich zeigen, ob die EU-Kommission den Mut hat, diese auch tatsächlich vorzuschlagen. Die Appelle der beiden andere EU-Institutionen Parlament und Rat haben dabei bisher nicht auf Blockade gesetzt, sondern (noch unverbindlich) ambitionierte Maßnahmen gefordert, die in die richtige Richtung weisen.

Die EU-Kommission muss aus NABU-Sicht zeitnah neue und ambitionierte Gesetzgebung zur Wiederherstellung von Ökosystemen wie Mooren, Grünland und Wäldern vorlegen. Zum anderen muss sie versuchen, über die Debatte der Biodiversitätsstrategie bei den bereits in die falsche Richtung weisenden Vorschlägen des EU-Haushalts (MFR) und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nachzubessern. Anders lässt sich weder das geforderte Mainstreaming noch eine hinreichende Finanzierung der Naturschutzmaßnahmen (und damit Honorierung von öffentlichen Leistungen von Landnutzern) sicherstellen. Das ist auch das Manko des European Green Deals: weder der MFR noch die GAP sollen an die neue grüne Prioritätensetzung angepasst werden.

Und letztlich kommt es in der EU – so sehen es die Verträge vor – vor allem auf die Mitgliedstaaten an. Denn auch wenn die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen ambitionierte Umweltschutz-Vorschläge vorlegen sollte, müssen diese von den Mitgliedstaaten akzeptiert werden. Deutschland ist dabei wahrlich nicht der Musterschüler, für den es sich oft ausgibt. Dies betrifft nicht nur die Zustimmung zu neuer Umweltgesetzgebung, sondern auch die Umsetzung oft jahrzehntelang bestehender Rechtsakte. So läuft gegen Deutschland sowohl generell wegen unzureichender Unterschutzstellung der FFH-Gebiete ein Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2014/2262) als auch konkret wegen unzureichendem Schutze von Grünland-Lebensraumtypen (Nr. 2019/2145), abgesehen vom Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Nitrat-Richtlinie durch die Düngeverordnung (Nr. 2013/2199).

Für die Biodiversität entscheidend ist also nicht nur die nächste Biodiversitätsstrategie auf dem Papier. Wichtig ist vor allem auch, dass die deutschen Bundes- und Landesbehörden bestehendes Umweltrecht umsetzen und beispielsweise endlich die nötigen Erhaltungsmaßnahmen treffen, um die Arten und Habitate in den FFH- und Vogelschutzgebieten in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen.

Raphael Weyland
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4 Kommentare

Andreas Damm

09.01.2020, 10:04

Ich vermisse in der Debatte, wie wir unser Konsumverhalten runterfahren und die Industrie ebenfalls. Auch müssen die Menschen verstehen das sie von Ihrem Komfort und Wohlstand Abschied nehmen müssen wenn ihnen die Biodiversität wirklich wichtig ist. Es bringt garnichts immer nur mit dem Finger auf die anderen zu zeigen und die Landwirtschaft vorzuschieben. Wenn wir hier in Europa landwirtschaftliche Flächen aus der Produktion nehmen und diese renaturieren aber weiter so konsumieren, werden die Lebensmittel aus dem Ausland geholt und dort noch Umweltschädlicher und biodiversitätsfeindlicher produziert wie derzeit hier. Das bringt letztlich weniger biodiversität auf unserem Planeten. Es sollte das Pferd nicht von hinten aufgezäumt werden. Die Nachfrage muß sich ändern und dann die Produktion. Es nutzt nichts wie es derzeit passiert, dass Freitags mit Greta demonstriert wird aber z.B. der Flugreiseverkehr 2019 um 10% zugenommen hat. Jeder sollte bereit sein, sein eigenes Verhalten zu ändern, dann ändert sich erst was. Aber wer dies von der Bevölkerung fordert, bekommt keine Wählerstimmen oder Spenden. Schade das immer nur von Minderheiten wie den Landwirten, die eh schon mit dem Rücken an der Wand stehen, Opfer gefordert werden. Der Rest der Gesellschaft macht weiter wie bisher. Aber Bauernoper hat man schon seit alters her gemacht, sogar im Schach. Aber bedenkt, es sind nur noch 1% der Gesellschaft, der Rest wurde bereits geopfert. Und es bleiben letztendlich nur noch Großkonzerne als Landbewirtschafter übrig. Na dann viel Spaß mit denen. Viele Grüße von ein Bauer aus der Nachbarschaft.

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Raphael Weyland

09.01.2020, 12:48

Lieber Herr Damm, Sie haben völlig recht, diese Debatte muss geführt werden, und wir Umweltverbände scheuen uns nicht, sie anzugehen (in welcher Reihenfolge was passiert ist dabei ein wenig Ansichtssache bzw. kommt zurück aufs Henne-Ei-Problem - meiner Ansicht nach müssen sowohl von den Verbrauchern als auch von den Erzeugern und -ganz wichtig- vor allem vom politischen Rahmen her die Impulse zum Wandel kommen). In unserer Position für eine zukünftige EU-Biodiversitätsstrategie haben wir bezüglich der Konsum-Problematik verschiedene Forderungen, z.B.: Kapitel 3.5 - Handelspolitik: Klare Regeln für Importeure, Verarbeiter und Verkäufer, damit keine Produkte importiert werden, die zu umwelt-/naturschutzschädlichen Bedingungen hergestellt wurden. Kapitel 4: Konsumverhalten ändern: 50% Reduktion Food Waste, 50% Reduktion von Fleisch-/Milchprodukten, ähnliches für Fisch, etc. Die letzteren Ziele müssen gar nicht über Verbote angegangen werden, aber wir müssen darüber diskutieren und das Bewusstsein schaffen, in die Bildung rein, Werbung etc., denn nur mit diesen Reduktionen lässt sich tatsächlich die Natur retten. Und was Ihren letzten Kommentar angeht: auch die Naturschützer und gerade wir vom NABU setzen uns dafür ein, dass der Teil des EU-Haushalts, der für die GAP verwendet wird, sinnvoller und fairer und nachhaltiger allen (auch kleinen) Betrieben und eben nicht den Großkonzernen zu Gute kommt, deswegen sind wir ja hart am Arbeiten für die Agrarwende hier auf EU-Ebene. Aber das sind eben dicke Bretter, weil Besitzstandsdenken und viel Geld und demnentsprechend eine starke (Bauernverbands-)Lobby im Spiel ist, das Geld traditionell anhand der Fläche und nicht anhand anderer Kriterien zu verteilen. Ich freue mich sehr über Ihren Beitrag, auf eine gute Zusammenarbeit bzw. einen Diskurs, der sowohl die Landwirte als auch die Natur berücksichtigt. RW

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Andreas Damm

09.01.2020, 14:06

Sehr geehrter Herr Weyland, Vielen Dank für ihre prompte Antwort. Ihr Bestreben in Kapitel 3,5 und 4 sind genau der richtige Weg. Faire Preise bei entsprechenden Produktionskosten ist der einzige Weg zu mehr Naturschutz. aber vergessen sie in ihren Aktivitäten nicht das täglich 90ha landwirtschaftliche Fläche der Siedlungspolitik zum Opfer fällt. Unter der Erde Erde leben z.B. Auf meinem Acker über 2 Tonnen Lebewesen die unter Beton zugrunde gehen. Hier geht enorm viel Biodiversität den Bach runter, die die Öffentlichkeit nicht sieht. Bei den Gap Mittel sehe ich das etwas anders. Erstens sollte es sie nach meiner Meinung nach besser nicht geben, da sie ihr Ziel heutzutage verfehlen und die Begehrlichkeit dritter steigt. Die wenigsten wissen, dass diese Mittel Anfang der 90er Jahre eingeführt worden sind, da der zollfreie Handel eingeführt worden ist um den Industrieexport zu fördern. Die Landwirtschaft sollte so vor den ungleichen Wettbewerbsbedingungen aus Übersee Wettbewerbsfähig bleiben. Dieser Zollausgleich wurde bei jeder GAP Reform immer kleiner und an immer mehr Auflagen und Bürokratie geknüpft. Heute muß ich und meine Kollegen 5% meiner Flächen für Biodiverstitätsmaßnahmen bereitstellen. Ohne Ertragsausgleich, das bedeutet das der deutsche Landwirt auf 5% seines Einkommens für Biodiversität bereit stellt. Welcher Berufsstand oder Mitbürger macht das? Möchte die Gesellschaft in Zukunft noch bäuerliche heimische und naturverträgliche Landwirtschaft, die auch noch die Versorgung mit Lebensmittel sicher stellt, dann geht das nur wenn wir alle zusammenarbeiten und nicht gegeneinander. Ihr Bauer Damm

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Raphael Weyland

09.01.2020, 14:14

Thumbs up auch hier; wir sind nicht die größten Fans der Politikd des Bundesverkehrsministers (und entsprechender Vorgänger) und anderen, die immer mehr Straßen, Neubaugebiete etc. wollen. Auch hier probieren wir gegenzuhalten (auch auf das Risiko hin, dass wir -wenn im Klagewege etwa gegen Straßenbau etc. vorgehen- als Blockiere/Verhinderer dargestellt werden.

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