BMEL Beiträge

Von den Bauernprotesten zur Hängepartie um die Brachen

Als Reaktion auf die Bauernproteste der vergangenen Wochen, die sich mittlerweile nicht mehr nur auf Deutschland begrenzen, sondern auf weitere europäische Länder übergegriffen haben, bemüht sich die Politik um eine zügige Lösung dieser Krise. Doch anstatt nun endlich die strukturellen Probleme der Landwirtschaft anzugehen, stehen erneut nur Scheinlösungen und Symbolpolitik im Vordergrund. Ein Beispiel: die erneute Aussetzung der Verpflichtung zum Anlegen von Brachen („GLÖZ 8“). Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission fand am vergangenen Freitag unter den EU-Mitgliedsstaaten jedoch keine Mehrheit.

NABU-Agrar-Blog: Wie geht es weiter mit der GAP?

29.03.2023. Nach der Reform ist vor der Reform – unter diesem Motto debattierten auf Einladung des NABU-Bundesverbands agrarpolitische Expert*innen mit Staatssekretärin Silvia Bender (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, BMEL). Der Grundtenor des NABUtalks “Aufbruch zu einer neuen Agrarförderung” war: Die GAP wird sich in der kommenden Förderperiode ab 2028 deutlich verändern müssen, um positiv auf Natur und Klima zu wirken und den gesellschaftlichen Ansprüchen zu genügen. Zentrale Punkte: das Ende der aktuellen pauschalen Subventionierung von Fläche, Honorierung von öffentlichen Gütern wie Umwelt, Natur und Klima, Weiterentwicklung des Ordnungsrechts. Nicht zuletzt: Die Politik muss die Ziele und die politischen Fragen ausgestalten – etwa beim Thema Gerechtigkeit bei der Mittelverteilung – und entscheiden. Instrumente für die Umsetzung jedenfalls stünden bereit.

NABU-Agrar-Blog: Wir nehmen Stellung zu GAP-Verordnungsentwürfen

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll ab 2023 mit einer Laufzeit von fünf Jahren in Kraft treten. Die große Neuerung ist die Einführung der sogenannten „Grünen Architektur“. Hiermit ist das Zusammenspiel aus Grundanforderungen (Konditionalität bzw. Standards zum „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ)), den neuen Ökoregelungen (ÖR) in der ersten Säule und den bereits bewährten Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) in der zweiten Säule der GAP gemeint. Deutschland erstellt wie die anderen Mitgliedstatten der EU einen Nationalen Strategieplan (NSP), der Ende 2021 nach Brüssel geschickt und von der EU-Kommission genehmigt werden muss. Nachdem die Bundesregierung im Juni die GAP-Gesetze im Bundestag verabschiedet hat, sind am 8.10.2021 die dazugehörigen Verordnungsentwürfe des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtshaft (BMEL) veröffentlicht worden. Dabei handelt es sich um die GAP-Konditionalitätenverordnung (GAPKondVO) und die GAP-Direktzahlungsverordnung (GAPDZVO). Im Folgenden nimmt der NABU dazu Stellung.

NABU-GAP-Ticker: EU Agrarrat – Europa der zwei Geschwindigkeiten

Brüssel, 27.04.2021. Noch verhandeln sie, aber das Ende scheint zumindest in Sicht zu sein. Nach langer Pause soll ab diesem Freitag (30.4.) der Trilog zwischen EU Kommission, Rat und Europäischem Parlament wieder über die grüne Architektur der künftigen GAP beraten. Dann werden wichtige Themen wie die Höhe und Ausgestaltung der neuen Eco-Schemes oder die Konditionalität zum ersten Mal seit Dezember wieder auf der Agenda stehen. Wie eine Einigung tatsächlich aussehen könnte steht jedoch noch in den Sternen. Bei zentralen Fragen liegen noch massive Gräben v.a. zwischen den am Ende entscheidenden Rat und Parlament. So fordert das Parlament eine Zweckbindung von 30% der 1.Säule für die Öko-Regelungen, während der Rat diese auf 20% begrenzen möchte.

NABU-GAP-Ticker: Die schwarzgelbrotrote Bundesländerposition zur nationalen Umsetzung der GAP

12.03.2021: Was haben die Landesagrarminister*innen von Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen gemeinsam? Sie gehören nicht den Grünen an, sondern den Parteien CDU/CSU/SPD/FDP/DIE LINKE. Und sie habe sich außerhalb der eigentlich zuständigen Agrarministerkonferenz getroffen und eine gemeinsame Stellungnahme zu den  Gesetzesentwürfen des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP) veröffentlicht. Diese (womöglich mit Julia Klöckner abgestimmte?) Positionierung ist nichts anderes als eine Kampfansage an Natur- und Klimaschutz (Download). Im folgenden die Einschätzung des NABU zu den einzelnen Punkten:

NABU-GAP-Ticker: Die Bundesregierung und die neue GAP – Was hat der Naturschutz davon?

Das Endspiel um die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) in Deutschland hat  begonnen – zumindest wenn es nach der Bundesregierung geht. Sie will, dass der sogenannte Nationale Strategieplan (NSP), also die Regeln für die milliardenschwere Agrarförderung der Jahre 2023-2027 in Deutschland noch vor der Bundestagswahl festgezurrt werden. Dazu müssen bis Juni rund zehn verschiedene Gesetze und Verordnungen durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden, obwohl frühestens im Mai die Rahmengesetze der EU feststehen werden und erst im Juni die von Angela Merkel einberufene Zukunftskommission Landwirtschaft ihre Empfehlungen veröffentlichen wird.  Als NABU sehen wir diese Eile sehr kritisch (und völlig unnötig), immerhin geht es um Weichenstellungen, die die Art unserer Landnutzung für das neue Jahrzehnt entscheidend prägen werden.

Julia Klöckner hat sich dennoch offenbar mit der Umweltministerin verständigt, dass am 24.3. das Bundeskabinett über ein Gesetzespaket beschließen soll, das parallel mit den Bundesländern abgestimmt und wenn nötig im Frühsommer an die Brüsseler Verhandlungsergebnisse angepasst wird.

Ein Blick auf die Vorschläge der Bundeslandwirtschaftsministerin, die sie am 1.März in Form von Eckpunkten veröffentlicht hat, zeigt, dass es noch viel Diskussionsbedarf gibt. In der Pressemitteilung wird dargelegt, wie die Erste und die Zweite Säule der GAP auf nationaler Ebene inhaltlich und finanziell aufgebaut werden sollen.

Die Ministerin für Landwirtschaft und Ernährung Frau Julia Klöckner spricht weiterhin von einem „Systemwechsel“. Aber wie ambitioniert sind die Vorschläge hinsichtlich des Erhalts der Biodiversität wirklich?

Das kleine Insektenschutzgesetz

Das kleine Insektenschutzgesetz

Am vergangenen Freitag endete die Verbändebeteiligung zum Entwurf des Insektenschutzgesetzes vom Bundesumweltministerium. Das Gesetz ist zwar ein guter Anfang, die Tatenlosigkeit des Bundeslandwirtschaftsministeriums jedoch eine herbe Enttäuschung. Bis zu einem besseren Schutz für Insekten bleibt es noch ein weiter Weg.