Das kleine Insektenschutzgesetz

Das kleine Insektenschutzgesetz

Am vergangenen Freitag endete die Verbändebeteiligung zum Entwurf des Insektenschutzgesetzes vom Bundesumweltministerium. Das Gesetz ist zwar ein guter Anfang, die Tatenlosigkeit des Bundeslandwirtschaftsministeriums jedoch eine herbe Enttäuschung. Bis zu einem besseren Schutz für Insekten bleibt es noch ein weiter Weg.

Insektenpopulationen befinden sich weltweit stark im Rückgang. Auch in Deutschland haben mehrere wissenschaftliche Studien bewiesen, dass der menschliche Einfluss auf Natur und Umwelt den Bestand von Insekten stark bedroht. (z.B. Habel et al. 2019, Hallmann et al. 2017, Homburg et al. 2019, Seibold et al. 2019). Vor allem der Mangel an Strukturvielfalt in der Landschaft und der hohe Einsatz von Pestiziden gelten als Hauptursachen für den Insektenschwund, doch auch Lichtverschmutzung, Überdüngung und Flächenversiegelung spielen eine Rolle.

Der Insektenschwund hat Auswirkungen auf fast alle Organismen. Foto: NABU/CEWE/Frank Langheim

Von uns Menschen oft unbemerkt, spielen Insekten eine essenzielle Rolle in unseren Ökosystemen: Wenn sie an Gesamtmasse oder Vielfalt verlieren, wirkt sich das direkt auf fast alle anderen Organismen aus. Auch unsere Wirtschaft und vor allem die Landwirtschaft sind auf Insekten und andere Gliederfüßer angewiesen, denn mit gesunden, stabilen Ökosystemen gehen auch langfristig nachhaltige Anbaustrategien einher. Bestäubung, Bodenfruchtbarkeit, Resilienz der Ökosysteme und Schädlingsbekämpfung werden von Insekten übernommen.

Diese Systemrelevanz der Insekten hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode endlich erkannt und den Insektenschutz im Koalitionsvertrag festgehalten. Daraus folgte das im Herbst 2019 vorgestellte Aktionsprogramm Insektenschutz (APIS) des Bundesumwelt- (BMU) und Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) – ein ambitioniertes Projekt, in dem bereits ein Insektenschutzgesetz (ISG) angekündigt wurde, das Veränderungen in der Landwirtschaft, der Stadtplanung, in Naturschutzgebieten und Gewässern bewirken sollte.

Gewöhnlicher Eichelbohrer. Foto: NABU/Sabrina Gerhard

Der Entwurf zum ISG wurde nun vom BMU veröffentlicht, er bleibt aber leider weit hinter den Erwartungen zurück. Grund dafür ist die scheinbare Tatenlosigkeit des BMEL. Denn anders als angekündigt, wurde der neue Gesetzesentwurf nicht gemeinsam von BMEL und BMU vorgestellt, sondern lediglich eine sehr überschaubare Version in alleiniger Verantwortung des BMU präsentiert. Das Problem: Wesentliche Aspekte des Schutzes von Insekten liegen in der Zuständigkeit des BMEL. Doch vor allem ohne strengere Regulierungen von Insektiziden und anderen Pflanzenschutzmitteln ist ein Gesetz speziell für den Schutz von Insekten fast sinnlos.

Die fünf Handlungspunkte, die vom BMU verantwortet werden, sind durchaus begrüßenswert. Wenn sie korrekt ausgeführt werden, können sie einen guten Beitrag zum Insektenschutz in Kommunen, Schutzgebieten und an Gewässern leisten. Dass aber ein Thema, das von der Bundesregierung als systemrelevant eingeschätzt wurde, einen derart langwierigen Prozess und ein derart abgeschwächtes Ergebnis nach sich zieht, ist ein klares Zeichen dafür, dass der Ernst der Lage noch immer nicht in seiner Dringlichkeit erkannt wurde.

Die Stellungnahme des NABU zum Insektenschutzgesetz können Sie hier nachlesen.

Die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Detail:

Biotope

Biotope, die für bestimmte Insektengruppen besonders wichtig sind, sollen in die Liste der gesetzlich geschützten Biotope (BNatSchG §30) aufgenommen werden. Hierzu gehören beispielsweise artenreiches mesophiles Grünland, Streuobstbestände (mit mindestens zehn Bäumen), Steinriegel und Trockenmauern. Besonders Streuobstwiesen und mesophiles Grünland stellen wichtige Lebensräume für viele Insekten dar.

Landschaftsplanung insektenfreundlicher gestalten

Verschiedene Anpassungen in der Landschaftsplanung sollen dazu dienen u.a. mehr Grünanlagen und Naturerholungsgebiete in Kommunen zu schaffen. Diese Ansätze zur Förderung von temporären Lebensräumen für seltene Arten greift viel zu kurz, da lediglich auf die verstärkte Berücksichtigung freiwilliger und zeitlich befristeter Leistungen privater Personen und Unternehmen im Rahmen der behördlichen Abwägung gesetzt wird. Daher sollte ein Konzept für die Förderung von gefährdeten Arten auf Erden- und Steinabbauflächen gestärkt werden. Dazu bedarf es eines Biodiversitätsmanagements, welches auf hohen naturschutzfachlichen Standards fußt. Dieses muss in den Betriebsablauf direkt integriert sein. Naturschutzverbände und -behörden müssen in den Ablauf und die regelmäßige Kontrolle der Maßnahmen eingebunden sein.

Reduzierung der Lichtverschmutzung

Beleuchtungen im öffentlichen Raum (v.a. in Schutzgebieten) sollen bei Neuanlage oder Nachrüstung insektenfreundlich sein. Das heißt, dass umweltfreundliche Lichtquellen u.a. mit einem warmen Spektrum (gelbliches Licht) eingesetzt werden sollen, da dieses Insekten nicht so stark anzieht wie weiß-bläuliches Licht. Da zunächst die Gesetzesgrundlage angepasst werden muss, würden wir die ersten Umrüstungen auf insektenfreundlichere Beleuchtung aber frühestens in 2-3 Jahren sehen. In Naturschutzgebieten soll die Neuerrichtung von Beleuchtungen an Straßen und Wegen sowie von beleuchteten oder lichtemittierenden Werbeanlagen mit sofortiger Wirkung verboten werden.

Der Betrieb von Himmelsstrahlern soll von Februar bis Mai und Juli bis Dezember von Sonnenuntergang bis –aufgang unter freiem Himmel verboten werden. Dies ist ein Anfang, wird jedoch den meisten Insekten, die auch im Juni von den Lichtern angelockt werden, nicht helfen. Dieses Pausieren des Verbotes sollte also aus der finalen Version des Gesetzes gestrichen werden.

Ein Nutzungsverbot von „Insektenkiller“-Lampen im Außenbereich, sowie die Verpflichtung zur Kennzeichnung auf entsprechenden Produkten soll eingeführt werden. Dies erfüllt teilwiese eine Forderung, die der NABU schon lange hatte.

Biozidregelung

Die Anwendung bestimmter Biozide soll in Schutzgebieten außerhalb geschlossener Räume verboten werden. Dies würde für Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationalen Naturmonumente, Naturdenkmäler und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie gesetzlich geschützte Biotope gelten. Das Verbot beschränkt sich auf Holzschutzmittel und Mittel gegen Insekten und andere Gliederfüßer (dies gilt nicht für Mittel, die direkt am Menschen angewendet werden, wie z.B. Mückensprays).

Biozide würden somit erstmals reguliert werden. Alle Mittel, die eingesetzt werden um Organismen zu schädigen sind Pestizide, aber die je nach Einsatzgebiet werden sie Biozide (zum Schutz von Menschen) oder Pflanzenschutzmittel (zum Schutz von Pflanzen) genannt und werden daher unterschiedlich reguliert. Beispiele Produkten, die Bioziden enthalten sind: Desinfektionsmittel, Materialschutzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel. Viele dieser Mittel haben negative Auswirkungen auf Nicht-Ziel-Organismen, wie Insekten. Deshalb sind Einsatzverbote von Bioziden in Schutzgebieten sind deshalb längst überfällig und werden begrüßt. Allerdings fehlt es an Regelungen zu Pflanzenschutzmitteln.

Die Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Detail:

Gewässerrandstreifen

Das Wasserhaushaltsgesetz soll angepasst werden und nun das Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Gewässerrandtreifen umfassen. Hierbei sollen 5m Gewässerrandstreifen mit Begrünung oder 10m Gewässerrandstreifen, wenn keine ganzjährige Begrünung vorhanden ist, gelten. Dies soll den Eintrag von Pestiziden in Gewässer reduzieren und Lebensraum für Insekten schaffen. Das WHG ist das einzige Gesetz, durch das das BMU Einfluss auf Pflanzenschutzmittel nehmen kann. Dies ist ein guter Ansatz, aber es ist nachgewiesen, dass erst eine Breite von 10m effektiv genug ist um den Eintrag von Schadstoffen in Gewässer wirksam zu reduzieren. Außerdem beschränkt sich das Verbot auch nur auf Gewässer mit wasserwirtschaftlicher Bedeutung, wodurch ein Großteil des Eintrages von Schadstoffen über Entwässerungssysteme (z.B. Gräbern oder Drainagen) vernachlässigt wird.

Pfeilkraut an der Havel. Foto: Klemens Karkow

Somit gäbe es mit dem vorgestellten Gesetz Regelungen, die sich positiv auf die Insektenpopulationen in den Städten, in und an Gewässern sowie in Schutzgebieten auswirken werden. Grundsätzlich fallen jedoch viele dieser Punkte in ihrer Intensität hinter denen im APIS zurück.

Wie bereits erwähnt, kommt der Landwirtschaft eine zentrale Rolle beim Insektenschutz zu, da circa 50 Prozent der Fläche Deutschlands landwirtschaftlich genutzt wird. Diese große Verantwortung muss von der Regierung erkannt und vor allem gefördert werden, und das Ministerium darf die Landwirt*innen nicht alleine lassen. Die Untätigkeit des BMEL wiegt daher schwer und hat drastische Auswirkungen für Insekten. Besonders die Pestizidregelungen oder zumindest die Einführung von naturbelassenen Ausgleichsflächen (oder “Space for Nature“), waren die vielversprechendsten Maßnahmen im APIS. Sie hätten deutlich positive Auswirkungen auf Insektenpopulationen haben können und wären von großer Bedeutung für deren Schutz gewesen.

Änderungen im Pflanzenschutzrecht, unter denen auch Pestizidregelungen fallen, liegen in der Verantwortung des BMEL. Als die Regierung das APIS vor zwei Jahren von der Regierung beschloss, hatte sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner noch demonstrativ für den Insektenschutz ausgesprochen. Bisher ist vom BMEL aber noch nicht viel gekommen außer PR-Aktionen. Viel dringender braucht es aber grundlegende Reformen: Pestizide müssen auf der Fläche stärker reguliert werden, damit Insekten nicht weiterhin geschädigt werden und damit sie wieder mehr Nahrung finden. Außerdem muss die Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft gefördert werden, damit Insekten wieder mehr Lebensraum haben.

Das Insektenschutzgesetz vom BMU ist also ein Anfang, aber auch nur das, und zwar nur, wenn dieses Gesetz nun auch wirklich durch den parlamentarischen Prozess kommt. In dieser Legislaturperiode wird das BMEL nichts mehr für den Insektenschutz tun und somit die Versprechen vom Koalitionsvertrag brechen. Wir erwarten, dass die nächste Regierung das Problem wirklich erkennt und auch handelt. Sonst wird es für unsere Insekten weiterhin schlecht aussehen.

________________________________________________________________________________________________

Quellen:

Habel, J.C., Ulrich, W., Biburger, N., Seibold, S. and Schmitt, T., 2019. Agricultural intensification drives butterfly decline. Insect Conservation and Diversity, 12(4), pp.289-295.

Hallmann, C.A., Sorg, M., Jongejans, E., Siepel, H., Hofland, N., Schwan, H., Stenmans, W., Müller, A., Sumser, H., Hörren, T. and Goulson, D., 2017. More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas. PloS one, 12(10), p.e0185809.

Homburg, K., Drees, C., Boutaud, E., Nolte, D., Schuett, W., Zumstein, P., von Ruschkowski, E. and Assmann, T., 2019. Where have all the beetles gone? Long‐term study reveals carabid species decline in a nature reserve in Northern Germany. Insect Conservation and Diversity, 12(4), pp.268-277.

Seibold, S., Gossner, M.M., Simons, N.K., Blüthgen, N., Müller, J., Ambarlı, D., Ammer, C., Bauhus, J., Fischer, M., Habel, J.C. and Linsenmair, K.E., 2019. Arthropod decline in grasslands and forests is associated with landscape-level drivers. Nature, 574(7780), pp.671-674.

Laura Breitkreuz
Letzte Artikel von Laura Breitkreuz (Alle anzeigen)

4 Kommentare

Denica63

20.10.2020, 19:13

Wenn ich mir die Nicht-Zugeständnisse und somit auch die Nicht-Eingeständnisse seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums anschaue - erkennbar in der aktiven Tatenlosigkeit der Beteiligten - dann stellt sich für mich die Frage, ob wir bald überhaupt noch ein Insektenschutzgesetz benötigen. Bereits in den letzten paar Jahren war ein exponentieller Rückgang vieler Insekten allein auf meinem Balkon und in der Umgebung zu erkennen, in diesem Jahr konnte ich Hummeln einzeln zählen, ich glaube es waren kaum eine Handvoll. Erschreckend war die Abwesenheit vieler Arten, Schmetterlinge, Bienen, Florfliegen, sogar Spinnen. Dieses Gesetz wird als guter Anfang beschrieben aber für was? Ich sehe nur ein zunehmendes Ende vieler Arten, für die dieser vermeintlich guter Anfang nur noch auf Papier der Beruhigung des "Gewissens" der an politisch-wirtschaftlich ausgerichteten Zielen dieses Ministeriums und dessen Vertreter dient. Wirksam wird er, in dieser verdünnten Form kaum sein. Well, on your head so be it.

Antworten

Albert Rittinghaus

16.11.2020, 20:10

Von klein auf bin ich mit den vielen verschiedenen Krabblern in Kontakt gewesen. Mit den angenehmen wie den unangenehmen. Aber in den Jahren wird es immer einsamer um uns. Merkt das eigentlich kaum mehr jemand? Unsere Umwelt ist am verrecken, Homo Sapiens rotten alles aus, am Ende sind sie wohl selbst die ärmsten. Zum heulen, wenns denn nutzen würde. Jeder für sich selbst sollte wenigstens alles in seinem Umfeld mögliche dagegen tun, und dazu auch mal den Mund aufmachen.

Antworten

Federführende

06.04.2021, 11:07

Ohne die Verantwortlichkeit des / der Einzelnen wird diese Entwicklung kaum aufzuhalten sein. Die Maßnahmen der Politik sind nicht ausreichend. Auch mir fällt der Schwund an heimischen Arten an jeder Ecke auf. Voraussetzung für jegliche Verbesserung (auch im politischen Gebaren) ist, dass Artenschutz nicht länger als Nischenthema von Ökos betrachtet wird, sondern als unabdingbare Voraussetzung für ein Fortbestehen aller Arten; den Menschen eingeschlossen. Ein gut recherchierter Beitrag zum Artenschutz in Deutschland: http://wix.to/bEDyB9c?ref=2_cl

Antworten

Sandra Geier

17.11.2021, 15:51

Danke für diesen Beitrag zum kleinen Insektenschutzgesetz. Gut zu wissen, dass dabei festgeschrieben ist, dass die Landschaftsplanung ökologischer gestaltet werden sollte, damit die Insekten ihren Lebensraum behalten. Ich finde das gut, da ich auch möchte, dass die Umwelt in ihrem jetzigen Zustand bleibt.

Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte bleibe höflich.
Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht und Pflichtfelder sind markiert.