Lektüre Beiträge

Von der Leyen bläst zur Wolfsjagd

Wolf am frühen Morgen auf Truppenübungsplatz in der Lüneburger Heide. Foto: Jürgen Borris

Wahlkampfgeschenk an Konservative vor Europawahl

Liebe Leser*innen, Sie haben es vermutlich mitbekommen: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bietet ein paar Tage vor Weihnachten den Wolf ihrer konservativen Parteienfamilie als Wahlkampfgeschenk an, Medien rufen bereits die Wolfsjagd in der EU aus. Worum es genau geht, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Update zum EU Nature Restoration Law

#RestoreNature Unterschriftenübergabe an Steffi Lemke, 19.06.2023

Umweltrat hat abgestimmt, jetzt entscheidet das Europäische Parlament

Liebe Leserinnen und Leser, es ist gefühlt der hundertste Naturschätze.Retten-Blogbeitrag, den ich zum Nature Restoration Law, also der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, verfasse. Wir befinden uns auf den letzten Metern des EU-Gesetzgebungsverfahrens. Die Lage hat sich zugespitzt, wie Sie den Medien entnehmen konnten. Deswegen gibt es hier von mir heute erneut ein Update zu diesem Schlüsselgesetz für die Natur, das zugleich Teil des Europäischen Green Deals ist.

EU-Renaturierungsgesetz: Spitz auf Knopf vor wichtiger Abstimmung

Jugendliche protestieren vor dem Europaparlament für das EU-Renaturierungsgesetz, 10.06.2023. Foto: BirdLife Europe

Populistischer Vorwahlkampf der Europäischen Volkspartei auf Kosten der Natur

Am Donnerstag früh stimmt der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über das EU-Renaturierungsgesetz ab. Es steht Spitz auf Knopf, die Europäische Volkspartei (EVP) unter Manfred Weber (CSU) heizt die Stimmung mit Populismus und Falschmeldungen auf. Wir liefern Ihnen hier aktuelle Informationen, und werden für Sie bei der Abstimmung in Straßburg vor Ort sein.

Zusatzkrisen als Katalysator für Transformation!

Slogan für Klimaschutzdemo 2022. Foto: Raphael Weyland

Ein persönlicher Jahresrück- und -ausblick aus Brüssel

Seit fast 8 Jahren arbeite ich für den NABU in Brüssel. Gemeinsam mit einem kleinen Team sowie einer Handvoll Kolleg*innen unserer Brüsseler Dachverbände und unserer Bundesgeschäftsstelle in Berlin kämpfe ich seitdem für effektive Vorgaben zum Schutz von Natur-, Klima und Umwelt in der Europäischen Union (EU). Dies, um positive Impulse zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen in den 27 Mitgliedstaaten, auch in Deutschland, zu setzen.

Wie schon die letzten Jahre nutze ich den Jahreswechsel für einen kurzen Rückblick auf die Schwerpunkte unserer Arbeit 2022 und einen Ausblick auf das, was ich für das Jahr 2023 an umweltschutzrelevanten Entwicklungen erwarte. Die Zusatzkrisen der vergangenen Monate und Jahre haben die Arbeit in besonderem Maße geprägt. Deswegen ist diese Bilanz sicher auch eine persönliche.

Auftakt für mögliche Zeitenwende: Das EU-Renaturierungsgesetz

Veröffentlichung des Nature Restoration Law. Graphik des Illustrators Seppo Leinonen, www.seppo.net.

NABU-Analyse: Der Kommissionsvorschlag einer EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

Am gestrigen 22. Juni hat die EU-Kommission (federführend: Generaldirektion Umwelt bzw. Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius) ihr „Naturschutz-Paket“ des Europäischen Green Deals vorgestellt. Darin enthalten: a) der Verordnungs-Entwurf zur Wiederherstellung der Natur (aka das EU-Renaturierungsgesetz), und b) eine Überarbeitung der EU-Pestizid-Gesetzgebung (diese stellt der NABU in einem gesonderten Blogbeitrag vor). Mit diesem Naturschätze.Retten-Blogbeitrag gebe ich Euch und Ihnen einen ersten Überblick über das geplante EU-Renaturierungsgesetz (unsere gestrige Pressemitteilung hierzu findet sich hier). Beide Entwürfe müssen wir in den kommenden Wochen natürlich noch gründlicher analysieren (eine erste Möglichkeit zur Diskussion gibt es beim Deutschen Naturschutztag 2022, wo ich Donnerstag Nachmittag im Forum VIII hierzu referiere).

Was macht die EU 2022 für die Natur?

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

Ein naturschutzpolitischer Ausblick auf das Jahr 2022

Liebe Blog-Abonnentinnen und Naturfreunde,

die letzten Monate lag der Fokus in Deutschland vermehrt auf der Bundestagswahl. Auch wenn einzelne Fragen zur Schwerpunktsetzung im Bereich Naturschutz und zur Arbeitsorganisation der neuen Bundesregierung noch offen sind: die Bundestagswahl hat hoffentlich beachtliche Auswirkungen auf den Naturschutz.  Gewisse Initiativen, Prozesse und Vorgaben der Europäischen Union (EU) kann dabei auch die neue Bundesregierung nicht ignorieren. Ich zeige in diesem Beitrag daher auf, was aus meiner Sicht im Jahr 2022 auf EU-Ebene besonders wichtig wird für den Natur- (und Umwelt-) schutz. Außerdem empfehle ich Ihnen schon hier als weitere Lektüre die fünf Punkte im Neujahrs-Beitrag des Direktors von BirdLife Europe, Martin Harper. 

Needed: The Kunming Agreement for biodiversity!

Beitrag auf englisch, darunter auf deutsch / Text in English then German

Doomed to failure: the compliance design of the draft Post-2020 Global Biodiversity Framework

The Post-2020 Global Biodiversity Framework is often compared with the Paris Climate Agreement. For Kunming, political leaders intend to create the „Paris Moment“ against the biodiversity crisis. It is thus now the moment to compare the compliance and implementation design of the draft text for biodiversity with the one for climate. To cut a long story short: In my opinion, the implementation mechanism and the overall legal approach to the future biodiversity agreement is doomed to fail. As my assessment will show, the chosen wording of the by now discussed text is timidly self-limiting and not built to deliver compliance.

Some details (find the full assessment here):

  • It already starts with the title – why do parties name the future biodiversity agreement a „framework“, where no one understands what this means?
  • Then, why is the purpose of the biodiversity agreement to (only) „galvanize“ action, whereas the climate agreement makes it clear that parties must undertake certain action.
  • Further reasons why the compliance design of the biodiversity agreement is doomed to fail: The non-binding architecture of the main commitments (action targets), no adequate tracking of success, nor a ratcheting-up once parties do not deliver.
  • Finally, also the technical implementation mechanism itself does lack of substance (such as a compliance committee which exists with other international treaties).

I am well aware that this assessment is harsh. It is a short and personal reflection that should primarily serve as a wake-up call. This text is drafted from a lawyer’s perspective, looking at “good regulation”. This means to create provisions that deliver, not such that are doomed to failure. The legal basis to do better is provided by the CBD, which entitles parties at the COP to undertake any additional action required for the achievement of the purposes of the convention. The most sophisticated wording of the text, and respectively its goals, milestones and action targets will not help them being implemented. What is now needed is political will for an agreement that has binding nature, (quasi) enforceable targets and a robust compliance mechanism. It is not too late to improve, let’s do it!

 

Zum Scheitern verurteilt: Die Umsetzungsarchitektur des Entwurfs des globalen Biodiversitäts-Abkommens

Das globale Post-2020 Biodiversitäts-Abkommen wird oft mit dem Pariser Klimaschutzabkommen verglichen. Die Politik möchte in Kunming den „Paris Moment“ gegen die Biodiversitätskrise schaffen. Es ist daher angebracht, die Umsetzungs- und Vollzugsarchitektur des Entwurfs des Biodiversitäts-Textes mit der des Klima-Textes zu vergleichen. Um es kurz zu machen: Meiner Meinung nach ist der Umsetzungsmechanismus und die rechtliche Herangehensweise an das zukünftige Biodiversitätsabkommen bisher zum Scheitern verurteilt. Wie meine Analyse zeigen wird, sind die gewählten Formulierungen des bisher diskutierten Biodiversitätstextes schüchtern und nicht auf verbindliche Umsetzung ausgerichtet.

Einige Details (hier die volle Analyse):

  • Es fängt schon mit dem Titel an – warum wird das zukünftige Biodiversitäts-Abkommen „Framework“ genannt, ein für jeden unverständlicher Begriff?
  • Dann, warum spricht der Text in der Zweckbestimmung so geschwollen davon, er wolle Handlungen „galvanisieren“, anstatt wie im Pariser Klimaschutzabkommen klarzumachen, dass der Text die Parteien zu konkreten Handlungen verpflichtet.
  • Weitere Gründe, warum der Umsetzungsmechanismus des künftigen Biodiversitätsabkommens zum scheitern verurteilt ist: die Hauptmaßnahmen/-ziele sind nicht in eine verbindliche Struktur eingebunden, und es fehlt an einem effektiven Mechanismus zur Überwachung der Zielerreichung sowie zur Nachsteuerung.
  • Und schließlich ist auch der technische Umsetzungsmechanismus inhaltsleer, beispielsweise mangelt es an einem Vollzugs-Gremium (das es bei anderen völkerrechtlichen Verträgen gibt).

Mir ist bewusst dass dies eine harte Analyse ist. Es ist eine kurze persönliche Abhandlung, die hauptsächlich als Alarmruf dienen soll. Der Text ist aus der Sicht eines Rechtswissenschaftlers geschrieben, der „gute Gesetzgebung“ im Blick hat. Gute Gesetzgebung bedeutet, Regeln zu schaffen, die effektiv liefern, nicht solche, die zum scheitern verurteilt sind. Die völkerrechtliche Grundlage hierfür bietet die Biodiversitätskonvention CBD, welche die Parteien ermächtigt, alle nötigen Schritte zu beschließen, um die Biodiversitätskrise zu adressieren. Jede noch so ausgefeilte Formulierung des Textes bzw. seiner Ziele und Maßnahmen werden nicht helfen, die Maßnahmen auch umzusetzen. Was es jetzt braucht, ist politischer Wille für einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag mit (quasi) vollziehbaren Verpflichtungen und einem robusten Durchsetzungsmechanismus. Noch ist es nicht zu spät, an die Arbeit!

In diesem Blog berichtet der NABU, wie Deutschland, die EU und die Welt ein neues globales Rahmen-Abkommen für die Biodiversität verhandeln (im Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt, CBD), welche Ziele bis 2030 gesetzt werden, und wie es um die Umsetzung in Deutschland steht.

EU-Biodiversitätsstrategie: auch Europaparlament gibt grünes Licht und verlangt Nachschärfungen

Europaparlament, Straßburg. Foto: Udo Pohlmann, Pixabay

Europaparlament bezieht Stellung

Vor rund einem Jahr hatte die EU-Kommission ihre EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 veröffentlicht (siehe zum Inhalt unseren Naturschätze.Retten-Blog). Der Umweltrat als einer der Ko-Gesetzgeber gab sein grünes Licht zu dieser Kommissions-Mitteilung noch unter deutscher Ratspräsidentschaft im Oktober 2020. Dabei begrüßte er die Blaupause des EU-Umweltkommissars Sinkevicius vollumfänglich, ohne allzutief in Details einzusteigen. Mit dem heute bekannt gegebenen Ergebnis der gestrigen Abstimmungen des Europaparlaments hat nun auch der zweite Ko-Gesetzgeber der EU sein grünes Licht für den von der EU-Kommission geplanten Biodiversitätsschutz erteilt.

Konferenz zur Zukunft Europas

Die Europäische Union jetzt weiterentwickeln!

Jenseits der EU-Blase wurde es vermutlich kaum wahrgenommen, deutsche Medien berichteten wenig über den Europatag, und der vor allem virtuelle Charakter der Auftakt-Veranstaltung dürfte bei der herrschenden „Zoom-fatigue“ ebenfalls nicht für gesteigerte Zuschauer-Euphorie gesorgt haben. Ein wenig mehr Aufmerksamkeit soll dieser kurze Beitrag dem Thema verschaffen, denn die Europäische Union geht uns alle an: Am gestrigen Europatag, den 9. Mai, startete offiziell die Konferenz zur Zukunft Europas (gemeint ist vor allem die Zukunft der Europäischen Union).

 

EU-Konjunkturpaket: Deutschland ignoriert Auflagen zu Biodiversität

Kurz vor Weihnachten kam es in Brüssel zur Einigung zwischen Rat und Parlament im sogenannten Trilog zur Ausgestaltung des Post-Corona-Konjunkturpaketes der EU (der „Wiederaufbau- und Resilienzfazilität“ im Fachjargon). Dieses 672,5 Milliarden Euro schwere Programm konnte so pünktlich zu Beginn des Jahres an den Start gehen. Die Europäische Kommission hat dem Paket den Namen „Next Generation EU“ gegeben. Diesem Anspruch muss es nun gerecht werden, also den wirtschaftlichen Wiederaufbau vorantreiben, aber gleichzeitig das Wohl der zukünftigen Generationen fördern. In keinem Fall darf Steuergeld in Infrastrukturen fließen, die uns auf Jahrzehnte von dem Ziel der Klimaneutralität wegführen und der Biodiversität schaden. Stattdessen braucht es aktive Investitionen in eine „Green Recovery“, etwa in die Jobmotoren und Zukunftssektoren Klima- und Naturschutz.