Was macht die EU 2022 für die Natur?

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

Ein naturschutzpolitischer Ausblick auf das Jahr 2022

Liebe Blog-Abonnentinnen und Naturfreunde,

die letzten Monate lag der Fokus in Deutschland vermehrt auf der Bundestagswahl. Auch wenn einzelne Fragen zur Schwerpunktsetzung im Bereich Naturschutz und zur Arbeitsorganisation der neuen Bundesregierung noch offen sind: die Bundestagswahl hat hoffentlich beachtliche Auswirkungen auf den Naturschutz.  Gewisse Initiativen, Prozesse und Vorgaben der Europäischen Union (EU) kann dabei auch die neue Bundesregierung nicht ignorieren. Ich zeige in diesem Beitrag daher auf, was aus meiner Sicht im Jahr 2022 auf EU-Ebene besonders wichtig wird für den Natur- (und Umwelt-) schutz. Außerdem empfehle ich Ihnen schon hier als weitere Lektüre die fünf Punkte im Neujahrs-Beitrag des Direktors von BirdLife Europe, Martin Harper. 

Größere Linien

Neben konkreten Ereignissen wie etwa der Präsidentschaftswahl in Frankreich im April (und Wahlen unter anderem in Portugal, Slovenien und Ungarn), die zweifelsfrei Auswirkungen auf die EU haben können, lassen sich einige größere Linien festhalten, welche die EU-Umwelt- und Naturschutzpolitik dieses Jahres bestimmen:

  • Keine „green recovery“ von der Pandemie: Zwar wird die Pandemie leider auch 2022 noch Einiges durcheinanderwirbeln. Die letzten zwei Jahre haben aber gezeigt, dass hierunter die konkrete EU-Umweltpolitik nur bedingt leidete. Zum großen „Zurückdrehen“ der Umweltgesetze ist es, auch dank unseres Einsatzes, nicht gekommen (lesen Sie hierzu auch meinen dreiteiligen Blog aus 2020). Die EU-Kommission hat recht stoisch an ihrer Agenda festgehalten und die angekündigten Gesetzesvorschläge den Ko-Gesetzgebern Rat und Parlament vorgelegt. Allerdings ist es meiner Wahrnehmung nach leider auch nicht zu der erhofften „green recovery“ bzw. dem „build back better“, also einem grünen Wiederaufbau, gekommen. Klar, vereinzelt wurden mehr Fahrradwege angelegt, pandemiebedingt fielen auch der eine Flug oder die andere Kreuzfahrt aus. Die Politik hat aber die Chance verstreichen lassen, hieraus einen transformativen Wandel zu machen, und finanziell unterstützt beispielsweise durch den EU-Wiederaufbaufonds derartige Entwicklungen zu verfestigen (siehe hierzu auch die Analyse des deutschen Wiederaufbauplans im Naturschätze.Retten-Blog aus 2021).
  • Stiller Geburtstag des „Europäischen Green Deal“: Recht unbemerkt ist am 11. Dezember der Europäische Green Deal zwei Jahre alt geworden. Ich bin zwar immer noch der Auffassung, dass diese Flaggschiffpolitik der EU-Kommission (und ihrer Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen) einzigartig und weit mehr als ein simples Etikett ist (beispielsweise hat es auch die Bundesregierung nicht geschafft, sich den Umweltschutz als ressortübergreifende Priorität zu setzen). Dafür hat der Europäische Green Deal zu viel spürbare Veränderung im Vergleich zu den Jahren der EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker gebracht. Erstmals wird nicht mehr nur über das Zurückschrauben von Umweltgesetzen nachgedacht, sondern über das Schaffen von Neuem. Auch bis dahin blockierte Dossiers (wie etwa die Anpassung der Aarhus-Verordnung zur Umsetzung der Klagerechte auf EU-Ebene) konnten endlich vorangebracht werden. Gleichwohl, ein Wehmutstropfen gibt es Anfang 2022 doch zu vermerken: wohl auch wegen der fehlenden generellen Unterstützung aus den EU-Mitgliedstaaten beginnt die EU-Kommission vermehrt, bereits vor Veröffentlichung der Gesetzesvorschläge und Initiativen auf die Mitgliedstaaten zu „schielen“, und so ihre eigenen Entwürfe schon im Vornherein zu verwässern. Dies war z.B. im Sommer 2021 bezüglich der EU-Waldstrategie festzustellen, oder sehr augenfällig in der Silvesternacht bezüglich des Energie-Rechtsaktes (zu Atom/Gas) der EU-Taxonomie-Verordnung. Diese Attitüde tut meines Erachtens keine Not, denn die Ko-Gesetzgeber haben später im Verfahren eh noch Gelegenheit, ihre (meist wenig fortschrittlichen) Positionen einzubringen. Nachdem ein Gesetzesvorhaben in der Regel nach den Trilogverhandlungen nicht ambitionierter wird, sollte hier die Kommission ihren Green Deal nicht aufs Spiel setzen, sondern allein das (Umwelt-)Interesse Europas im Blick haben.
  • Blick von der Kommission weg auf Europäisches Parlament und EU-Mitgliedstaaten: In den Jahren 2020/2021 richtete sich mein Blick nahezu ausschließlich auf die EU-Kommission (siehe hierzu auch meinen Jahresrück- und Ausblick im Blog vom 18.12.2020). Zwar stehen auch für 2022 noch einige (auch legislative) Initiativen mit Umweltrelevanz seitens der EU-Kommission an. Ich stelle aber die These in den Raum, dass langsam der Fokus weg von den Initiativen der EU-Kommission hin zu den anderen EU-Institutionen, also vor allem dem Europäischen Parlament und Rat, wandert. Denn diese müssen nun zunächst die vielen schon veröffentlichten Dossiers (beispielsweise des „Fit for 55-Pakets“) fertig verhandeln. Sodann wird auch die Ebene der EU-Mitgliedstaaten wichtiger. Bei den meisten Vorhaben des Europäischen Green Deal ist nämlich inzwischen längst klar, wohin die Reise gehen soll. Die frisch gekürte Bundesregierung ist daher aufgefordert, zeitgleich die Umsetzung vorzubereiten und bei bereits verabschiedeten Initiativen diese auch zu beginnen. Hierfür muss sie, soweit aus Gründen des Föderalismus nötig, auch eine stärker steuernde Rolle gegenüber den für die konkrete Umsetzung meist zuständigen Ländern bei Natur- (und Gewässerschutz-)Themen ergreifen. Über eine effektive Umsetzung wacht letztendlich (wenn auch spät) der Gerichtshof der EU (EuGH). Bereits jetzt sind Klagschriften in Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland angekündigt wegen unzureichender Erhaltungsziele und -maßnahmen für alle FFH-Gebiete, und wegen fehlender Beschränkung schädigender Handlungen in Gebieten, die zum Schutz von Grünland-Lebensraumtypen ausgewiesen sind.

Ausgewählte Initiativen

Erste Initiativen der Kommission von der Leyen’s sind inzwischen komplett durchverhandelt (zum Beipsiel die wenig glanzlose Gemeinsame Agrarpolitik, die allerdings noch auf einen Vorschlag vom früheren Agrarkommissar Phil Hogan zurückgeht, den er in seiner Zeit unter Jean-Claude Juncker vorgelegt hatte). Ein paar einzelne neue Initiativen (wie etwa ein Gesetzesvorschlag für gesunde Böden) hat die EU-Kommission kürzlich noch überraschend angekündigt (bevor es 2023 dann langsam in die Vorwahlkampfzeit zur nächsten Europawahl gehen dürfte). Ein Großteil der Dossiers liegt inzwischen bei den Ko-Gesetzgebern. Auswirkungen für den Naturschutz in der EU haben unter anderem die folgenden Initiativen:

  • Verbindliche EU-Renaturierungsziele: Ursprünglich wollte die EU-Kommission ihren Gesetzesvorschlag bereits im Dezember veröffentlichen. Der erste Entwurf hatte allerdings eine negative Bewertung durch das „Regulatory Scrutiny Board“ (RSB), also das Prüfgremium für Bessere Rechtssetzung, erhalten (und auch von der politischen Ebene Nachbesserungen gefordert wurden, wie wie hörten). Daher konnte die Generaldirektion Umwelt den eh schon ambitionierten Zeitplan nicht mehr einhalten. Inzwischen soll wohl eine positive Bewertung des RSB vorliegen. Der Zeitplan der EU-Kommission sieht nun den 23. März als neues Veröffentlichungsdatum vor. Mit seinen Dachverbänden BirdLife Europe und Europäisches Umweltbüro (EEB) hatte der NABU sich für ein recht einfach gehaltenes Flächenziel von 15% der Land- und Seefläche eines jeden EU-Mitgliedstaates stark gemacht. Relativ viel Flexibilität sollte für Mitgliedstaaten bestehen bei der Frage, welche Ökosysteme sie aus einer Liste besonders natur- und klimaschutzrelevanter  Lebensräume auswählen. Wichtig für den NABU war eine gute „Steuerungsgovernance“ mit konkretem Renaturierungsplan und messbaren Zwischenzielen (siehe hierzu z.B. den NABU-Beitrag im Rahmen der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission). Nach den in verschiedenen Workshops der EU-Kommission bekannt gewordenen Details zum Gesetz plant die EU-Kommission allerdings einen anderen Ansatz und möchte auf mehrere Einzelziele abstellen. Unklar ist unter anderem, wie groß das Ambitionsniveau insgesamt ist, z.B. im Vergleich zur 15%-Flächen-Forderung. Unklar ist außerdem, ob ein Verschieben beispielsweise des Flussrenaturierungsziels auf einen angekündigten späteren zweiten Schritt und damit weiterer Zeitverlust droht. Ebenfalls unklar ist, wie (linear) die Ziele bis 2030, 2040 und 2050 ausgestaltet werden, und ob die Kommission tatsächlich eine klare Abgrenzung zu „Sowieso-Verpflichtungen“ unter Art. 6 Abs. 1 und 2 der FFH-Richtlinie (sowie entsprechenden Vorgaben der EU-Vogelschutz- und der Wasserrahmenrichtlinie) hinbekommt. Insgesamt stellt dieses Gesetzesvorhaben das erste wirkliche „EU-Naturschutzgesetz“ seit der Verabschiedung der FFH-Richtlinie im Jahr 1992 dar (wenn man von der Invasiven-Arten-Verordnung der EU mit sehr überschaubarem Anwendungsbereich absieht). Insofern unterstützt der NABU die Initiative grundsätzlich, fordert aber effektive Renaturierungsziele, und wird sich notfalls im weiteren Gesetzgebungsverfahren für Nachbesserungen stark machen. Dass in Deutschland ausreichend Renaturierungspotential besteht, haben wir 2021 durch eine entsprechende Untersuchung nachgewiesen (siehe hierzu die NABU-Studie zum Renaturierungspotenzial).
  • Verbindliche Pestizidreduktion und Glyphosat: Für den Naturschutz ebenfalls relevant ist das Thema Pestizidreduktion. Die EU-Kommission plant, das 50%-Reduktionsziel der „Farm to Fork-Strategie“ durch eine Anpassung der „Sustainable Use of Pesticides“-Richtlinie gesetzlich festzuschreiben. Hierbei besteht allerdings unter anderem die Gefahr, dass zu stark auf technische Lösungen und zu wenig auf einen Systemwandel gesetzt wird (vergleiche etwa diesen Kommentar der Pestizidexperten von PAN Europe). Vorgesehen ist bisher, den Gesetzesvorschlag ebenfalls am 23. März zu veröffentlichen. Ich rechne mit beachtlichem Gegenwind der Pestizid- und Agrarindustrie. Dies gilt auch für das leidige Thema Glyphosat. Hier hatte der damalige (CSU-)Landwirtschaftsminister Christian Schmidt unter Missachtung der Ressortregeln im Jahr 2017 für eine Verlängerung der Zulassung um fünf Jahre gestimmt. Die Pestizidhersteller haben eine Verlängerung über Dezember 2022 hinaus beantragt. Mitte 2022 wird sich die politische Debatte hierüber in Brüssel vermutlich intensivieren, ebenfalls von der Pestizidlobby heiß umkämpft.
  • Umsetzung EU-Biodiversitätsstrategie, GAP-Strategieplan und CBD COP15: Daneben stehen verschiedene andere (meist nicht direkt gesetzliche) naturschutzbezogene Entscheidungen im Jahr 2022 an. Vermutlich nicht hinzugehören wird hierzu das Thema EU-Bodenschutzgesetz, das ich eher für 2023 erwarte. Aus meiner Sicht überraschend hatte die EU-Kommission in der am 17. November veröffentlichten Bodenschutzstrategie erklärt, bis 2023 einen Gesetzesvorschlag für ein „Healthy Soil Law“ zu veröffentlichen. Dafür läuft bis Ende 2022 das „Pledging“, bei dem die Mitgliedstaaten der EU-Kommission ihren Beitrag zu den neuen Schutzgebietszielen der EU-Biodiversitätsstrategie (30% der EU See- und Landfläche, 10% streng geschützt) mitteilen sollen. Ähnliches gilt für das Ziel, 10% artenreichen Landschaftselemente in der Agrarlandschaft zu gewährleisten, welches hauptsächlich über den nationalen GAP-Strategieplan erreicht werden soll. Diesen muss die Bundesregierung zunächst nach Brüssel schicken, sodann steht Prüfung und Genehmigung durch die EU-Kommission aus (siehe auch die gesonderte Analyse des bisherigen deutschen GAP-Strategieplans im NABU-Agrar-Blog). Als letzten Punkt möchte ich hier für 2022 außerdem auf die Verhandlungen zum globalen Naturschutzabkommen im Rahmen der CBD COP15 verweisen, auch wenn dies kein originäres EU-Thema ist. Relevant sind die Verhandlungen für die EU insofern, als sie selbst auch Vertragspartei der CBD ist, und die EU-Mitgliedstaaten dort gemeinsam auftreten, die EU-Kommission insofern ein gewisses Verhandlungsmandat hat. Die für das Frühjahr 2022 geplante Vertragsstaatenkonferenz hatte Anspruch und Chance, den „Paris-Moment“ für den Naturschutz zu schaffen (gemeint ist ein ähnlich starkes völkerrechtliches Vertragswerk, wie es das Pariser Klimaschutzabkommen darstellt). Ob dies gelingt, ist bisher zweifelhaft (siehe hierzu meine kritische Analyse des „ersten Entwurfs“ des Vertragstextes, dem ich fehlende Verbindlichkeit und wenig effektive Ausgestaltung bescheinige). Zunächst einmal scheint sich der Prozess weiter zu verzögern, denn die für Anfang Januar geplanten physischen Treffen der Arbeitsgruppen in Genf wurden pandemiebedingt verschoben.

Das neue Jahr wird also spannend und arbeitsreich. Ihnen wünsche ich ein „bonne année“, starten Sie mit viel Energie ins neue Jahr und passen Sie auf sich auf. Die Zeit für echten Natur- und Umweltschutz (und damit den Schutz unserer menschlischen Lebensgrundlagen) rennt uns davon. Wir brauchen Sie: noch ist der transformative Wandel nicht eingeleitet, noch sind aus teils vorhandenen hehren Zielen keine konkreten (Schutz-)Maßnahmen geworden!

Raphael Weyland
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1 Kommentar

Willi

08.01.2022, 06:01

Der EU Beitrag ist: - zu wenig für das Tierwohl - kein Tiertransport innerhalb der EU - Überwachung der Pestizide und verbot innerhalb 2 Jahre - Tiere nicht als Sache ansehen - Komplett Reduzierung der Atomkraftwerke innerhalb 5 Jahre

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