Vertragsverletzungsverfahren wegen Missachtung von Natura 2000

EU-Kommission übersendet mit Gründen versehene Stellungnahme an Bundesregierung

Am Mittwoch hat die EU-Kommission eine weitere Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Verstoßtes gegen die FFH-Richtlinie gezündet. Konkret geht es um das  Verfahren Nr. 2014/2262, das die EU-Kommission nach entsprechendem Vorverfahren am 26.02.2015 eingeleitet hatte. Kern des Verfahrens ist der Vorwurf, dass die Bundesregierung (und in der Umsetzung sodann vor allem die Bundesländer) nicht genügend unternehmen, um das Netzwerk Natura 2000 zu schützen.

Kritikpunkte der EU-Kommission

Im Einzelnen stützt sich der Vorwurf auf folgende Punkte:

  • Unzureichende rechtliche Sicherung der Natura 2000-Gebiete
  • Ungenügende Präzisierung der Erhaltungsziele der jeweiligen Natura 2000-Gebiete
  • Hierauf aufbauend unzureichende Erhaltungsmaßnahmen in den jeweiligen Natura 2000-Gebieten
Die Wortwahl der EU-Kommission ist dabei eindeutig: „Die Europäische Kommission fordert Deutschland nachdrücklich auf, seinen Verpflichtung aus der FFH-Richtlinie nachzukommen. […] Die Frist für die Vollendung dieser Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen. […] Die Kommission ist der Auffassung, dass bei allen 4606 Gebieten  […] eine generelle und fortbestehende Praxis zu beobachten ist, keine ausreichend detaillierten Erhaltungsziele festzulegen. Dies hat erhebliche Auswirkugnen auf die Qualität und Wirksamkeit der zu ergreifenden Erhaltungsmaßnahmen.“

NABU-Forderungen an Bund und Länder

Aus NABU-Sicht ist vor allem auch der letzte Punkt – der naturgemäß auf die vorigen Punkte aufbaut – essentiel für den Schutz der Biodiversität: die Bundesländer müssen endlich die Verpflichtung aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 der FFH-Richtlinie ernst nehmen und dafür sorgen, dass in den Gebieten ein günstiger Erhaltungszustand der jeweiligen Arten und Habitate erreicht wird. Hierfür sind spezifische „Management“-Maßnahmen und entsprechend eine ausreichende Finanzierung erforderlich. Der FFH-Richtlinie ist es dabei egal, in welchem Eigentum die entsprechenden Gebiete stehen. Auch Maßnahmen ordnungsrechtlicher Art wie z.B. die Einschränkung der Düngung oder der Mahd sind vorstellbar, um den Schutz der Arten und Habitate zu gewährleisten.
Nachdem das Verfahren bereits seit 2015 läuft, und im Januar 2019 ein weiteres „Aufforderungsschreiben“ verschickt wurde, ist die „mit Gründen versehene Stellungnahme“ nun der letzte Schritt, bevor die EU-Kommission den EuGH anrufen kann. Bleibt zu hoffen, dass Deutschland nicht auf Zeit spielt, sondern tatsächlich anfängt, Natura 2000 endlich den verdienten Schutz zukommen zu lassen.

Weitere Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren

Unabhängig von diesem übergreifenden Verfahren hatte der NABU bereits 2014 eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, um einen besseren Schutz bestimmter Grünland-Lebensraumtypen in Natura 2000-Gebieten sicherzustellen. Diese Beschwerde wird seit 25.07.2017 auch als offizielles Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2019/2145) geführt:

Raphael Weyland
Letzte Artikel von Raphael Weyland (Alle anzeigen)

2 Kommentare

Thomas Koppe

29.04.2020, 11:53

Hallo, in den FFH-Gebieten Herrnburger Binnendüne und Palinger Heide besitzt der NABU Flächen und könnte den Schutz z. B. der Lerchenbrut durchsetzen. Es geschieht leider nichts; trotz Zusagen des regionalen NABUs; Motto: „ eigene Nase anfassen“!! Auch die Gemeinde Lüdersdorf in MV tut nichts für den Naturschutz. Nach den zu erwartenden Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen wird dann eine Welle von Ausflüglern, Reitern, Hundevereinen, Heimtouristen ... die Flächen fluten. Dankeschön an die EU-Kommission von einem enttäuschten NABU-Mitglied!

Antworten

M.

26.08.2020, 18:27

Verschlechterung durch massenhaft Hunde! Was ist mit solchen Problemen? Während in einem Umweltbericht zu einem FN-Plan das Problem angesprochen wird, wird es im Managementplan nicht thematisiert! Das sehe ich als Verschlechterung von solchen Gebieten an, wenn alles nur noch Hundeklo und Hundefreilauf ist. Ich dachte immer, da sollen Vögel in Ruhe brüten können!

Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte bleibe höflich.
Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht und Pflichtfelder sind markiert.