Natura 2000 Beiträge

Vertragsverletzungsverfahren wegen Missachtung von Natura 2000

EU-Kommission übersendet mit Gründen versehene Stellungnahme an Bundesregierung

Am Mittwoch hat die EU-Kommission eine weitere Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Verstoßtes gegen die FFH-Richtlinie gezündet. Konkret geht es um das  Verfahren Nr. 2014/2262, das die EU-Kommission nach entsprechendem Vorverfahren am 26.02.2015 eingeleitet hatte. Kern des Verfahrens ist der Vorwurf, dass die Bundesregierung (und in der Umsetzung sodann vor allem die Bundesländer) nicht genügend unternehmen, um das Netzwerk Natura 2000 zu schützen.

#NatureNow-Konferenz und Verzögerung bei EU-Biodiversitätsstrategie

Heute melde ich mich mit ein paar Updates aus Brüssel zum Thema künftige EU-Biodiversitätsstrategie.

[Update – 6. Februar] Neues Veröffentlichungs-Datum (tbc): 25. März

In der überarbeiteteten Tagesordnung wird nun der 25.3. genannt für die Veröffentlichung der EU-Biodiversitätsstrategie, allerdings mit einem „to be checked“ (tbc) Vermerk. Derweil kursiert in Brüssel ein Leak des Entwurfs der Strategie, der aber vermutlich bereits überarbeitet wurde von der Generaldirektion Umwelt. Der NABU konnte diesen einsehen. Grundsätzlich gehen viele der als „Commitments“ bezeichneten Ziele in eine gute Richtung. Oft bleiben die konkreten Schritte, um diese Ziele zu erreichen, aber unklar. Auch mangelt es gerade bei dem vom NABU als „gamechanger“ ausgemachten „Restoration-Ziel“ an der Nennung einer messbaren konkreten Ziffer.

 

Verzögerung bei EU-Biodiversitätsstrategie

Auszug Tagesordnungspunkte College Meetings

Vorgestern wurde die Brüsseler Umweltakteurs-Szene auf eine unschöne Verzögerung bei der EU-Biodiversitäts-Strategie aufmerksam. Ursula von der Leyen hatte im European Green angekündigt, die neue EU-Strategie mit konkreten Naturschutzmaßnahmen bis März vorzulegen. Als Datum war das Kollegiums-Treffen der Kommissare am 26. Februar gesetzt (siehe hierzu den ausführlichen Jahresausblick hier im Naturschätze.Retten Blog). Das Update dieser Tagesordnungspunkte vom 28. Januar offenbart, dass nun möglicherweise erst der 31. März für die Verabschiedung der EU-Biodiversitätsstrategie vorgesehen ist.

 

Zeitplan EU Green Deal gerät ins Wanken

Diese Verzögerung ist ärgerlich, denn sie deutet auf interne Probleme bei der sogenannten „Interservice-Konsultation“ hin. Die Umweltverbände erwarten, dass Ursula von der Leyen, Frans Timmermans und alle Kommissare den Versprechungen in den Politischen Leitlinien und im European Green Deal nun auch Taten folgen lassen. Angekündigt war, die EU zum Vorreiter im Naturschutz weltweit zu machen. Hierfür soll die EU-Biodiversitätsstrategie quantifizierbare Ziele bzw. Verpflichtungen enthalten; außerdem sollen die Haupt-Treiber einschließlich der Landwirtschaft angegangen und Renaturierungs-Verpflichtungen aufgestellt werden, so die Ankündigung im European Green Deal.

 

Lackmustest für von der Leyen-Kommission

Aus Sicht des NABU bietet die EU-Biodiversitätsstrategie den ersten Lackmustest, ob Ursula von der Leyen es ernst meint mit ihren schönen Worten, oder ob sich tradierte Positionen beispielsweise des Generalsekretariats oder der Generaldirektion Landwirtschaft erneut gegen Umweltschutzmaßnahmen durchsetzen. Bereits die Verzögerung um mehr als einen Monat ist jenseits des Symbolischen ärgerlich, denn hierdurch können darauf aufbauende Prozesse wie etwa die Positionierung der Mitgliedstaaten im Umweltrat oder des Europäischen Parlaments ins Wanken kommen. In keinem Fall ist aber eine noch spätere Veröffentlichung akzeptabel. Nach den vollmundingen Ankündigungen einschließlich konkreter Zeitplanung wäre dies ein Eingeständnis, dass die EU es nicht ernst mit dem Naturschutz meint. Im schlimmsten Fall würde die EU im Oktober 2020 mit leeren Händen zur globalen Biodiversitätskonferenz nach Kunming fahren, obgleich sie bereits versprochen hatte, dort mit konkreten Beispielen und eigenen Maßnahmen die Verhandlungen als Musterschüler anführen zu wollen.

 

Erfolgreiche #NatureNow-Konferenz in Brüssel

Um mit Vertretern von EU-Institutionen und Verbänden über die künftige EU-Biodiversitätsstrategie zu diskutieren und

vor allem auch um bei der EU-Kommission für ambitionierte Maßnahmen zu werben, hatten BirdLife Europe, EEB, Friends of the Earth Europe und WWF am 30. Januar gemeinsam zur #NatureNow-Konferenz geladen. Der schon letztes Jahr festgelegte Zeitpunkt war günstig, denn so konnte auch auf die bekannt gewordene Verzögerung reagiert werden. Übrigens: Der Ort der Veranstaltung war schicksalhaft: die Debatte fand im Scotland-House direkt am Schuman-Kreisel in Brüssel statt, einen Tag bevor der Brexit vollzogen wird heute (siehe hierzu diesen aktuellen Naturschätze.Retten-Blog). Die Veranstaltung selbst war gut besucht, der Raum mit mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern komplett ausgebucht.

 

Das sagt EU-Umweltkommissar Sinkevicius

Gut besuchte Konferenz. Quelle: EEB

Nach kurzer Eröffnung durch Jeremy Wates vom EEB bekam EU-Umweltkommissar Virginjus Sinkevicius das Wort. Er wollte zwar keine Details der künftigen Biodiversitätsstrategie preisgeben. Er betonte aber, dass die EU-Kommission ambitionierte Ziele vorlegen würde, die sich um die von den Umweltverbänden geforderten Bereiche drehten. Wichtig sei bessere Umsetzung des bestehenden Rechts, Adressierung der von der Wissenschaft genannten Treiber des Artekollapses sowie eine Renaturierungs-Agenda.

Auf die Verzögerung ansgesprochen erklärte er: die EU-Kommission wolle eben eine solide Strategie vorlegen, die auch die nötigen Referenzen zum Stand der Wissenschaft beinhalte. Die Verzögerung könne auch dafür genutzt werden, die Entwürfe noch ambitionierter zu machen. An dem nun gewählten Datum wolle die EU-Kommission festhalten.

 

Generaldirektion Umwelt muss Rede und Antwort stehen

Anschließend gaben Ronan Uhel von der Europäischen Umweltagentur und Sabien Lemans vom Brüsseler WWF-Büro einen Input aus Sicht der Wissenschaft und Umweltverbände.

#Nature-Now Panel, 30.1.2020. Foto: WWF

Spannend wurde es bei der dann folgenden Panel-Debatte. Diese eröffnete die SPD-Europaabgeordnete Delara Burkhardt mit einem mitreißenden Statement für ambitionierten Naturschutz. Insgesamt musste bei der Debatte vor allem Stefan Leiner, der für die EU-Biodiversitätsstrategie zuständige Abteilungsleiter der Generaldirektion Umwelt, Rede und Antwort stehen. Zunächst dämpfte er die Erwartungen auf verbindliche Ziele bereits im März – dies sei etwaiger Gesetzgebung in 2021 vorbehalten. Auch schilderte er, dass es aus Sicht der Generaldirektion Umwelt schwierig sei, z.B. für den Bereich der Renaturierung konkrete Ziele festzulegen. Ihm fehlten vor allem wissenschaftliche Grundlagen, um die konkreten Ziele zu begründen.

Vertreter der Umweltverbände machten in der sich daran anschließenden Debatte deutlich, dass nicht alle Festlegungen wissenschaftlicher Begründung bedürften. Die Festlegung eines bestimmten Hekarziels zur Renaturierung von Mooren, Grünland oder Wäldern beispielsweise sei auch eine politische Entscheidung, genau wie in anderen Politikbereichen etwa Ziele für den Anteil Erneuerbarer Energien festgelegt würden.

 

Fazit

Der Nachmittag war dem intensiveren Austausch zu einzelnen Themenblöcken gewidmet. Insgesamt hat die Veranstaltung gezeigt, dass die nächsten Wochen bei und mit der EU-Kommission noch intensive Arbeit an einer ambitionierten Biodiversitätsstrategie bevorsteht. Die #NatureNow-Veranstaltung hat hoffentlich dazu beigetragen, der EU-Kommission die Forderungen der Umweltverbände erneut mit auf den Weg zu geben.

Wird 2020 das Jahr der Biodiversität?

Brüsseler Ausblick auf Naturschutzpolitik post-2020

Bekassine – Foto: Tom Dove

Inzwischen sind selbst etwaige Dreikönigsfeierlichkeiten verdaut und das (Arbeits-)Jahr 2020 hat Fahrt aufgenommen. Ihnen – und dem Natur- und Umweltschutz – wünsche ich zum Aufbruch in die neue Dekade alles Gute! 2020 wird bisweilen als „Superjahr“ der Biodiversität bezeichnet, in dem der aus dem Klimaschutz bekannte „Paris-Moment“ für die Natur wiederholt werden soll. Ich möchte das „Naturschätze.Retten“ Jahr daher mit einem kurzen Ausblick starten auf das, was uns die nächsten Monate vor allem auf EU-Ebene zum Thema Biodiversitätspolitik erwartet. Hier geht es insbesondere um die auf den „European Green Deal“ folgende EU-Biodiversitätsstrategie post-2020 mit ihren möglichen Einzelmaßnahmen. Auf globaler Ebene steht derweil ebenfalls die Erarbeitung der auf die AICHI-Ziele folgenden post-2020 Biodiversitätsstrategie an. Diese Arbeiten finden parallel zu der Erarbeitung der EU-Biodiversitätsstrategie statt. Beide Stränge sind aber zumindest insofern verknüpft, als die EU mit ihren Mitgliedstaaten ein wichtiger Akteur innerhalb der Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention ist, und die EU angekündigt hat, auf globaler Ebene mit gutem Beispiel voranzuschreiten. Mit der Vorlage eines ambitionierten EU-Handlungskatalogs kann die EU also tatsächlich die globalen Verhandlungen beeinflussen und dabei auch eine eigene Schwerpunktsetzung einfließen lassen.

Forderungen an die EU-Biodiversitätspolitik post-2020

BirdLife Europe veröffentlicht Position zur künftigen EU-Biodiversitätsstrategie

BirdLife-Position zur EU-Biodiversitätsstrategie post-2020. Copyright: BirdLife Europe

In Brüssel warten viele gespannt darauf, dass die neue EU-Kommission die Mitteilung zu ihrem „European Green Deal“ vorlegt. Hiernach kann und muss der europäische Gesetzgeber mit der Erarbeitung der eigentlichen Initiativen loslegen. Noch rechtzeitig vor der Veröffentlichung des „European Green Deal“ hat heute der NABU-Dachverband BirdLife Europe seine mit allen EU-Partnerverbänden abgestimmte Position zur zukünftigen EU-Biodiversitätsstrategie veröffentlicht (Link).

Die neue EU-Biodiversitätsstrategie soll von 2021 bis 2030 laufen. Kernelemente bzw. Hinweise auf die Struktur der Strategie könnten bereits in der Mitteilung zum „European Green Deal“ enthalten sein oder zumindest bis Frühjahr 2020 bekannt werden. Bis einzelne Instrumente (etwa zur Renaturierung) gegebenfalls durch gesonderte Rechtsakte verbindlich umgesetzt sind, dürfte indes noch ein wenig Zeit vergehen.

Europawahl: mehr Bürger votieren für Umweltschutz

Die NABU-Analyse am Tag nach der Wahl

Die Bürgerinnen und Bürger der EU haben gewählt. Zwar können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen, was das Wahlergebnis für die Zukunft Europas bedeutet. Nicht absehbar ist vor allem auch, wie sich in den nächsten Wochen das Machtgefüge, die Postenverteilung und die inhaltlichen Festlegungen der Parteien entwickeln werden – und was das alles für den Natur- und Klimaschutz heißt. Hier folgt trotzdem eine erste Bewertung der gestrigen Wahl.

NABU-GAP-Ticker: Koalitionsvertrag erneut ignoriert

NABU-GAP-Ticker

20. September 2018 Vor einem Jahr widmete „Die Zeit“ ihre Titelseite dem Insektensterben, mit Angela Merkel als Protagonistin des Filmklassikers „Das Schweigen der Lämmer“. Dieses Schweigen der Politik beim Artenschwund geht weiter: Gerade eben hat Deutschland erneut die Chance verpasst, eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, die sehr viel für die Natur bewirken könnte. CDU, CSU und SPD haben zu Beginn ihrer Koalition nämlich festgehalten, sich für einen Naturschutzfonds auf EU-Ebene einzusetzen. Bei den entsprechenden Haushaltsverhandlungen auf EU-Ebene ist hierzu von den deutschen Diplomaten bisher allerdings nichts zu hören.

Gesetzesvollzug ist Aufgabe für Rechtsstaaten(verbünde)

Vollzug von Umweltrecht auch nötig, um Vertrauen in EU und Institutionen zurückzugewinnen

Von Laura Hildt und Dr. Raphael Weyland

Justitia – Symbol für Gerechtigkeit und das Rechtswesens. Foto Raphael Weyland

Leider setzt sich in den letzten Jahren bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – auch Deutschland – der Trend fort, EU-Recht und insbesondere Umweltrecht immer schlampiger oder gar nicht um- und durchzusetzen. Diese Entwicklung ist aus verschiedenen Gründen gefährlich. Sie droht ganz grundlegend, das System des Rechtsstaats und der Rechtsstaatlichkeit auszuhöhlen. Mit der Konsequenz, dass auch Bürgerinnen und Bürger weiter Vertrauen in Institutionen und die EU verlieren. Schließlich müssen sie sich selbst an Recht und Gesetz halten, bekommen aber leicht den Eindruck, dass die „großen Fische“ (Stichwort #Dieselgate) unbescholten davon kommen. Darüber hinaus leiden auch die materiellen Ziele, welche mit der EU-Gesetzgebung verfolgt werden, sei es der Klima-, Natur- oder Gewässerschutz. Der folgende Beitrag geht diesem Vollzugs-Problem nach und zeigt Schritte auf, die von Zivilgesellschaft und Akteuren wie dem NABU unternommen werden (können).

 

Das stille Sterben der Insekten, das Schweigen der Politik

Das stille Sterben der Insekten, das Schweigen der Politik

Heute treffen sich in Brüssel die Staats- und Regierungschefs der EU, um erstmals über den künftigen EU-Haushalt zu verhandeln. Dabei geht es um nichts weniger als die Frage, wie etwa 1000 Milliarden Euro in den Jahren 2021-2027 ausgegeben werden sollen. Daran wird sich auch entscheiden, wohin sich Europas Landwirtschaft künftig entwickeln wird – und ob es Hoffnung auf Rettung für die Artenvielfalt in der EU gibt. Das bisherige Schweigen der Regierungen gerade zum dramatischen Insektensterben ist ohrenbetäubend. Zusammen mit über 130 Organisationen aus ganz Europa fordert der NABU daher heute bei einer Aktion in Brüssel „mehr Geld für die Natur im EU-Haushalt“.

Klima- und Naturschutz Fehlanzeige?

Zum ersten Mal seit seinem Beitritt zur Europäischen Union (EU) im Jahr 2007 hat Bulgarien  am 1. Januar 2018 den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Es ist Teil der sogenannten „Dreier-Präsidentschaft“ (Triple presidency) mit Estland (wegen des Brexit in die 2. Jahreshälfte 2017 vorgerückt) und nachfolgend Österreich.

Jean-Claude Juncker und Lilyana Pavlova, Ministerin für die bulgarische Ratspräsidentschaft. © European Union, 2018 / Source: EC – Audiovisual Service

Białowieża-Urwald: Europäischer Gerichtshof droht Polen mit Geldstrafe

Białowieża-Urwald: Europäischer Gerichtshof droht Polen mit Geldstrafe

Im Fall der fortgesetzten rechtswidrigen Abholzungen im Natura-2000-Gebiet Białowieża, einem der letzten ursprünglichen Urwälder Europas, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) am 20. November seine Eil-Entscheidung vom 28. Juli bekräftigt, dass Polen die Abholzung im Białowieża-Urwald an der weißrussischen Grenze sofort stoppen muss. Er lehnt dabei die von Polen angeführte Begründung der andauernden Fällungen als unzulässig ab und setzt die Strafe für weitere Missachtungen der Anordnung auf mindestens 100.000 Euro pro Tag fest. Die Androhung einer Geldstrafe gegen einen Mitgliedstaat auf Ebene eines vorläufigen Eil-Verfahrens ist offensichtlich ein bisher einmaliges Vorgehen, das als Reaktion auf Polen Ignoranz gegenüber der ursprünglichen Eilanordnung vom Juli zu interpretieren ist.