Advancing together? Wie Bayer und Monsanto die Zukunft der Landwirtschaft beeinflussen

Letzte Woche gaben die Vorstandsvorsitzenden von Bayer und Monsanto die Fusion ihrer Konzerne bekannt. Die seit Anfang des Jahres andauernden Verhandlungen sind damit zu einem vorläufigen Ende gekommen. Mit rund 59 Milliarden Euro markiert Bayer die teuerste Konzernübernahme der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die Meinungen hierzu gehen teils weit auseinander: Während die einen das zukünftige Zusammenwirken der Konzerne als „perfect match“ bezeichnen und den Aktionären satte Gewinne in Aussicht stellen, befürchten Kritiker die zunehmende Monopolisierung der Branche, mit weitreichenden Folgen für die Ernährungssouveränität der Menschen sowie den Zustand der Natur. Der NABU kritisiert die Fusion aufs Schärfste. Welche Auswirkungen eine solche Monopolisierung für Mensch und Natur nach sich ziehen kann, wird im Folgenden dargestellt.

Marktmacht mit Nebenwirkungen

Der gemeinsame Weltmarktanteil von Bayer und Monsanto würde in den Bereichen Saatgut und Agrochemikalien zusammen etwa 28 Prozent betragen. Damit zementieren die Unternehmen ihre globale Führungsposition. Im Vergleich: Die Firmenzusammenschlüsse Syngenta & ChemChina und Dow Chemical & DuPont kontrollieren weltweit jeweils 15 Prozent der Branche. Auf EU-Ebene wird beispielsweise 95 Prozent des Saatguts für Gemüse von nur fünf Unternehmen gesteuert, wobei allein Monsanto bereits jetzt rund 24 Prozent des EU-Marktes kontrolliert. Beim gentechnisch veränderten Saatgut  beherrscht Monsanto weltweit gar 90 Prozent des Marktes. Vor dem Hintergrund dieser Dominanz schätzen Analysten die Wahrscheinlichkeit, dass die zuständigen Kartellbehörden den Deal ablehnen werden, auf 30-50 Prozent ein. Neben der EU-Generaldirektion Wettbewerb sind das noch viele weitere Kartellbehörden im außereuropäischen Ausland, wo Bayer und Monsanto tätig sind. Das letzte Wort ist demnach glücklicherweise noch nicht gesprochen.

Es ist jedoch zu befürchten, dass diese Marktbeherrschung zu weiterem Machtmissbrauch, verstärkter Preisdiktatur und zur Verdrängung kleinerer Wettbewerber führt. Bereits jetzt wissen beide Konzerne nur allzu gut, welchen Einfluss sie mit ihrer Machtposition ausüben können – sei es durch die Förderung von unternehmenskonformen Weiterbildungsmaßnahmen an Universitäten, die Dementierung unpassender wissenschaftlicher Erkenntnisse (wie beispielsweise die berühmte Séralini-Affäre zeigte) oder die Fehlinformation der Gesellschaft durch irreführende Öffentlichkeitspolitik.

Umweltverbände fordern Einrichtung eines EU-Naturschutzfonds

Frisch aus der NABU-Pressestelle:

15.September 2016 – Anlässlich des 33. Deutschen Naturschutztages in Magdeburg veröffentlichen die Umweltverbände NABU, BUND, DNR und WWF und der Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN) einen Forderungskatalog an Länder, Bund und EU zur vollständigen Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien. Insbesondere schlagen die Verbände die Schaffung eines eigenen EU-Naturschutzfonds vor, mit dem Schutz- und Pflegemaßnahmen in den über 27.000 europäischen Natura-2000-Gebieten, Artenhilfsprogramme und weitere Maßnahmen für die biologische Vielfalt umgesetzt werden können.

Eine Neuausrichtung der EU-Finanzierung für den Naturschutz ist notwendig, weil „der derzeit verfolgte ‚integrierte Ansatz‘ der EU-Naturschutzförderung, bei dem die Mitgliedstaaten aus verschiedenen EU-Fonds die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen sollen, gescheitert ist“, so die einhellige Meinung der fünf Verbände in ihrem Forderungspapier. Nach Schätzungen der EU-Kommission wurden in der Förderperiode 2007 bis 2013 lediglich 20 Prozent der Natura-2000-Kosten, die auf sechs bis zehn Milliarden Euro geschätzt werden, mit EU-Mitteln aus den Bereichen Landwirtschaft, Regionalförderung oder Fischerei gedeckt. Da auch in den nächsten Jahren keine Verbesserung in Sicht ist, fordern die Umweltverbände zu Beginn der Debatte über die nächste EU-Haushaltsperiode 2021-2027 neue Wege zu gehen und verbindliche Mittel für den Naturschutz festzuschreiben.

Tarbeker Moor Foto: NABU/Jens Kube

Tarbeker Moor Foto: NABU/Jens Kube

Die Verbände fordern, dass die EU jährlich mindestens 12 bis 15 Milliarden Euro für den Naturschutz bereitstellt. Dies entspricht im Umfang etwa den sogenannten „Greening-Zahlungen“ aus der ersten Säule der EU-Agrarpolitik, die durch gezielte Landbewirtschaftungsmethoden den Klima- und Umweltschutz fördern sollen, nach Ansicht der Verbände jedoch weitgehend wirkungslos für die Umwelt bleiben. Unter dem neuen System könnten beispielsweise die Naturschutzleistungen von Landwirten, die Naturschutzmaßnahmen umsetzen, gezielter und besser honoriert werden.

Darüber hinaus verlangen die Umweltverbände von der EU-Kommission eine sofortige Entscheidung zur Beibehaltung der EU-Naturschutzrichtlinien. Der sogenannte Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien ergab, dass dieser Rechtsrahmen effektiv, effizient und modern ist (NABU-Übersetzung der Schlussfolgerungen hier zum Download). Dennoch schiebt die Kommission eine Entscheidung über den Fortbestand der Richtlinien „auf die lange Bank“.

Verbände-Appell: Nachhaltigkeit muss neue EU-Agenda prägen

Anlässlich des Gipfels zur Zukunft der EU veröffentlicht der DNR ein neues Leitbild für Europa

Seit dem Donnerschlag des Brexit-Votums der Briten am 24.06.2016 (wir berichteten) sind einige Monate vergangen, und noch immer schlingert die EU herum, ohne dass der neue Kurs erkennbar wäre.

Logo der slovakischen EU-Ratspräsidentschaft Quelle: eu2016.sk

Am 16.09.2016 treffen sich nun – mit Ausnahme der britischen Premierministerin Theresa May – die Staats- und Regierungschefs der EU zum „Future of Europe – Summit“ in Bratislava. Dort wollen sie die Debatte über die Zukunft der EU fortsetzen. Leider nicht aufgegriffen wurde bisher die Idee eines Europäischen Konvents oder einer ähnlichen Plattform, und so müssen die Vorstellungen der Unionsbürgerinnen und -bürgern außen vor bleiben. Auch ansonsten war die Debatte über die bedeutsame Richtungsentscheidung hin zu mehr oder weniger EU eher still, ob auf Berliner oder auf Brüsseler Ebene.

NGOs möchten EU-Debatte vorantreiben

Nun aber melden sich zumindest die Nichtregierungsorganisationen lautstark zu Wort. Über die verschiedenen Dachverbände aktiv und engagiert beteiligt sind auch die Natur- und Umweltschützer des NABU.

Naturschätze-Lektüre zum Wochenende #9

NEWS:

Banner 08 In Brüssel hat die EU-Kommission nach der Sommerpause wieder ihre Arbeit aufgenommen. Ein wichtiger Punkt auf der Herbstagenda sollte die Veröffentlichung der politischen Schlussfolgerungen zum Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien sein. Nachdem die Kommission die Entscheidung über den Frühling bis in den Sommer hinein immer wieder verzögert hatte, reagierte sie im Juli auf den Druck der Umweltverbände und legte immerhin die Fitness-Check Studie (wir berichteten hier im Blog) vor. Cartoon - Twitter postDen politischen Schlussfolgerungen jedoch, so die Kommission im Juni, könne man sich erst im Herbst wieder widmen. Wir fordern die EU-Kommission zusammen mit unserem Dachverband BirdLife nun mit dem Slogan „It’s autumn!“ (Es ist Herbst!) auf, das Ergebnis des nunmehr über 1000 Tage andauernden Fitness-Checks vorzulegen. Statt die Entscheidung weiter hinauszuzögern, muss der Erhalt der EU-Naturschutzgesetzgebung endlich verkündet werden und die vollständige Umsetzung auf den Weg gebracht werden. Mehr…
 
Seidenbiene

Foto: Hans-Jürgen Sessner

Die Ochsenzungen-Seidenbiene (Colletes nasutus) ist eine heimische Wildbiene, die nur noch in wenigen Regionen in Deutschland vorkommt. Jetzt wurde ein Exemplar dieser seltenen Art an den Pontischen Hängen bei Lebus in Brandenburg entdeckt, einem NABU-Schutzgebiet direkt an der Oder. Es war ein glücklicher Zufall für den Hobbybiologen, dem die Fotoaufnahmen gelangen. Denn Seidenbienen kann man in der Regel nur eine kurze Zeit ab Juni bis in den Spätsommer beobachten. Mehr…

 

perleidechse Krzysztof Wesolowski

Weingüter zählen zu den bevorzugten Habitaten der Perleidechse (Timon lepidus), wo sie jedoch durch Pestizideinsatz bedroht werden (Foto: K. Wesolowski).

Von den etwa 150 in Europa vorkommenden Reptilienarten sind bereits 18% auf der Roten Liste der IUCN als gefährdet eingestuft. Die Zerstörung und Degradierung von Lebensräumen ist jedoch nur ein Faktor für deren Rückgang. Wie Wissenschaftler der Universität Trier nun herausfanden, spielt die Ausbringung von Pestiziden in der Landwirtschaft ebenfalls eine wesentliche Rolle. Besonders betroffen sind Eidechsen, die in Olivenhainen oder Weingütern Südeuropas vorkommen. Die Bedeutung der Studie erschließt sich nicht nur aus der Tatsache, dass in der Vergangenheit Reptilien so gut wie gar nicht im Zusammenhang mit Pestiziden untersucht wurden. Sie offenbart auch die nicht länger hinnehmbare Praxis der EU-Zulassungsverfahren für Pestizide, welche Reptilien (und andere im Rückgang befindliche Tiergruppen) bei Risikoabschätzungen nicht berücksichtigen.

 

Naturschätze-Lektüre zum Wochenende #8

NEWS:

Foto: NABU/H. May

Die knapp 1000-jährigen Eichen im Ivenacker Tiergarten (Mecklenburg-Vorpommern) sind das erste Nationale Naturmonument in Deutschland. Aufgrund der jahrhundertelangen Nutzung der Fläche als Waldweide und später als Wildgatter sowie den natürlichen Gegebenheiten vor Ort konnten die Eichen zu wahren Baumriesen heranwachsen. Hier steht übrigens auch die volumenreichste Eiche Europas. Die Schutzkategorie „Nationales Naturmonument“ wurde mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes 2010 eingeführt. Mehr…

 

Foto: NABU/Eric Neuling

Ende Juli legte die EU-Kommission neue Leitlinien für die Straffung der Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Sie konzentriert sich auf bestimmte Phasen des UVP-Verfahrens und zeigt laut Angaben der Kommission Möglichkeiten zur Straffung verschiedener Umweltprüfungen im Rahmen gemeinsamer und/oder koordinierter Verfahren auf. Mehr…

Strippenzieher Pestizidhersteller

Der Präsident des Europäischen Berufsimkerbundes (EPBA) Walter Haefeker im Interview über aktuelle Entwicklungen aus der Pestizidpolitik und die starke Lobby der Industrie.

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt rühmt sich mit der kürzlich erlassenen Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), verstärkt für den Schutz der Bienen einzutreten. Durch die Verordnung soll nun auch die Einfuhr von Saatgut verboten werden, das mit den Neonikotinoiden Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam gebeizt wurde. Auch wenn dieser Schritt für die Bienen definitiv von Vorteil ist: Weshalb hat sich das BMEL erst nach massivem Druck – auch seitens der Imkerverbände – dazu bewegen lassen?

Clemens Lischka gebeiztes Saatgut

Mit Neonikotinoiden gebeiztes Saatgut birgt zahlreiche Gefahren für die Bienenwelt (Foto: C. Lischka)

Walter Haefeker: Der ursprüngliche Verordnungsentwurf enthielt eine Hintertür, welche bei „vermutet“ hoher Beizqualität die Anwendung doch zugelassen hätte. Damit wäre ein langersehnter Wunsch der Pestizidhersteller in Erfüllung gegangen, das Problem auf die Staubentwicklung bei der Aussaat zu reduzieren und alle anderen Wege, die zu einem Kontakt von Bienen mit diesen Wirkstoffen führen, zu ignorieren. Das wäre aus der Sicht der Pestizidhersteller ein ganz wichtiger Präzedenzfall gewesen. Diesen Dammbruch mussten wir daher unbedingt verhindern.

Naturschätze-Lektüre zum Wochenende #7

NEWS:

Die 28 Flaggen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Noch gehört auch Großbritannien dazu. Foto: European Union 2013 Source EC AVS

Noch gehören 28 Mitgliedstaaten zur Europäischen Union.

Infolge des geplanten Austritts Großbritanniens aus der EU hat sich die Reihenfolge der EU-Ratspräsidentschaften geändert. Anstelle von Großbritannien wird Estland die Präsidentschaft in der 2. Jahreshälfte 2017 innehaben. Kroatien wird übrigens im ersten Halbjahr 2020 erstmals den Vorsitz übernehmen. Danach ist im zweiten Halbjahr ist Deutschland an der Reihe. Mehr…

 

Millionen Zugvögel sterben jedes Jahr auf ihrem Weg in die Überwinterungsgebiete und zurück. Sie werden illegal gejagt, in manchen Ländern ist der Fang und Verkauf von Wildvögeln ein Millionengeschäft. Vom 12. bis 15. Juli trafen sich erstmals im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) Regierungsvertreter der Mittelmeerländer auf Einladung der ägyptischen Regierung, um gemeinsam in Kairo zu beraten, wie sie die illegale Verfolgung von Zugvögeln erfolgreich bekämpfen können. Das Ergebnis: Die Regierungen verabschiedeten auf der Konferenz einen Arbeitsplan zur Bekämpfung der Vogelwilderei im Mittelmeerraum. Mehr…

 

Emsige Honigbiene - Foto: Steffi Lange

Emsige Honigbiene – Foto: Steffi Lange

Gleich zwei aktuelle Studien belegen einmal mehr, wie schädigend der Einsatz von Neonikotinoiden für Honigbienen ist: Das von diesen Insektiziden ausgehende Risiko für die Brutentwicklung von Honigbienen konnten Wissenschaftler der Universitätsmedizin Mainz und der Goethe-Universität Frankfurt am Main nachweisen (englischer Artikler HIER): der Gehalt des für die Larvenaufzucht wichtigen Signalmoleküls Acetylcholin wurde um bis zu 75 % vermindert. Die negativen Auswirkungen von Neonikotinoiden auf die Fitness der Königin und damit auf das gesamte Bienenvolk belegt eine Studie der Universität Bern (englischer Artikel HIER):

Naturschätze-Lektüre zum Wochenende #6

NEWS:

Ortolan auf Singwarte © Sven Baumung

Ortolan auf Singwarte © Sven Baumung

Die französische Ortolan-Population (Emberiza hortulana) ist in den vergangenen 30 Jahren um 50-75% zurückgegangen. Damit Schutzanstrengungen in einem Land nicht durch Jagd in einem anderen Land Europas zunichte gemacht werden, haben die Mitgliedsstaaten der EU bereits 1979 die EU-Vogelschutzrichtlinie beschlossen. Seitdem ist die Jagd auf die zur Familie der Ammern gehörende Art europarechtlich verboten. Trotzdem werden jedes Jahr 30.000 Ortolane während des Herbstzugs (August und September) im Südwesten Frankreichs illegal gefangen und getötet. in 2015 unterzeichneten über 300.000 Menschen eine Petition um der Jadg auf Vögel in Frankreich ein Ende zu bereiten (NABU Meldung November 2015). Im Juni versandte die EU-Kommission endlich eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ (2. Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens) an die französische Regierung, die nun zwei Monate Zeit hat, um zu beweisen, dass sie gegen die illegalen Aktivitäten vorgeht. Andernfalls könnte die Kommission Frankreich vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Mehr…

 

David Cameron und Jean-Claude Juncker © European Union , 2016 Source EC - Audiovisual Service Photo Etienne Ansotte

David Cameron und Jean-Claude Juncker © European Union , 2016 Source EC – Audiovisual Service Photo Etienne Ansotte

Anfang Juli überraschte Cameron mit einem neuen Vorschlag: Nachfolger von Jonathan Hill, der nach dem Brexit-Referendum als EU-Finanzkommissar zurückgetreten war, soll Sir Julian King werden, derzeit britischer Botschafter in Frankreich. Als neuen Kommissar hat ihn die EU-Kommission bereits akzeptiert. Da Hills Aufgaben von Kommissions-Vizepräsident und „Wächter“ über Wirtschafts- und Finanzpolitik Valdis Dombrovskis mit übernommen werden, hat King jedoch bislang kein Ressort. Wenn es nach David Cameron geht, könnte King der neue EU-Umweltkommissar werden. Das Umwelt-Ressort, das Juncker 2014 mit der Zuständigkeit für Fischerei und maritime Angelegenheiten zusammengelegt und dem Malteser Karmenu Vella übertragen hatte, könnte so auf zwei Kommissare aufgeteilt werden. Aber wie ambitioniert kann ein Kommissar für Ziele eintreten, die sein Land nach einem EU-Austritt wenig tangieren? (Standpunkt Claus Mayr, NABU) Wie wohl die neue Premierministerin Theresa May dazu steht? Noch ist der neue EU-Kommissar jedoch ohne Zuständigkeit. Sein Portfolio wird für Ende Juli erwartet. Mehr…

Zu kurz gesprungen – EU-Kommission beschließt erste Liste invasiver Arten

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommen nach wissenschaftlichen Schätzungen derzeit etwa 12.000 gebietsfremde Arten vor. Von diesen werden rund 15 Prozent als invasiv angesehen – das heißt, sie besitzen das Potenzial, etablierte Ökosysteme, Lebensräume und Arten stark zu beeinträchtigen und so der biologischen Vielfalt zu schaden. Von diesen invasiven Arten geht in Deutschland und der ganzen EU eine wachsende ökologische, wirtschaftliche und auch gesundheitliche Bedrohung aus. Die Europäische Kommission schätzt allein den ökonomischen Schaden durch invasive Arten auf etwa zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Viele Experten schätzen die Schäden inzwischen sogar als noch höher ein.

Die Nordamerikanische Buchstaben-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta) mit ihren drei Unterarten steht auf der EU-Liste der invasiven Arten. © NABU H. May

Der NABU begrüßt daher, dass die EU-Kommission in ihrer gestrigen wöchentlichen Sitzung endlich die erste sog. „Unionsliste“ zur EU-Verordnung 1143/2014 verabschiedet hat. Die zugrundeliegende EU-Verordnung und die jetzt beschlossene Liste sind ein großer Fortschritt für den Schutz der biologischen Vielfalt. Die EU kommt damit auch ihrer völkerrechtlich bindenden Verpflichtung aus der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) aus dem Jahr 1992 nach, insb. Artikel 8 (h) „Prevent the introduction of, control or eradicate those alien species which threaten ecosystems, habitats or species“.

Imker-Präsident gegen Glyphosat-Einsatz

Im Interview: Der Präsident des Deutschen Imkerbundes (DIB) Peter Maske über Glyphosat auf dem Acker, Rückstände im Honig und die Zukunft der Landwirtschaft

Seit einigen Wochen erregt die Diskussion um die nunmehr für weitere 18 Monate erfolgte Neuzulassung des Breitbandherbizids Glyphosat die Gemüter. Welche Meinung hat der DIB zum Einsatz von Glyphosat?

Peter Maske: Glyphosat lehnen wir natürlich grundsätzlich ab. Unsere Agrarlandschaft bietet ohnehin bereits zu wenig Blütenreichtum für blütensuchende Insekten, durch den Einsatz von Glyphosat wird dieser Mangel weiter verstärkt.

Vor einigen Wochen wurde bei einzelnen Proben die Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes von Glyphosat im Honig festgestellt. In Brandenburg konnte in einer Probe eine hundertfache Grenzüberschreitung festgestellt werden. Ist der Verzehr von Honig mittlerweile gesundheitsgefährdend?

Dieser Sachverhalt ist uns seit Anfang des Jahres bekannt, weshalb wir uns bereits mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem Julius Kühn-Institut (JKI) in Verbindung gesetzt haben. Eindeutig ist, dass dergleichen Rückstände eigentlich nur durch das Verfahren der Sikkation hervorgerufen werden können, dessen Einsatz nur noch sehr eingeschränkt erlaubt ist. Demnach ist es wahrscheinlich, dass hier eine nicht hinnehmbare Fehlanwendung vorliegt. Solche Fehlanwendungen bei der Ausbringung von Pestiziden gibt es wahrscheinlich bundesweit immer wieder und müssen verhindert werden. Den betroffenen Imkern, deren Honig sich nicht mehr für den Verzehr eignet, müssen entsprechende Schadensersatz- und Ausgleichszahlungen angeboten werden. Die gesundheitlichen Bedenken von Glyphosat kann ich nicht bewerten, stelle mich hier aber an die Seite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Weltgesundheitsorgansisation (WHO), die Glyphosat als wahrscheinlich nicht krebserregend einstuften. Dennoch sind zu hohe Rückstände im Honig keinesfalls akzeptabel, schließlich wollen wir den Konsumenten ein hochwertiges Lebensmittel anbieten. Glücklicherweise ist davon auszugehen, dass der Fall in Brandenburg bisher ein Einzelfall ist.