Zu kurz gesprungen – EU-Kommission beschließt erste Liste invasiver Arten

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommen nach wissenschaftlichen Schätzungen derzeit etwa 12.000 gebietsfremde Arten vor. Von diesen werden rund 15 Prozent als invasiv angesehen – das heißt, sie besitzen das Potenzial, etablierte Ökosysteme, Lebensräume und Arten stark zu beeinträchtigen und so der biologischen Vielfalt zu schaden. Von diesen invasiven Arten geht in Deutschland und der ganzen EU eine wachsende ökologische, wirtschaftliche und auch gesundheitliche Bedrohung aus. Die Europäische Kommission schätzt allein den ökonomischen Schaden durch invasive Arten auf etwa zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Viele Experten schätzen die Schäden inzwischen sogar als noch höher ein.

Die Nordamerikanische Buchstaben-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta) mit ihren drei Unterarten steht auf der EU-Liste der invasiven Arten. © NABU H. May

Der NABU begrüßt daher, dass die EU-Kommission in ihrer gestrigen wöchentlichen Sitzung endlich die erste sog. „Unionsliste“ zur EU-Verordnung 1143/2014 verabschiedet hat. Die zugrundeliegende EU-Verordnung und die jetzt beschlossene Liste sind ein großer Fortschritt für den Schutz der biologischen Vielfalt. Die EU kommt damit auch ihrer völkerrechtlich bindenden Verpflichtung aus der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) aus dem Jahr 1992 nach, insb. Artikel 8 (h) „Prevent the introduction of, control or eradicate those alien species which threaten ecosystems, habitats or species“.

Imker-Präsident gegen Glyphosat-Einsatz

Im Interview: Der Präsident des Deutschen Imkerbundes (DIB) Peter Maske über Glyphosat auf dem Acker, Rückstände im Honig und die Zukunft der Landwirtschaft

Seit einigen Wochen erregt die Diskussion um die nunmehr für weitere 18 Monate erfolgte Neuzulassung des Breitbandherbizids Glyphosat die Gemüter. Welche Meinung hat der DIB zum Einsatz von Glyphosat?

Peter Maske: Glyphosat lehnen wir natürlich grundsätzlich ab. Unsere Agrarlandschaft bietet ohnehin bereits zu wenig Blütenreichtum für blütensuchende Insekten, durch den Einsatz von Glyphosat wird dieser Mangel weiter verstärkt.

Vor einigen Wochen wurde bei einzelnen Proben die Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes von Glyphosat im Honig festgestellt. In Brandenburg konnte in einer Probe eine hundertfache Grenzüberschreitung festgestellt werden. Ist der Verzehr von Honig mittlerweile gesundheitsgefährdend?

Dieser Sachverhalt ist uns seit Anfang des Jahres bekannt, weshalb wir uns bereits mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem Julius Kühn-Institut (JKI) in Verbindung gesetzt haben. Eindeutig ist, dass dergleichen Rückstände eigentlich nur durch das Verfahren der Sikkation hervorgerufen werden können, dessen Einsatz nur noch sehr eingeschränkt erlaubt ist. Demnach ist es wahrscheinlich, dass hier eine nicht hinnehmbare Fehlanwendung vorliegt. Solche Fehlanwendungen bei der Ausbringung von Pestiziden gibt es wahrscheinlich bundesweit immer wieder und müssen verhindert werden. Den betroffenen Imkern, deren Honig sich nicht mehr für den Verzehr eignet, müssen entsprechende Schadensersatz- und Ausgleichszahlungen angeboten werden. Die gesundheitlichen Bedenken von Glyphosat kann ich nicht bewerten, stelle mich hier aber an die Seite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Weltgesundheitsorgansisation (WHO), die Glyphosat als wahrscheinlich nicht krebserregend einstuften. Dennoch sind zu hohe Rückstände im Honig keinesfalls akzeptabel, schließlich wollen wir den Konsumenten ein hochwertiges Lebensmittel anbieten. Glücklicherweise ist davon auszugehen, dass der Fall in Brandenburg bisher ein Einzelfall ist.

BREAKING NEWS: EU-Kommission veröffentlicht Fitness-Check-Studie

Heute hat die Europäische Kommission Einsicht in eine seit März zurückgehaltene Expertenstudie über die EU-Naturschutzrichtlinien gewährt. Sie gab damit einem Antrag des WWF statt und reagierte auf wochenlangen Druck der Naturschutzverbände, die Ergebnisse endlich zu veröffentlichen. Die Studie kann hier im PDF-Format heruntergeladen (Englisch) werden. Eine deutsche Übersetzung des zusammenden Kapitels der Studie finden Sie hier.
Ein Entwurf der Studie von Januar 2016 war bereits am 15.6. an die Presse geleakt worden. In den nächsten Tagen werden wir analysieren, was sich zwischen Entwurf und Endversion eventuell durch politische Einflussnahme noch geändert hat. Die Studie beschreibt die Ergebnisse einer über ein Jahr währenden europaweiten Untersuchung zur „Fitness“ des EU-Naturschutzrechts.FCstudycoverfinal

Nach der Brexit-Entscheidung

Nicht durch weniger, sondern nur durch mehr Umwelt- und Sozialstandards sowie demokratischere Prozesse hat die EU die Chance, wieder für Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu werden

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Der Union Jack, Flagge Großbritanniens

Sie kommt wie ein Donnerschlag daher, die heutige Entscheidung der Briten, die Europäische Union verlassen zu wollen, und noch bis gestern Abend wollte dies niemand wirklich wahrhaben. Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt, wie der Austrittsprozess – jenseits der in Artikel 50 des EU-Vertrags festgelegten Vorgaben – im Einzelnen ablaufen wird und welche Konsequenzen die Entscheidung für die Briten selbst sowie für Europa hat. Ungeachtet verschiedener Differenzen, die es auch in der Vergangenheit schon zwischen der britischen und etwa der deutschen Sichtweise auf Europa gab, steht fest: Dieser Austritt ist – genauso wie es im Übrigen ein Grexit gewesen wäre – ein herber Verlust für die Europäische Idee.

Briten müssen sich über Verhältnis zur Europäischen Union klar werden

Zunächst müssen sich die Briten nun selbst darüber klar werden, in welchem Maße sie der Europäischen Union verbunden bleiben wollen. Vorstellbar ist auf der einen Seite ein kooperatives Modell nach norwegischem Vorbild. Durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ist das Königreich Norwegen Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also einer vertieften Freihandelszone, in der die Regeln des Europäischen Binnenmarkts gelten. Da Norwegen auch das Schengener Abkommen unterzeichnet hat, bestehen außerdem Kooperationen im Bereich der Zoll- und Grenzkontrollen. Auf der anderen Seite vorstellbar ist demgegenüber auch ein weniger kooperatives Modell, bei dem das Vereinigte Königreich zurückfällt in Zeiten, wie sie unter Margaret Thatcher herrschten. Staatliche Regulierung würde dabei weiter zurückgefahren, bestehende Schutzstandards möglicherweise abgesenkt, die Insel drohte zum Steuerparadies à la Panama zu verkommen.

Diskussion über Zukunft Europas der Bürgerinnen und Bürger erforderlich

Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Sitz der Europäischen Kommission

Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Sitz der Europäischen Kommission (© Europäische Union 2015 / Foto: Lieven Creemers)

Die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Europäische Kommission sollten sich in der Zwischenzeit nicht mit der – durchaus Ressourcen bindenden – Verwaltung der Austrittsverhandlungen zufrieden geben. Damit nicht Andere dem Beispiel der Briten folgen ist nun vielmehr die Diskussion über die Zukunft eines Europas der Bürgerinnen und Bürger wiederzubeleben, die in ansatzweise systematischer und gebündelter Weise zuletzt beim Europäischen Konvent unter dessen Präsident Giscard d’Estaing zwischen 2000 und 2003 geführt wurde. Im Grunde ist Europa nämlich immer noch stehen geblieben bei der sich aus der historischen Tradition der verschiedenen Europäischen Gemeinschaften erklärenden Union, die sich primär um wirtschaftliche Belange kümmert. Kaum im Fokus stehen bisher Umwelt- oder soziale Aspekte, obgleich gerade auch diese den Bürgerinnen und Bürgern ein Anliegen sind.

Im Kern daneben: Bienen-Konferenz des BMEL

Viele Vertreter der Gattung der Schmalbienen gelten nach der Roten Liste Deutschlands als gefährdet (Foto: Kerstin Kleinke).

Die vor zwei Tagen stattgefundene Bienen-Konferenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bestätigte vor allem eines: dass es das BMEL unter Leitung von Bundesminister Christian Schmidt (CSU) nicht schafft, den drängendsten Gefährdungen von Bienen mit ambitionierten Maßnahmen entgegenzutreten. Statt auf die konventionelle Landwirtschaft als wesentlichen Faktor für den Rückgang an Bienen einzugehen, beschränkte sich die Konferenz vorrangig auf die Vorstellung von Initiativen und Projekten, die sich der Förderung von Bienen im urbanen Raum verschrieben haben. Diese können zwar durchaus einen wertvollen Beitrag leisten, um die Potentiale für die Insekten-Förderung in der Stadt zu beleuchten und praktische Maßnahmen wir die Aussaat von Blühstreifen oder ein angepasstes Mahdregime in die Wege zu leiten. Doch lenkt das nur von der Tatsache ab, dass der eigentliche Schlüssel zum Bienenschutz in der Landwirtschaft liegt. Da mag es bezeichnend sein, dass sich der Befund, „die Stadt sei das bessere Land“ während der Konferenz zum running gag der Vortragenden avancierte. Schließlich brachten die Vorträge auch eine Entwicklung zutage, die sich bereits seit einigen Jahrzehnten abzeichnet: Im Gegensatz zur Stadt ist auf dem Land 1.) ein geringeres Blühangebot mit sich abwechselnden Massentrachten und Trachtlücken zu verzeichnen, 2.) eine geringere Vielfalt von Strukturen gegeben, die als potentielle Lebensräume für Bienen infrage kämen und 3.) der Einsatz von Pestiziden um ein Vielfaches höher.

Warum spielt die Qualität der Erstgutachten in der Planungspraxis eine so große Rolle?

Zu den interessantesten Workshops, an denen ich in letzter Zeit teilgenommen habe, zählte der Workshop zum Thema „Qualität von Gutachten“, der Anfang Juni auf der Insel Vilm stattfand und vom Deutschen Rat für Landespflege (DRL) organisiert und vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) gefördert wurde.

Foto: Christoph Hein

Foto: Christoph Hein

Bei den Gutachten sind vor allem die Erstgutachten gemeint, die von den Vorhabenträgern in Auftrag gegeben und von Planungsbüros durchgeführt und anschließend bei den Genehmigungsbehörden mit dem Planungsantrag eingereicht werden. Der Workshop war ein erster Versuch diese Thematik, die besonders bei dem Windenergieausbau einer der Kernproblematiken darstellt, zu beleuchten. Gemeinsam mit Vertretern unterschiedlicher Interessengruppen u. a. von Umwelt-, Naturschutzverbänden, Gutachterbüros, Behörden und aus der Wissenschaft und der Umweltbildung, wurden Ideen für mögliche Lösungsansätze zusammen zutragen damit eine optimierte Qualitätssicherung in der Praxis bei den Erstgutachten, bei der Genehmigung bis hin zur Nachkontrolle gewährleistet ist.

Umweltminister protestieren mit…

Das Thema steht nicht auf der Tagesordnung des heutigen Umweltrates, und doch diskutieren die EU-Umweltminister gerade genau das (live-stream). Und einige opferten sogar einen Teil ihrer Mittagspause um mit uns vor dem Gebäude gegen die Blockade des Kommissionspräsidenten Juncker zu protestieren. Die deutsche Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vetrat die Umweltministerin in Luxemburg und äußerte sich in einem kurzen Interview.

 

Hier die Bilder der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter, der französischen Umweltministerin Ségolène Royal, der luxembourgischen Ministerin Carole Dieschbourg und ihrer Kollegen aus Estland und Griechenland.

NatureLeaks: Auch EU-Umweltminister verärgert über Kommission

Heute versammeln sich die Umweltminister zu ihren vierteljährlichen Ratstreffen in Luxemburg. Obwohl die vorsitzenden Niederländer das Thema EU-Naturschutzrichtlinien wieder von der Tagesordnung genommen haben – nachdem klar geworden war, dass die EU-Kommission nicht rechtzeitig ihre Evaluierung der Richtlinien vorlegen würde – erwarten wir, dass das Thema zur Sprache kommt. Die deutsche Umweltstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter hat bei der Ankunft heute morgen bereits gesagt, dass sie öffentlich Klartext gegenüber dem ebenfalls anwesenden EU-Umweltkommissar Vella reden will.

Schon im Dezember hatten die Minister die Kommission aufgerufen, sich auf Umsetzung statt Änderung der Richtlinien zu konzentrieren. Seit Januar liegt das eindeutige Votum der Experten vor, im Februar stimmte das EU-Parlament fast einstimmig ab – alles spricht dafür, endlich wieder an die Arbeit zu gehen, den Rechtsrahmen beizubehalten und wieder Naturschutz zu machen. Aber jetzt haben wir Juni und seit bald 1000 Tagen stehen die Naturschutzrichtlinien auf dem Prüfstand. Die große Frage ist, was oder vielmehr WER sägt immer noch an unseren Naturschutzgesetzen?

Der NABU ist vor Ort in Luxemburg und berichtet über Twitter (@NABU_biodiv, #NatureAlert). Die Sitzung lässt sich teilweise auch im Internet verfolgen, vermutlich wird es gegen 15:30 Uhr besonders interessant.

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Bundesumweltministerin Barabara Hendricks initiierte schon 2015 eine Allianz gegen die Öffnung der EU-Naturschutzrichtlinien (Foto: EU)

Mit Risiken und Nebenwirkungen: der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

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Einsatz von PSM auf landwirtschaftlicher Fläche (Foto: Arndt Müller).

Vom 14.-16. Juni 2016 fand in Potsdam der Midterm-Workshop des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) statt. Der aktuelle NAP wurde 2013 verabschiedet um Maßnahmen in die Wege zu leiten, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sicherer machen und insgesamt minimieren sollten.

Dass es seitdem mit dem Erreichen der Ziele noch nicht sehr weit gekommen ist, lässt sich unter anderem anhand des Verfehlens einiger zielgebundener Indikatoren des NAP belegen: so stagniert der bundesweite Flächenanteil des „ökologischen Landbaus“ mit etwa sechs Prozent seit Jahren auf einem niedrigen Niveau – dabei sind es gerade die Anbaumethoden der ökologisch wirtschaftenden Betriebe, die einen kompletten Verzicht auf chemisch-synthetische PSM überhaupt erst ermöglichen.

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Grauammern sind durch den Einsatz von PSM besonders betroffen (Foto: Tom Dove).

Auch die Umsetzung des Indikators für „Artenvielfalt“, der Auskunft über den Zustand und die Veränderungen von Beständen ausgewählter Vogelarten der Agrarlandschaft gibt, hinkt mit einem Zielerreichungsgrad von lediglich 60 Prozent den Erfolgsansprüchen des NAP weit hinterher. Wie stark der Einfluss von PSM auf Vogel- und Säugetierarten landwirtschaftlicher Nutzflächen ist, zeigte nicht zuletzt eine NABU-Studie.

Ein schlechtes Zeugnis muss jedoch nicht nur dem Zustand von Vogelarten der Agrarlandschaft ausgestellt werden. Auch um den NAP-Indikator, der Auskunft geben soll über die „Reduktion der Belastung von blütenbestäubenden Insekten mit Pflanzenschutzmitteln“ ist es schlecht bestellt: durch Wissenschaftler des NABU-Nordrhein-Westfalens und des Entomologischen Vereins Krefeld konnte Anfang 2016 festgestellt werden, dass zwischen 1985 bis 2014 die Insektenbiomasse an allen untersuchten Standorten um etwa 80 Prozent zurückgegangen ist. Dass von diesem Rückgang auch potenzielle Bestäuber betroffen sind, liegt auf der Hand. Ebenso der jüngst erschienene Bestäuber-Bericht des Weltbiodiversitätsrates (IPBES) bestätigt den weltweiten Rückgang von Bestäuberarten – und sieht im Einsatz von PSM einen der Hauptfaktoren dafür.

Das im Zuge des Midterm-Workshops zum NAP entworfene Eckpunktepapier, welches seit dem 17. Juni auf der Website des NAP einsehbar ist, fungiert als Grundlage für die Weiterentwicklung des NAP und stellt daher eine richtungsweisende Funktion dar. Der NABU nutzt deshalb die Gelegenheit, um sich konstruktiv in den Reformprozess einzubringen und unterbreitet den Gremien folgende Vorschläge, deren Umsetzung unabdingbar ist, um den NAP zu einem Instrument umzugestalten, das auch dem Schutz der biologischen Vielfalt dient:

  • Formulierung ambitionierterer, verbindlich festgesetzter Ziele mit konkretem Zeitplan.
  • Optimierung der Indikatoren, welche die Wirkung der NAP-Maßnahmen anzeigen (unter anderem durch Verbesserung der Datengrundlage).
  • Verbesserung und Veröffentlichung der Datenlage für PSM und ihrer Metabolite in allen Umweltmedien.
  • Entwicklung eines verbindlichen, auf Daten basierenden Konzepts zur Risikominimierung mit entsprechender Wirkungsabschätzung.
  • Ausbau der Erforschung zur Wirkung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen im Rahmen integrierter Pflanzenschutzmethoden.
  • Bestimmung von Modellregionen für NAP-konformen Pflanzenschutz, um den Landschaftsbezug herzustellen.
  • Verbesserung der Koordination zwischen den Gremien des NAP, insbesondere im Biodiversitätsbereich.
  • Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über die Risiken des Einsatzes von PSM.
  • Stärkere und glaubwürdigere Einbeziehung von Umwelt- und Naturschutzverbänden.
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Blühstreifen können auch auf benachbarten Flächen den Schädlingsbefall vermindern (Foto: NABU/Klemens Karkow).

Um durch eine Reformierung des PSM-Einsatzes die fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft zu stoppen und damit auch der mangelhaften Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der EU-Biodiversitätsstrategie Abhilfe schaffen zu können, fehlt es der jetzigen Ausrichtung des NAP noch an Durchschlagskraft. Die 2017 erwartete Neuauflage des Aktionsplans muss demnach noch einer Reihe von natur- und umweltschutzfachlicher Anforderungen gerecht werden.

Naturschätze-Lektüre zum Wochenende #5

NEWS

PolenGestern leitete die EU-Kommission das von den Umweltverbänden lang ersehnte Verfahren gegen Polen wegen der Pläne der Ausweitung des Holzeinschlags im Białowieża-Wald ein. Laut der polnischen Regierung hatte die Abholzung bereits im vergangenen Monat begonnen, um Totholz zu entnehmen und die Ausbreitung von Borkenkäfern zu verhindern. Der Białowieża-Wald in Polen und Weißrussland ist einer der letzten verbliebenen Urwälder Europas und ein Weltkulturerbe. Mehr…

 

Barbara Hendricks neben dem neuen U-Bahnmotiv „Ohne Horn kein Nashorn“ Foto: Sascha Hilgers

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wirbt in den Berliner U-Bahnen seit gestern unter dem Motto „Ohne Horn kein Nashorn“ für den besseren Schutz bedrohter Tiere und gegen Wilderei. Die bildliche Darstellung: Beim Öffnen der U-Bahntüren verschwindet das Horn des Nashorns. Anlass für die Kampagne ist der 40. Geburtstag des 1976 in Kraft getretenen Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES). Mehr…

 

Fliegender Mäusebussard Foto: Olaf Titko

Fliegender Mäusebussard Foto: Olaf Titko

Eine Studie belegt, dass Vogelschlag an Windkraftanlagen für manche Arten bestandsgefährdend ist. Deutschlandweit muss beispielsweise bei gut 26.000 bestehenden Windrädern und einer Schlagrate von 0,48 Mäusebussarden pro Windrad und Jahr von über 12.000 getöteten Mäusebussarden pro Jahr ausgegangen werden – bei einem Bestand von etwa 100.000 Brutpaaren. Doch anstatt mit Behörden, Experten und Umweltverbänden Lösungen zu erarbeiten, stellen Windkraftlobbyisten lieber die wissenschaftlichen Erkenntnisse in Frage. Mehr…