Naturschätze-Lektüre zum Wochenende #10

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Foto: Der Waldkauz ist Vogel des Jahres 2017 Foto: Tom Dove

Der Waldkauz ist Vogel des Jahres 2017, Foto: Tom Dove

Lautlos jagend und des nachts gespenstisch rufend: Der Waldkauz wurde vom NABU und dem LBV zum Vogel des Jahres 2017 gekürt! Erkennungsmerkmale sind unter anderem seine großen dunklen Knopfaugen, die von einem schwarz umrandeten Gesichtsschleier umgeben sind, ein gelblicher und stark gekrümmter Schnabel sowie rindenfarbiges Gefieder, das dem Waldkauz als Tarnung dient. Maßgebliche Gefährdungsursachen sind eintönige Wälder ohne höhlenreiche Altholzbestände und monotone Agrarlandschaften, die dem Waldkauz weder Lebensraum noch Nahrung bieten. Mehr… Welche Arten und Lebensräume für 2017 ebenfalls auserkoren wurden, erfahren Sie hier.

 

Foto: S.Koschinski/Fjordbelt DK

Schweinswal, Foto: S.Koschinski/Fjordbelt DK

Schutz der Nord- und Ostsee: Die für sechs Gebiete vorgelegten Entwürfe der Bundesregierung für eine Schutzgebietsverordnung weisen nach Ansicht des NABU erhebliche naturschutzfachliche Mängel auf. Die Kritik wird auch von einem Rechtsgutachten gestützt, das im Auftrag des NABU und weiterer Umweltschutzverbände in Auftrag gegeben und vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde. Demnach werden nicht nur regionale Meeresschutzabkommen ignoriert oder die Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie weiter auf die lange Bank geschoben. Auch Aktivitäten wie der Rohstoffabbau oder die Fischerei sollen in Schutzgebieten nicht grundsätzlich verboten werden. Mehr…

 

Maisanbau, Foto: H. May

Anfang November soll vom Bundeskabinett der Entwurf  eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes beschlossen werden, der die auf EU-Ebene ausgehandelte Opt-Out-Richtlinie in nationales Recht umgesetzen soll. Entgegen früherer Regelungen, wonach nationale Anbauverbote gentechnisch veränderter Pflanzen nur nach vorliegen von Studien durchzusetzen waren, die die Gefahren für Mensch und Natur nachwiesen, ermöglicht es der Opt-Out-Mechanismus den Mitgliedsstaaten nun, auch ohne zwingende Gründe auf ihrem Territorium den Anbau transgener Pflanzen zu verbieten. Neben 15 weiteren EU-Mitgliedstaaten hat auch Deutschland das Opt-Out beantragt, die eine Änderung des Gentechnikgesetzes notwendig macht. Das Problem: Der nun vorgelegte Entwurf widerspricht dem im Frühjahr 2016 ausgehandelten Kompromiss zwischen Bund und Ländern in vielen Punkten, wodurch ein bundeseinheitliches Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen unmöglich gemacht werde. Es droht ein Flickenteppich länderspezifischer Anbauverbote und Genehmigungen, der Bund zieht sich aus seiner Verantwortung. Aus diesem Grund verfassten zehn Bundesländer einen offenen Brief, durch welchen die wesentlichen Kritikpunkte des Entwurfs an Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt herangetragen wurden. Demnach sollten unter anderem für ein bundesweites Anbauverbot von den Ländern keine „begründete Erklärung aufgrund zwingender Gründe“ darzulegen und nicht das Einvernehmen ganzer sechs Bundesressorts erforderlich sein. Es bleibt zu hoffen, dass in den nächsten Wochen der Druck auf das BMEL steigt, eine Regelung zu finden, die keine Schlupflöcher für ein bundesweites Verbot des GVO-Anbaus offen lässt.

 

http://www.people4soil.eu/img/people4soil_logo.png

Am kommenden Montag beginnt eine EU-weite Initiative zum besseren Schutz unserer Böden. Mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „People4Soil“ wollen Umwelt- und Verbraucherschützer innerhalb eines Jahres mehr als eine Million Unterschriften sammeln, um so die EU-Kommission zu einem besseren Schutz der Böden zu verpflichten. Ziel ist es, erstmals ein EU-weit einheitliches Bodenschutzgesetz zu erreichen. Weitere Infos erhalten Sie auf der Website der Kampagne. Die Petition können Sie hier einsehen.

LESETIPPS

action-for-natureAnlässlich der einer Konferenz des European Environmental Bureau (EEB) „Action for Nature“ am 14. September beim Europäischen Ausschuss der Regionen (der Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU) in Brüssel  debattierten zahlreiche Vertreter der EU-Kommission, EU-Mitgliedstaaten und NGOs über eine bessere Umsetzung europäischer Umwelt- und Naturschutzgesetze, allen voran die EU-Naturschutzrichtlinien. Der Zeitpunkt war gut gewählt, da der Druck auf die EU-Kommission wächst, die Ergebnisse des über zwei Jahre andauernden Fitness-Checks der Naturschutzrichtlinien schnellstmöglich zu veröffentlichen.
Im Rahmen der Konferenz erschien die Broschüre „The laws of nature – What the EU should do to better protect nature in Europe„, die hier einsehbar ist.

 

Ebenfalls lesenswert: Der BirdLife NewsletterBirdseye“ für Oktober, in welchem schwerpunktmäßig die erforderlichen Konsequenzen aus dem Fitness-Check zu Natura 2000 thematisiert und die dringende Notwendigkeit eines Fitness-Checks der EU-Agrarpolitik eingefordert werden, ganz nach dem Motto „The hunt for a green October“.

 

 

Fahrradampel - Foto: Helge/May

Foto: H. May

Im Vorfeld der anstehenden 22. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmenkonvention, die vom 07. bis 18. November in Marokko stattfinden wird, erproben unsere Kollegen Sebastian Scholz und Danny Püschel aus dem Team Klima- und Energiepolitik in ihrem Alltag, was es genau heißt, die Ziele aus Paris umzusetzen. Im Fokus stehen dabei die Themen Mobilität, Wohnen, sonstiger Konsum und Ernährung. Die NABU-Kollegen werden vier Wochen lang versuchen, ihren CO2-Fußabdruck so gering wie möglich zu halten und berichten in ihrer Blog-Reihe #CO2FreiSpassDabei über die gesammelten Erfahrungen! Aktuell: Ein Blog-Beitrag zu Mobilität.

 

University of Sussex

Einen hervorragenden Überblick über den aktuellen Forschungsstand zu den negativen Auswirkungen von Neonikotinoiden auf Insekten liefert ein kürzlich erschienener Blog-Beitrag von David Goulson der University of Sussex. Aufhänger war eine Veranstaltung der Society of Chemical Industry zum Thema “Are neonicotinoids killing bees?“ Herr Goulson nutzte die Gelegenheit, um einige verharmlosende Thesen der Chemie-Industrie auf den Prüfstand zu stellen und untermauerte seine Argumente mit einer Reihe aktueller wissenschaftlicher Studien. Dass Neonikotinoide bei Honig- und Wildbienen unter anderem die Lebensdauer verkürzen, sowohl das Immunsystem als auch die Lernfähigkeit negativ beeinträchtigen und zu einer verminderten Fruchtbarkeit männlicher Individuen führen, sollte eigentlich nicht mehr länger ein Geheimnis, sondern aktueller Forschungsstand sein. Nur auf dieser Grundlage lässt sich auch sinnvoll über ein flächendeckendes Verbot von Neonikotinoiden diskutieren.

 

HINWEISE UND VERANSTALTUNGEN

pol-mittaggapDer NABU veranstaltet am 7. November 2016 in Berlin ein politisches Mittagsgespräch zum Thema „Nachhaltige Entwicklungsziele – nachhaltige Landwirtschaft?„. Dabei wird eine neue Studie unter dem Titel „Fit, fair und nachhaltig: Vorschläge für eine neue EU-Agrarpolitik“ vorgestellt, in welcher neben den gezielten Agrarumweltmaßnahmen auch die zu erwartenden Einkommenseffekte für Betriebe im Fokus stehen. Anmeldungen sind noch bis 1. November hier möglich.

 

Am 4. November 2016 lädt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW zu einem Fachgespräch ein zum Thema „Weniger ist  mehr – Pestizidreduktionsprogramm NRW„. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verbänden werden darüber diskutieren, wie Pestizideinsätze ohne Ertragseinbußen zu minimieren sind und welche Alternativen Methoden zur Unkrautbekämpfung zur Verfügung stehen. Die Einladung können Sie hier einsehen.

 

 

 

Till-David Schade
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