Klimaschutzgesetz final aufgeweicht: Laufende Klimaklagen als Hoffnungsbringer 

Klimaschutzgesetz final aufgeweicht: Laufende Klimaklagen als Hoffnungsbringer 

Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück der Klimapolitik in Deutschland. Es gibt die Emissionsminderungsziele vor, die in jedem Gesellschaftsbereich zu bestimmten Zeitpunkten erreicht werden müssen. Nach monatelangen Verhandlungen wurde es nun abgeschwächt.  

Der NABU und andere Organisationen haben dies stark kritisiert. Die Ziele bleiben bestehen, jedoch nicht mehr trennscharf für jeden Sektor, sondern für alle zusammen. Die Verpflichtung zu klimaschützenden Maßnahmen greift erst, wenn die Ziele zwei Jahre in Folge verfehlt werden. Die Basis sind die Projektionsdaten zur Zielerreichung bis 2030, nicht mehr die tatsächlichen Emissionen des Vorjahres. Durch die neue Unverbindlichkeit im Gesetz wird es für die Zivilgesellschaft noch schwieriger, Klimaschutz im Notfall einzuklagen. Derweil kann die Ampelregierung bis zur Bundestagswahl 2025 die Hände in den Schoß legen.

Der Expertenrat für Klimafragen hat vergangene Woche erneut bestätigt, dass wir nicht auf Klima-Kurs sind. Das sorgt nicht nur für Frust, sondern auch für die Notwendigkeit, viel Geld in Emissionszertifikate aus anderen Mitgliedsstaaten zu investieren. Was nach Investition klingt, ist aber Geld, dass bei knappen Kassen für den Klimaschutz in Deutschland fehlt.

Versäumter Klimaschutz wird zum Kostenfaktor

Nicht nur für den Staat wird es teuer, auch für uns. Denn ohne Klimaschutz bleiben Bereiche wie Heizen und Mobilität fossil. Wenn CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger wie vorgesehen bepreist werden und der Preis ansteigt, wird versäumter Klimaschutz zum Kostenfaktor gerade für diejenigen, die keinen Zugang zu gut saniertem Wohnraum und zu klimafreundlicher Mobilität haben.

Außerdem müssen die Jüngeren unter uns künftig drastischere Klimaschutzmaßnahmen hinnehmen, wenn die Regierung jetzt nicht handelt. Auch der Natur ist mit Aufschieberitis nicht geholfen. Wenn wir sie weiter ausbeuten, geht sie uns als Ressource gegen die Klimakrise immer mehr verloren. Naturschutz ist die günstigere Lösung.  

Wie kam es zu diesem Schlamassel?

Die FDP hatte auf einer Aufweichung der Sektorziele beharrt. Insbesondere Volker Wissing lehnte Maßnahmen im säumigen Verkehrssektor ab.  Am Ende gaben die Grünen klein bei um die FDP-Blockade beim Solarpaket zu beenden. Die Union hatte sich als Oppositionsfraktion im Bundestag und auch im Bundesrat gegen eine Aufweichung stark gemacht, konnte den Erhalt des ursprünglichen Gesetzes aber nicht durchsetzen. Ob sich die Union als mögliches Mitglied der nächsten Regierung ebenso für verbindlichen generationengerechten Klimaschutz einsetzt, bleibt abzuwarten.

Umweltjurist*innen diskutieren: ist das neue Gesetz verfassungskonform?

Parallel zu den finalen Abstimmungen über die Reform wurden laufende Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt. Am Tag vor der Billigung der KSG-Novelle, also auf Grundlage des alten KSG, wurde sowohl verhandelt als auch ein Urteil verkündet: Die Bunderegierung muss ihr Klimaschutzprogramm mit realistischeren konkreteren Maßnahmen als bisher versehen, um die Einhaltung der Klimaziele zu gewährleisten. Ebenso gab es einen Erfolg für Moore und Wälder, die nun besser geschützt werden müssen.

Ob das neue KSG das Urteil obsolet machen könnte, ist offen. Bezüglich Landnutzung hat sich das KSG allerdings kaum geändert. Das Urteil ist ein bedeutender Erfolg. Dennoch ist absehbar, dass die Bundesregierung, wie bei vorherigen Klimaklagen, Revision einlegt. Dieses Verfahren schafft Rechtssicherheit, üblicherweise aber erst nach über einem Jahr. Währenddessen setzt sich der NABU unter anderem für die Sicherstellung der Finanzierung in den aktuellen Spardebatten ein. Denn Investitionen in Klima und Natur lohnen sich, sie bringen uns beispielsweise Energieeinsparungen und Resilienz gegen Unwetter.

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Silvia Brecht

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