Rückgang von Bestäuber-Arten

titelDer NABU begrüßt das „Bestäuber-Assessment“ und fordert eine Berücksichtigung der Ergebnisse in der Agrarpolitik

Während des vierten Plenums des Weltbiodiversitätsrates IPBES in Malaysia sind die Vertreter der 124 Mitgliedstaaten ein letztes Mal Zeile für Zeile eines Dokuments von großer Tragweite durchgegangen. Die „Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger“ stellt die wesentlichen Aussagen einer weltweiten Untersuchung mit dem Titel „Assessment zu Bestäubern, Bestäubung und Nahrungsmittelproduktion“ dar. Am 26. Februar 2016 einigten sich die Verhandler dann auf dieses erste wichtige Produkt von IPBES, der neuen Schnittstelle zwischen Biodiversitätsforschung und Politik. Der NABU hofft, dass der globale wissenschaftliche Konsens dazu führen wird, dass der Rückgang der Artenvielfalt einen höheren Stellenwert in der Politik erfährt – gerade wenn es um die Landwirtschaft geht.

Natura 2000: zähes Ringen um Meeres-Schutzgebiete

Hoch her ging es bei der gestrigen Anhörung der Verbände zu den Entwürfen des Umweltministeriums für die Naturschutzgebietsverordnungen in der AWZ von Nord- und Ostsee. Besonders Freizeitfischer und Meereswissenschaftler wehrten sich in Hamburg gegen jede mögliche Regulierung. Dabei ist das bisschen Verbot und Lenkung, das sich in den Entwürfen findet, viel zu wenig, um den Rückgang von Arten und Lebensräumen auch an unseren Küsten zu beenden. Die deutschen Umweltverbände haben koordiniert vom NABU eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet, die deutlich macht, dass die bisherigen Entwürfe an der massiven Übernutzung der Meere nichts ändern und den Verpflichtungen des nationalen und europäischen Umweltrechts nicht gerecht werden (weitere Informationen dazu HIER).

Foto: Felix Paulin

Foto: Felix Paulin

Meeresschutz verschoben und verschlafen

Immer wieder ist die Tage in der öffentlichen Diskussion die Rede von neuen Schutzgebieten. Fischer beschweren sich im Interview über die Ausweisung von zusätzlichen Schutzgebieten, Zeitungsartikel sind überschrieben mit „Neues Schutzgebiet im Fehmarnbelt“. Ein trauriges aber deutliches Signal, dass das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000, unter das auch ca. ein Drittel unserer AWZ fällt, in den Köpfen von Meeresnutzern, aber vielleicht auch der Öffentlichkeit nicht angekommen ist. Denn ausgewiesen wurden die insgesamt zehn Gebiete bereits 2004, durch die EU-Kommission bestätigt 2007, Verordnungen hätten sie 2013 erhalten sollen. Doch diese nationale Unterschutzstellung wurde versäumt, zerrieben im Streit der Nutzerressorts aus Wirtschaft, Verkehr, Fischerei mit dem federführenden Umweltministerium. Und so geriet es in Vergessenheit, dass Deutschland bereits vor mehr als elf Jahren eine gemeinsame Verantwortung zum Schutz der Biodiversität in Nord- und Ostsee übernommen hat.

Neue Einblicke: Deutsche Lobbyarbeit gegen den Naturschutz in Brüssel

Artenreiches Grünland braucht den Schutz der EU. Foto: Beate Lezius

Artenreiches Grünland braucht den Schutz der EU. Foto: Beate Lezius

Gestern lüftete sich in Brüssel ein wenig der Schleier über der Lobbyarbeit, die einige einflussreiche deutsche Verbände gegen die EU-Naturschutzrichtlinien betreiben. Das sogenannte „Aktionsbündnis Forum Natur“ hatte unter Federführung seines Vorsitzenden Philipp zu Guttenberg (auch Präsident des deutschen Waldeigentümerverbands) in die Vertretung Bayerns geladen, um ein Gutachten vorzustellen. Darin werden Änderungsvorschläge für die EU-Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie gemacht. Diese laufen zum Teil auf eine massive Absenkung der gelten Schutzstandards für Lebensräume und Arten hinaus (mehr dazu unten).

Damit ist klar, dass die Beteuerungen der Funktionäre, man stehe zu den Zielen der Richtlinien, nur Rethorik sind. Das Ziel, unsere Arten und Lebensräume in einen guten Zustand zurückzubringen, wäre nicht erreichbar, sollten die Vorschläge der Studie Wirklichkeit werden.

Starkes Votum für den EU-Naturschutz – von denen die ihn umsetzen

Tag der offenen Tür des Ausschusses der Regionen, © Europäische Union

Tag der offenen Tür des Ausschusses der Regionen, © Europäische Union

Ausschuss der Regionen fordert Beibehaltung der EU-Naturschutzrichtlinien

Sie, die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und Regionen Europas, sind im täglichen Leben maßgeblich für die Umsetzung des Europarechts zuständig. Etwa 70 % der Rechtsvorschriften der EU haben nämlich unmittelbare Auswirkungen auf die lokale und regionale Ebene. Dies gilt insbesondere auch für die sogenannten Naturschutzrichtlinien, denn die Ausweisung der Schutzgebiete, das Aufstellen von Managementplänen oder auch die nicht immer einfache Lösung von etwaigen Problemen zwischen verschiedenen Nutzergruppen erfolgt meist direkt vor Ort und nicht im fernen Brüssel

Insofern war es ein starkes Zeichen, dass der Ausschuss der Regionen (AdR) Ende Dezember in Brüssel setzte. Offiziell wollte die Europäische Kommission diese ähnlich wie ein eigenes Parlament organisierte, seit 1994 bestehende Institution nicht an ihrem Fitness Check der FFH- und Vogelschutzrichtlinie beteiligen. Daraufhin entschied sich der Luxembourger Sozialdemokrat Roby Biwer, hierzu einen eigenen Initiativbericht zu verfassen, der von der Kommission zur Kenntnis zu nehmen ist.

14.Dezember 2015: 115. AdR-Plenarsitzung, Berichterstatter Roby Biwer, © Europäische Union / Tim De Backer

14.Dezember 2015: 115. AdR-Plenarsitzung, Berichterstatter Roby Biwer, © Europäische Union / Tim De Backer

Mit seinen praktischen Erfahrungen als Politiker weist er in seinem Bericht darauf hin, dass niemandem damit gedient ist, wenn die Kommission die Naturschutzgesetze auf EU-Ebene neu schreibt. Schließlich bringe dies jahrelange Rechtsunsicherheit mit sich und drohe, alte Grabenkämpfe zwischen den verschiedenen Interessengruppen wieder aufzureißen. Stattdessen sollte der Nutzen der Naturschutzrichtlinien für die lokale und regionale Ebene in den Vordergrund gestellt werden – oft profitiert beispielsweise der Tourismus. Schlüssel zum Erfolg sind dem Bericht zufolge außerdem eine bessere Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen durch die EU und die Mitgliedstaaten. Darüber hinaus kann ein besserer Vollzug und strenge Kontrolle durch die EU-Kommission sicherstellen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen Mitgliedstaaten herrschen.

592 zu 52: EP klar für die Natur

Bild der Abstimmungstafel im Plenarsaal - Foto: MEP Martin Häusling

Bild der Abstimmungstafel im Plenarsaal – Foto: MEP Martin Häusling

Wie bereits in unserem Blog am vergangenen Donnerstag angekündigt und gestern Abend „live“ berichtet, hat das Plenum des Europaparlamentes (EP) den Initiativbericht zur biologischen Vielfalt, den nach dem Berichterstatter so genannten Demesmaeker-Report (A8-0003/2016), mit EU-Umweltkommissar Karmenu Vella diskutiert. Heute Mittag erfolgte die Abstimmung, in der die Abgeordneten dem Bericht mit einer überwältigenden Mehrheit von 592 Ja-, nur 52 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen (insgesamt 698 Abgeordnete von 751, namentliche Auflistung hier auf Seite 30-31) zugestimmt haben.

Mit dem EP hat sich jetzt also auch das einzige EU-Organ, das seine Legitimation direkt von der Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger ableiten kann, eindeutig gegen die Pläne der EU-Kommission positioniert, die geltenden Naturschutzrichtlinien im Rahmen eines „Fitness Checks“ zu „modernisieren“. Da die von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker geplante „Modernisierung“ im Klartext auf eine Schwächung der Naturschutzstandards in der EU hinausliefe, ist sie mit dem Votum des Parlamentes nicht zu vereinbaren!

Live-Ticker zum Nachlesen: EP-Debatte zur Naturschutzpolitik

Hier der Live-Bericht von der Debatte  im Europäischen Parlament zur Zwischenbilanz der EU-Biodiversitätsstrategie (mehr zum „Demesmaeker-Bericht“ hier) zum Nachlesen.


Ausblick: morgen, Dienstag mittag, wir formell über den Bericht abgestimmt. Dies werden wir im Blog und per NABU-Pressemitteilung kommentieren.

23: 12

Die Debatte ist zu Ende, einerseits eine  sehr klare Aussage für den Erhalt der Naturschutzrichtlinien, anderseits lässt sich die Kommission nach wie vor die Möglichkeit offen, gegen die Meinung von Parlament, vielen Regierungen, dem Ausschuss der Regionen und den Bürgern selbst doch die Naturschutzrichtlinien zu ändern. Gleichzeitig wird das Argument, es gäbe Probleme bei der Einbeziehung von Interessensgruppen immer wieder subtil mit den Richtlinien selbst in Verbindung gebracht – dabei ist dies ganz klar eine Frage der Umsetzung vor Ort durch Regierungen und Verwaltungen. Die Richtlinien erlauben eine Einbeziehung von Landeigentümern, Landwirten und Jägern selbstverständlich.

Unser Fazit: Jetzt konzentrieren wir uns auf Botschaften direkt an Herrn Vella. Er muss die politische und rechtliche Unsicherheit schnellstmöglich beenden. In diesem Blog wird es dazu bald neues geben.

23:05

Jetzt der Kommissar zum Abschluss noch einmal. Er betont, dass alle Institutionen einig seien, dass Biodiversität in die anderen Politiken integriert werden müssen. Das Europäische Parlament hat dabei eine wichtige Rolle, weil es im Gesetzgebungsprozess involviert ist. Er will auch mehr Einbeziehung aller Interessensgruppen, sieht hier Einigkeit mit dem Parlament. Er sieht auch, dass die EU-Staaten die Umsetzung voranbringen müssen.

Debatte im Parlament zum Biodiversitätsverlust in der EU

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Europaparlament Straßburg – Foto: EU 2015 – source: EP / Photographer: Raphael Seiler

Heute Abend ist es so weit, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in Straßburg diskutieren, wie sich der fortschreitende Verlust der Artenvielfalt in der EU bis 2020 noch aufhalten lässt (hier livestream, angesetzt ca. 22 Uhr). Besonders die EU-Naturschutzrichtlinien werden dabei in den Fokus der Aufmerksamkeit rücken. Der den Abgeordneten vorliegende Bericht kommentiert die im Herbst vergangenen Jahres veröffentlichte Halbzeitbilanz zur EU-Biodiversiätsstrategie 2020 und stimmt mit den Aussagen und Forderungen von über 500.000 Bürgerinnen und Bürger, den Umweltministern, verschiedenen Wirtschaftsvertretern und Naturschutzexperten weitestgehend überein – die Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)- und die Vogelschutzrichtlinie leisteten DEN wesentlichen Beitrag im Kampf gegen den Verlust an biologischer Vielfalt, müssen zukünftig jedoch uneingeschränkt um- und durchgesetzt sowie angemessen finanziert werden, um das gesteckte Ziel bis 2020 noch erreichen zu können (hier ausführlichere Analyse des sogenannten Demesmaeker-Berichts).

Foto: European Union

Umweltkommissar Karmenu Vella – Foto: European Union

Der Bericht wird nach den Diskussionen am heutigen Abend, bei denen auch Umweltkommissar Karmenu Vella anwesend sein wird, am Dienstag zur Abstimmung stehen. Dafür ist die Stimme eines jeden Abgeordneten wichtig – fordern Sie die deutschen Abgeordneten dazu auf der Verabschiedung des Berichts zuzustimmen  und somit ein wichtiges politisches Signal an die EU-Kommission zu senden (hier Twitter-Nachrichten an Europaabgeordentete versenden)!

Wir werden die Debatte auf Twitter (@NABU_biodiv & @NABU_de unter  #NatureAlert) verfolgen und kommentieren. Ausführliche Informationen über den Verlauf der heutigen Diskussion und zur Abstimmung am Dienstag erhalten Sie wie immer hier im Blog.

Weltbiodiversitätsrat: Forscher, Bestäuber und die Politik

IPBES logo

Noch sind es 23 Tage, bis die 4. Vollversammlung des Weltbiodiversitätsrates, kurz IPBES (Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services), in Malaysia stattfindet. Doch wie in den Vorjahren auch, tagt im Vorfeld des Plenums seit gestern das nationale Forum in Bonn. Dabei haben insbesondere all jene Interessenvertreter aus Deutschland, die sich nicht direkt an den internationalen Verhandlungen beteiligen können, die Möglichkeit, sich über laufende IPBES-Aktivitäten und Entwicklungen zu informieren und ihre Positionen zu übermitteln. Die Erarbeitung der Positionen der Bundesregierung, welche in die Verhandlungsprozesse in Malaysia mit einfließen sollen, ist ebenfalls Zweck dieses Treffens, an dem auch der NABU teilnimmt.

Auftakt des vierten nationalen Forums von IPBES in Bonn (NABU/T.D. Schade)

Auftakt des vierten nationalen Forums von IPBES in Bonn (NABU/T.D. Schade)

Was ist IPBES?

IPBES hat sich seit seiner Gründung 2012 mittlerweile als globale Schnittstelle zwischen Biodiversitätsforschung und Politik etabliert. Der Weltbiodiversitätsrat hat das Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse für politische Entscheidungsprozesse besser nutzbar zu machen und der Politik verschiedene Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Andererseits sind die Vorhaben, die sich IPBES im Rahmen seines Arbeitsprogramms 2014-2018 gesetzt hat, bei Weitem noch nicht erfüllt: Noch steht die Erarbeitung der meisten der 12 geplanten „Assessments“ (globale und regionale Berichte zum Kenntnisstand von Biodiversität und Ökosystemleistungen) aus, wie zum Beispiel zu „invasiven gebietsfremden Arten“, „Landdegradierung und Wiederherstellung“ oder zur „nachhaltigen Nutzung und Erhaltung der Biodiversität sowie Stärkung der Instrumentarien“. In die Assessments fließen vor allem wissenschaftliche Arbeiten und jene der internationalen Organisationen mit ein, doch soll auch indigenes und traditionelles Wissen berücksichtigt werden.

EU-Parlament berät Naturschutz – wir sind live dabei

Das Europaparlament in Straßburg Foto: europarl.ie

Das Europaparlament in Straßburg Foto:europarl.ie

In der kommende Woche finden sich die 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) in Straßburg zu ihrer nächsten Plenarsitzung ein. Am späten Montagabend werden sie darüber diskutieren, wie sich der Verlust der biologischen Vielfalt in der EU bis 2020 noch stoppen lässt – und was mit den EU-Naturschutzrichtlinien geschehen soll, die Kommissionspräsident Juncker und sein Umweltkommissar Vella ja bekanntermaßen gerne „modernisieren“ würden.

Den Abgeordneten liegt ein Bericht zur Abstimmung vor, der die Halbzeitbilanz der EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 kommentiert (hier die deutsche Fassung, die kurz vor Weihnachten im Umweltausschuss des EP angenommen wurde).

Mark Demesmaeker - der belgische Abgeordnete koordiniert den Biodiversitätsbericht - Foto: Europäisches Parlament

Mark Demesmaeker, MdEP – der belgische Berichterstatter des Biodiversitätsberichts – Foto: Europäisches Parlament

Dieser Bericht weist deutlich auf die entscheidende Rolle und die bisherigen Erfolge der EU-Naturschutzrichtlinien hin (vgl. Absatz 65 im Bericht) und verlangt, diese nicht zu ändern, sondern ihre Umsetzung und Finanzierung zu stärken. Gleichzeitig wird auch die große Verantwortung der EU-Agrarpolitik für die weiterhin düstere Lage der Artenvielfalt benannt – auch wenn die Formulierungen hier etwas klarer sein könnten. Der vom belgischen Abgeordneten Demesmaeker koordinierte Bericht enstpricht in weiten Teilen unserer eigenen Halbzeitbilanz, die wir bereits im Juni 2015 vorgelegt haben. Einige wichtige Zitate aus dem Demesmaeker-Bericht finden sich unten.

Offener Brief an die deutsche Forstlobby

Die Naturschutzverbände haben in den letzten Monaten viele Initiativen unkommentiert gelassen, mit denen versucht wurde, hinter den Brüsseler Kulissen die EU-Naturschutzrichtlinien mit falschen Behauptungen zu diskreditieren, um damit eine Lockerung der Regeln zu erreichen. Dennoch halten es NABU, BUND, DNR und WWF für nötig, jetzt mit einem offenen Brief (PDF-Download) gegen so einen Lobbyversuch zu protestieren. Ihnen liegt nämlich ein Schreiben vor, das eine Reihe von deutschen Interessensverbänden, koordiniert vom Deutschen Forstwirtschaftsrat, im November an EU-Umweltkommissar Vella geschickt haben.

Welterbe Buchenwald Grumsin Foto: Klemens Karkow.

Welterbe Buchenwald Grumsin Foto: Klemens Karkow.

Darin werden zunächst neun EU-Umweltminister (darunter die deutsche Bundesministerin Barbara Hendricks) der „Schönfärberei“ und der „Unkenntnis über die Realitäten auf der Fläche“ beschuldigt. Diese hatten zuvor die Europäische Kommission schriftlich dazu aufgefordert, die Naturschutzrichtlinien nicht zu verändern (wir berichteten).

Anschließend wird in dem Schreiben der Forstlobby eine durchaus anerkannte Studie über die Auswirkungen von Natura 2000 im Wald („FFH-Impact“ – Teil 1, Teil 2, und englische Zusammenfassung) für unhaltbare Positionen missbraucht. Diese laufen darauf hinaus, dass mögliche Versäumnisse in der Natura-2000-Umsetzung vor Ort, z.B. bei der Managementplanung und der Beteiligung von Landnutzern, dem Text der Richtlinien selbst angelastet und somit Änderungsbedarf im EU-Recht begründet wird. Gleichzeitig wird aber auch eine noch größere Freiheit der Mitgliedstaaten („Subsidiarität“) bei der Umsetzung gefordert…