Naturschutzpolitik & Praxis Beiträge

Von der Leyen’s Kommission: Aufbruch zu grünerer EU?

Präsentation der Portfolios lässt trotz einzelner Kritikpunkte zunächst aufatmen

Foto: Europäische Union 2019

Nachdem alle Mitgliedstaaten (außer der Brexit-Kandidat) benannt hatten, wen sie gerne als Kommissarin bzw. Kommissar nach Brüssel schicken würden, fing für die gewählte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Tetris-Spiel an, eine zwischen den verschiedenen Regionen und politischen Gruppierungen sowie Wünschen der Mitgliedstaaten ausgewogene EU-Kommission zusammenzustellen. Interessenvertreter wie der NABU blickten gespannt auf den 10. September, an dem sie ihr Team näher vorstellen wollte. Bereits in den Tagen zuvor kursierten in der Brüsseler „Polit-Blase“ verschiedene Tabellen mit der Zuordnung der Portfolios zu den KandidatInnen. Umweltverbände waren nervös, denn weder war dem designierten Vizepräsidenten Frans Timmermans eine umfassende Steuerungsrolle für Nachhaltigkeitsthemen zugewiesen noch wurde überhaupt ein Umweltportfolio benannt. Außerdem hatte sie in ihrer Rede in Straßburg im Juli die Artenkrise gänzlich ignoriert. Am Dienstag Mittag konnte der NABU aber zunächst einmal vorsichtig aufatmen. Einen gewichtigen Kritikpunkt gibt es trotzdem.

Die grünen (Klima-)Versprechen der Ursula von der Leyen

Wahl von der Leyens zur künftigen Kommissionspräsidentin mit Zugeständnissen an Sozialisten und Grüne

Das Ringen um die Nachfolge von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat ein Ende gefunden. Am 16. Juli wurde Ursula von der Leyen mit den Stimmen von (lediglich) 383 Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg zur Präsidentin der nächsten EU-Kommission gewählt (374 Stimmen waren nötig). Mit ihrer Rede veröffentlichte sie zugleich ihre „Politischen Leitlinien“ für 2019-2024. Diese Agenda ist – auch um den Fraktionen der Sozialisten, Liberalen und Grünen im Europaparlament entgegenzukommen – deutlich umweltorientierter ausgefallen als etwa die „Strategische Agenda“ der Staats- und Regierungschefs vom 20. Juni 2019.

Mehr Natur in der Stadt – und auch um die Stadt herum?! Aktuelle Entwicklungen verheißen nichts Gutes…

Die letzten Wochen waren heiß. Und noch heißer. Gerade in den Wärmeinseln der städtischen Ballungszentren wurde munter geschwitzt, man war froh um jedes Schatten und Kühle spendende Fleckchen Grün. Gerade recht zu kommen scheint da der „Masterplan Stadtnatur“ der Bundesregierung – das klingt groß, nach Aufbruch und Veränderung, nach wogenden Baumwipfeln und blühenden Wiesen eingebettet ins Häusermeer; nach Strategie, nach wegweisenden Plänen. Und tatsächlich kann man den am 6. Juni vom Bundeskabinett beschlossenen Masterplan Stadtnatur als einen ersten Schritt hin zu einer nachhaltigeren und grüneren Stadtentwicklung deuten.

Europawahl: mehr Bürger votieren für Umweltschutz

Die NABU-Analyse am Tag nach der Wahl

Die Bürgerinnen und Bürger der EU haben gewählt. Zwar können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen, was das Wahlergebnis für die Zukunft Europas bedeutet. Nicht absehbar ist vor allem auch, wie sich in den nächsten Wochen das Machtgefüge, die Postenverteilung und die inhaltlichen Festlegungen der Parteien entwickeln werden – und was das alles für den Natur- und Klimaschutz heißt. Hier folgt trotzdem eine erste Bewertung der gestrigen Wahl.

Wie viel Naturschutz steckt in den Parteiprogrammen?

In aktuellen Umfragen liegen Natur-, Umwelt- und Klimaschutz klar auf Platz 1 der wichtigsten Themen für die Wahlentscheidung der Deutschen bei der anstehenden Europawahl. Knapp die Hälfte aller Bürgerinnen und Bürger geben an, dass diese Themen für die die größte Rolle spielen. Im Vergleich zur vergangenen Europawahl in 2014 ist das eine enorme Steigerung. Doch was wollen die Parteien in diesen Bereichen umsetzen?

Bessere Rechtsetzung: viel Luft für Verbesserung!

EU-Flaggen vor Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission in Brüssel

Bestandsaufnahme zu „Better Regulation“ endet mit Konferenz

Der noch amtierende EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte die strategisch geschickt mit „bessere Rechtsetzung“ betitelte Agenda seines Vorgängers zur Überprüfung von bestehenden und neuen EU-Rechtsakten übernommen. Zum Ende seiner Amtszeit hin hat er eine kleine Bestandsaufnahme durchgeführt. Die Ergebnisse werden am Montag, den 29. April 2019 in Brüssel auf einer Konferenz vorgestellt. Der NABU hat sich in den Prozess mehrfach eingebracht und wird auch an der Konferenz teilnehmen. Grundlegende Verbesserungen werden von dieser EU-Kommission nicht mehr erwartet. Das Potential „guter Gesetzgebung“ soll hier aber kurz vorgestellt werden. Schließlich ist noch nicht gesetzt, wie es unter der nächsten EU-Kommission weitergeht.

 

Verbandsklage: auch EU muss Aarhus umsetzen

NABU fordert EU-Kommission auf, die Aarhus-Verordnung nachzubessern

Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtliches Übereinkommen aus dem Jahr 1998. Es regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten (auch durch Verbandsklagen). Juristen haben das Abkommen als vielleicht einflußreichsten Völkerrechtsvertrag im Bereich des internationalen Umweltrechts bezeichnet. In Deutschland wird das Abkommen – aus NABU-Sicht teils unzureichend – vor allem durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz umgesetzt.

Geht’s noch: Umweltstandards als unfair verbieten?

Warum sich die Position des Agrarausschusses des EU-Parlaments beim Trilog zur Richtlinie über „Unfaire Handelspraktiken“ nicht durchsetzen darf!

Grafik: Tim Ehlich, NABU

In der Plenarsitzung am 25. Oktober 2018 hat das EU-Parlament ohne Beratung in der Sache eine vom Agrarausschuss verfasste Position zu „Unfairen Handelspraktiken“ in den Trilog geschickt, die es in sich hat:

Dem Lebensmitteleinzelhandel soll es zukünftig verboten werden, in Verträgen mit Landwirten Regelungen zu Umwelt- und Tierschutzstandards zu treffen, die über das gesetzliche Niveau hinausgehen.

Dies ist ein nicht nur ein Anschlag auf die Bemühungen der Handelsketten für nachhaltigere Agrarprodukte. Es ist auch ein Schlag ins Gesicht aller Verbraucherinnen und Verbraucher, die bewusst solche Produkte kaufen möchten, deren Qualität über die EU-einheitlichen Standards und Siegel hinausgehen.

Aus Sicht des NABU ist das auf die konservativen Abgeordneten des EU-Parlaments Deß und Co. zurückgehende Bemühen auch deshalb  scheinheilig, weil Herr Deß unter anderem bei der vergangenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) versucht hat, die Verknüpfung zwischen dem Erhalt von EU-Subventionen und der Einhaltung bestimmter Mindeststandards gemäß EU-Richtlinien zum Natur- und Umweltschutz zu schwächen oder ganz zu verhindern.

Mit anderen Worten: nach dieser Logik sollen einerseits freiwillige Standards zum Umwelt- und Tierschutz unmöglich sein. Gleichzeitig sind aber auch hohe Umweltstandards, die EU-weit gesetzlich verbindlich gelten, unerwünscht.

In den zeitnah beginnenden Trilog-Verhandlungen sind nun vor allem die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten gefordert, diese aus Umwelt- und Verbraucherschutzsicht kritische Änderung nicht Gesetz werden zu lassen.

A propos: Vielleicht sollten gerade die für die kritischen Passagen verantwortlichen konservativen Abgeordneten sich noch einmal aktuelle Wahlergebnisse wie etwa das der Bayernwahl anschauen und erkennen, dass die Bürgerinnen und Bürger schon viel weiter sind als eine solch rückwärtsgewandte Politik.

Insgesamt ist nur eine nachhaltige Landwirtschaft, die ambitionierte Umwelt- und Tierschutzstandards beachtet, „fit for future“. Und erst recht lassen nur hohe Standards die weiterhin enormen Agrarsubventionen im EU-Haushalt rechtfertigen, wenn überhaupt.

Weitere Infos:

Gesetzesvollzug ist Aufgabe für Rechtsstaaten(verbünde)

Vollzug von Umweltrecht auch nötig, um Vertrauen in EU und Institutionen zurückzugewinnen

Von Laura Hildt und Dr. Raphael Weyland

Justitia – Symbol für Gerechtigkeit und das Rechtswesens. Foto Raphael Weyland

Leider setzt sich in den letzten Jahren bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – auch Deutschland – der Trend fort, EU-Recht und insbesondere Umweltrecht immer schlampiger oder gar nicht um- und durchzusetzen. Diese Entwicklung ist aus verschiedenen Gründen gefährlich. Sie droht ganz grundlegend, das System des Rechtsstaats und der Rechtsstaatlichkeit auszuhöhlen. Mit der Konsequenz, dass auch Bürgerinnen und Bürger weiter Vertrauen in Institutionen und die EU verlieren. Schließlich müssen sie sich selbst an Recht und Gesetz halten, bekommen aber leicht den Eindruck, dass die „großen Fische“ (Stichwort #Dieselgate) unbescholten davon kommen. Darüber hinaus leiden auch die materiellen Ziele, welche mit der EU-Gesetzgebung verfolgt werden, sei es der Klima-, Natur- oder Gewässerschutz. Der folgende Beitrag geht diesem Vollzugs-Problem nach und zeigt Schritte auf, die von Zivilgesellschaft und Akteuren wie dem NABU unternommen werden (können).

 

Der NABU als Anwalt für Nachhaltigkeit in Brüssel

Die Arbeit der „Multi-Stakeholder Platform“ zur Umsetzung der SDGs: ein Zwischenbericht

Einberufen wurde sie von höchster Stelle: Jean-Claude Juncker, Präsident der EU-Kommission, unterzeichnete am 22.05.2017 den Einsetzungsbeschluss und verfügte, dass die Multi-Stakeholder Platform zur Umsetzung der SDGs vom Ersten Vizepräsidenten der EU-Kommission geleitet wird. Für die vorbereitenden Arbeiten ist das sogenannten Management-Kommittee zuständig, geleitet durch das Generalsekretariat der EU-Kommission. Vor einem guten halben Jahr nahm die Plattform nun ihre Arbeit auf. Erste konkrete „Produkte“ sind angestoßen oder schon verabschiedet. Gemeinsam mit dem britischen BirdLife-Partner RSPB war und ist auf EU-Ebene als einer der Umweltverbände mit dabei: der NABU.  Zeit für einen kurzen Rückblick auf erste Erfolge, einen Ausblick auf die nächsten Herausforderungen und eine Zwischenbilanz.