Naturschutzpolitik & Praxis Beiträge

Wie geht ein umweltfreundlicher BREXIT?

Wie geht ein umweltfreundlicher BREXIT?

In der Berichterstattung über die schleppenden Brexit-Verhandlungen geht es bisher meist um Finanzen, Bürgerrechte und irgendwann auch um Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem wohl künftigen „Drittland“ Großbritannien. Was der Brexit für Natur, Umwelt und Klimaschutz bedeuten könnte, bleibt meist unbeachtet. Damit befasste sich heute eine von der Europäischen Bewegung Deutschlands, dem NABU und der Royal Society for the Protection of Birds (RSPB) organisierte Veranstaltung in Berlin. RSPB ist mit über 1,2 Millionen Mitgliedern der größte Umweltverband Europas und der britische Partner des NABU im NGO-Netzwerk von BirdLife International.

Zerstörung des @UNESCO-Weltnaturerbes #Białowieża sofort stoppen! Mitteleuropas letzter Urwald wird abgeholzt https://t.co/qApTYRjO6S

— NABU e.V. (@NABU_de) 6. Juli 2017

Pandas, Wisente und Kettensägen

Updates zum Thema seit Erscheinen des Artikels am 13. Juli 2017:

28.Juli: Der Europäische Gerichtshof verhängt einen sofortigen Abholzungsstopp für Białowieża. Das ist erst die dritte derartige einstweilige Verfügung des EuGH im Naturschutz. Vor zehn Jahren traf es den gleichen Umweltminister im Fall des „Via Baltika“-Straßenbauprojekts.

19. Juli: In einem offenen Brief (Download hier) wendet sich NABU-Präsident Olaf Tschimpke an Bundeskanzlerin Angela Merkel mit der Bitte sich für die Rettung von Białowieża einzusetzen.

13. Juli: Die EU-Kommission verklagt Polen vor dem Europäischen Gerichtshof und beantragt eine einstweilige Verfügung gegen die Abholzung von Białowieża.

Starkes Signal der Umweltminister zum EU-Aktionsplan

Der Aktionsplan der EU-Kommission.(Download der Broschüre auf Englisch)

Am 19.06.2017 schließen die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten das Kapitel „Fitness Check der FFH- und Vogelschutzrichtlinie“ endgültig ab und werfen den Blick nach vorn.

Rückblick

Wir errinnern uns: die EU-Kommission veröffentlichte am 27.04.2017 ihren vollmundig mit „Nature, People and the Economy“ überschriebenenen Aktionsplan. Dieser erfüllt bei erster Betrachtung des NABU zwar nicht ganz die Erwartungen, die wir zuvor an ihn gestellt und auf die wir hingearbeitet hatten. Gleichwohl hatten die in der Sache involvierten Umweltverbände auch auf EU-Ebene den Aktionsplan letztlich begrüßt und unterstützt. Bedenkt man, dass er nur kurzfristige Maßnahmen bis zum Jahr 2019 enthält und zusätzlich zu unserem erreichten Hauptziel gilt, die EU-Naturschutzrichtlinien unverändert zu lassen, scheint dies gerechtfertigt.

Politik und Pestizide

Sei es zu konkreten Wirkstoffen oder politischen Wegweisern: In letzter Zeit mehren sich die Vorschläge, wie zukünftig mit Pestiziden umzugehen sei. Grund genug, um sie einer kritischen Analyse zu unterziehen:

Pestizidplan der Grünen

Mit dem jüngst veröffentlichten „5-Punkte-Plan zur Reduktion von Pestiziden“ gibt die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Vorschläge für den zukünftigen Umgang mit Ackergiften – und zeigt, wie die verheerenden Auswirkungen von Pestiziden auf die biologische Vielfalt reduziert werden können. Unter anderem werden ökologische Ausgleichsflächen für den Pestizideinsatz, eindeutig definierte Reduktionsziele, verstärkte Forschung zu Verfahren des Integrierten Pflanzenschutzes und Verbesserungen im Zulassungsverfahren gefordert. Damit ist eine passende politische Ergänzung zum „5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz“ des Umweltbundesamtes (UBA) geschaffen worden, welches ebenfalls seiner Umsetzung harrt.

Our new #EUNature Action Plan helps #EU regions with #EIReview #eusolidaritycorps good for #Nature good for #Jobs https://t.co/ffeHlsOPTV pic.twitter.com/l4sqGOEZEJ

— Karmenu Vella (@KarmenuVella) 27. April 2017

#NatureAlert: Kommission veröffentlicht Aktionsplan

Heute veröffentlichte die EU-Kommission den angekündigten Aktionsplan zum besseren Schutz von Natur und Biodiversität in der EU – das „Follow-up“ zum Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien (Pressemitteilung der Kommission). Im Dezember 2016 beschloss die EU-Kommission anstelle einer Änderung der beiden Richtlinien Schritte für deren verbesserte Umsetzung und Finanzierung einzuleiten. Ein historischer Erfolg für den europäischen Naturschutz, an dem der NABU in enger Zusammenarbeit mit Umweltverbänden in Deutschland und der EU einen großen Anteil hat.

Der druckfrische Aktionsplan, der von der EU-Kommission als Mitteilung an das europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen verabschiedet wurde, trägt den verheißungsvollen Titel „Ein Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft“. Doch was verbirgt sich dahinter?

Die Elbe am Scheideweg

Fast 2 Jahre ist es her, dass ich in diesem Blog über den Prozess zum Gesamtkonzept Elbe berichtet habe – Zeit, ein Zwischenfazit zu ziehen. Zeit aber auch für einen deutlichen Warnruf, denn der Prozess steht aktuell am Scheideweg. Aber der Reihe nach:

Bienenkonferenz mit Lücken im Programm

In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern NABU, DBIB und Aurelia-Stiftung vom BMEL mehr Glaubwürdigkeit beim Einsatz für Honigbienen und andere Insekten

Balanceakt: Honigbienen und andere Insekten finden auf intensiv bewirtschafteten Agrarflächen immer schlechtere Lebensbedingunen vor (NABU/Kathy Büscher).

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sendet mit der „Internationalen Bienenkonferenz“, die heute und morgen in Berlin stattfindet, zwar ein richtiges Signal, indem die „Bedeutung der Biene und die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen“ zum Thema gemacht wird. Nicht nachvollziehbar ist indes, warum die intensive Landwirtschaft, die für den desolaten Zustand von Honigbienen und anderen Insekten wie Wildbienen und Schmetterlingen maßgeblich verantwortlich ist, weitgehend ausgespart wird. Über die Hälfte der in Deutschland vorkommenden Wildbienenarten sind bereits gefährdet, über 40 Prozent Prozent der heimischen Großschmetterlinge werden als ausgestorben oder gefährdet eingestuft. Die Rote Liste füllt sich.

Schutzgebiete vor dem Aus?

Schutzgebiete vor dem Aus?

Schließen Sie sich unserem Protest an und schicken Sie einen Protestbrief an die Kanzlerin!

Das Ringen um einen wirksamen Schutz von Nord- und Ostsee geht in die vorerst letzte Runde. Mitte Mai steht dazu eine Entscheidung im Bundestag an. Und es sieht nicht gut aus.

Im Februar 2017 wurde das Bundesnaturschutzgesetz novelliert. Mit den eingebrachten Änderungen können zusätzliche Arten wie Haie und Rochen, aber auch seltene Lebensräume besser geschützt werden. Der Haken: Paragraf 57 der Gesetzesnovelle. Hier wird den betroffenen Ministerien für Landwirtschaft, Wirtschaft, Fischerei und Forschung – statt wie bisher eine Beteiligung – eine sogenannte Einvernehmensregelung zugesichert. Das ist nichts anderes als ein Vetorecht bei der Unterschutzstellung unserer wertvollsten Meeresgebiete, den Natura-2000-Gebieten nach FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie. Beim Schutz von Schweinswalen, Seevögeln, Riffen oder Seegraswiesen sollen künftig die Fischerei-, Rohstoff- und Schifffahrtslobbys mitentscheiden können.

Viel erreicht, aber noch lange nicht genug!

Viel erreicht, aber noch lange nicht genug!

Erster Fortschrittsbericht zur Umsetzung des EU-Umweltrechts

Das Umwelt- und Naturschutzrecht der Europäischen Union (EU) beziehungsweise der früheren Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist eine Erfolgsgeschichte, die angesichts anderer, vermeintlich drängenderer Probleme, oder im Juncker-Sprech „wichtiger Dinge“  oft gerne vergessen wird. Eine Erfolgsgeschichte seit 1973, seit also fast 45 Jahren, der Verabschiedung des ersten gemeinschaftlichen Umweltaktionsprogramms (UAP). Inzwischen beschlossen Rat und Parlament im November 2013 das bereits siebte UAP (Beschluss Nr. 1386/2013/EU) bis 2020, mit dem gleichermaßen anschaulichen und programmatischen Titel „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“. Im Herbst 2015 unterschrieben die EU als Ganzes sowie ihre Mitgliedstaaten die UN-Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals (SDGs).

#NatureAlert erfolgreich: EU-Naturschutzrichtlinien bleiben

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EU-Kommission gibt Pläne zur Änderung des Naturschutzrechts auf

Soeben erreicht uns die Nachricht, dass die Europäische Kommission beschlossen hat, die EU-Naturschutzrichtlinien in ihrer jetzigen Form beizubehalten (Pressemitteilung der EU-Kommission). Jean-Claude Juncker hat damit sein Vorhaben aufgegeben, die EU-Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu „verschmelzen und zu modernisieren“.

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Man kann dies durchaus einen historischen Erfolg nennen. Erstmals in der Geschichte der EU war versucht worden, bestehende Umweltstandards zurückzudrehen – unter dem Deckmantel der „Entbürokratisierung“ und in der Zuversicht, dass der Naturschutz keine starke Stimme in der Gesellschaft hat.

Karmenu Vellas Kommentar zur Debatte der Kommissare (auch HIER):

„Our European Commission ‚fitness check‘ has recognised that the European Birds and Habitats Directives remain relevant and fit for purpose. They will not be ‚opened‘. The Juncker Commission continues to look to connect in meaningful ways with European citizens. Protecting and investing more in nature is essential as so many depend on it also economically – It  is literally a grassroots approach. Our focus will now be on making sure that they are implemented in the most effective and efficient way to realise their full potential for nature, people and the economy. I am delighted that we have delivered on an essential part of the mandate given to me by President Juncker“.

Update: Am 16.12. veröffentlichte die EU-Kommission ihr „Staff Working Document“ (KOM-Arbeitspapier) – download HIER (Englisch).

Wir wollen eine EU mit starken Umweltstandards

Der NABU, unser Dachverband BirdLife, viele weitere Verbände, Unternehmen, Institutionen aus ganz Europa und nicht zuletzt über 500.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv zu Wort gemeldet haben, haben das Gegenteil bewiesen. Wir wollen eine EU, die mit starken Umweltstandards weltweit vorangeht.