Naturschutzpolitik & Praxis Beiträge

#NatureAlert erfolgreich: EU-Naturschutzrichtlinien bleiben

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EU-Kommission gibt Pläne zur Änderung des Naturschutzrechts auf

Soeben erreicht uns die Nachricht, dass die Europäische Kommission beschlossen hat, die EU-Naturschutzrichtlinien in ihrer jetzigen Form beizubehalten (Pressemitteilung der EU-Kommission). Jean-Claude Juncker hat damit sein Vorhaben aufgegeben, die EU-Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu „verschmelzen und zu modernisieren“.

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Man kann dies durchaus einen historischen Erfolg nennen. Erstmals in der Geschichte der EU war versucht worden, bestehende Umweltstandards zurückzudrehen – unter dem Deckmantel der „Entbürokratisierung“ und in der Zuversicht, dass der Naturschutz keine starke Stimme in der Gesellschaft hat.

Karmenu Vellas Kommentar zur Debatte der Kommissare (auch HIER):

„Our European Commission ‚fitness check‘ has recognised that the European Birds and Habitats Directives remain relevant and fit for purpose. They will not be ‚opened‘. The Juncker Commission continues to look to connect in meaningful ways with European citizens. Protecting and investing more in nature is essential as so many depend on it also economically – It  is literally a grassroots approach. Our focus will now be on making sure that they are implemented in the most effective and efficient way to realise their full potential for nature, people and the economy. I am delighted that we have delivered on an essential part of the mandate given to me by President Juncker“.

Update: Am 16.12. veröffentlichte die EU-Kommission ihr „Staff Working Document“ (KOM-Arbeitspapier) – download HIER (Englisch).

Wir wollen eine EU mit starken Umweltstandards

Der NABU, unser Dachverband BirdLife, viele weitere Verbände, Unternehmen, Institutionen aus ganz Europa und nicht zuletzt über 500.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv zu Wort gemeldet haben, haben das Gegenteil bewiesen. Wir wollen eine EU, die mit starken Umweltstandards weltweit vorangeht.

Finaler Countdown für Europas Naturschätze

© European Union , 2016 / Source: EC - Audiovisual Service / Photo: Etienne Ansotte

Wöchentliches Sitzung des Kollegiums der Kommissionsmitglieder. Foto: European Union , 2016 / Source: EC – Audiovisual Service / Photo: Etienne Ansotte

Der Countdown zur finalen Entscheidung der EU-Kommission zum Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien hat begonnen. Am kommenden Mittwoch (7. Dezember) werden die EU-Kommissare in ihrer wöchentlichen Kollegiumssitzung zusammen kommen, um in einer sogenannten Orientierungsdebatte über die Zukunft des EU-Naturschutzes zu sprechen. Der Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien steht als erster Punkt auf der Tagesordnung des Treffens. Wir fordern von der Kommission dem Votum von über 500.000 Bürgerinnen und Bürgern, der Allianz der EU-Umweltministern und der Mehrheit des Europäischen Parlamentes zu folgen und den Erhalt der Richtlinien im Anschluss des Treffens zu verkünden.

Die Richtlinien erfüllen ihren Zweck. Das bestätigt die Evaluationsstudie der Fachgutachter, die im Juli auf Druck der Umweltverbände hin veröffentlicht wurde, eindrucksvoll. Nachdem die finalen politischen Schlussfolgerungen der Kommission ursprünglich im Frühling 2016 erwartet und dann auf den Herbst verschoben worden, ist es nun allerhöchste Zeit den Prozess endlich abzuschließen und sich den eigentlichen Problemen zu widmen. Die Naturschutzrichtlinien bilden eine hervorragende gesetzliche Basis für den EU-Naturschutz. Nach über zwei Jahren umfangreichster Überprüfung steht so viel fest. Woran mangelt es, um den Artenrückgang zu stoppen und sich dem 2020-Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie wenigstens noch zu nähern?

Neustart für die EU-Naturschutzfinanzierung?

Internationaler NABU-Workshop in Bratislava

Die Slowakei hat gerade den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne. Daher führt der Weg vieler Diplomaten und Experten derzeit an die Donau nach Bratislava.

Foto: Kristina Richter

Als Teil eines vom Bundesumweltministerium geförderten Projekts veranstaltete der NABU dort am 10.Oktober einen internationalen Workshop zur EU-Naturschutzfinanzierung. Schirmherr der Veranstaltung war die Slowakische Ratspräsidentschaft, mitorganisiert wurde der Workshop von unserem Dachverband BirdLife Europe und dem Naturschutzverband SOS/BirdLife Slowakei.

Umsetzung von Natura 2000: Wie fit ist Deutschland?

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Teilnehmer der Podiumsdiskussion. Foto: Adam Sevens

Der Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien ist auf politischer Ebene leider immer noch nicht zu einem formalen Ende gebracht worden, insofern bietet der Herbst womöglich noch manchen Spannungsbogen; rein fachlich ist das Ergebnis der Überprüfung aber eindeutig: die Richtlinien sind „fit for purpose“, wie die auf Druck der Verbände veröffentlichte Fachstudie zeigt. Zumindest gilt dies demnach für die Richtlinien selbst. Der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten hingegen  werden in der Studie erhebliche Defizite bescheinigt: Fehlende Kriterien für den günstigen Erhaltungszustand, unzureichender Schutz der Gebiete vor Eingriffen, fehlende Managementpläne und ausbleibende oder ineffektive Managementmaßnahmen,  mangelhafte Integration der Ziele und Vorschriften der Richtlinien in andere Politikbereiche (vor allem in die GAP), Wissenslücken sowie eingeschränkte Datenverfügbarkeit und fehlender Austausch von Daten, Erfahrungen und Ergebnissen,  unzureichende Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Parallel läuft zudem weiterhin das im Frühjahr 2015 von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen zeitlicher Verzögerungen bei der rechtlichen Sicherung der Gebiete und der Festlegung von Managementmaßnahmen. Grund genug also um einmal genauer hinzu schauen – unter der Überschrift „Umsetzung von Natura 2000 – wie fit ist Deutschland?“ fand dazu am 27. September ein NABUtalk in Berlin statt.

Umweltverbände fordern Einrichtung eines EU-Naturschutzfonds

Frisch aus der NABU-Pressestelle:

15.September 2016 – Anlässlich des 33. Deutschen Naturschutztages in Magdeburg veröffentlichen die Umweltverbände NABU, BUND, DNR und WWF und der Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN) einen Forderungskatalog an Länder, Bund und EU zur vollständigen Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien. Insbesondere schlagen die Verbände die Schaffung eines eigenen EU-Naturschutzfonds vor, mit dem Schutz- und Pflegemaßnahmen in den über 27.000 europäischen Natura-2000-Gebieten, Artenhilfsprogramme und weitere Maßnahmen für die biologische Vielfalt umgesetzt werden können.

Eine Neuausrichtung der EU-Finanzierung für den Naturschutz ist notwendig, weil „der derzeit verfolgte ‚integrierte Ansatz‘ der EU-Naturschutzförderung, bei dem die Mitgliedstaaten aus verschiedenen EU-Fonds die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen sollen, gescheitert ist“, so die einhellige Meinung der fünf Verbände in ihrem Forderungspapier. Nach Schätzungen der EU-Kommission wurden in der Förderperiode 2007 bis 2013 lediglich 20 Prozent der Natura-2000-Kosten, die auf sechs bis zehn Milliarden Euro geschätzt werden, mit EU-Mitteln aus den Bereichen Landwirtschaft, Regionalförderung oder Fischerei gedeckt. Da auch in den nächsten Jahren keine Verbesserung in Sicht ist, fordern die Umweltverbände zu Beginn der Debatte über die nächste EU-Haushaltsperiode 2021-2027 neue Wege zu gehen und verbindliche Mittel für den Naturschutz festzuschreiben.

Tarbeker Moor Foto: NABU/Jens Kube

Tarbeker Moor Foto: NABU/Jens Kube

Die Verbände fordern, dass die EU jährlich mindestens 12 bis 15 Milliarden Euro für den Naturschutz bereitstellt. Dies entspricht im Umfang etwa den sogenannten „Greening-Zahlungen“ aus der ersten Säule der EU-Agrarpolitik, die durch gezielte Landbewirtschaftungsmethoden den Klima- und Umweltschutz fördern sollen, nach Ansicht der Verbände jedoch weitgehend wirkungslos für die Umwelt bleiben. Unter dem neuen System könnten beispielsweise die Naturschutzleistungen von Landwirten, die Naturschutzmaßnahmen umsetzen, gezielter und besser honoriert werden.

Darüber hinaus verlangen die Umweltverbände von der EU-Kommission eine sofortige Entscheidung zur Beibehaltung der EU-Naturschutzrichtlinien. Der sogenannte Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien ergab, dass dieser Rechtsrahmen effektiv, effizient und modern ist (NABU-Übersetzung der Schlussfolgerungen hier zum Download). Dennoch schiebt die Kommission eine Entscheidung über den Fortbestand der Richtlinien „auf die lange Bank“.

Verbände-Appell: Nachhaltigkeit muss neue EU-Agenda prägen

Anlässlich des Gipfels zur Zukunft der EU veröffentlicht der DNR ein neues Leitbild für Europa

Seit dem Donnerschlag des Brexit-Votums der Briten am 24.06.2016 (wir berichteten) sind einige Monate vergangen, und noch immer schlingert die EU herum, ohne dass der neue Kurs erkennbar wäre.

Logo der slovakischen EU-Ratspräsidentschaft Quelle: eu2016.sk

Am 16.09.2016 treffen sich nun – mit Ausnahme der britischen Premierministerin Theresa May – die Staats- und Regierungschefs der EU zum „Future of Europe – Summit“ in Bratislava. Dort wollen sie die Debatte über die Zukunft der EU fortsetzen. Leider nicht aufgegriffen wurde bisher die Idee eines Europäischen Konvents oder einer ähnlichen Plattform, und so müssen die Vorstellungen der Unionsbürgerinnen und -bürgern außen vor bleiben. Auch ansonsten war die Debatte über die bedeutsame Richtungsentscheidung hin zu mehr oder weniger EU eher still, ob auf Berliner oder auf Brüsseler Ebene.

NGOs möchten EU-Debatte vorantreiben

Nun aber melden sich zumindest die Nichtregierungsorganisationen lautstark zu Wort. Über die verschiedenen Dachverbände aktiv und engagiert beteiligt sind auch die Natur- und Umweltschützer des NABU.

Zu kurz gesprungen – EU-Kommission beschließt erste Liste invasiver Arten

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommen nach wissenschaftlichen Schätzungen derzeit etwa 12.000 gebietsfremde Arten vor. Von diesen werden rund 15 Prozent als invasiv angesehen – das heißt, sie besitzen das Potenzial, etablierte Ökosysteme, Lebensräume und Arten stark zu beeinträchtigen und so der biologischen Vielfalt zu schaden. Von diesen invasiven Arten geht in Deutschland und der ganzen EU eine wachsende ökologische, wirtschaftliche und auch gesundheitliche Bedrohung aus. Die Europäische Kommission schätzt allein den ökonomischen Schaden durch invasive Arten auf etwa zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Viele Experten schätzen die Schäden inzwischen sogar als noch höher ein.

Die Nordamerikanische Buchstaben-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta) mit ihren drei Unterarten steht auf der EU-Liste der invasiven Arten. © NABU H. May

Der NABU begrüßt daher, dass die EU-Kommission in ihrer gestrigen wöchentlichen Sitzung endlich die erste sog. „Unionsliste“ zur EU-Verordnung 1143/2014 verabschiedet hat. Die zugrundeliegende EU-Verordnung und die jetzt beschlossene Liste sind ein großer Fortschritt für den Schutz der biologischen Vielfalt. Die EU kommt damit auch ihrer völkerrechtlich bindenden Verpflichtung aus der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) aus dem Jahr 1992 nach, insb. Artikel 8 (h) „Prevent the introduction of, control or eradicate those alien species which threaten ecosystems, habitats or species“.

BREAKING NEWS: EU-Kommission veröffentlicht Fitness-Check-Studie

Heute hat die Europäische Kommission Einsicht in eine seit März zurückgehaltene Expertenstudie über die EU-Naturschutzrichtlinien gewährt. Sie gab damit einem Antrag des WWF statt und reagierte auf wochenlangen Druck der Naturschutzverbände, die Ergebnisse endlich zu veröffentlichen. Die Studie kann hier im PDF-Format heruntergeladen (Englisch) werden. Eine deutsche Übersetzung des zusammenden Kapitels der Studie finden Sie hier.
Ein Entwurf der Studie von Januar 2016 war bereits am 15.6. an die Presse geleakt worden. In den nächsten Tagen werden wir analysieren, was sich zwischen Entwurf und Endversion eventuell durch politische Einflussnahme noch geändert hat. Die Studie beschreibt die Ergebnisse einer über ein Jahr währenden europaweiten Untersuchung zur „Fitness“ des EU-Naturschutzrechts.FCstudycoverfinal

Nach der Brexit-Entscheidung

Nicht durch weniger, sondern nur durch mehr Umwelt- und Sozialstandards sowie demokratischere Prozesse hat die EU die Chance, wieder für Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu werden

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Der Union Jack, Flagge Großbritanniens

Sie kommt wie ein Donnerschlag daher, die heutige Entscheidung der Briten, die Europäische Union verlassen zu wollen, und noch bis gestern Abend wollte dies niemand wirklich wahrhaben. Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt, wie der Austrittsprozess – jenseits der in Artikel 50 des EU-Vertrags festgelegten Vorgaben – im Einzelnen ablaufen wird und welche Konsequenzen die Entscheidung für die Briten selbst sowie für Europa hat. Ungeachtet verschiedener Differenzen, die es auch in der Vergangenheit schon zwischen der britischen und etwa der deutschen Sichtweise auf Europa gab, steht fest: Dieser Austritt ist – genauso wie es im Übrigen ein Grexit gewesen wäre – ein herber Verlust für die Europäische Idee.

Briten müssen sich über Verhältnis zur Europäischen Union klar werden

Zunächst müssen sich die Briten nun selbst darüber klar werden, in welchem Maße sie der Europäischen Union verbunden bleiben wollen. Vorstellbar ist auf der einen Seite ein kooperatives Modell nach norwegischem Vorbild. Durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ist das Königreich Norwegen Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also einer vertieften Freihandelszone, in der die Regeln des Europäischen Binnenmarkts gelten. Da Norwegen auch das Schengener Abkommen unterzeichnet hat, bestehen außerdem Kooperationen im Bereich der Zoll- und Grenzkontrollen. Auf der anderen Seite vorstellbar ist demgegenüber auch ein weniger kooperatives Modell, bei dem das Vereinigte Königreich zurückfällt in Zeiten, wie sie unter Margaret Thatcher herrschten. Staatliche Regulierung würde dabei weiter zurückgefahren, bestehende Schutzstandards möglicherweise abgesenkt, die Insel drohte zum Steuerparadies à la Panama zu verkommen.

Diskussion über Zukunft Europas der Bürgerinnen und Bürger erforderlich

Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Sitz der Europäischen Kommission

Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Sitz der Europäischen Kommission (© Europäische Union 2015 / Foto: Lieven Creemers)

Die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Europäische Kommission sollten sich in der Zwischenzeit nicht mit der – durchaus Ressourcen bindenden – Verwaltung der Austrittsverhandlungen zufrieden geben. Damit nicht Andere dem Beispiel der Briten folgen ist nun vielmehr die Diskussion über die Zukunft eines Europas der Bürgerinnen und Bürger wiederzubeleben, die in ansatzweise systematischer und gebündelter Weise zuletzt beim Europäischen Konvent unter dessen Präsident Giscard d’Estaing zwischen 2000 und 2003 geführt wurde. Im Grunde ist Europa nämlich immer noch stehen geblieben bei der sich aus der historischen Tradition der verschiedenen Europäischen Gemeinschaften erklärenden Union, die sich primär um wirtschaftliche Belange kümmert. Kaum im Fokus stehen bisher Umwelt- oder soziale Aspekte, obgleich gerade auch diese den Bürgerinnen und Bürgern ein Anliegen sind.

Warum spielt die Qualität der Erstgutachten in der Planungspraxis eine so große Rolle?

Zu den interessantesten Workshops, an denen ich in letzter Zeit teilgenommen habe, zählte der Workshop zum Thema „Qualität von Gutachten“, der Anfang Juni auf der Insel Vilm stattfand und vom Deutschen Rat für Landespflege (DRL) organisiert und vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) gefördert wurde.

Foto: Christoph Hein

Foto: Christoph Hein

Bei den Gutachten sind vor allem die Erstgutachten gemeint, die von den Vorhabenträgern in Auftrag gegeben und von Planungsbüros durchgeführt und anschließend bei den Genehmigungsbehörden mit dem Planungsantrag eingereicht werden. Der Workshop war ein erster Versuch diese Thematik, die besonders bei dem Windenergieausbau einer der Kernproblematiken darstellt, zu beleuchten. Gemeinsam mit Vertretern unterschiedlicher Interessengruppen u. a. von Umwelt-, Naturschutzverbänden, Gutachterbüros, Behörden und aus der Wissenschaft und der Umweltbildung, wurden Ideen für mögliche Lösungsansätze zusammen zutragen damit eine optimierte Qualitätssicherung in der Praxis bei den Erstgutachten, bei der Genehmigung bis hin zur Nachkontrolle gewährleistet ist.