Schutzgebiete vor dem Aus?

Schutzgebiete vor dem Aus?

Schließen Sie sich unserem Protest an und schicken Sie einen Protestbrief an die Kanzlerin!

Das Ringen um einen wirksamen Schutz von Nord- und Ostsee geht in die vorerst letzte Runde. Mitte Mai steht dazu eine Entscheidung im Bundestag an. Und es sieht nicht gut aus.

Im Februar 2017 wurde das Bundesnaturschutzgesetz novelliert. Mit den eingebrachten Änderungen können zusätzliche Arten wie Haie und Rochen, aber auch seltene Lebensräume besser geschützt werden. Der Haken: Paragraf 57 der Gesetzesnovelle. Hier wird den betroffenen Ministerien für Landwirtschaft, Wirtschaft, Fischerei und Forschung – statt wie bisher eine Beteiligung – eine sogenannte Einvernehmensregelung zugesichert. Das ist nichts anderes als ein Vetorecht bei der Unterschutzstellung unserer wertvollsten Meeresgebiete, den Natura-2000-Gebieten nach FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie. Beim Schutz von Schweinswalen, Seevögeln, Riffen oder Seegraswiesen sollen künftig die Fischerei-, Rohstoff- und Schifffahrtslobbys mitentscheiden können.

Vetorecht für Wirtschaftslobby

Rohstoffabbau und Fischerei sollen auch in Meeresschutzgebieten erlaubt sein können – zum Leidwesen vieler Tier- und Pflanzenarten. Foto: Frank Derer

Schon heute setzen sich viel zu oft Wirtschaftsinteressen gegen das Allgemeininteresse des Meeresschutzes durch. Doch die Gesetzesnovelle dürfte es dem Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz zukünftig unmöglich machen, die Artenvielfalt in Nord- und Ostsee zu erhalten. Mahnendes Beispiel sind die im vergangenen Jahr veröffentlichten Entwürfe der Naturschutzgebietsverordnungen. Sie sind durch die anderen Ministerien so stark verwässert worden, dass die Bundesregierung weder ihrem eigenen Koalitionsvertrag gerecht wird, noch dem EU-Umweltrecht. Jedes Ministerium hat sich Ausnahmen in die Verordnungen schreiben lassen, so dass in den Schutzgebieten weiter gefischt, Sand- und Kies abgebaut oder mit lauten Schallkanonen nach fossilen Rohstoffen gesucht werden kann.

 

Noch ist es nicht zu spät, es läuft der parlamentarische Prozess. Der NABU fordert gemeinsam mit anderen Umweltverbänden den Bundestag und Bundesrat auf, die Einvernehmensregelung zu stoppen. Ein erster Lichtblick: Am 16. März ist ein entsprechender Änderungsantrag erfolgreich durch das Land Schleswig-Holstein im Umweltausschuss eingereicht worden. Mitte Mai entscheidet der Bundestag endgültig darüber, ob die gefährliche Änderung rückgängig gemacht wird.

Mit einem offenen Brief appellieren der NABU und weitere Naturschutzverbände an die Bundeskanzlerin Angela Merkel, dem von ihr persönlich propagierten Meeresschutz mehr Gewicht zu verschaffen und eine Schwächung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie inhaltsleere Schutzgebietsverordnungen zu verhindern. Nationaler Meeresschutz darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Die Bundesregierung darf nicht vor den Interessen der Wirtschaftslobby einknicken. Unterstützen auch Sie den gemeinsamen Protest der Naturschutzverbände auf www.sosfuersmeer.de. Zeichnen Sie unseren Protestbrief und signalisieren Sie der Bundeskanzlerin, dass Ihnen die deutsche Nord- und Ostsee am Herzen liegen!

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