Raphael Weyland Beiträge

Der NABU als Anwalt für Nachhaltigkeit in Brüssel

Die Arbeit der „Multi-Stakeholder Platform“ zur Umsetzung der SDGs: ein Zwischenbericht

Einberufen wurde sie von höchster Stelle: Jean-Claude Juncker, Präsident der EU-Kommission, unterzeichnete am 22.05.2017 den Einsetzungsbeschluss und verfügte, dass die Multi-Stakeholder Platform zur Umsetzung der SDGs vom Ersten Vizepräsidenten der EU-Kommission geleitet wird. Für die vorbereitenden Arbeiten ist das sogenannten Management-Kommittee zuständig, geleitet durch das Generalsekretariat der EU-Kommission. Vor einem guten halben Jahr nahm die Plattform nun ihre Arbeit auf. Erste konkrete „Produkte“ sind angestoßen oder schon verabschiedet. Gemeinsam mit dem britischen BirdLife-Partner RSPB war und ist auf EU-Ebene als einer der Umweltverbände mit dabei: der NABU.  Zeit für einen kurzen Rückblick auf erste Erfolge, einen Ausblick auf die nächsten Herausforderungen und eine Zwischenbilanz.

Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele durch nächsten EU-Haushalt: jetzt Weichen stellen!

EU-Expertengruppe legt ambitionierte Vorschläge zur Anpassung des zukünftigen EU-Haushalts vor

Diskussion des MFR-Berichts der Platform mit FVP Timmermans (Foto: EC, Audiovisual Services)

Der nächste mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR) ist ein entscheidender Hebel, um die 2030-Agenda der Vereinten Nationen umzusetzen und die 2015 beschlossenen UN-Ziele für Nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu erreichen. Dazu hat heute das Beratungsgremium der EU-Kommission zur Umsetzung der SDGs (die sogenannte „Multi-Stakeholder Platform on SDGs“) Empfehlungen veröffentlicht und dem Ersten Vize-Präsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, überreicht.

Naturschutz-Aktionsplan bei weitem nicht ausreichend

Abgeordnete verlangen von EU-Kommission mehr GAP-Kohärenz und eigenständige Naturschutzfinanzierung

Aktionsplan der EU-Kommission (englische Broschüre).

Es kommt einem Paukenschlag gleich: Das Europäische Parlament hat am 15.11.2017 der EU-Kommission in einer Resolution eine Reihe von Hausaufgaben aufgegeben. Mit ihrer Entschließung legen die Abgeordneten den Finger in die Wunde des Aktionsplans für die Natur, die Menschen und die Wirtschaft der EU-Kommission. Sie zeigen nämlich auf, dass die von der EU-Kommission geplanten Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen, um die im Fitness Check identifizierten Probleme zu lösen. Die der Abstimmung vorausgegangene Debatte, bei welcher EU-Umweltkommissar Karmenu Vella Rede und Antwort stehen musste, verdeutlicht die Sorge über den anhaltenden Biodiversitätsverlust.

Starkes Signal der Umweltminister zum EU-Aktionsplan

Der Aktionsplan der EU-Kommission.(Download der Broschüre auf Englisch)

Am 19.06.2017 schließen die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten das Kapitel „Fitness Check der FFH- und Vogelschutzrichtlinie“ endgültig ab und werfen den Blick nach vorn.

Rückblick

Wir errinnern uns: die EU-Kommission veröffentlichte am 27.04.2017 ihren vollmundig mit „Nature, People and the Economy“ überschriebenenen Aktionsplan. Dieser erfüllt bei erster Betrachtung des NABU zwar nicht ganz die Erwartungen, die wir zuvor an ihn gestellt und auf die wir hingearbeitet hatten. Gleichwohl hatten die in der Sache involvierten Umweltverbände auch auf EU-Ebene den Aktionsplan letztlich begrüßt und unterstützt. Bedenkt man, dass er nur kurzfristige Maßnahmen bis zum Jahr 2019 enthält und zusätzlich zu unserem erreichten Hauptziel gilt, die EU-Naturschutzrichtlinien unverändert zu lassen, scheint dies gerechtfertigt.

Nature, People and the Economy

Über den Aktionsplan als Follow-Up zum Fitness Check der EU-Naturschutzrichtlinien

Nature Alert Erfolg - Fred Fuchs

Fred Fuchs: „NatureAlert-Erfolg“

In den nächsten Wochen wird sich zeigen, ob die EU-Kommission ihre eigenen Schlussfolgerungen und das REFIT-Programm bzw. ihre „Better-Regulation-Agenda“ insgesamt ernst nimmt. Derzeit erarbeitet sie nämlich einen sogenannten Aktionsplan als Follow-Up zum Fitness Check der EU-Naturschutzrichtlinien. Wir erinnern uns: mehr als zwei Jahre währte das Bemühen von Naturschützern, engagierten Bürgerinnen und Behördenvertretern, um gegen das Aufweichen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie anzukämpfen. Als das Kollegium der EU-Kommissare am 7. Dezember 2016 entschied, die beiden Richtlinien nicht aufmachen zu wollen, konnten endlich die Sektkorken knallen. Dass die EU-Naturschutzrichtlinien „fit for purpose“ sind, bestätigt das Arbeitsdokument vom 16. Dezember 2016, welches offiziell einen Schlusspunkt unter den Fitness Check setzt.

Fit, fair and sustainable: NABU CAP study meets Brussels

Englischsprachiger Beitrag! Zum gleichen Thema auf deutsch hier klicken!

One week after our study on a better Common Agricultural Policy was presented in Berlin, NABU and BirdLife Europe organized a similar but even bigger round-table event in the „capital of Europe“. The feedback was clear and encouraging: Fresh ideas are welcome and timely for an expensive policy that fails to meet society’s needs.

On 16th November 2016 we invited representatives of EU institutions, Member States and stakeholders to the Representation of the State of Baden-Württemberg in the centre of Brussels – to discuss the future of the EU’s Common Agricultural Policy (CAP). NABU  had commissioned a study to Dr. Rainer Oppermann from the German Institute for Agro-ecology and Biodiversity (IFAB) and Sebastian Lakner from the Engineering Office for Nature Conservation and Agricultural Economics (INA). NABU commissioned this study in order to provide a constructive stimulus for the upcoming debate on the next CAP reform by showing not only that radical changes to the existing policy are needed (from both a social and an environmental perspective), but also that real alternatives do exist.

Neustart für die EU-Naturschutzfinanzierung?

Internationaler NABU-Workshop in Bratislava

Die Slowakei hat gerade den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne. Daher führt der Weg vieler Diplomaten und Experten derzeit an die Donau nach Bratislava.

Foto: Kristina Richter

Als Teil eines vom Bundesumweltministerium geförderten Projekts veranstaltete der NABU dort am 10.Oktober einen internationalen Workshop zur EU-Naturschutzfinanzierung. Schirmherr der Veranstaltung war die Slowakische Ratspräsidentschaft, mitorganisiert wurde der Workshop von unserem Dachverband BirdLife Europe und dem Naturschutzverband SOS/BirdLife Slowakei.

Verbände-Appell: Nachhaltigkeit muss neue EU-Agenda prägen

Anlässlich des Gipfels zur Zukunft der EU veröffentlicht der DNR ein neues Leitbild für Europa

Seit dem Donnerschlag des Brexit-Votums der Briten am 24.06.2016 (wir berichteten) sind einige Monate vergangen, und noch immer schlingert die EU herum, ohne dass der neue Kurs erkennbar wäre.

Logo der slovakischen EU-Ratspräsidentschaft Quelle: eu2016.sk

Am 16.09.2016 treffen sich nun – mit Ausnahme der britischen Premierministerin Theresa May – die Staats- und Regierungschefs der EU zum „Future of Europe – Summit“ in Bratislava. Dort wollen sie die Debatte über die Zukunft der EU fortsetzen. Leider nicht aufgegriffen wurde bisher die Idee eines Europäischen Konvents oder einer ähnlichen Plattform, und so müssen die Vorstellungen der Unionsbürgerinnen und -bürgern außen vor bleiben. Auch ansonsten war die Debatte über die bedeutsame Richtungsentscheidung hin zu mehr oder weniger EU eher still, ob auf Berliner oder auf Brüsseler Ebene.

NGOs möchten EU-Debatte vorantreiben

Nun aber melden sich zumindest die Nichtregierungsorganisationen lautstark zu Wort. Über die verschiedenen Dachverbände aktiv und engagiert beteiligt sind auch die Natur- und Umweltschützer des NABU.

Nach der Brexit-Entscheidung

Nicht durch weniger, sondern nur durch mehr Umwelt- und Sozialstandards sowie demokratischere Prozesse hat die EU die Chance, wieder für Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu werden

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Der Union Jack, Flagge Großbritanniens

Sie kommt wie ein Donnerschlag daher, die heutige Entscheidung der Briten, die Europäische Union verlassen zu wollen, und noch bis gestern Abend wollte dies niemand wirklich wahrhaben. Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt, wie der Austrittsprozess – jenseits der in Artikel 50 des EU-Vertrags festgelegten Vorgaben – im Einzelnen ablaufen wird und welche Konsequenzen die Entscheidung für die Briten selbst sowie für Europa hat. Ungeachtet verschiedener Differenzen, die es auch in der Vergangenheit schon zwischen der britischen und etwa der deutschen Sichtweise auf Europa gab, steht fest: Dieser Austritt ist – genauso wie es im Übrigen ein Grexit gewesen wäre – ein herber Verlust für die Europäische Idee.

Briten müssen sich über Verhältnis zur Europäischen Union klar werden

Zunächst müssen sich die Briten nun selbst darüber klar werden, in welchem Maße sie der Europäischen Union verbunden bleiben wollen. Vorstellbar ist auf der einen Seite ein kooperatives Modell nach norwegischem Vorbild. Durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ist das Königreich Norwegen Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also einer vertieften Freihandelszone, in der die Regeln des Europäischen Binnenmarkts gelten. Da Norwegen auch das Schengener Abkommen unterzeichnet hat, bestehen außerdem Kooperationen im Bereich der Zoll- und Grenzkontrollen. Auf der anderen Seite vorstellbar ist demgegenüber auch ein weniger kooperatives Modell, bei dem das Vereinigte Königreich zurückfällt in Zeiten, wie sie unter Margaret Thatcher herrschten. Staatliche Regulierung würde dabei weiter zurückgefahren, bestehende Schutzstandards möglicherweise abgesenkt, die Insel drohte zum Steuerparadies à la Panama zu verkommen.

Diskussion über Zukunft Europas der Bürgerinnen und Bürger erforderlich

Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Sitz der Europäischen Kommission

Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Sitz der Europäischen Kommission (© Europäische Union 2015 / Foto: Lieven Creemers)

Die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Europäische Kommission sollten sich in der Zwischenzeit nicht mit der – durchaus Ressourcen bindenden – Verwaltung der Austrittsverhandlungen zufrieden geben. Damit nicht Andere dem Beispiel der Briten folgen ist nun vielmehr die Diskussion über die Zukunft eines Europas der Bürgerinnen und Bürger wiederzubeleben, die in ansatzweise systematischer und gebündelter Weise zuletzt beim Europäischen Konvent unter dessen Präsident Giscard d’Estaing zwischen 2000 und 2003 geführt wurde. Im Grunde ist Europa nämlich immer noch stehen geblieben bei der sich aus der historischen Tradition der verschiedenen Europäischen Gemeinschaften erklärenden Union, die sich primär um wirtschaftliche Belange kümmert. Kaum im Fokus stehen bisher Umwelt- oder soziale Aspekte, obgleich gerade auch diese den Bürgerinnen und Bürgern ein Anliegen sind.

Starkes Votum für den EU-Naturschutz – von denen die ihn umsetzen

Tag der offenen Tür des Ausschusses der Regionen, © Europäische Union

Tag der offenen Tür des Ausschusses der Regionen, © Europäische Union

Ausschuss der Regionen fordert Beibehaltung der EU-Naturschutzrichtlinien

Sie, die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und Regionen Europas, sind im täglichen Leben maßgeblich für die Umsetzung des Europarechts zuständig. Etwa 70 % der Rechtsvorschriften der EU haben nämlich unmittelbare Auswirkungen auf die lokale und regionale Ebene. Dies gilt insbesondere auch für die sogenannten Naturschutzrichtlinien, denn die Ausweisung der Schutzgebiete, das Aufstellen von Managementplänen oder auch die nicht immer einfache Lösung von etwaigen Problemen zwischen verschiedenen Nutzergruppen erfolgt meist direkt vor Ort und nicht im fernen Brüssel

Insofern war es ein starkes Zeichen, dass der Ausschuss der Regionen (AdR) Ende Dezember in Brüssel setzte. Offiziell wollte die Europäische Kommission diese ähnlich wie ein eigenes Parlament organisierte, seit 1994 bestehende Institution nicht an ihrem Fitness Check der FFH- und Vogelschutzrichtlinie beteiligen. Daraufhin entschied sich der Luxembourger Sozialdemokrat Roby Biwer, hierzu einen eigenen Initiativbericht zu verfassen, der von der Kommission zur Kenntnis zu nehmen ist.

14.Dezember 2015: 115. AdR-Plenarsitzung, Berichterstatter Roby Biwer, © Europäische Union / Tim De Backer

14.Dezember 2015: 115. AdR-Plenarsitzung, Berichterstatter Roby Biwer, © Europäische Union / Tim De Backer

Mit seinen praktischen Erfahrungen als Politiker weist er in seinem Bericht darauf hin, dass niemandem damit gedient ist, wenn die Kommission die Naturschutzgesetze auf EU-Ebene neu schreibt. Schließlich bringe dies jahrelange Rechtsunsicherheit mit sich und drohe, alte Grabenkämpfe zwischen den verschiedenen Interessengruppen wieder aufzureißen. Stattdessen sollte der Nutzen der Naturschutzrichtlinien für die lokale und regionale Ebene in den Vordergrund gestellt werden – oft profitiert beispielsweise der Tourismus. Schlüssel zum Erfolg sind dem Bericht zufolge außerdem eine bessere Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen durch die EU und die Mitgliedstaaten. Darüber hinaus kann ein besserer Vollzug und strenge Kontrolle durch die EU-Kommission sicherstellen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen Mitgliedstaaten herrschen.