Raphael Weyland Beiträge

Europawahl: mehr Bürger votieren für Umweltschutz

Die NABU-Analyse am Tag nach der Wahl

Die Bürgerinnen und Bürger der EU haben gewählt. Zwar können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen, was das Wahlergebnis für die Zukunft Europas bedeutet. Nicht absehbar ist vor allem auch, wie sich in den nächsten Wochen das Machtgefüge, die Postenverteilung und die inhaltlichen Festlegungen der Parteien entwickeln werden – und was das alles für den Natur- und Klimaschutz heißt. Hier folgt trotzdem eine erste Bewertung der gestrigen Wahl.

Bessere Rechtsetzung: viel Luft für Verbesserung!

EU-Flaggen vor Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission in Brüssel

Bestandsaufnahme zu „Better Regulation“ endet mit Konferenz

Der noch amtierende EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte die strategisch geschickt mit „bessere Rechtsetzung“ betitelte Agenda seines Vorgängers zur Überprüfung von bestehenden und neuen EU-Rechtsakten übernommen. Zum Ende seiner Amtszeit hin hat er eine kleine Bestandsaufnahme durchgeführt. Die Ergebnisse werden am Montag, den 29. April 2019 in Brüssel auf einer Konferenz vorgestellt. Der NABU hat sich in den Prozess mehrfach eingebracht und wird auch an der Konferenz teilnehmen. Grundlegende Verbesserungen werden von dieser EU-Kommission nicht mehr erwartet. Das Potential „guter Gesetzgebung“ soll hier aber kurz vorgestellt werden. Schließlich ist noch nicht gesetzt, wie es unter der nächsten EU-Kommission weitergeht.

 

Offizieller Appell: EU-Mitgliedstaaten fordern nachhaltige EU

Ratsschlussfolgerungen zu SDGs verabschiedet

Die SDGs müssen die Prioritäten der nächsten EU-Kommission prägen.

Heute haben die AußenministerInnen der EU-Mitgliedstaaten im Rat für Allgemeine Angelegenheiten Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) verabschiedet. Diese beziehen sich auf das entsprechende Reflektionspapier der EU-Kommission vom Januar 2019. Die Schlussfolgerungen sind aber deutlich ambitionierter. Vor allem schauen sie nicht nur zurück, sondern enthalten konkrete Forderungen für die Zukunft. Sie kommen zur rechten Zeit, denn die Debatte über die Zeit der EU nach der Europawahl ist im vollen Gange.

Verbandsklage: auch EU muss Aarhus umsetzen

NABU fordert EU-Kommission auf, die Aarhus-Verordnung nachzubessern

Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtliches Übereinkommen aus dem Jahr 1998. Es regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten (auch durch Verbandsklagen). Juristen haben das Abkommen als vielleicht einflußreichsten Völkerrechtsvertrag im Bereich des internationalen Umweltrechts bezeichnet. In Deutschland wird das Abkommen – aus NABU-Sicht teils unzureichend – vor allem durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz umgesetzt.

NABU-GAP-Ticker: Was Frau Merkel ihrem Sprechzettel hinzufügen muss, bevor sie am 13. Dezember zur MFR-Diskussion nach Brüssel reist

10. Dezember 2018. Am 13. und 14. Dezember 2018 berät der Europäische Rat unter anderem über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für 2021-2027. Zwei Tage zuvor tagt der Rat für Allgemeine Angelegenheiten, auch um die Diskussion der Staats- und Regierungschefs zum MFR vorzubereiten. Hierbei wird Deutschland voraussichtlich von Staatsekretär Michael Roth vertreten. Diese Diskussion ist – anders als die hinter verschlossenen Türen stattfindende Debatte von Merkel und Co. – öffentlich im Internet verfolgbar.

Geht’s noch: Umweltstandards als unfair verbieten?

Warum sich die Position des Agrarausschusses des EU-Parlaments beim Trilog zur Richtlinie über „Unfaire Handelspraktiken“ nicht durchsetzen darf!

Grafik: Tim Ehlich, NABU

In der Plenarsitzung am 25. Oktober 2018 hat das EU-Parlament ohne Beratung in der Sache eine vom Agrarausschuss verfasste Position zu „Unfairen Handelspraktiken“ in den Trilog geschickt, die es in sich hat:

Dem Lebensmitteleinzelhandel soll es zukünftig verboten werden, in Verträgen mit Landwirten Regelungen zu Umwelt- und Tierschutzstandards zu treffen, die über das gesetzliche Niveau hinausgehen.

Dies ist ein nicht nur ein Anschlag auf die Bemühungen der Handelsketten für nachhaltigere Agrarprodukte. Es ist auch ein Schlag ins Gesicht aller Verbraucherinnen und Verbraucher, die bewusst solche Produkte kaufen möchten, deren Qualität über die EU-einheitlichen Standards und Siegel hinausgehen.

Aus Sicht des NABU ist das auf die konservativen Abgeordneten des EU-Parlaments Deß und Co. zurückgehende Bemühen auch deshalb  scheinheilig, weil Herr Deß unter anderem bei der vergangenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) versucht hat, die Verknüpfung zwischen dem Erhalt von EU-Subventionen und der Einhaltung bestimmter Mindeststandards gemäß EU-Richtlinien zum Natur- und Umweltschutz zu schwächen oder ganz zu verhindern.

Mit anderen Worten: nach dieser Logik sollen einerseits freiwillige Standards zum Umwelt- und Tierschutz unmöglich sein. Gleichzeitig sind aber auch hohe Umweltstandards, die EU-weit gesetzlich verbindlich gelten, unerwünscht.

In den zeitnah beginnenden Trilog-Verhandlungen sind nun vor allem die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten gefordert, diese aus Umwelt- und Verbraucherschutzsicht kritische Änderung nicht Gesetz werden zu lassen.

A propos: Vielleicht sollten gerade die für die kritischen Passagen verantwortlichen konservativen Abgeordneten sich noch einmal aktuelle Wahlergebnisse wie etwa das der Bayernwahl anschauen und erkennen, dass die Bürgerinnen und Bürger schon viel weiter sind als eine solch rückwärtsgewandte Politik.

Insgesamt ist nur eine nachhaltige Landwirtschaft, die ambitionierte Umwelt- und Tierschutzstandards beachtet, „fit for future“. Und erst recht lassen nur hohe Standards die weiterhin enormen Agrarsubventionen im EU-Haushalt rechtfertigen, wenn überhaupt.

Weitere Infos:

NABU-GAP-Ticker: Koalitionsvertrag erneut ignoriert

NABU-GAP-Ticker

20. September 2018 Vor einem Jahr widmete „Die Zeit“ ihre Titelseite dem Insektensterben, mit Angela Merkel als Protagonistin des Filmklassikers „Das Schweigen der Lämmer“. Dieses Schweigen der Politik beim Artenschwund geht weiter: Gerade eben hat Deutschland erneut die Chance verpasst, eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, die sehr viel für die Natur bewirken könnte. CDU, CSU und SPD haben zu Beginn ihrer Koalition nämlich festgehalten, sich für einen Naturschutzfonds auf EU-Ebene einzusetzen. Bei den entsprechenden Haushaltsverhandlungen auf EU-Ebene ist hierzu von den deutschen Diplomaten bisher allerdings nichts zu hören.

Gesetzesvollzug ist Aufgabe für Rechtsstaaten(verbünde)

Vollzug von Umweltrecht auch nötig, um Vertrauen in EU und Institutionen zurückzugewinnen

Von Laura Hildt und Dr. Raphael Weyland

Justitia – Symbol für Gerechtigkeit und das Rechtswesens. Foto Raphael Weyland

Leider setzt sich in den letzten Jahren bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – auch Deutschland – der Trend fort, EU-Recht und insbesondere Umweltrecht immer schlampiger oder gar nicht um- und durchzusetzen. Diese Entwicklung ist aus verschiedenen Gründen gefährlich. Sie droht ganz grundlegend, das System des Rechtsstaats und der Rechtsstaatlichkeit auszuhöhlen. Mit der Konsequenz, dass auch Bürgerinnen und Bürger weiter Vertrauen in Institutionen und die EU verlieren. Schließlich müssen sie sich selbst an Recht und Gesetz halten, bekommen aber leicht den Eindruck, dass die „großen Fische“ (Stichwort #Dieselgate) unbescholten davon kommen. Darüber hinaus leiden auch die materiellen Ziele, welche mit der EU-Gesetzgebung verfolgt werden, sei es der Klima-, Natur- oder Gewässerschutz. Der folgende Beitrag geht diesem Vollzugs-Problem nach und zeigt Schritte auf, die von Zivilgesellschaft und Akteuren wie dem NABU unternommen werden (können).

 

Der NABU als Anwalt für Nachhaltigkeit in Brüssel

Die Arbeit der „Multi-Stakeholder Platform“ zur Umsetzung der SDGs: ein Zwischenbericht

Einberufen wurde sie von höchster Stelle: Jean-Claude Juncker, Präsident der EU-Kommission, unterzeichnete am 22.05.2017 den Einsetzungsbeschluss und verfügte, dass die Multi-Stakeholder Platform zur Umsetzung der SDGs vom Ersten Vizepräsidenten der EU-Kommission geleitet wird. Für die vorbereitenden Arbeiten ist das sogenannten Management-Kommittee zuständig, geleitet durch das Generalsekretariat der EU-Kommission. Vor einem guten halben Jahr nahm die Plattform nun ihre Arbeit auf. Erste konkrete „Produkte“ sind angestoßen oder schon verabschiedet. Gemeinsam mit dem britischen BirdLife-Partner RSPB war und ist auf EU-Ebene als einer der Umweltverbände mit dabei: der NABU.  Zeit für einen kurzen Rückblick auf erste Erfolge, einen Ausblick auf die nächsten Herausforderungen und eine Zwischenbilanz.

Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele durch nächsten EU-Haushalt: jetzt Weichen stellen!

EU-Expertengruppe legt ambitionierte Vorschläge zur Anpassung des zukünftigen EU-Haushalts vor

Diskussion des MFR-Berichts der Platform mit FVP Timmermans (Foto: EC, Audiovisual Services)

Der nächste mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR) ist ein entscheidender Hebel, um die 2030-Agenda der Vereinten Nationen umzusetzen und die 2015 beschlossenen UN-Ziele für Nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu erreichen. Dazu hat heute das Beratungsgremium der EU-Kommission zur Umsetzung der SDGs (die sogenannte „Multi-Stakeholder Platform on SDGs“) Empfehlungen veröffentlicht und dem Ersten Vize-Präsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, überreicht.