IUCN Kongress: Biodiversitätskrise beherzt anpacken!

13. September 2021. Vergangenen Samstag ging in Marseille der IUCN World Conservation Congress zu Ende. Hier hatten sich Naturschutz-Engagierte aus aller Welt zusammengefunden und vom 3. bis 11. September unter anderem diskutiert, wie der weltweite Biodiversitätsverlust gestoppt und umgekehrt werden kann.

Needed: The Kunming Agreement for biodiversity!

Beitrag auf englisch, darunter auf deutsch / Text in English then German

Doomed to failure: the compliance design of the draft Post-2020 Global Biodiversity Framework

The Post-2020 Global Biodiversity Framework is often compared with the Paris Climate Agreement. For Kunming, political leaders intend to create the „Paris Moment“ against the biodiversity crisis. It is thus now the moment to compare the compliance and implementation design of the draft text for biodiversity with the one for climate. To cut a long story short: In my opinion, the implementation mechanism and the overall legal approach to the future biodiversity agreement is doomed to fail. As my assessment will show, the chosen wording of the by now discussed text is timidly self-limiting and not built to deliver compliance.

Some details (find the full assessment here):

  • It already starts with the title – why do parties name the future biodiversity agreement a „framework“, where no one understands what this means?
  • Then, why is the purpose of the biodiversity agreement to (only) „galvanize“ action, whereas the climate agreement makes it clear that parties must undertake certain action.
  • Further reasons why the compliance design of the biodiversity agreement is doomed to fail: The non-binding architecture of the main commitments (action targets), no adequate tracking of success, nor a ratcheting-up once parties do not deliver.
  • Finally, also the technical implementation mechanism itself does lack of substance (such as a compliance committee which exists with other international treaties).

I am well aware that this assessment is harsh. It is a short and personal reflection that should primarily serve as a wake-up call. This text is drafted from a lawyer’s perspective, looking at “good regulation”. This means to create provisions that deliver, not such that are doomed to failure. The legal basis to do better is provided by the CBD, which entitles parties at the COP to undertake any additional action required for the achievement of the purposes of the convention. The most sophisticated wording of the text, and respectively its goals, milestones and action targets will not help them being implemented. What is now needed is political will for an agreement that has binding nature, (quasi) enforceable targets and a robust compliance mechanism. It is not too late to improve, let’s do it!

 

Zum Scheitern verurteilt: Die Umsetzungsarchitektur des Entwurfs des globalen Biodiversitäts-Abkommens

Das globale Post-2020 Biodiversitäts-Abkommen wird oft mit dem Pariser Klimaschutzabkommen verglichen. Die Politik möchte in Kunming den „Paris Moment“ gegen die Biodiversitätskrise schaffen. Es ist daher angebracht, die Umsetzungs- und Vollzugsarchitektur des Entwurfs des Biodiversitäts-Textes mit der des Klima-Textes zu vergleichen. Um es kurz zu machen: Meiner Meinung nach ist der Umsetzungsmechanismus und die rechtliche Herangehensweise an das zukünftige Biodiversitätsabkommen bisher zum Scheitern verurteilt. Wie meine Analyse zeigen wird, sind die gewählten Formulierungen des bisher diskutierten Biodiversitätstextes schüchtern und nicht auf verbindliche Umsetzung ausgerichtet.

Einige Details (hier die volle Analyse):

  • Es fängt schon mit dem Titel an – warum wird das zukünftige Biodiversitäts-Abkommen „Framework“ genannt, ein für jeden unverständlicher Begriff?
  • Dann, warum spricht der Text in der Zweckbestimmung so geschwollen davon, er wolle Handlungen „galvanisieren“, anstatt wie im Pariser Klimaschutzabkommen klarzumachen, dass der Text die Parteien zu konkreten Handlungen verpflichtet.
  • Weitere Gründe, warum der Umsetzungsmechanismus des künftigen Biodiversitätsabkommens zum scheitern verurteilt ist: die Hauptmaßnahmen/-ziele sind nicht in eine verbindliche Struktur eingebunden, und es fehlt an einem effektiven Mechanismus zur Überwachung der Zielerreichung sowie zur Nachsteuerung.
  • Und schließlich ist auch der technische Umsetzungsmechanismus inhaltsleer, beispielsweise mangelt es an einem Vollzugs-Gremium (das es bei anderen völkerrechtlichen Verträgen gibt).

Mir ist bewusst dass dies eine harte Analyse ist. Es ist eine kurze persönliche Abhandlung, die hauptsächlich als Alarmruf dienen soll. Der Text ist aus der Sicht eines Rechtswissenschaftlers geschrieben, der „gute Gesetzgebung“ im Blick hat. Gute Gesetzgebung bedeutet, Regeln zu schaffen, die effektiv liefern, nicht solche, die zum scheitern verurteilt sind. Die völkerrechtliche Grundlage hierfür bietet die Biodiversitätskonvention CBD, welche die Parteien ermächtigt, alle nötigen Schritte zu beschließen, um die Biodiversitätskrise zu adressieren. Jede noch so ausgefeilte Formulierung des Textes bzw. seiner Ziele und Maßnahmen werden nicht helfen, die Maßnahmen auch umzusetzen. Was es jetzt braucht, ist politischer Wille für einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag mit (quasi) vollziehbaren Verpflichtungen und einem robusten Durchsetzungsmechanismus. Noch ist es nicht zu spät, an die Arbeit!

In diesem Blog berichtet der NABU, wie Deutschland, die EU und die Welt ein neues globales Rahmen-Abkommen für die Biodiversität verhandeln (im Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt, CBD), welche Ziele bis 2030 gesetzt werden, und wie es um die Umsetzung in Deutschland steht.

Update zu globalen Biodiversitätsverhandlungen

4. September 2021. Während das Artensterben im deutschen Wahlkampf bisher kaum eine Rolle spielt ist das Thema auf globaler Ebene deutlich präsenter: Dort liefen vom 23. August bis 03. September die Vorverhandlungen des neuen globalen Abkommens für die Biodiversität.

NABU-GAP-Ticker: Mehr Klimaschutz in der GAP durch „Fit for 55“?

Brüssel, 24.08.2021. Mitte Juli, kurz vor Beginn der Sommerpause, veröffentlichte die EU Kommission ihr sgn. „Fit for 55“ Paket. Dieses enthält eine Reihe von Änderungsvorschlägen zum EU Emissionshandel, der Erneuerbare-Energien Richtlinie usw. Diese Änderungen waren notwendig geworden, um die rechtliche Struktur des EU Klimaschutzes an das neue Klimagesetz anzupassen. In diesem hatten Rat und Europaparlament verbindlich festgelegt, dass die EU bis 2030 netto 55% weniger Treibhausgase emittieren soll. Das bisherige Ziel lag bei lediglich 40%. Ob das Neue ausreichen wird, um das 1,5°C Ziel zu erreichen, wird von mehreren Seiten angezweifelt. Da die jetzige rechtliche Architektur auf die ursprüngliche 40%-Marke angepasst war, bestand in jedem Fall  Nachbesserungsbedarf.

Als eines der Kernthemen der EU Politik, stellt sich natürlich die Frage, was bedeuten all diese Vorhaben für den Landwirtschaftssektor und vor allem für die Programmierung der GAP? Handlungsbedarf besteht auf jeden Fall. Seit Jahren stagnieren die Emissionen aus der Landwirtschaft, während andere Sektoren deutliche Fortschritte gemacht haben. Studien zeigen jedoch, dass allein die Treibhausgas-Emissionen aus der Ernährungswirtschaft ausreichen, um das 1,5° Ziel zu reißen (siehe hier).

NABU-GAP-Ticker: Artenvielfalt im Ackerbau – ein AUKM-Entwurf des NABU

17.08.2021 Nachdem die Bundesregierung die Gesetze zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) am 10.6.2021 verabschiedet hat, sind nun die Bundesländer an der Reihe, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der zweiten Säule zu programmieren. Der NABU hat unter Einbeziehung verschiedener Expert*innen und Projekte eigene Vorschläge für effektive AUKM erarbeitet. Im Folgenden wird die erste der sieben Maßnahmen „Extensiver Ackerbau für die Biodiversität“ vorgestellt, die hohe Steigerungen der Artenvielfalt und Ökosystemdienstleistungen mit guten wirtschaftlichen Perspektiven verbindet.

NABU unterstützt Europäische Bürgerinitiative zur Pestizidreduktion in der Landwirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Logo: www.savebeesandfarmers.eu

 

Unsere biologische Vielfalt ist in Gefahr wie nie zuvor. Um dem drohenden Kollaps der Artenvielfalt entgegenzusteuern, setzte die Europäische Kommission im sogenannten „Green Deal“ die Ziele, das Ernährungs- und Landnutzungssystem zu mehr Nachhaltigkeit umzubauen und insbesondere den Pestizideinsatz deutlich zu reduzieren. Nie zuvor war es für Bürger*innen der EU so wichtig ihre Stimme zu erheben, damit diese Ziele nicht nur schöne Worte bleiben, sondern entgegen aller schon jetzt sichtbaren Widerstände gesetzlich verankert und mit den notwendigen Förderungen unterlegt werden. Deshalb ist auch der NABU Teil des Bündnisses der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten“

Mehr Lobby für das Meer – die Wahlprogramme der Parteien im Vergleich

Mehr Lobby für das Meer – die Wahlprogramme der Parteien im Vergleich

Alle vier Jahre werden die Karten im politischen Berlin neu gemischt. Aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes gab es selten wirklich Neues. Zu oft regierte das „Weiter-so“. Doch angesichts von Klimakrise und Artensterben muss das 2021 anders werden. Aber was bringt die Bundestagswahl für die Meere? Ist der Politik der dramatisch schlechte Zustand von Nord- und Ostsee bewusst? Welche Rolle spielt die Meerespolitik in den Wahlprogrammen der Parteien?

Korrigierter Link / NABU-GAP-Ticker: Umweltbericht zum NSP – der NABU nimmt Stellung

26. Juli 2021: Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist Teil des Prozesses zur Erstellung des Nationalen Strategieplans zur Ausgestaltung der GAP in Deutschland. Zentraler Bestandteil dieser SUP ist der Umweltbericht, den das Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlicht hat. Zu diesem Umweltbericht hat der NABU heute Stellung bezogen. Hier unsere Stellungnahme im Wortlaut.

NABU-GAP-Ticker: Umweltbericht zum NSP – der NABU nimmt Stellung

26. Juli 2021: Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist Teil des Prozesses zur Erstellung des Nationalen Strategieplans zur Ausgestaltung der GAP in Deutschland. Zentraler Bestandteil dieser SUP ist der Umweltbericht, den das Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlicht hat. Zu diesem Umweltbericht hat der NABU heute Stellung bezogen. Hier unsere Stellungnahme im Wortlaut.

NABU-GAP-Ticker: Die neuen Ökoregelungen auf dem Prüfstand- Halten sie ihr Versprechen?

13.7.2012 Die Gesetze zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland wurden Mitte Juni im Bundestag beschlossen und kurze Zeit später wurde auch auf EU-Ebene eine Einigung erzielt. Somit steht der Erstellung des Nationalen Strategieplans (NSP) in Deutschland nichts mehr im Wege. Der nächste wichtige Schritt dafür wird in den zu erarbeiteten Rechtsverordnungen vorgenommen. Die Bundesregierung ist aktuell mit der Ausarbeitung der u.a. naturschutzfachlicher Grundlagen der Ökoregelungen beschäftigt. Erst in diesen Details wird sich zeigen, ob das neu eingeführte Instrument „Ökoregelungen“ dazu imstande sein wird die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Aus NABU-Sicht sollten die Ökoregelungen an die Einhaltung hoher Standards geknüpft werden um so einen effektiven Beitrag zum Erreichen der europaweiten und globalen Ziele wie des EU Green Deals und dem Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten und dem Artensterben entschieden Einhalt zu gebieten. Jetzt liegt es an dem Landwirtschaftsministerium, dem Umweltministerium und den Ländern dieses Instrument effektiv zu nutzen.