NABU-Agar-Blog: Grünlandschutz in der neuen GAP ist europaweit mangelhaft

14. Juli 2022. Grünland bedeckt 34 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche der EU und gehört zu den artenreichsten Lebensräumen Europas. Der Erhalt des Grünlands ist einer der wesentlichen Schlüssel, um sowohl die Biodiversität zu erhalten als auch zum Klimaschutz beizutragen. Aber das Grünland ist in einem schlechten Zustand: Viele Wiesen und Weiden sind durch zu hohe Beweidungsdichten oder zu häufige Mahd übernutzt oder verbuschen, wenn sie nicht mehr genutzt werden. Beides führt zum Verlust vieler Arten, nicht nur der Pflanzen, sondern auch von Vögeln, Amphiben und Insekten. Laut dem Bericht des EEA (European Environmental Agency) von 2020 zeigt fast die Hälfte der Grünlandlebensräume einen schlechten Schutzstatus. Der Schutz des Grünlands ist eine der wichtigsten Aufgaben der neuen GAP – daran wird sie sich messen lassen müssen. Aus diesem Grund hat die Kommission Vorgaben gemacht, die das Grünland schützen sollen und die von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. BirdLife und EEB haben diese Regelungen in einem Briefing zusammengestellt.

Grünlandschutz in der Konditionalität

Um Direktzahlungen zu erhalten, müssen Landwirte die sogenannte Konditionalität einhalten. Zum Schutz des Grünlands dienen hier GLÖZ (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Status) 1 und GLÖZ 9. GLÖZ 1 legt fest, dass die Grünlandfläche in einem Mitgliedsland sich höchstens um 5 Prozent im Vergleich zu 2018 verkleinern darf und dient somit dem Erhalt der Grünlandfläche. Theoretisch kann Grünland aber in Ackerland umgewandelt werden, wenn dafür an anderer Stelle Grünland neu angelegt wird. Außer Deutschland, Österreich und Portugal halten sich alle EU-Staaten an diesen Maximalwert. Deutschland und Österreich erlauben lediglich einen Rückgang von 4 Prozent. Im Gegensatz zu allen andere EU-Staaten hat Deutschland diesen Wert auf regionaler Ebene angesetzt und ist damit Vorreiter in der EU, da dadurch Wiesen und Weiden auch in grünlandarmen Regionen geschützt werden. Außerdem muss der Umbruch vorher von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden. In Italien darf Grünland in Natura-2000-Gebieten gar nicht umgebrochen werden.

GLÖZ 9 soll Arten und Lebensräume schützen, indem es den Umbruch von umwelt-sensiblem Grünland in Natura-2000-Gebieten untersagt. Hier findet sich eine der ersten Abschwächungen beim Schutz des Grünlands, denn der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah vor, dass das gesamte Grünland in Natura-2000-Gebieten geschützt wird und nicht nur das umwelt-sensible Grünland. Die neue Formulierung ist auch schwächer als der Schutz des Grünlands in der bisherigen Förderperiode, in der Dauergrünland vor Umwandlung in Ackerland geschützt war, auch wenn es sich außerhalb der Natura-2000-Kulisse befand.

Foto: Florian Schoene

Ökoregelungen für Wiesen und Weiden 

Die Mitgliedsstaaten können den Landwirt*innen aber auch Öko-Regelungen zum Schutz des Grünlands anbieten. Viele Mitgliedsstatten sind diesen Weg gegangen und bieten meist mehrere Öko-Regelungen an, die sich auf Wiesen und Weiden beziehen. Teilweise sind diese aber finanziell schlecht ausgestattet, sodass sie für Landwirt*innen eher unattraktiv sind. In Spanien zum Beispiel sind die Öko-Regelung für das Grünland mit den geringsten Prämien ausgestattet. Deutschland hat sich für eine Öko-Regelung zur Extensivierung des gesamten Betriebs und eine Regelung mit 4 Kennarten entschieden.

Die Öko-Regelung zur Extensivierung gibt vor, dass der Betrieb mindestens 0,3 RGV (Großvieheinheiten Raufutterfresser) und höchstens 1,4 RGV pro Hektar Dauergrünland haben darf. Dies dient dazu, die Wiesen und Weiden, die jetzt schon extensiv genutzt werden zu erhalten. Eine ähnliche Regelung findet sich auch in Polen, allerdings sind hier bis zu 2 RGV zugelassen. Im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten schneidet Deutschland hier also besser ab. Allerdings kann mit dieser Regelung nur das aktuell vorhandene Grünland erhalten werden. Die Regelung wird nicht dazu führen, dass sich die Fläche von extensivem Grünland weiter ausbreitet, da es zum Beispiel für Milchviehbetriebe nicht möglich oder attraktiv ist, die Anzahl ihrer Tiere so stark zu reduzieren.

Die Regelung zu den Kennarten gibt es in dieser Form nur in Deutschland. Andere Ländern haben, genau wie Deutschland, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), die ähnlich gestaltet sind und 6 oder 8 Kennarten erfordern (zum Beispiel Österreich). Für die Landwirte ermöglicht diese Regelung eine gewisse Flexibilität, da es keine Vorgaben zu Mahdzeitpunken oder anderen Bearbeitungszeitpunkten gibt.

Hervorzuheben ist die Öko-Reglung in Polen zum Schutz von Feuchtwiesen, bei denen diese im Sommer für mindestens 12 Tage überflutet sein müssen. Leider ist diese Regelung finanziell so schlecht ausgestattet (63,15 €/ha), dass es fraglich ist, wie viele Landwirte sie in Anspruch nehmen werden.

Maßnahmen der zweiten Säule

In Deutschland gibt es außerdem in den meisten Bundesländern AUKM der zweiten Säule, die sich auf das Grünland beziehen, wie zum Beispiel die extensive Grünlandnutzung mit einer verzögerten Mahd und der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und Dünger oder auch Maßnahmen zur Förderung der Beweidung. Ähnliche Regelungen mit einer verzögerten Mahd gibt es auch in Österreich. Viele Länder haben sich auch dafür entschieden, Natura-2000-Gebiete über AUKMs zu fördern. Polen fördert zum Beispiel bestimmte Lebensraumtypen oder Arten der FFH-Liste über angepasste Maßnahmen. Portugal fördert auch Montados (halboffene Weidelandschaft mit Eichen) über eine AUKM. Dabei ist die Beweidungsdichte vorgegeben und eine Bodenbearbeitung untersagt. Hervorzuheben ist eine Maßnahme in der Slowakei, die unterschiedliche Mahdzeitpunkte vorgibt, sodass ein Mosaik von verschiedene Aufwuchsstadien entsteht.

Maßnahmen nicht ausreichend

Insgesamt problematisch ist jedoch, dass kaum ein Mitgliedsstaat eine Beschränkung der Beweidungsdichten vorgibt. In vielen Fällen fehlen Anreize zur Wiederherstellung von Grünlandlebensräumen. Italien will jedoch die Wiederherstellung von Grünland und Moorflächen fördern. Spanien will Grünlandflächen, die ein hohes Potential zur Kohlenstoffspeicherung haben, wiederherstellen. Im Gegensatz dazu gehen jedoch viele Gelder in die investive Förderung (Stallbauten, Maschinen, Bewässerung) von Maßnahmen, die wahrscheinlich zu einer weiteren Intensivierung beitragen werden. Da die Öko-Regelungen und die AUKM nur auf einer geringen Fläche zur Anwendung kommen werden, werden sie voraussichtlich nicht ausreichen, um den negativen Trend aufzuhalten, den viele Arten des Grünlands zeigen. Die Regelungen der Konditionalität schützen das Grünland ebenfalls nicht ausreichend, außerdem fehlen effektive Anreize, um die Tierzahlen zu reduzieren. Es bedarf weiterer, attraktiver und unbürokratischer Förderung sowie einer Transformation des gesamten Agrarsystems, das nicht mehr ausschließlich auf eine Intensivierung ausgerichtet ist, um die Grünlandlebensräume ausreichend zu schützen.

 

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