Die Bundesrepublik als Rechtsstaat: Siegt der Populismus gegen die Zivilgesellschaft?
Warum Verbandsbeteiligung und Klagerechte der Gesellschaft dienen – und wie der Rechtsstaat auch durch demokratische Parteien beschädigt wird
Ein Beitrag von Ingo Ludwichowski (NABU-Stabstelle Verband und Gesellschaft)
Dieser Beitrag setzt die Debatte um die schlechte Planung zur Autobahn A20 fort.[1] Er beleuchtet nun, wie die rechtsstaatlichen Instrumente der Verbandsbeteiligung zunehmend beschädigt werden – und wie Politiker*innen dem Populismus so Vorschub leisten.
Prolog
Schlechte Planungen wie beim Neubau der Autobahn A20 sind ein gutes Beispiel dafür, wie der NABU als gesellschaftlicher Akteur darauf einwirken muss, den Belangen von Natur und Umwelt auch in großen Infrastruktur-Verfahren mehr Gewicht zu geben.[2] Der Preis dafür ist, von manchen Politiker*innen und Medien als ‚Verhinderer‘ oder ‚Fortschrittsblockierer‘ gebrandmarkt zu werden, ohne dass die entsprechenden Vorteile seiner Kontrollfunktion anerkannt werden.
Den Preis dafür zahlen Gesellschaft und Rechtsstaat, dessen wichtige korrektive Elemente schrittweise immer mehr demontiert werden. Dies u.a. als Reaktion auf das Narrativ des Rechtspopulismus, der die Demokratie wegen ihrer längeren Prozesse in der Entscheidungsfindung und der rechtsstaatlichen Kontrolle staatlichen Handelns als ‚ineffektiv‘ unter Druck setzt. Auch demokratische Parteien folgen bereitwillig dieser Erzählung: Sie sind zunehmend überfordert, diesen Wert einer rechtsstaatlichen Demokratie erklären und begründen zu können, geschweige denn, ihn anzuerkennen.
Politik und Medien sollten aber in der Bewertung dem NABU, vor allem dessen ‚kritischem Ehrenamt/Engagement‘, als Akteure der Zivilgesellschaft mehr Respekt und Anerkennung aussprechen! Denn dieses vertritt die Interessen von Natur und Umwelt in einem – noch – funktionsfähigen Rechtsstaat. Diese zu diskreditieren kann bedeuten, Vermittler und Sympathisanten unserer liberalen, rechtsstaatlichen Demokratie zu verlieren: kann sich das die Gesellschaft noch leisten?
Umwelt und Natur haben eine gewichtige Stimme!
Im NABU erklären sich seine oft ehrenamtlich tätigen Mitglieder bereit, ihre Zeit und ihr Wissen zum Wohl von Natur und Umwelt einzubringen. Anerkannt ist, wie sich NABU-Gruppen in die Betreuung von Schutzgebieten einbringen, wertvolle Biotope pflegen oder sich in zahlreichen Artenschutzprojekten für den Erhalt von Fledermäusen, Seeadlern oder Weißstörchen, Amphibien, Orchideen oder Streuobstwiesen engagieren. In Medienbeiträgen wird dieses herausragende Engagement positiv aufgegriffen und als beispielhafte, gute Naturschutzarbeit gewürdigt. Auch Politik und Naturschutzverwaltung äußern sich zu dieser Form des Einsatzes für unsere biologische Vielfalt gerne zustimmend und wertschätzend, auch wenn nicht jeder Entscheidungsträger den Wert von ‚Biodiversität‘ wirklich durchdrungen, geschweige denn verinnerlicht hat.
Dabei ist das Aufgabenspektrum des NABU breiter angelegt: So umfasst ein erheblicher Teil der Arbeit Stellungnahmen zu von Behörden und Kommunen vorgelegten Planungen, wenn sie mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind. Als nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannte Vereinigung hat der NABU einen verbindlichen Anspruch darauf, an solchen Planungen beteiligt zu werden. Das betrifft z.B. Kiesabbau, Straßenbau oder Entlassungen aus dem Landschaftsschutz. Ein sehr großer Teil der Verfahren hat Einfluss auf die kommunale Bauleitplanung, also die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete. Dass mit diesen Eingriffen – wie etwa der Beseitigung einer Streuobstwiese – oftmals erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einhergehen, liegt auf der Hand – ebenso, dass der NABU mit seinen in den Stellungnahmen geäußerten Anregungen und Bedenken dem entgegenzuwirken versucht. Hier trägt in der Region das ‚kritische Ehrenamt‘, unterstützt durch hauptamtlich Beschäftigte, einen gehörigen Teil des Aufwands.
Umfangreiche Stellungnahmen des NABU auf Landes- wie Bundesebene zu naturschutzrelevanten Gesetzesvorhaben, Verordnungen und Erlassen belegen ein vertieftes Verständnis der rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen. Von Parlament, Regierung und Behörden werden diese Hinweise durchaus wahrgenommen, insbesondere, wenn der NABU in öffentlichen Anhörungen seinen fachlichen Standpunkt deutlich herüberbringt.
Nicht zuletzt gehören zu den kritisch zu begutachtenden Planungen aber auch große, mit massiven Umweltbelastungen einhergehende Infrastruktur-Vorhaben wie der Autobahnneubau, konkreter die Elbvertiefung, die feste Fehmarnbeltquerung oder das Engagement gegen das LNG-Terminal vor Rügen / Ostsee. Zur konstruktiv-kritischen Bearbeitung solch höchst umfangreicher, Metern an Aktenordnern umfassender Planungen, werden teils auch vom Ehrenamt im NABU erhebliche fachliche Beiträge geleistet, ggf. unterstützt durch andere Umweltverbände und Rechtsanwälte. Ohne ein solches, sich oft über viele Jahre hinziehendes Engagement wären Klageverfahren de facto nicht führbar.
Vorteile der Rechtsstaatlichkeit
Rechtsstaatliche Elemente wie Beteiligungs- und Klagerechte als partizipative, gesellschaftliche Teilhabe an Planungen gewinnen gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels und der sich verschärfenden Biodiversitätskrise immer mehr an Bedeutung. In manchen Fällen wird offensichtlich, dass ohne Urteile von Gerichten den übergeordneten, langfristigen Auswirkungen seitens Politiker*innen selten genügend Aufmerksamkeit gewidmet wird. Jüngst erfolgreiche Klima-[3] und bereits seit längerem aus dem Planungsrecht begründete Umweltklagen können in Politik, Medien und Verwaltung entsprechende Aufmerksamkeit und v.a. Handlungsdruck erzeugen.[4] Bestehende Mängel sind durch die Beteiligung des NABU vielfach belegt. Diese führte in vielen Fällen deshalb zu deutlichen Verbesserungen von Planungen, mindestens dadurch, dass in folgenden Verfahren diesen Aspekten mehr Aufmerksamkeit zukam. Sie können manche Schäden für das Ökosystem und die Biodiversität abwehren bzw. zumindest begrenzen. Die von Kritiker*innen vorgebrachten Argumente treffen zumeist nicht zu: Zehn Jahre andauernde Verzögerungen wie beim Bau der A20 bei Bad Segeberg gehen vor allem auf Planungsmängel bei gleichzeitiger Personalknappheit in den Genehmigungsbehörden zurück.[5] Die Erfolgsbilanz lässt erkennen, dass die Umweltverbände ihre Klagemöglichkeiten wirksam zum Abbau von Vollzugsdefiziten einsetzen. Sie achten bei der Auswahl der Fälle besonders auf die Erfolgsaussichten und klagen bei belegbaren Vollzugsdefiziten.[6]
Der NABU nimmt damit eine von der Gesellschaft übertragene und rechtsstaatlich gesicherte, dringend notwendige Aufgabe wahr, die dazu beiträgt, dass auch Umwelt und Natur eine Stimme bekommen. Bundesweit sind beim NABU mehr als 77.000 Menschen ehrenamtlich aktiv, darunter ein größerer Teil, der sich hier einbringt. Diese Arbeit ist eingebettet in das Bekenntnis von weit über 900.000 Mitgliedern zum großen Wert von Natur und Umwelt, die auch diese Aufgabe durch ihren finanziellen Beitrag unterstützen. Im NABU wird dieses Engagement seiner Mitglieder als ‚kritisches‘ oder ‚engagiertes‘ Ehrenamt bezeichnet.[7]
Systembedingt längere Planungszeiten sind im Grundsatz – bei allen tatsächlich gegebenen Optimierungsmöglichkeiten – hinzunehmen als Teil eines rechtsstaatlich legitimierten Abstimmungsprozesses, an dessen Ende zumeist ein eben auch besseres, allgemein tragfähigeres Ergebnis stehen kann. Der Populismus greift aber die Skepsis gegenüber der Trägheit politischer wie behördlicher Entscheidungsprozesse auf und ‚bewundert‘ Autokratien wie China, wo Projekte in kurzer Zeit durchgesetzt werden, ohne durch Einspruchsmöglichkeiten einer rechtsstaatlichen Demokratie aufgehalten zu werden. Dass deren Ergebnisse aber ‚besser‘ sind, ist nur dann gegeben, wenn man außer der Geschwindigkeit der Entscheidungen alle anderen Qualitäten in der Betrachtung ‚außen vor‘ lässt. Gegenüber einer ‚statischen‘ hat aber eine ‚dynamische Effizienz‘ den Vorteil, Planungen besser an verändernde Rahmenbedingungen (wie Klima- und Biodiversitätsschutz, aber auch andere, teils dem Projekt konkret gegenläufige ökonomische wie gesellschaftliche Interessen und Perspektiven) anpassen zu können.[8]
Angriffe auf die Rechtsstaatlichkeit
Als vermeintlich berechtigte Reaktion, nicht nur auf die aktuelle wirtschaftliche Lage, aber auch in der Auseinandersetzung mit dem Populismus, der die Handlungsfähigkeit der liberalen Demokratie grundsätzlich in Frage stellt, meinen manche politischen Akteure nun, mit ‚Schnelligkeit durch Aktionismus‘ punkten zu können.
Von manchen wird, ohne dass sie in die Analyse der wahren Gründe unnötig langer Planungsverfahren gehen, das Anliegen selbst durch am Populismus orientierte Äußerungen in der Öffentlichkeit in Misskredit gebracht. Längst hat dies über die Medien leider auch Eingang in den common sense gefunden: „Naturschutzverbände sind Planungsverhinderer“ – auch wenn aus den Klagen oftmals zwar wichtige Verbesserungen, aber zumeist keine Verhinderung eines Vorhabens folgt.
Der zudem zumindest gelegentlich noch postulierte Grundsatz, Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit, wird kaum noch beachtet. Dies mit einer in der Folge erwartbaren, weitreichenden Verschärfung der Natur- und Klimakrise. Letztlich zeigt sich aber auch, dass viele Äußerungen von Politiker*innen gleich welcher Couleur von wenig Sachkenntnis, sondern inhaltlich vor allem durch interessengeleitete Behauptungen von Vertreter*innen aus neoliberal orientierten Wirtschaftskreisen beeinflusst und damit geprägt werden: Ein Problem der aktuellen Demokratie ist eben auch die mangelnde Chancengleichheit in der Interessendarstellung und eine zunehmend schlechtere Analyse-Fähigkeit mancher ihrer Vertreter*innen: Deren Wahrnehmung, Auffassungen und Entscheidungen sind ausgerichtet am kurzfristigen Erfolg in einer Wahlperiode. Die Langfristigkeit beachtende, eigene, unabhängige, fachlicher und juristischer Abwägung aller gesellschaftspolitisch wichtigen Belange? Zumeist Fehlanzeige!
Die Folgen: … Demontage des Rechtsstaates
Ein Kennzeichen auch des Populismus ist es, gerade diese rechtsstaatlichen Elemente zu diskreditieren, um das Verbandsklagerecht einseitig zu „reformieren“ (so in Schleswig-Holstein: [9] , [10]). Durch rechtliche Einschränkung der Zugangsmöglichkeiten und letztlich durch die Gleichschaltung der Gerichte wird in der Praxis populistischer Regierungen dann für den Machterhalt eine unabhängige, rechtliche Kontrolle von Regierungs- und Verwaltungsentscheidungen ausgehebelt. Die weitgehende Ablehnung rechtsstaatlicher Instrumente gefährdet aber einen Pfeiler unserer liberalen Gesellschaft, der die notwendige Kontrolle staatlichen Handelns erlaubt.
Leider orientieren sich auch demokratische Parteien an dieser schlechten populistischen ‚Geschichte‘. Statt für unsere Demokratie zu werben, und insbesondere den Rechtsschutz der Natur als positives, wertgebendes Instrument der Demokratie zu verteidigen, diskreditieren sie die klageberechtigten Umweltverbände wie den NABU.
Insbesondere CDU und FDP fordern etwa in Schleswig-Holstein eine vollständige Abschaffung der Klagerechte, verbunden mit weiteren drastischen Maßnahmen wie der Kürzung von Finanzmitteln des Landes, weil diese es sich leisten könnten „mit Top-Anwälten vor den Gerichten zu erscheinen“.[11] Der NABU hat darauf deutlich reagiert.[12]
Fast boshaft anmutende Verkürzungen von Fristen zur Stellungnahme für umfangreichste Schriftsätze und Unterlagen der Vorhabenträger sowie der Entzug von Rechten, die die deutsche Zivilgesellschaft betreffen und letztlich unsere Demokratie schwächen, sind hier besonders befremdliche Auswüchse, die trotzdem Eingang in die Gesetzgebung gefunden haben. Auch die starke Aushöhlung des Naturschutzrechts durch GRÜNE Funktionsträger im Zuge der Umsetzung des sog. ‚Osterpakets‘ zur Windenergieplanung und der Versuch, dieses mit unwirksamen Ausgleichsmaßnahmen im Artenschutz zu kaschieren, sind keine Motivationsquelle, sich konstruktiv einzubringen.
Geradezu anmaßend wird es, wenn aus Beteiligungsrechten zeitweise auch noch eine Pflicht zur Teilnahme abzuleiten versucht wird, wie es die FDP in der Ampel auf Bundesebene auch mit Unterstützung der SPD noch heute tut. Wie zu hören, ist dabei das Ende noch nicht erreicht.
Kritisch auch der Blick in die Zukunft: Selbst eine grundlegende Aushöhlung bzw. ein Austritt aus der Aarhus-Konvention[13] als erstem völkerrechtlichen Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt, ist politisch nicht mehr ausgeschlossen. Die Konvention ermöglicht die Überprüfung von demokratischen Entscheidungen und ist bedeutender Bestandteil der Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten. Jede Person oder Organisation hat danach das Recht, Umweltinformationen zu erhalten, die sich im Besitz von Organen, Einrichtungen oder Stellen befinden. Grundsätzlich kann sich jede*r Bürger*in schriftlich an jedes Organ oder jede Einrichtung wenden und eine Antwort erwarten bzw. sich an den zahlreichen formellen und informellen Beteiligungsverfahren und -prozessen auf kommunaler, Länder- oder Bundesebene beteiligen, um sich für den Umwelt- und Naturschutz stark zu machen. Der Zugang zu Gerichten ist in der Aarhus-Konvention ebenfalls definiert. Ihre Streichung würde der Zivilgesellschaft den letzten Schlag versetzen.
Dem Populismus entgegenwirken – rechtsstaatliche Elemente der Demokratie stärken!
„Seriöse Politik bedeutet, Kompromisse zu finden zwischen kurzer und langer Frist, zwischen aktuellen Ansprüchen und nachhaltiger Stabilität, zwischen dem Wünschenswerten und dem Notwendigen – zwischen Kosten und Erträgen, die zeitlich auseinanderfallen. Die Debatten über solche Kompromisse sind typischerweise komplex, zeitaufwändig und schwer verständlich. Langweilig! Populisten hingegen haben die besseren Storys. Sie sind simpel, aufregend und leicht verständlich.“[14] „Eine Demokratie gedeiht, wenn die Mehrzahl der gewöhnlichen Bürger über hinreichende Möglichkeiten verfügt, die Tagesordnung öffentliche Debatten mitzubestimmen, sei es über Diskussionen oder eigenständige Organisationen, und wenn sie die Möglichkeiten auch aktiv nutzt“.[15]
Allgemein nehmen jedoch das Interesse und die aktive Teilhabe der Gesellschaft an der politischen Arbeit etwa in Parteien immer mehr ab. Eine Demokratie ohne Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist aber nicht überlebensfähig – wenn sie eine Zukunft haben soll, müssen vor allem in diesem Bereich neue Ansätze entwickelt werden.[16]
Mit seiner Unterstützung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements leistet der NABU also einen wesentlichen Beitrag zur Stützung der Demokratie und gegen Populismus. Mindestens im Bereich des ‚kritischen Ehrenamtes/Engagements‘ kann auch von einer starken politischen Wirkung der Akteure ausgegangen werden, denn hier erwachsen als Lerneffekte durch die bürgerschaftliche Partizipation auch politische Kompetenz und Urteilskraft. Hier wird auch praktisch erlebbar, wie wichtig eine rechtsstaatliche Kontrolle von Regierungshandeln ist. Durch eine erweiterte Kommunikation findet dieses Wissen auch Eingang in breitere verbandliche Kreise.
„Feiert die Zivilgesellschaft!“[17] , forderte jüngst der STERN im Zuge der Auseinandersetzung mit der AfD. Deren wichtiger Bestandteil ist auch der NABU mit seinem kritischen Engagement!
Es ist notwendig, dass Politik, Medien und Öffentlichkeit zukünftig in der Bewertung der Arbeit von Naturschutzverbänden diesem ‚kritischen‘ Ehrenamt / Engagement als Ausdruck demokratischer Teilhabe mehr Respekt und Anerkennung für seinen Dienst an der Allgemeinheit aussprechen würden! Denn nicht zuletzt ein solches Ehrenamt versucht, die Interessen von Natur und Umwelt zu wahren – und ist darüber hinaus Teil einer lebendigen Demokratie und eines funktionierenden Rechtsstaats. Dies bedeutet, auch dem Rechtspopulismus an der Basis entgegenzuwirken!
Ein Beitrag von Ingo Ludwichowski (NABU-Stabstelle Verband und Gesellschaft)
[1] https://blogs.nabu.de/naturschaetze-retten/a20-eine-unendliche-geschichte/[2] https://blogs.nabu.de/naturschaetze-retten/a20-eine-unendliche-geschichte/
[3] Verheyen, R. & A. Andres (2023): Wir alle haben ein Recht auf Zukunft. dtv.
[4] Vereinsklagerechte für Naturschutzverbände – https://schleswig-holstein.nabu.de/politik-und-umwelt/verbandsbeteiligung/fakten-hintergruende/index.html; abgerufen 19. Dezember 2023
[5] NABU-Blogbeitrag: A20 – Eine unendliche Geschichte – https://blogs.nabu.de/naturschaetze-retten/a20-eine-unendliche-geschichte/; abgerufen 14. Dezember 2023
[6] SRU: Die Klagetätigkeit der Umweltschutzverbände im Zeitraum 2013 bis 2016. https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/03_Materialien/2016_2020/2018_04_Studie_Verbandsklagen.pdf?__blob=publicationFile&v=2
[7] Erstmals: https://schleswig-holstein.nabu.de/politik-und-umwelt/verbandsbeteiligung/fakten-hintergruende/32859.html; abgerufen 22. Januar 2024
[8] Nach A. Schäfer & M. Zürn (2021): Die demokratische Regression. Kap. 7. bpb.
[9] So PM der Kieler Landtagsfraktion der AfD zur A20 – https://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2019-01-24-18-07-18-142f/?tVon=&tBis=&qu=A20&n=15
[10] Ebenda: https://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2018-10-24-16-42-25-68e4/?tVon=&tBis=&qu=A20&n=15
[11] https://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2016-10-27-11-10-47-6701/?tVon=&tBis=&qu=A20&n=15
[12] https://schleswig-holstein.nabu.de/news/2016/21425.html
[13] Siehe https://www.aarhus-konvention.de/; abgerufen 22. Januar 2024
[14] https://www.manager-magazin.de/politik/weltwirtschaft/brexit-handelskrieg-amazonas-braende-teurer-populismus-a-1284668.html
[15] Crouch, C. (2022): Postdemokratie revisited. bpb. S. 22
[16] Münkler, H. (2022): Die Zukunft der Demokratie, S. 177. Brandstätter Verlag, Wien.
[17] So „Was aus den Demos gegen die AfD folgen muss.“ STERN, online vom 22. Januar 2024
Der NABU-Blog zu Planung und Naturschutz
Wie planen wir besser, schneller und nachhaltiger? In diesem NABU-Ticker schauen wir unter die wohlfeilen Überschriften von „Deutschland-Tempo“ und „Bürokratieabbau“ und in die Hinterzimmer der politischen Verhandlungen. Unterstützt durch Gastautor*innen sowie Kolleg*innen aus den NABU-Landesverbänden und der Bundesgeschäftsstelle gehen wir ins Detail: Welche Vorhaben zur Planungsverbesserung gibt es, welche steigern, welche vermindern unsere Chancen die Klima- und Biodiversitätskrise in den Griff zu bekommen? Wie positionieren sich einzelne Akteure in der Debatte und was passiert konkret in der Gesetzgebung? Abonnieren Sie den Blog „Naturschätze.Retten“ um keine Folge des Tickers zu Planung und Naturschutz zu verpassen.
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7 Kommentare
Martin Schmid
22.02.2024, 10:30Soviel (zugegeben ich habe einiges auch quer gelesen) zur Theorie. In der Praxis bei mir bot Ort sieht das dann so aus: Die Gemeinde weist auf 3,5ha Streuobstwiesen, mit der Genehmigung des Landratsamtes, ein neues Wohngebiet am äußersten Zipfel der Gemeinde aus. Der Naturschutz (hier BUND) begleitet dies mit Kritik, aber wohlwollend und das Landratsamt fördert die Verbandsarbeit auf die nächsten Jahre großzügig.
AntwortenBen
22.02.2024, 11:09In absoluter Kürze: danke für den aufschlussreichen und präzise formulierten Artikel.
AntwortenManuela Lintl
22.02.2024, 12:04Lieber Herr Ludwichowski , vielen Dank für Ihre kritische Analyse, die einen nachdenklich, betroffen, traurig aber auch wütend machen kann. Viele Bürgerinnen und Bürger denken wie Sie und die vielen engagierten Menschen in Verbänden wie dem Nabu. Bleiben Sie stark und engagiert. Auch wenn der Gegenwind durch neoliberale Wirtschaftspraktiken des Kapitalismus, sachunkundige (machtgierige, korrupte?) Berufspolitiker/innen und einen laut posaunenden (Rechts-)Populismus derzeit zunimmt. Wir sagen jetzt erst recht: Weitermachen! Das Klagerecht muss erhalten bleiben! Manuela Lintl
AntwortenB. lampen
22.02.2024, 12:43Mir fehlen dazu die Worte !!!! - Wie kann es sein, dass noch vor 2 Jahren zumindest die Landbevölkerung bei uns z. B., Streuobstwiesen und Blühstreifen anlegen wollte und für Kinder Vorträge über das Leben von Bienen anbot, jetzt genau das Gegenteil incl. Hass auf Naturschützer + Zerstörung von intakten Rest - Naturgebieten, die Regel ist ? Ist das ( das Gegenteil ist der Fall !!! ) alles Putin, der AfD und anderen Populisten zu verdanken ? Oder waren MENSCHEN schon immer so ? Fähnchen nur nach dem Winde drehen ? Jedenfalls scheint es Putin & Co wunderbar zu gelingen, demokratische, ganzheitliche, bestens ausgetüftelte Mechanismen für ein sinnvolles Miteinander samt Naturschutz auszuhebeln und unsere demokratische Gesellschaft gänzlich zu destabilisieren. Naturerhaltung degradiert zum reinen Luxus, Mobb geht vor ? Die Bequemlichkeit siegt auf jeden Fall, zumal alles so höchstkompliziert und angsteinflößend ist ? Ich kann nur sagen : Ich höre auf meinen Bauch und schütze im Kleinen, was das Zeug hält, egal, was alle anderen gerade meinen. Denn ohne intakte Natur geht alles andere einfach gar nicht ! Vielleicht ist es auch eine Typenfrage, ob man zu den ins Detail gehenden, empathischen, moralisierten Beschützern oder zu den verkopften Hauruck - Pragmatikern ( ohne Gewissens - Verantwortlichkeit ?!! ) gehört. Jedenfalls weiß ich nicht mehr, wer da noch wählbar wäre. Und das ist genau das, was Putin will. Alle Ideale, essentiell wichtige Gelder und Ressourcen jetzt für zerstörerische Kriegsvorbereitungen vergeuden samt Verrat am Atomausstieg und uns dabei total zu demoralisieren und zu spalten - Bravo ! - Wie einfach und schnell das doch geht ! - Aber so gehts doch eben gar nicht ! - Es lebe wohl dann doch das kontinuierliche politische Engagement, um populistischen Strukturen genauso kontinuierlich die Stirn zu bieten. Wie mühsam und zeitraubend, wenn doch eigentlich die kontinuierliche Naturschutz - Basisarbeit im Biotop selbst, so wichtig wäre ! Meine große Hochachtung vor diesem super - ausgefeilten, höchst informativen, wunderbar differenzierten, wertvollen Artikel, bitte nur weiter so !
AntwortenK. Weber
22.02.2024, 14:28Angesichts der zunehmenden Kurzsichtigkeit der Politk und der Rechtfertigung sog. hoheitlichen Vorgehens selbst unter den Grünen wünsche ich mir ganz viele Menschen aus dem Naturschutz, die z.B: bei den Grünen eintreten. Ich habe das auch gemacht und versuche dort so gut wie möglich aufzuklären, wenn ich mal wieder höre "Aber unser MdB hat uns doch Folgendes... erklärt". Selber denken, selber aktiv sein, sich auch streiten, das absolut wichtig, damit die Demokratie lebendig bleibt. Nicht nur der Naturschutz geht bei populistischen Bestrebungen unter, sondern auch der Schutz von Minderheiten, an denen den regierenden Parteien nicht gelegen ist.
AntwortenAngelika Heitmann
23.02.2024, 12:32Ich kann das Beispiel von Herrn Schmidt nur ergänzen: Im Ammertal in Bayern wird von der Gemeinde Oberammergau auf einer renaturierten aus dem NSG Pulvermoos ragenden alten Deponie UNMITTELBAR angrenzend an und zwischen zwei Vogelschutz- sowie Naturschutzgebieten und EU-Schutzgebieten eine große Photovoltaikanlage geplant. Die für den Naturschutz in Garmisch-Partenkirchen zuständigen Behörden segnen leider m.E. alles ab, was dem politisch ausgegebenen Interesse der Energiegewinnung dient. Ob dies aus naturschutzrechtlichen, aus Gesichtspunkten des Biotopschutzes oder der Belange von dadurch betroffenen Tier - und Planzenarten überhaupt zulässig ist, wird nicht intensiv und ordentlich geprüft. Diese Sachen werden m.E. durchgewunken. Macht man als einzelner Bürger den Umweltinformationsanspruch in der Sache geltend, dann kann man lange auf Antworten der Behörden warten. Daher ist es absolut unverzichtbar, dass es ein Klagerecht der Umweltverbände gibt. Ohne dieses wird die Natur absolut schutzlos gestellt ( u.a. politisch angeordnete Prüfungsdefizite zu Lasten der Natur werden nicht aufgezeigt etc.) - und das in diesen Zeiten! Es ist ein Ärgernis, dass diese m.E. rechtsstaatswidrige Beschleunigung für den Erhalt der Umwelt wichtiger Verfahren im großen und im kleinen Stil gerade von Herrn Habeck vertreten wird. Wen soll man da noch wählen? Ich habe den Eindruck, dass das auch gerade von den Bauernverbänden dauernd vorgebrachte Argument des Abbaus von Bürokratie nur dazu Verwendung finden soll, die alte bäuerliche Wirtschaftsweise des Umpflügens und Totspritzens der Natur teils weiter aufrecht erhalten zu können. Es ist einfacher und billiger z.B. das Grundwasser mit Nitraten zu verseuchen, als eine biologisch einwandfreie Bewirtschaftung mit der nötigen Fachkenntnis durchzuführen. Lehren dies die Landwirtschaftsschulen - oder nur wie man das meiste Geld aus dem Acker heraus holt? Was gerade mit den Ausgleichsflächen passiert, ist für mich ein Skandal! Die Interessenverfolgung der politischen Parteien ist - wie richtig dargestellt - leider wegen der Wahlen auf kurzfristige Erfolge bezogen. Die Erfolge sind dabei immer Menschen bezogen. Daher ist wichtig, wie hoch die Kosten eines Elektroautos, von Fleisch, von Strom, von Lebensmitteln generell sind. Leider interessiert die Mehrzahl der Menschen und damit auch die Politik nicht, wie hoch letztendlich die Kosten für eine Zerstörung der Umwelt für den Menschen sein werden. Man sieht sich einfach nicht als Teil der natürlichen Umwelt und glaubt an irgendwelche technische Lösungen. Daher ist es außerordentlich wichtig, dass die oben im Beitrag dargestellte rechtliche Interessenverfolgung durch das Klagerecht der Verbände und den Umweltinformationsanspruch, von dem leider noch viel zu wenig Gebrauch gemacht wird, erfolgt. Es empört mich als Juristin, dass ein Bundesland schon konkrete Pläne hat, das Klagerecht abzuschaffen. In welchem Staat befinden wir uns denn? Ich dachte, unser Grundgesetz sieht noch die demokratische Regierungsform vor, die von der Beteiligung der Menschen lebt. Wenn die Politik schon keinen Artenschutz kennt und sich nur noch ganz egozentrisch mit neuen Energiequellen für die Menschen unter dem Stichwort Klimaschutz - am besten in NSG gebaut - beschäftigt, dann MÜSSEN Umweltverbände auch rechtlich tätig werden ( was wie im Beitrag beschrieben nur unter sehr erschwerten Umständen, sehr mühevoll mangels Infos und kurzer Fristen geschehen kann). Hier besteht wirklich eine erhebliche rechtliche Ungleichheit! Daher unterstütze ich den Nabu in seiner Tätigkeit aus ganzem Herzen!
AntwortenHanna
25.02.2024, 13:41Ich finde den Beitrag klasse - viel davon sehe ich genau so und finde es gut auf den Punkt gebracht. Ich würde Beiträge aus diesem Blog gerne auch auf Mastodon teilen - wäre toll wenn es irgendwann einen Button dafür gäbe.
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