Raphael Weyland Beiträge

Heiße Phase fürs EU Nature Restoration Law

Gesetz zur Natur-Wiederherstellung unter Beschuss

Liebe Leserinnen und Leser, Naturschutzinteressierte, EU-Recht-Fans,

am 23. Juni 2022 habe ich den Kommissionsvorschlag für die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (EU Nature Restoration Law) hier im Blog vorgestellt. Heute möchte ich Euch ein Update zum EU-Gesetzgebungsverfahren geben. Dieses hat inzwischen ordentlich Fahrt aufgenommen, sowohl im Europäischen Parlament als auch im Umweltrat. Auch verschiedene andere Akteure beschäftigen sich mit dem Gesetzesvorhaben, und wollen es teils komplett torpedieren. Umweltverbände und andere Akteure fahren deswegen ihre Öffentlichkeitsarbeit hoch, um über die Vorzüge des Gesetzes aufzuklären. Resiliente Ökosysteme helfe uns nämlich im Kampf gegen die Natur- und Klimakrise, sind Grundlage für Ernährungssicherheit und vieles mehr!

Zusatzkrisen als Katalysator für Transformation!

Slogan für Klimaschutzdemo 2022. Foto: Raphael Weyland

Ein persönlicher Jahresrück- und -ausblick aus Brüssel

Seit fast 8 Jahren arbeite ich für den NABU in Brüssel. Gemeinsam mit einem kleinen Team sowie einer Handvoll Kolleg*innen unserer Brüsseler Dachverbände und unserer Bundesgeschäftsstelle in Berlin kämpfe ich seitdem für effektive Vorgaben zum Schutz von Natur-, Klima und Umwelt in der Europäischen Union (EU). Dies, um positive Impulse zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen in den 27 Mitgliedstaaten, auch in Deutschland, zu setzen.

Wie schon die letzten Jahre nutze ich den Jahreswechsel für einen kurzen Rückblick auf die Schwerpunkte unserer Arbeit 2022 und einen Ausblick auf das, was ich für das Jahr 2023 an umweltschutzrelevanten Entwicklungen erwarte. Die Zusatzkrisen der vergangenen Monate und Jahre haben die Arbeit in besonderem Maße geprägt. Deswegen ist diese Bilanz sicher auch eine persönliche.

Die EU-Notverordnung zur Genehmigung von Erneuerbaren

Gute Raumplanung berücksichtigt Gebiete für die Natur und für Erneuerbare (Graphik: EEB).

Deutschland forciert Deregulierung zu Lasten von Natur und Umwelt

Das Thema Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare beschäftigt den deutschen Gesetzgeber. Dabei ändert er nicht nur deutsche Gesetze, etwa durch das so bezeichnete „Osterpaket“ oder jüngst durch eine äußerst kritische Überarbeitung der Verwaltungsgerichtsordnung. Auch in Brüssel pocht insbesondere Deutschland recht einseitig auf Änderung der Rechtslage.

Umweltschadensrecht effektivieren!

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

NABU beteiligt sich an Evaluation der EU-Umwelthaftungs-Richtlinie

Gestern fand ein Workshop der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission zur EU-Umwelthaftungs-Richtlinie statt. Der Workshop ist Teil der derzeit laufenden Evaluation dieser umweltrechtlichen Querschnitts-Richtlinie. Der NABU fordert eine Überarbeitung des EU-Rechts, um effektivere Vorgaben zur Vermeidung und Beseitigung von Schäden an Umwelt und Natur zu haben.

EU-Beschwerden für besseren Rechtsschutz

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

NABU adressiert EU-Kommission wegen Präklusion und Zugang zum EuGH

Heute hat der NABU in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative Saaletal zwei Beschwerden bei der EU-Kommission eingereicht, um den Rechtsschutz in Deutschland zu verbessern und damit EU-Umweltrecht besser durchsetzen zu können.

Auftakt für mögliche Zeitenwende: Das EU-Renaturierungsgesetz

Veröffentlichung des Nature Restoration Law. Graphik des Illustrators Seppo Leinonen, www.seppo.net.

NABU-Analyse: Der Kommissionsvorschlag einer EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

Am gestrigen 22. Juni hat die EU-Kommission (federführend: Generaldirektion Umwelt bzw. Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius) ihr „Naturschutz-Paket“ des Europäischen Green Deals vorgestellt. Darin enthalten: a) der Verordnungs-Entwurf zur Wiederherstellung der Natur (aka das EU-Renaturierungsgesetz), und b) eine Überarbeitung der EU-Pestizid-Gesetzgebung (diese stellt der NABU in einem gesonderten Blogbeitrag vor). Mit diesem Naturschätze.Retten-Blogbeitrag gebe ich Euch und Ihnen einen ersten Überblick über das geplante EU-Renaturierungsgesetz (unsere gestrige Pressemitteilung hierzu findet sich hier). Beide Entwürfe müssen wir in den kommenden Wochen natürlich noch gründlicher analysieren (eine erste Möglichkeit zur Diskussion gibt es beim Deutschen Naturschutztag 2022, wo ich Donnerstag Nachmittag im Forum VIII hierzu referiere).

EU-Umweltrecht besser durchsetzen

Forderungen für effektivere Vetragsverletzungsverfahren

Heute stellen die Umweltdachverbände EEB und BirdLife mit NABU-Unterstützung Querschnittsforderungen für eine „Better Compliance Agenda“ auf EU-Ebene vor. In einer Veranstaltung in Brüssel sollen die von Laura Hildt und Raphael Weyland verfassten Forderungen mit zwei Vertretern der EU-Kommission (Generalsekretariat und Generaldirektion Umwelt), der Europaparlamentarierin Jutta Paulus und Anais Berthier von ClientEarth diskutiert werden.

EU-Renaturierungsgesetz: Ursula von der Leyen knickt vor Lobby ein

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angriffe auf den Europäischen Green Deal im Schatten des Ukraine-Krieges

Auf Druck unter anderem von Europaparlamentariern der konservativen Europäischen Volkspartei hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die für 23. März angekündigten Rechtsakte zur Pestizidreduktion und zur Wiederherstellung der Natur kurzerhand von der Tagesordnung genommen. Ich liefere Ihnen hier im Blogbeitrag Hintergründe und aktuelle Informationen aus Brüssel.

 

Was macht die EU 2022 für die Natur?

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

Ein naturschutzpolitischer Ausblick auf das Jahr 2022

Liebe Blog-Abonnentinnen und Naturfreunde,

die letzten Monate lag der Fokus in Deutschland vermehrt auf der Bundestagswahl. Auch wenn einzelne Fragen zur Schwerpunktsetzung im Bereich Naturschutz und zur Arbeitsorganisation der neuen Bundesregierung noch offen sind: die Bundestagswahl hat hoffentlich beachtliche Auswirkungen auf den Naturschutz.  Gewisse Initiativen, Prozesse und Vorgaben der Europäischen Union (EU) kann dabei auch die neue Bundesregierung nicht ignorieren. Ich zeige in diesem Beitrag daher auf, was aus meiner Sicht im Jahr 2022 auf EU-Ebene besonders wichtig wird für den Natur- (und Umwelt-) schutz. Außerdem empfehle ich Ihnen schon hier als weitere Lektüre die fünf Punkte im Neujahrs-Beitrag des Direktors von BirdLife Europe, Martin Harper. 

Needed: The Kunming Agreement for biodiversity!

Beitrag auf englisch, darunter auf deutsch / Text in English then German

Doomed to failure: the compliance design of the draft Post-2020 Global Biodiversity Framework

The Post-2020 Global Biodiversity Framework is often compared with the Paris Climate Agreement. For Kunming, political leaders intend to create the „Paris Moment“ against the biodiversity crisis. It is thus now the moment to compare the compliance and implementation design of the draft text for biodiversity with the one for climate. To cut a long story short: In my opinion, the implementation mechanism and the overall legal approach to the future biodiversity agreement is doomed to fail. As my assessment will show, the chosen wording of the by now discussed text is timidly self-limiting and not built to deliver compliance.

Some details (find the full assessment here):

  • It already starts with the title – why do parties name the future biodiversity agreement a „framework“, where no one understands what this means?
  • Then, why is the purpose of the biodiversity agreement to (only) „galvanize“ action, whereas the climate agreement makes it clear that parties must undertake certain action.
  • Further reasons why the compliance design of the biodiversity agreement is doomed to fail: The non-binding architecture of the main commitments (action targets), no adequate tracking of success, nor a ratcheting-up once parties do not deliver.
  • Finally, also the technical implementation mechanism itself does lack of substance (such as a compliance committee which exists with other international treaties).

I am well aware that this assessment is harsh. It is a short and personal reflection that should primarily serve as a wake-up call. This text is drafted from a lawyer’s perspective, looking at “good regulation”. This means to create provisions that deliver, not such that are doomed to failure. The legal basis to do better is provided by the CBD, which entitles parties at the COP to undertake any additional action required for the achievement of the purposes of the convention. The most sophisticated wording of the text, and respectively its goals, milestones and action targets will not help them being implemented. What is now needed is political will for an agreement that has binding nature, (quasi) enforceable targets and a robust compliance mechanism. It is not too late to improve, let’s do it!

 

Zum Scheitern verurteilt: Die Umsetzungsarchitektur des Entwurfs des globalen Biodiversitäts-Abkommens

Das globale Post-2020 Biodiversitäts-Abkommen wird oft mit dem Pariser Klimaschutzabkommen verglichen. Die Politik möchte in Kunming den „Paris Moment“ gegen die Biodiversitätskrise schaffen. Es ist daher angebracht, die Umsetzungs- und Vollzugsarchitektur des Entwurfs des Biodiversitäts-Textes mit der des Klima-Textes zu vergleichen. Um es kurz zu machen: Meiner Meinung nach ist der Umsetzungsmechanismus und die rechtliche Herangehensweise an das zukünftige Biodiversitätsabkommen bisher zum Scheitern verurteilt. Wie meine Analyse zeigen wird, sind die gewählten Formulierungen des bisher diskutierten Biodiversitätstextes schüchtern und nicht auf verbindliche Umsetzung ausgerichtet.

Einige Details (hier die volle Analyse):

  • Es fängt schon mit dem Titel an – warum wird das zukünftige Biodiversitäts-Abkommen „Framework“ genannt, ein für jeden unverständlicher Begriff?
  • Dann, warum spricht der Text in der Zweckbestimmung so geschwollen davon, er wolle Handlungen „galvanisieren“, anstatt wie im Pariser Klimaschutzabkommen klarzumachen, dass der Text die Parteien zu konkreten Handlungen verpflichtet.
  • Weitere Gründe, warum der Umsetzungsmechanismus des künftigen Biodiversitätsabkommens zum scheitern verurteilt ist: die Hauptmaßnahmen/-ziele sind nicht in eine verbindliche Struktur eingebunden, und es fehlt an einem effektiven Mechanismus zur Überwachung der Zielerreichung sowie zur Nachsteuerung.
  • Und schließlich ist auch der technische Umsetzungsmechanismus inhaltsleer, beispielsweise mangelt es an einem Vollzugs-Gremium (das es bei anderen völkerrechtlichen Verträgen gibt).

Mir ist bewusst dass dies eine harte Analyse ist. Es ist eine kurze persönliche Abhandlung, die hauptsächlich als Alarmruf dienen soll. Der Text ist aus der Sicht eines Rechtswissenschaftlers geschrieben, der „gute Gesetzgebung“ im Blick hat. Gute Gesetzgebung bedeutet, Regeln zu schaffen, die effektiv liefern, nicht solche, die zum scheitern verurteilt sind. Die völkerrechtliche Grundlage hierfür bietet die Biodiversitätskonvention CBD, welche die Parteien ermächtigt, alle nötigen Schritte zu beschließen, um die Biodiversitätskrise zu adressieren. Jede noch so ausgefeilte Formulierung des Textes bzw. seiner Ziele und Maßnahmen werden nicht helfen, die Maßnahmen auch umzusetzen. Was es jetzt braucht, ist politischer Wille für einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag mit (quasi) vollziehbaren Verpflichtungen und einem robusten Durchsetzungsmechanismus. Noch ist es nicht zu spät, an die Arbeit!

In diesem Blog berichtet der NABU, wie Deutschland, die EU und die Welt ein neues globales Rahmen-Abkommen für die Biodiversität verhandeln (im Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt, CBD), welche Ziele bis 2030 gesetzt werden, und wie es um die Umsetzung in Deutschland steht.