Laura Henningson Beiträge

NABU-Agrar-Blog: Ökoregelungen zum Schutz der Artenvielfalt – effektive Ausgestaltung von Blühstreifen und Brachen

Berlin, 17.11.2021. Das Anlegen von Blühstreifen zum Insektenschutz ist in der landwirtschaftlichen Praxis angekommen. Sie sehen schön aus und die Spaziergänger*innen freuen sich. Doch wirken Blühstreifen wirklich immer positiv auf die Artenvielfalt? Die Antwort ist: Nein, leider nicht. Es gibt bestimmte Aspekte, die bei Blühstreifen berücksichtigt werden müssen, ansonsten können sie sogar zur ökologischen Falle werden. Gut gemeint, aber schlecht gemacht (von den Gesetzgebenden) reicht bei dem bedrohlichen Artenschwund, den wir momentan erleben, nicht aus. In der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die ab 2023 beginnen wird, werden nun aber gerade die Blühstreifen als Ökoregelung gefördert, die sich negativ auf die Insekten auswirken können. Was bei der Anlage von Blühstreifen zu beachten ist und warum einfache Brachen oft zu bevorzugen sind wird im Folgenden zusammen mit dem Feldvogelexperten Eckhard Gottschalk von der Universität Göttingen erläutert.

NABU-Agrar-Blog: Effektiver Grünlandschutz – AUKM-Entwürfe des NABU

Bei der Erarbeitung der Strategiepläne für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland sind nun die Länder dran: Sie konzipieren die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) der zweiten Säule. Der NABU hat unter Einbeziehung verschiedener Expert*innen und Projekte eigene Vorschläge für effektive AUKM erarbeitet. Hier stellen wir drei Fördermaßnahmen zum Erhalt artenreichen Grünlands vor.

NABU-Agrar-Blog: Wir nehmen Stellung zu GAP-Verordnungsentwürfen

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll ab 2023 mit einer Laufzeit von fünf Jahren in Kraft treten. Die große Neuerung ist die Einführung der sogenannten „Grünen Architektur“. Hiermit ist das Zusammenspiel aus Grundanforderungen (Konditionalität bzw. Standards zum „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ)), den neuen Ökoregelungen (ÖR) in der ersten Säule und den bereits bewährten Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) in der zweiten Säule der GAP gemeint. Deutschland erstellt wie die anderen Mitgliedstatten der EU einen Nationalen Strategieplan (NSP), der Ende 2021 nach Brüssel geschickt und von der EU-Kommission genehmigt werden muss. Nachdem die Bundesregierung im Juni die GAP-Gesetze im Bundestag verabschiedet hat, sind am 8.10.2021 die dazugehörigen Verordnungsentwürfe des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtshaft (BMEL) veröffentlicht worden. Dabei handelt es sich um die GAP-Konditionalitätenverordnung (GAPKondVO) und die GAP-Direktzahlungsverordnung (GAPDZVO). Im Folgenden nimmt der NABU dazu Stellung.

NABU-GAP-Ticker: Die neuen Ökoregelungen auf dem Prüfstand- Halten sie ihr Versprechen?

13.7.2012 Die Gesetze zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland wurden Mitte Juni im Bundestag beschlossen und kurze Zeit später wurde auch auf EU-Ebene eine Einigung erzielt. Somit steht der Erstellung des Nationalen Strategieplans (NSP) in Deutschland nichts mehr im Wege. Der nächste wichtige Schritt dafür wird in den zu erarbeiteten Rechtsverordnungen vorgenommen. Die Bundesregierung ist aktuell mit der Ausarbeitung der u.a. naturschutzfachlicher Grundlagen der Ökoregelungen beschäftigt. Erst in diesen Details wird sich zeigen, ob das neu eingeführte Instrument „Ökoregelungen“ dazu imstande sein wird die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Aus NABU-Sicht sollten die Ökoregelungen an die Einhaltung hoher Standards geknüpft werden um so einen effektiven Beitrag zum Erreichen der europaweiten und globalen Ziele wie des EU Green Deals und dem Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten und dem Artensterben entschieden Einhalt zu gebieten. Jetzt liegt es an dem Landwirtschaftsministerium, dem Umweltministerium und den Ländern dieses Instrument effektiv zu nutzen. 

NABU-GAP-Ticker: Gesetze im Kabinett – Licht und Schatten

16.04.2021: Nach wochenlangem Hin und Her zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem Bundesministerium für Umwelt (BMU) über die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland haben sich die Ressorts auf einen Kompromiss einigen können. Die daraus entstandenen Gesetzesentwürfe sind am vergangenen Dienstag im Kabinett abgestimmt worden und müssen im Mai und Juni noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Im Folgenden bewerten wir das Paket aus Sicht des Naturschutzes. 

NABU-GAP-Ticker: Weiteres Treffen der Agrarminister*innen ohne Umweltambitionen

18.03.2021: Nochmal versucht, nochmal gescheitert. So lässt sich die Sonder-Konferenz von Julia Klöckner und den Agrarminister*innen der Länder (AMK) zur Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik zusammenfassen, das diese Woche stattfand. Das letzte Treffen im Februar hatte keine Einigung gebracht im Bezug auf die Höhe der Gelder, die für konkrete Naturschutz- und Umweltleistungen aufgebracht werden sollen. Erneut fanden die Minister*innen am Mittwoch keinen Konsens zur Höhe des Anteils der Eco-Schemes in der Ersten Säule und zur Höhe der Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule für spezifische Naturschutzförderprogramme. Einigungen gab es bei anderen Themen, aber unterm Strich blieben Natur- und Klimaschutz auf der Strecke. Was Klöckner und die Landesregierungen vorschlagen, ist unzureichend um den Erhalt der Biodiversität in der Agrarlandschaft zu sichern.

NABU-GAP-Ticker: Die Bundesregierung und die neue GAP – Was hat der Naturschutz davon?

Das Endspiel um die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) in Deutschland hat  begonnen – zumindest wenn es nach der Bundesregierung geht. Sie will, dass der sogenannte Nationale Strategieplan (NSP), also die Regeln für die milliardenschwere Agrarförderung der Jahre 2023-2027 in Deutschland noch vor der Bundestagswahl festgezurrt werden. Dazu müssen bis Juni rund zehn verschiedene Gesetze und Verordnungen durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden, obwohl frühestens im Mai die Rahmengesetze der EU feststehen werden und erst im Juni die von Angela Merkel einberufene Zukunftskommission Landwirtschaft ihre Empfehlungen veröffentlichen wird.  Als NABU sehen wir diese Eile sehr kritisch (und völlig unnötig), immerhin geht es um Weichenstellungen, die die Art unserer Landnutzung für das neue Jahrzehnt entscheidend prägen werden.

Julia Klöckner hat sich dennoch offenbar mit der Umweltministerin verständigt, dass am 24.3. das Bundeskabinett über ein Gesetzespaket beschließen soll, das parallel mit den Bundesländern abgestimmt und wenn nötig im Frühsommer an die Brüsseler Verhandlungsergebnisse angepasst wird.

Ein Blick auf die Vorschläge der Bundeslandwirtschaftsministerin, die sie am 1.März in Form von Eckpunkten veröffentlicht hat, zeigt, dass es noch viel Diskussionsbedarf gibt. In der Pressemitteilung wird dargelegt, wie die Erste und die Zweite Säule der GAP auf nationaler Ebene inhaltlich und finanziell aufgebaut werden sollen.

Die Ministerin für Landwirtschaft und Ernährung Frau Julia Klöckner spricht weiterhin von einem „Systemwechsel“. Aber wie ambitioniert sind die Vorschläge hinsichtlich des Erhalts der Biodiversität wirklich?

NABU-GAP-Ticker: Internationale Studie fordert Umbau des globalen Ernährungssystems – Bestätigung der NABU Forderungen zur Agrarpolitik

5. Februar 2021: Am heutigen Freitag kommen die Agrarminister*innen von Bund und Ländern in Form einer Sonder-Agrarministerkonferenz zusammen, um über die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) in Deutschland zu verhandeln. Der sogenannte Nationale Strategieplan der GAP wird entscheiden, wie ab 2023 die Agrarsubventionen verteilt werden und damit darüber ob es sich für Betriebe lohnt natur- und klimaverträglich zu wirtschaften oder nicht. Der Nationale Strategieplan ist ein wichtiges Instrument um Biodiversitätspolitik zu gestalten.

Eine am Mittwoch veröffentliche internationale Studie „Auswirkungen des Ernährungssystems auf die biologische Vielfalt“ von Chatham House in Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen und der Nichtregierungsorganisation Compassion in World Faming untermauert die NABU-Forderungen nach einer wesentlich stärkeren Ausrichtung des Strategieplans auf den Schutz der Biodiversität als dies bisher von Bundeslandwirtschaftsministerium geplant ist. Erstmals werden Lösungsvorschläge gemacht, die nicht nur die Art der Landwirtschaft, sondern auch die Ernährungsweise der Menschen direkt adressieren.