Brüssel, 24.08.2021. Mitte Juli, kurz vor Beginn der Sommerpause, veröffentlichte die EU Kommission ihr sgn. „Fit for 55“ Paket. Dieses enthält eine Reihe von Änderungsvorschlägen zum EU Emissionshandel, der Erneuerbare-Energien Richtlinie usw. Diese Änderungen waren notwendig geworden, um die rechtliche Struktur des EU Klimaschutzes an das neue Klimagesetz anzupassen. In diesem hatten Rat und Europaparlament verbindlich festgelegt, dass die EU bis 2030 netto 55% weniger Treibhausgase emittieren soll. Das bisherige Ziel lag bei lediglich 40%. Ob das Neue ausreichen wird, um das 1,5°C Ziel zu erreichen, wird von mehreren Seiten angezweifelt. Da die jetzige rechtliche Architektur auf die ursprüngliche 40%-Marke angepasst war, bestand in jedem Fall Nachbesserungsbedarf.
Als eines der Kernthemen der EU Politik, stellt sich natürlich die Frage, was bedeuten all diese Vorhaben für den Landwirtschaftssektor und vor allem für die Programmierung der GAP? Handlungsbedarf besteht auf jeden Fall. Seit Jahren stagnieren die Emissionen aus der Landwirtschaft, während andere Sektoren deutliche Fortschritte gemacht haben. Studien zeigen jedoch, dass allein die Treibhausgas-Emissionen aus der Ernährungswirtschaft ausreichen, um das 1,5° Ziel zu reißen (siehe hier).