Time to go – for Neonics & Co.
Verfahren vor dem Europäischen Gericht eröffnet längst überfällige Grundsatzdebatte zum Einsatz von Neonicotinoiden
Vor einer Woche prüfte das Europäische Gericht erster Instanz (EuG), ob die EU-Kommission im Jahr 2013 dazu berechtigt war, die Zulassung dreier Neonicotinoide und eines weiteren wirkungsähnlichen Pestizids durch den Erlass eines Teilverbotes wieder zurückzunehmen. Damals bestätigte ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dass diese Pestizide die Honigbienenpopulationen in der EU gefährdeten. Ab sofort galt für vier Pestizide das Anwendungsverbot zur Saatgut-, Boden- und Blattbehandlung „für Kulturen, die für Bienen interessant sind, und für Getreide“, wie es in der entsprechenden Durchführungsverordnung ((EU) Nr. 485/2013) heißt. Mit der Begründung, dass die EU-Kommission gegen geltendes EU-Recht verstoße und die bienenschädliche Wirkung von Pestiziden nur mangelhaft bewies, reichten einige Monate später die Agrarchemie-Konzerne BASF, Bayer und Syngenta Klage vor dem EuG ein – und forderten die Rücknahme des EU-Verbotes und Schadenersatz wegen Verunglimpfung ihrer Produkte. Natürlich fürchteten sie auch um den Verkauf der betroffenen absatzstarken Wirkstoffe Clothianidin, Imidiacloprid, Thiamethoxam und Fipronil. Allein Bayer erwirtschaftete im Jahr 2010 mit den neonicotinoidhaltigen Produkten GAUCHO, PONCHO und ADVOCATE über eine Milliarde Euro.