Naturschutzpolitik & Praxis Beiträge

Rechtsschutz, Aarhus und Brüssel

Gerichtshof der Europäischen Union (Foto: EU)

Blockade gegen mehr Rechtsschutz bei EU-Entscheidungen

Die Aarhus-Konvention ist Vielen ein Begriff. Sie regelt den Zugang zu Umweltinformationen sowie die Partizipation und den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten.

EU-Konjunkturpaket: Deutschland ignoriert Auflagen zu Biodiversität

Kurz vor Weihnachten kam es in Brüssel zur Einigung zwischen Rat und Parlament im sogenannten Trilog zur Ausgestaltung des Post-Corona-Konjunkturpaketes der EU (der „Wiederaufbau- und Resilienzfazilität“ im Fachjargon). Dieses 672,5 Milliarden Euro schwere Programm konnte so pünktlich zu Beginn des Jahres an den Start gehen. Die Europäische Kommission hat dem Paket den Namen „Next Generation EU“ gegeben. Diesem Anspruch muss es nun gerecht werden, also den wirtschaftlichen Wiederaufbau vorantreiben, aber gleichzeitig das Wohl der zukünftigen Generationen fördern. In keinem Fall darf Steuergeld in Infrastrukturen fließen, die uns auf Jahrzehnte von dem Ziel der Klimaneutralität wegführen und der Biodiversität schaden. Stattdessen braucht es aktive Investitionen in eine „Green Recovery“, etwa in die Jobmotoren und Zukunftssektoren Klima- und Naturschutz.

Brexit: Deal, Umwelt und aus?

Die EU und Großbritannien. Foto Willfried Wende

 

Liebe Leserinnen und Leser,

ich weiß dass der Brexit bei vielen von uns nicht (mehr) zu den Lieblingsthemen zählt. Auch ich habe andere Favoriten. Trotzdem kann und möchte ich Ihnen und Euch diesen Text nicht ersparen. Denn schließlich hat das künftige Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Großbritannien Auswirkungen für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz. Ganz ausblenden sollten wir das Thema also auch in Zukunft nicht. Aber seht selbst!

EU-Naturschutzpolitik: Ein Jahresrück- und Ausblick

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission. Foto: Europäische Union 2016.

Superjahr gestutzt, nicht beerdigt, und weiter geht’s!

Liebe Leserinnen und Leser, das aus vielerlei Hinsicht herausfordernde Jahr 2020 neigt sich dem Ende entgegen. Dies ist ein guter Moment für einen Rückblick auf die vergangenen Monate und einen Ausblick auf das kommende Jahr. Eben jener Aufgabe widme ich mich im Folgenden mit meiner Brüsseler Umweltrechtsperspektive. Ihnen viel Spaß beim Lesen, erholsame Festtage, und alles Gute für 2021. Lassen Sie uns das neue Jahre gemeinsam zum Superjahr machen, für jeden persönlich sowie für den Natur- und Klimaschutz ergo unserer aller Lebensgrundlagen!

 

Einigung zum EU Haushalt stärkt Naturschutzfinanzierung

Mehr als zwei Jahre ist es her, als der damalige EU Haushaltskommissar Günther Oettinger den Vorschlag der EU Kommission für den nächsten EU Haushalt 2021-2027 präsentierte (siehe hier). Viel ist seitdem passiert: Fridays for Future, die grüne Welle bei den Europawahlen, der European Green Deal, initiiert von der neuen EU Kommission unter Ursula von der Leyen, und nicht zuletzt COVID-19, welches Europa und die Welt nach wie vor heimsucht. Das von Oettinger präsentierte Zahlenwerk schien zunehmen aus der Zeit gefallen, blieb aber weiterhin die Grundlage der Diskussionen in den europäischen Institutionen.

Vor allem bei der Naturschutzfinanzierung lieferte es jedoch keine Lösungen, um das existierende Finanzierungsdefizit zu schließen. Die im Mai veröffentlichte Biodiversitätsstrategie gab eine Zielvorgabe von mind. 20 Mrd.€ pro Jahr aus. Jedoch fast bis zuletzt, etwa beim Beschluss der EU Staats- und Regierungschefs im Juli, wurde beim Thema Biodiversität in den Haushaltverhandlungen lediglich auf das LIFE Programm verwiesen. Mit einem Budgetanteil von zuletzt 0,3% stellt es jedoch nicht mehr als einen Tropfen auf dem heißen Stein dar. Zwei Entscheidungen auf EU Ebene könnten das Ruder jedoch jetzt drehen und dafür sorgen, dass zukünftig deutlich mehr Geld in die Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen und der Renaturierung von Ökosystemen fließt.

Das kleine Insektenschutzgesetz

Das kleine Insektenschutzgesetz

Am vergangenen Freitag endete die Verbändebeteiligung zum Entwurf des Insektenschutzgesetzes vom Bundesumweltministerium. Das Gesetz ist zwar ein guter Anfang, die Tatenlosigkeit des Bundeslandwirtschaftsministeriums jedoch eine herbe Enttäuschung. Bis zu einem besseren Schutz für Insekten bleibt es noch ein weiter Weg.

Europaparlamentarier: Bleischrotmunition jetzt verbieten!

Europaparlamentarier: Bleischrotmunition jetzt verbieten!

Nach der erfolgreichen Abstimmung im REACH-Regelungsausschuss – der Kommissions-Vorschlag zur Verbot von bleihaltiger Schrotmunition wurde mit 90% Zustimmung angenommen – ist der Abstimmungskrimi noch nicht zu Ende. Als nächstes befasst sich der zuständige Umweltausschuss des Europäischen Parlaments mit der Regelung, danach gibt es eine Abstimmung im gesamten Parlament. Normalerweise ist die Zustimmung des Parlaments und seiner Ausschüsse nach einer so eindeutigen Abstimmung durch die Mitgliedsstaaten eine reine Formalie. Beim Thema Bleischrot ist das anders, denn es geht um gewichtige finanzielle Interessen.

10% für die Natur: EU Haushaltsverhandlungen gehen in die finale Runde

Nach dem Ende der Sommerpause gehen die Verhandlungen um den nächsten EU-Haushalt in die finale Runde. Bereits im Juli haben die Staats- und Regierungschefs der EU eine gemeinsame Position gefunden, nun müssen sie sich mit dem Europäischen Parlament auf eine gemeinsame Linie einigen. Aus Sicht des NABUs ist die Position der Mitgliedstaaten unter anderem im Bereich Naturschutzfinanzierung völlig unzureichend (siehe hier). Im Mai noch hatte die EU Kommission in ihrer Biodiversitätsstrategie bis 2030 festgestellt, dass für den Schutz der Biodiversität in Europa etwa 20 Mrd. € pro Jahr notwendig wären und diese aus dem EU Haushalt mobilisiert werden müssten. In ihren eigenen Vorschlägen und den Verhandlungsergebnissen des Europäischen Rats findet sich davon jedoch kein Wort wieder.

Bleihaltige Jagdmunition endlich verbieten!

Bleihaltige Jagdmunition endlich verbieten!

+++ Update: Abstimmung im Chemikalien-Ausschuss erfolgreich! +++

Am 3. September 2020 wurde das EU-weite Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten von den Mitgliedsstaaten der EU beschlossen. Nach langem Hin und Her hat auch Deutschland seine Zustimmung dazu gegeben. Für den NABU ein längst überfälliger Schritt: „Endlich wird der Einstieg in den Ausstieg bei der Verwendung vom Umweltgift Blei in der Jagd begonnen. Ein generelles Bleiverbot in Jagdmunition muss nun folgen. Die jetzt diskutierte Änderung des Jagdgesetzes sollte das Bundeslandwirtschaftsministerium nutzen,“ kommentiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger den Beschluss.

Blei auch in Jagdmunition verbieten!

Blei auch in Jagdmunition verbieten!

Am 27. Juli hat Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner einen Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vorgelegt, der unter anderem „die Bleiabgabe an die Umwelt verringern“ soll. Warum denn nur verringern und nicht vollständig verbieten? Wie schon bei der Diskussion um ein EU-weites Verbot von bleihaltiger Schrotmunition, das aufgrund der lange von Klöckners Ministerium erzwungenen Enthaltung Deutschlands um weitere Monate verschleppt wird, wird auch hier wieder der Tierschutz als Begründung vorgeschoben.