Breite Unterstützung für „Restore Nature“ – Kampagne

Mehr als 100.000 Bürger*innen fordern EU-Renaturierungsziele mit Biss

In ihrer auf den European Green Deal zurückgehenden EU-Biodiversitätsstrategie hatte die EU-Kommission im Mai 2020 angekündigt, bis Ende 2021 verbindliche Ziele für die Renaturierung von Ökoystemen vorzulegen. Verbindliche Ziele verlangen nach einer EU-Richtlinie oder -Verordnung. Die internen Leitfäden zur besseren Rechtsetzung sehen daher unter anderem eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Diese Konsultation lief bis Ostermontag. Alleine über den vom NABU unterstützten Appell #RestoreNature beteiligten sich in den letzten Wochen 104.188 Bürger*innen.

 

Die europäische #RestoreNature-Kampagne

Dass das Thema „Renaturierung“ im Jahr 2021 auf EU-Ebene einen Schwerpunkt der Naturschutzarbeit bildet, hatte ich bereits in meinem Jahresrück- und -ausblick (hier im Naturschätze.Retten-Blog) geschrieben. Noch ist nicht klar, ob die Debatte auch den richtigen Drall hin zu einer effektiven Gesetzgebung „mit Biss“ bekommt, oder ob ein „Papiertiger“ droht. Gewisse Vorstellungen davon, was für die Natur gut sein könnte und was eher nicht, haben die Brüsseler Naturschutz-Expert*innen aber. Deswegen initiierte unser Brüsseler Dachverband BirdLife Europe gemeinsam mit dem Europäischen Umweltbüro (EEB) und dem EU-Büro des WWFs die Kampagne #RestoreNature. Über die entsprechende Homepage (www.restorenature.eu) riefen wir die Öffentlichkeit dazu auf, mit eindeutigen Antworten an der Konsultation teilzunehmen. Dies sendet ein wichtiges Zeichen an die EU-Kommission, sich bei der Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs nicht in die Irre leiten zu lassen.

Wie geht es nun auf EU-Ebene weiter:

  • Als nächstes wird die EU-Kommission (Generaldirektion Umwelt) intern einen ersten Gesetzesentwurf erarbeiten.
  • Dieser wird einer Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen (Impact Assessment).
  • Vermutlich im/nach dem Sommer dürfte der Gesetzesentwurf mit den von der Agenda der „Besseren Rechtsetzung“ vorgesehenen Gremien geteilt werden.
  • Nach Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs Ende des Jahres startet das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Dann werden Europäisches Parlament und Rat über den Vorschlag beraten und abstimmen.

Allzuviel Zeit sollten sich die Ko-Gesetzgeber nicht lassen, schließlich ist die Dekade der Renaturierung dann bereits gestartet. Die verbleibende Zeit bis 2030 wird dringend für die Umsetzung der Vorgaben in der Fläche benötigt.

 

Weckruf von 35.387 Bürger*innen auch an die deutsche Politik

Auch dank der engagierten Mitglieder und Unterstützer des NABU schlossen sich alleine in Deutschland 35.387 Bürger*innen dem Aufruf an (der übrigens keine einfache Petition ist). Dies ist nicht nur ein starkes Signal nach Brüssel. Gerade im Superwahljahr ist dies auch ein Appell an die deutsche Politik:

  • Die EU-Gesetzgebung wird kommen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist daher aufgefordert, bereits heute ausreichende Mittel für die kommenden Renaturierungs-Verpflichtungen im deutschen „Wiederaufbau-Plan“ einzuplanen. Bisher blockiert das Finanzministerium entsprechende Zusagen (siehe zum Beispiel diesen Naturschätze.Retten-Blog).
  • Zugleich ist es eine klare Aufforderung an alle Parteien, das Thema „Renaturierung“ in ihre Wahlprogramme zur Bundestagswahl aufzunehmen und bei der späteren Verhandlung zum Regierungsprogramm als neuen Naturschutz-Schwerpunkt zu setzen.

Mit Blick auf die besorgniserregenden Ergebnisse der jüngst veröffentlichten Berichte zum Zustand der Auen und der Wälder muss die Bundesregierung schnell und proaktiv handeln. Damit sich das Trauerspiel der mangelhaften Umsetzung des wichtigen Schutzgebiets-Netzes Natura 2000 in Deutschland nicht wiederholt, braucht es bei dem Thema Renaturierung dabei aus Sicht des NABU sowohl eine starke Steuerung durch bundesweite Vorgaben als auch entsprechende finanzielle Unterstützung für die Bundesländer.

Raphael Weyland
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