Raphael Weyland Beiträge

Geht’s noch: Umweltstandards als unfair verbieten?

Warum sich die Position des Agrarausschusses des EU-Parlaments beim Trilog zur Richtlinie über „Unfaire Handelspraktiken“ nicht durchsetzen darf!

Grafik: Tim Ehlich, NABU

In der Plenarsitzung am 25. Oktober 2018 hat das EU-Parlament ohne Beratung in der Sache eine vom Agrarausschuss verfasste Position zu „Unfairen Handelspraktiken“ in den Trilog geschickt, die es in sich hat:

Dem Lebensmitteleinzelhandel soll es zukünftig verboten werden, in Verträgen mit Landwirten Regelungen zu Umwelt- und Tierschutzstandards zu treffen, die über das gesetzliche Niveau hinausgehen.

Dies ist ein nicht nur ein Anschlag auf die Bemühungen der Handelsketten für nachhaltigere Agrarprodukte. Es ist auch ein Schlag ins Gesicht aller Verbraucherinnen und Verbraucher, die bewusst solche Produkte kaufen möchten, deren Qualität über die EU-einheitlichen Standards und Siegel hinausgehen.

Aus Sicht des NABU ist das auf die konservativen Abgeordneten des EU-Parlaments Deß und Co. zurückgehende Bemühen auch deshalb  scheinheilig, weil Herr Deß unter anderem bei der vergangenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) versucht hat, die Verknüpfung zwischen dem Erhalt von EU-Subventionen und der Einhaltung bestimmter Mindeststandards gemäß EU-Richtlinien zum Natur- und Umweltschutz zu schwächen oder ganz zu verhindern.

Mit anderen Worten: nach dieser Logik sollen einerseits freiwillige Standards zum Umwelt- und Tierschutz unmöglich sein. Gleichzeitig sind aber auch hohe Umweltstandards, die EU-weit gesetzlich verbindlich gelten, unerwünscht.

In den zeitnah beginnenden Trilog-Verhandlungen sind nun vor allem die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten gefordert, diese aus Umwelt- und Verbraucherschutzsicht kritische Änderung nicht Gesetz werden zu lassen.

A propos: Vielleicht sollten gerade die für die kritischen Passagen verantwortlichen konservativen Abgeordneten sich noch einmal aktuelle Wahlergebnisse wie etwa das der Bayernwahl anschauen und erkennen, dass die Bürgerinnen und Bürger schon viel weiter sind als eine solch rückwärtsgewandte Politik.

Insgesamt ist nur eine nachhaltige Landwirtschaft, die ambitionierte Umwelt- und Tierschutzstandards beachtet, „fit for future“. Und erst recht lassen nur hohe Standards die weiterhin enormen Agrarsubventionen im EU-Haushalt rechtfertigen, wenn überhaupt.

Weitere Infos:

NABU-GAP-Ticker: Koalitionsvertrag erneut ignoriert

NABU-GAP-Ticker

20. September 2018 Vor einem Jahr widmete „Die Zeit“ ihre Titelseite dem Insektensterben, mit Angela Merkel als Protagonistin des Filmklassikers „Das Schweigen der Lämmer“. Dieses Schweigen der Politik beim Artenschwund geht weiter: Gerade eben hat Deutschland erneut die Chance verpasst, eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, die sehr viel für die Natur bewirken könnte. CDU, CSU und SPD haben zu Beginn ihrer Koalition nämlich festgehalten, sich für einen Naturschutzfonds auf EU-Ebene einzusetzen. Bei den entsprechenden Haushaltsverhandlungen auf EU-Ebene ist hierzu von den deutschen Diplomaten bisher allerdings nichts zu hören.

Gesetzesvollzug ist Aufgabe für Rechtsstaaten(verbünde)

Vollzug von Umweltrecht auch nötig, um Vertrauen in EU und Institutionen zurückzugewinnen

Von Laura Hildt und Dr. Raphael Weyland

Justitia – Symbol für Gerechtigkeit und das Rechtswesens. Foto Raphael Weyland

Leider setzt sich in den letzten Jahren bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – auch Deutschland – der Trend fort, EU-Recht und insbesondere Umweltrecht immer schlampiger oder gar nicht um- und durchzusetzen. Diese Entwicklung ist aus verschiedenen Gründen gefährlich. Sie droht ganz grundlegend, das System des Rechtsstaats und der Rechtsstaatlichkeit auszuhöhlen. Mit der Konsequenz, dass auch Bürgerinnen und Bürger weiter Vertrauen in Institutionen und die EU verlieren. Schließlich müssen sie sich selbst an Recht und Gesetz halten, bekommen aber leicht den Eindruck, dass die „großen Fische“ (Stichwort #Dieselgate) unbescholten davon kommen. Darüber hinaus leiden auch die materiellen Ziele, welche mit der EU-Gesetzgebung verfolgt werden, sei es der Klima-, Natur- oder Gewässerschutz. Der folgende Beitrag geht diesem Vollzugs-Problem nach und zeigt Schritte auf, die von Zivilgesellschaft und Akteuren wie dem NABU unternommen werden (können).

 

Der NABU als Anwalt für Nachhaltigkeit in Brüssel

Die Arbeit der „Multi-Stakeholder Platform“ zur Umsetzung der SDGs: ein Zwischenbericht

Einberufen wurde sie von höchster Stelle: Jean-Claude Juncker, Präsident der EU-Kommission, unterzeichnete am 22.05.2017 den Einsetzungsbeschluss und verfügte, dass die Multi-Stakeholder Platform zur Umsetzung der SDGs vom Ersten Vizepräsidenten der EU-Kommission geleitet wird. Für die vorbereitenden Arbeiten ist das sogenannten Management-Kommittee zuständig, geleitet durch das Generalsekretariat der EU-Kommission. Vor einem guten halben Jahr nahm die Plattform nun ihre Arbeit auf. Erste konkrete „Produkte“ sind angestoßen oder schon verabschiedet. Gemeinsam mit dem britischen BirdLife-Partner RSPB war und ist auf EU-Ebene als einer der Umweltverbände mit dabei: der NABU.  Zeit für einen kurzen Rückblick auf erste Erfolge, einen Ausblick auf die nächsten Herausforderungen und eine Zwischenbilanz.

Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele durch nächsten EU-Haushalt: jetzt Weichen stellen!

EU-Expertengruppe legt ambitionierte Vorschläge zur Anpassung des zukünftigen EU-Haushalts vor

Diskussion des MFR-Berichts der Platform mit FVP Timmermans (Foto: EC, Audiovisual Services)

Der nächste mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR) ist ein entscheidender Hebel, um die 2030-Agenda der Vereinten Nationen umzusetzen und die 2015 beschlossenen UN-Ziele für Nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu erreichen. Dazu hat heute das Beratungsgremium der EU-Kommission zur Umsetzung der SDGs (die sogenannte „Multi-Stakeholder Platform on SDGs“) Empfehlungen veröffentlicht und dem Ersten Vize-Präsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, überreicht.

Naturschutz-Aktionsplan bei weitem nicht ausreichend

Abgeordnete verlangen von EU-Kommission mehr GAP-Kohärenz und eigenständige Naturschutzfinanzierung

Aktionsplan der EU-Kommission (englische Broschüre).

Es kommt einem Paukenschlag gleich: Das Europäische Parlament hat am 15.11.2017 der EU-Kommission in einer Resolution eine Reihe von Hausaufgaben aufgegeben. Mit ihrer Entschließung legen die Abgeordneten den Finger in die Wunde des Aktionsplans für die Natur, die Menschen und die Wirtschaft der EU-Kommission. Sie zeigen nämlich auf, dass die von der EU-Kommission geplanten Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen, um die im Fitness Check identifizierten Probleme zu lösen. Die der Abstimmung vorausgegangene Debatte, bei welcher EU-Umweltkommissar Karmenu Vella Rede und Antwort stehen musste, verdeutlicht die Sorge über den anhaltenden Biodiversitätsverlust.

Starkes Signal der Umweltminister zum EU-Aktionsplan

Der Aktionsplan der EU-Kommission.(Download der Broschüre auf Englisch)

Am 19.06.2017 schließen die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten das Kapitel „Fitness Check der FFH- und Vogelschutzrichtlinie“ endgültig ab und werfen den Blick nach vorn.

Rückblick

Wir errinnern uns: die EU-Kommission veröffentlichte am 27.04.2017 ihren vollmundig mit „Nature, People and the Economy“ überschriebenenen Aktionsplan. Dieser erfüllt bei erster Betrachtung des NABU zwar nicht ganz die Erwartungen, die wir zuvor an ihn gestellt und auf die wir hingearbeitet hatten. Gleichwohl hatten die in der Sache involvierten Umweltverbände auch auf EU-Ebene den Aktionsplan letztlich begrüßt und unterstützt. Bedenkt man, dass er nur kurzfristige Maßnahmen bis zum Jahr 2019 enthält und zusätzlich zu unserem erreichten Hauptziel gilt, die EU-Naturschutzrichtlinien unverändert zu lassen, scheint dies gerechtfertigt.

Nature, People and the Economy

Über den Aktionsplan als Follow-Up zum Fitness Check der EU-Naturschutzrichtlinien

Nature Alert Erfolg - Fred Fuchs

Fred Fuchs: „NatureAlert-Erfolg“

In den nächsten Wochen wird sich zeigen, ob die EU-Kommission ihre eigenen Schlussfolgerungen und das REFIT-Programm bzw. ihre „Better-Regulation-Agenda“ insgesamt ernst nimmt. Derzeit erarbeitet sie nämlich einen sogenannten Aktionsplan als Follow-Up zum Fitness Check der EU-Naturschutzrichtlinien. Wir erinnern uns: mehr als zwei Jahre währte das Bemühen von Naturschützern, engagierten Bürgerinnen und Behördenvertretern, um gegen das Aufweichen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie anzukämpfen. Als das Kollegium der EU-Kommissare am 7. Dezember 2016 entschied, die beiden Richtlinien nicht aufmachen zu wollen, konnten endlich die Sektkorken knallen. Dass die EU-Naturschutzrichtlinien „fit for purpose“ sind, bestätigt das Arbeitsdokument vom 16. Dezember 2016, welches offiziell einen Schlusspunkt unter den Fitness Check setzt.

Fit, fair and sustainable: NABU CAP study meets Brussels

Englischsprachiger Beitrag! Zum gleichen Thema auf deutsch hier klicken!

One week after our study on a better Common Agricultural Policy was presented in Berlin, NABU and BirdLife Europe organized a similar but even bigger round-table event in the „capital of Europe“. The feedback was clear and encouraging: Fresh ideas are welcome and timely for an expensive policy that fails to meet society’s needs.

On 16th November 2016 we invited representatives of EU institutions, Member States and stakeholders to the Representation of the State of Baden-Württemberg in the centre of Brussels – to discuss the future of the EU’s Common Agricultural Policy (CAP). NABU  had commissioned a study to Dr. Rainer Oppermann from the German Institute for Agro-ecology and Biodiversity (IFAB) and Sebastian Lakner from the Engineering Office for Nature Conservation and Agricultural Economics (INA). NABU commissioned this study in order to provide a constructive stimulus for the upcoming debate on the next CAP reform by showing not only that radical changes to the existing policy are needed (from both a social and an environmental perspective), but also that real alternatives do exist.

Neustart für die EU-Naturschutzfinanzierung?

Internationaler NABU-Workshop in Bratislava

Die Slowakei hat gerade den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne. Daher führt der Weg vieler Diplomaten und Experten derzeit an die Donau nach Bratislava.

Foto: Kristina Richter

Als Teil eines vom Bundesumweltministerium geförderten Projekts veranstaltete der NABU dort am 10.Oktober einen internationalen Workshop zur EU-Naturschutzfinanzierung. Schirmherr der Veranstaltung war die Slowakische Ratspräsidentschaft, mitorganisiert wurde der Workshop von unserem Dachverband BirdLife Europe und dem Naturschutzverband SOS/BirdLife Slowakei.