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Fit, fair, nachhaltig: Eine neue Agrarpolitik ist möglich

Der NABU hat in in Berlin eine Studie vorgestellt, die zeigt, wie die gegenwärtig größtenteils umweltschädlich und ineffizient verteilten EU-Agrarsubventionen sinnvoll neu verteilt werden könnten. Dazu ist jedoch der politische Wille zu einem drastischen Umsteuern notwendig.
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Sechzig Milliarden Euro, das ist in etwa die Summe, die alljährlich aus dem EU-Haushalt in die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) fließt. Zum Vergleich: das Austauschprogramm ERASMUS+ erhält zwei Milliarden Euro, das Umweltförderprogramm LIFE nicht einmal eine halbe Milliarde. Die EU-Forschungsförderung (HORIZON 2020) erhält mit etwa elf Milliarden Euro immerhin sieben Prozent des EU-Haushalts – die Agrarpolitik jedoch vierzig Prozent.

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Übermäßiger Pestizideinsatz ist auch die Folge einer falschen Agrarpolitik. Foto: Arndt Mueller

Die GAP – ein finanzpolitisches Debakel

Diese Sonderbehandlung der Landwirtschaft geht auf die Gründerzeit der EU zurück, als es um die Sicherstellung der Ernährung im Nachkriegseuropa ging. Danach wandelten sich die vorgebrachten Rechtfertigungen für die Subventionen immer wieder. Dabei standen wechselweise (oder auch gleichzeitig) die Einkommen der Landwirte, die Bedürfnisse der Verbraucher oder der Zustand der Umwelt im Fokus.

Doch auch nach Jahrzehnten und vielen Reformrunden scheint keine dieser Herausforderungen zufriedenstellend gelöst und nahezu einhellige Unzufriedenheit mit der GAP zu herrschen. Die Lage vieler Betriebe ist dramatisch und die Produktion der meisten Nahrungsmittel alles andere als nachhaltig. In Zeiten von Brexit und Eurokrise werden auch die Finanzminister zunehmend ungeduldig mit der GAP. Die jüngsten Daten zur Rolle der Landwirtschaft für den Artenschwund, die Belastung des Grundwassers und die Klimabilanz wären schon Anlass zum Handeln, wenn der Sektor nicht subventioniert wäre.

Umsetzung von Natura 2000: Wie fit ist Deutschland?

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Teilnehmer der Podiumsdiskussion. Foto: Adam Sevens

Der Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien ist auf politischer Ebene leider immer noch nicht zu einem formalen Ende gebracht worden, insofern bietet der Herbst womöglich noch manchen Spannungsbogen; rein fachlich ist das Ergebnis der Überprüfung aber eindeutig: die Richtlinien sind „fit for purpose“, wie die auf Druck der Verbände veröffentlichte Fachstudie zeigt. Zumindest gilt dies demnach für die Richtlinien selbst. Der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten hingegen  werden in der Studie erhebliche Defizite bescheinigt: Fehlende Kriterien für den günstigen Erhaltungszustand, unzureichender Schutz der Gebiete vor Eingriffen, fehlende Managementpläne und ausbleibende oder ineffektive Managementmaßnahmen,  mangelhafte Integration der Ziele und Vorschriften der Richtlinien in andere Politikbereiche (vor allem in die GAP), Wissenslücken sowie eingeschränkte Datenverfügbarkeit und fehlender Austausch von Daten, Erfahrungen und Ergebnissen,  unzureichende Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Parallel läuft zudem weiterhin das im Frühjahr 2015 von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen zeitlicher Verzögerungen bei der rechtlichen Sicherung der Gebiete und der Festlegung von Managementmaßnahmen. Grund genug also um einmal genauer hinzu schauen – unter der Überschrift „Umsetzung von Natura 2000 – wie fit ist Deutschland?“ fand dazu am 27. September ein NABUtalk in Berlin statt.

Im Kern daneben: Bienen-Konferenz des BMEL

Viele Vertreter der Gattung der Schmalbienen gelten nach der Roten Liste Deutschlands als gefährdet (Foto: Kerstin Kleinke).

Die vor zwei Tagen stattgefundene Bienen-Konferenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bestätigte vor allem eines: dass es das BMEL unter Leitung von Bundesminister Christian Schmidt (CSU) nicht schafft, den drängendsten Gefährdungen von Bienen mit ambitionierten Maßnahmen entgegenzutreten. Statt auf die konventionelle Landwirtschaft als wesentlichen Faktor für den Rückgang an Bienen einzugehen, beschränkte sich die Konferenz vorrangig auf die Vorstellung von Initiativen und Projekten, die sich der Förderung von Bienen im urbanen Raum verschrieben haben. Diese können zwar durchaus einen wertvollen Beitrag leisten, um die Potentiale für die Insekten-Förderung in der Stadt zu beleuchten und praktische Maßnahmen wir die Aussaat von Blühstreifen oder ein angepasstes Mahdregime in die Wege zu leiten. Doch lenkt das nur von der Tatsache ab, dass der eigentliche Schlüssel zum Bienenschutz in der Landwirtschaft liegt. Da mag es bezeichnend sein, dass sich der Befund, „die Stadt sei das bessere Land“ während der Konferenz zum running gag der Vortragenden avancierte. Schließlich brachten die Vorträge auch eine Entwicklung zutage, die sich bereits seit einigen Jahrzehnten abzeichnet: Im Gegensatz zur Stadt ist auf dem Land 1.) ein geringeres Blühangebot mit sich abwechselnden Massentrachten und Trachtlücken zu verzeichnen, 2.) eine geringere Vielfalt von Strukturen gegeben, die als potentielle Lebensräume für Bienen infrage kämen und 3.) der Einsatz von Pestiziden um ein Vielfaches höher.

Mit Risiken und Nebenwirkungen: der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

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Einsatz von PSM auf landwirtschaftlicher Fläche (Foto: Arndt Müller).

Vom 14.-16. Juni 2016 fand in Potsdam der Midterm-Workshop des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) statt. Der aktuelle NAP wurde 2013 verabschiedet um Maßnahmen in die Wege zu leiten, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sicherer machen und insgesamt minimieren sollten.

Dass es seitdem mit dem Erreichen der Ziele noch nicht sehr weit gekommen ist, lässt sich unter anderem anhand des Verfehlens einiger zielgebundener Indikatoren des NAP belegen: so stagniert der bundesweite Flächenanteil des „ökologischen Landbaus“ mit etwa sechs Prozent seit Jahren auf einem niedrigen Niveau – dabei sind es gerade die Anbaumethoden der ökologisch wirtschaftenden Betriebe, die einen kompletten Verzicht auf chemisch-synthetische PSM überhaupt erst ermöglichen.

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Grauammern sind durch den Einsatz von PSM besonders betroffen (Foto: Tom Dove).

Auch die Umsetzung des Indikators für „Artenvielfalt“, der Auskunft über den Zustand und die Veränderungen von Beständen ausgewählter Vogelarten der Agrarlandschaft gibt, hinkt mit einem Zielerreichungsgrad von lediglich 60 Prozent den Erfolgsansprüchen des NAP weit hinterher. Wie stark der Einfluss von PSM auf Vogel- und Säugetierarten landwirtschaftlicher Nutzflächen ist, zeigte nicht zuletzt eine NABU-Studie.

Ein schlechtes Zeugnis muss jedoch nicht nur dem Zustand von Vogelarten der Agrarlandschaft ausgestellt werden. Auch um den NAP-Indikator, der Auskunft geben soll über die „Reduktion der Belastung von blütenbestäubenden Insekten mit Pflanzenschutzmitteln“ ist es schlecht bestellt: durch Wissenschaftler des NABU-Nordrhein-Westfalens und des Entomologischen Vereins Krefeld konnte Anfang 2016 festgestellt werden, dass zwischen 1985 bis 2014 die Insektenbiomasse an allen untersuchten Standorten um etwa 80 Prozent zurückgegangen ist. Dass von diesem Rückgang auch potenzielle Bestäuber betroffen sind, liegt auf der Hand. Ebenso der jüngst erschienene Bestäuber-Bericht des Weltbiodiversitätsrates (IPBES) bestätigt den weltweiten Rückgang von Bestäuberarten – und sieht im Einsatz von PSM einen der Hauptfaktoren dafür.

Das im Zuge des Midterm-Workshops zum NAP entworfene Eckpunktepapier, welches seit dem 17. Juni auf der Website des NAP einsehbar ist, fungiert als Grundlage für die Weiterentwicklung des NAP und stellt daher eine richtungsweisende Funktion dar. Der NABU nutzt deshalb die Gelegenheit, um sich konstruktiv in den Reformprozess einzubringen und unterbreitet den Gremien folgende Vorschläge, deren Umsetzung unabdingbar ist, um den NAP zu einem Instrument umzugestalten, das auch dem Schutz der biologischen Vielfalt dient:

  • Formulierung ambitionierterer, verbindlich festgesetzter Ziele mit konkretem Zeitplan.
  • Optimierung der Indikatoren, welche die Wirkung der NAP-Maßnahmen anzeigen (unter anderem durch Verbesserung der Datengrundlage).
  • Verbesserung und Veröffentlichung der Datenlage für PSM und ihrer Metabolite in allen Umweltmedien.
  • Entwicklung eines verbindlichen, auf Daten basierenden Konzepts zur Risikominimierung mit entsprechender Wirkungsabschätzung.
  • Ausbau der Erforschung zur Wirkung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen im Rahmen integrierter Pflanzenschutzmethoden.
  • Bestimmung von Modellregionen für NAP-konformen Pflanzenschutz, um den Landschaftsbezug herzustellen.
  • Verbesserung der Koordination zwischen den Gremien des NAP, insbesondere im Biodiversitätsbereich.
  • Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über die Risiken des Einsatzes von PSM.
  • Stärkere und glaubwürdigere Einbeziehung von Umwelt- und Naturschutzverbänden.
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Blühstreifen können auch auf benachbarten Flächen den Schädlingsbefall vermindern (Foto: NABU/Klemens Karkow).

Um durch eine Reformierung des PSM-Einsatzes die fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft zu stoppen und damit auch der mangelhaften Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der EU-Biodiversitätsstrategie Abhilfe schaffen zu können, fehlt es der jetzigen Ausrichtung des NAP noch an Durchschlagskraft. Die 2017 erwartete Neuauflage des Aktionsplans muss demnach noch einer Reihe von natur- und umweltschutzfachlicher Anforderungen gerecht werden.

Blick auf die Nachbarn: Naturschutz in den Niederlanden

Heute versammelten sich Naturschutz- und Landwirtschaftsexperten aus ganz Europa auf einem Bauernhof mitten in den Niederlanden, um über die Zukunft des Naturschutzes vor allem im Hinblick auf das Verhältnis zur Landwirtschaft zu beraten. Nachdem wir mit dem BirdLife-Netzwerk heute aus unserer Sicht den „Fitness-Check“ der EU-Naturschutzrichtlinien für beendet erklärt haben (wir hoffen die offizielle Politik tut dies auch sehr bald!), geht es jetzt darum sich wieder um das Handeln zu kümmern. Der Titel der Konferenz lautet demnach auch (übersetzt): „Biodiversität, einen Schritt weiter“.

Uferschnepfe

Die Niederlande haben im ersten Halbjahr 2016 die EU-Ratspräsidentschaft inne und damit eine Schlüsselrolle auch für die Naturschutzpolitik. 1991 wurde unter ihrer Präsidentschaft die FFH-Richtlinie verabschiedet – diese Verdienst verspielten die Regierung allerdings fast, als sie sich in den letzten Jahren als Hauptkritiker der Naturschutzrichtlinien gerierte. Inzwischen wurde sie jedoch vom eigenen Parlament dazu gezwungen, sich in Brüssel für den Erhalt der EU-Naturschutzrichtlinien einzusetzen.

100xVogelschutz, die Windkraft und der Märkische Strauß

DRV logoZum 100. Mal trafen sich am Wochenende die Mitgliedsverbände des Deutschen Rates für Vogelschutz (DRV), diesmal im brandenburgischen Bad Belzig. Im DRV haben sich 17 deutsche Verbände zusammengeschlossen, darunter wissenschaftliche Organisationen, staatliche Vogelschutzwarten und Naturschutzverbände wie der NABU (mehr zum DRV am Ende dieses Beitrags).

Beim Treffen in Bad Belzig ging es neben einem Rückblick auf die bewegte Geschichte des Vogelschutzes in Deutschland (seit der Gründung der DRV-Vorläuferorganisation 1923!) um den aktuellen Stand der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie in Deutschland und den derzeit ablaufenden „Fitness-Check“ der beiden EU-Naturschutzrichtlinien. Zu den aktuellen Herausforderungen des Vogelschutzes in Deutschland sprach die zuständige Abteilungsleiterin des Bundesumweltministeriums Elsa Nickel, die eigens aus Bonn angereist war.

 

Windenergie und Vogelschutz

Schwerpunktthema der Tagung war aber das aktuell wieder besonders brisante Thema Windkraft und Vogelschutz.

Rückgang von Bestäuber-Arten

titelDer NABU begrüßt das „Bestäuber-Assessment“ und fordert eine Berücksichtigung der Ergebnisse in der Agrarpolitik

Während des vierten Plenums des Weltbiodiversitätsrates IPBES in Malaysia sind die Vertreter der 124 Mitgliedstaaten ein letztes Mal Zeile für Zeile eines Dokuments von großer Tragweite durchgegangen. Die „Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger“ stellt die wesentlichen Aussagen einer weltweiten Untersuchung mit dem Titel „Assessment zu Bestäubern, Bestäubung und Nahrungsmittelproduktion“ dar. Am 26. Februar 2016 einigten sich die Verhandler dann auf dieses erste wichtige Produkt von IPBES, der neuen Schnittstelle zwischen Biodiversitätsforschung und Politik. Der NABU hofft, dass der globale wissenschaftliche Konsens dazu führen wird, dass der Rückgang der Artenvielfalt einen höheren Stellenwert in der Politik erfährt – gerade wenn es um die Landwirtschaft geht.

Neue Einblicke: Deutsche Lobbyarbeit gegen den Naturschutz in Brüssel

Artenreiches Grünland braucht den Schutz der EU. Foto: Beate Lezius

Artenreiches Grünland braucht den Schutz der EU. Foto: Beate Lezius

Gestern lüftete sich in Brüssel ein wenig der Schleier über der Lobbyarbeit, die einige einflussreiche deutsche Verbände gegen die EU-Naturschutzrichtlinien betreiben. Das sogenannte „Aktionsbündnis Forum Natur“ hatte unter Federführung seines Vorsitzenden Philipp zu Guttenberg (auch Präsident des deutschen Waldeigentümerverbands) in die Vertretung Bayerns geladen, um ein Gutachten vorzustellen. Darin werden Änderungsvorschläge für die EU-Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie gemacht. Diese laufen zum Teil auf eine massive Absenkung der gelten Schutzstandards für Lebensräume und Arten hinaus (mehr dazu unten).

Damit ist klar, dass die Beteuerungen der Funktionäre, man stehe zu den Zielen der Richtlinien, nur Rethorik sind. Das Ziel, unsere Arten und Lebensräume in einen guten Zustand zurückzubringen, wäre nicht erreichbar, sollten die Vorschläge der Studie Wirklichkeit werden.

Live-Ticker zum Nachlesen: EP-Debatte zur Naturschutzpolitik

Hier der Live-Bericht von der Debatte  im Europäischen Parlament zur Zwischenbilanz der EU-Biodiversitätsstrategie (mehr zum „Demesmaeker-Bericht“ hier) zum Nachlesen.


Ausblick: morgen, Dienstag mittag, wir formell über den Bericht abgestimmt. Dies werden wir im Blog und per NABU-Pressemitteilung kommentieren.

23: 12

Die Debatte ist zu Ende, einerseits eine  sehr klare Aussage für den Erhalt der Naturschutzrichtlinien, anderseits lässt sich die Kommission nach wie vor die Möglichkeit offen, gegen die Meinung von Parlament, vielen Regierungen, dem Ausschuss der Regionen und den Bürgern selbst doch die Naturschutzrichtlinien zu ändern. Gleichzeitig wird das Argument, es gäbe Probleme bei der Einbeziehung von Interessensgruppen immer wieder subtil mit den Richtlinien selbst in Verbindung gebracht – dabei ist dies ganz klar eine Frage der Umsetzung vor Ort durch Regierungen und Verwaltungen. Die Richtlinien erlauben eine Einbeziehung von Landeigentümern, Landwirten und Jägern selbstverständlich.

Unser Fazit: Jetzt konzentrieren wir uns auf Botschaften direkt an Herrn Vella. Er muss die politische und rechtliche Unsicherheit schnellstmöglich beenden. In diesem Blog wird es dazu bald neues geben.

23:05

Jetzt der Kommissar zum Abschluss noch einmal. Er betont, dass alle Institutionen einig seien, dass Biodiversität in die anderen Politiken integriert werden müssen. Das Europäische Parlament hat dabei eine wichtige Rolle, weil es im Gesetzgebungsprozess involviert ist. Er will auch mehr Einbeziehung aller Interessensgruppen, sieht hier Einigkeit mit dem Parlament. Er sieht auch, dass die EU-Staaten die Umsetzung voranbringen müssen.

Weltbiodiversitätsrat: Forscher, Bestäuber und die Politik

IPBES logo

Noch sind es 23 Tage, bis die 4. Vollversammlung des Weltbiodiversitätsrates, kurz IPBES (Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services), in Malaysia stattfindet. Doch wie in den Vorjahren auch, tagt im Vorfeld des Plenums seit gestern das nationale Forum in Bonn. Dabei haben insbesondere all jene Interessenvertreter aus Deutschland, die sich nicht direkt an den internationalen Verhandlungen beteiligen können, die Möglichkeit, sich über laufende IPBES-Aktivitäten und Entwicklungen zu informieren und ihre Positionen zu übermitteln. Die Erarbeitung der Positionen der Bundesregierung, welche in die Verhandlungsprozesse in Malaysia mit einfließen sollen, ist ebenfalls Zweck dieses Treffens, an dem auch der NABU teilnimmt.

Auftakt des vierten nationalen Forums von IPBES in Bonn (NABU/T.D. Schade)

Auftakt des vierten nationalen Forums von IPBES in Bonn (NABU/T.D. Schade)

Was ist IPBES?

IPBES hat sich seit seiner Gründung 2012 mittlerweile als globale Schnittstelle zwischen Biodiversitätsforschung und Politik etabliert. Der Weltbiodiversitätsrat hat das Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse für politische Entscheidungsprozesse besser nutzbar zu machen und der Politik verschiedene Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Andererseits sind die Vorhaben, die sich IPBES im Rahmen seines Arbeitsprogramms 2014-2018 gesetzt hat, bei Weitem noch nicht erfüllt: Noch steht die Erarbeitung der meisten der 12 geplanten „Assessments“ (globale und regionale Berichte zum Kenntnisstand von Biodiversität und Ökosystemleistungen) aus, wie zum Beispiel zu „invasiven gebietsfremden Arten“, „Landdegradierung und Wiederherstellung“ oder zur „nachhaltigen Nutzung und Erhaltung der Biodiversität sowie Stärkung der Instrumentarien“. In die Assessments fließen vor allem wissenschaftliche Arbeiten und jene der internationalen Organisationen mit ein, doch soll auch indigenes und traditionelles Wissen berücksichtigt werden.