Fitness Check Beiträge

EU-Naturschutz: Klemmt es in der Kommission?

2016 wird die EU-Kommission über das Schicksal des Naturschutzrechts entscheiden. Foto: EU

In der EU-Kommission wird derzeit um die Zukunft des Naturschutzes gerungen. Foto: EU.

In einem offenen Brief (hier zum Download) appellieren die Chefs von NABU, BUND, WWF und DNR an diejenigen deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die im Februar für den Erhalt der EU-Naturschutzrichtlinien gestimmt haben, Druck auf die EU-Kommission zu machen. Denn diese will möglicherweise unter Lobbydruck ihre Entscheidung dazu vertagen – obwohl alle notwendigen Erkenntnisse vorliegen.

Im Februar haben 77 der 96 deutschen Abgeordneten gemeinsam mit einer großen Mehrheit des gesamten Parlaments die Kommission aufgefordert, das Naturschutzrecht zu erhalten. Diese selbst hatte angekündigt, Anfang Juni die Ergebnisse und Schlussfolgerungen des umfangreichen „Fitness Checks“ der Richtlinien vorzulegen. Doch jetzt scheint es hinter verschlossenen Türen zu klemmen – auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung wollte die Sprecherin von Umweltkommissar Vella auf einmal kein Datum für die Entscheidung mehr nennen. Über die Gründe kann man nur spekulieren, es ist jedoch kein Geheimnis, dass es starke Kräfte gibt, denen die voraussichtlichen Ergebnisse des fachlich und demokratisch einwandfrei verlaufenen Fitness-Checks nicht passen – zum Beispiel würden deutsche Agrar- und Forstlobbyisten dem Naturschutzrecht nur allzugerne einige Zähne ziehen.

Der Donner der Zwölftausend

Am gestrigen Pfingstmontag entlud sich ein Gewitter in den sozialen Medien: Fast zwölftausend Menschen aus ganz Europa teilten um 12 Uhr mittags über ihre Facebook und Twitter-Konten eine Botschaft an die EU-Kommission. Sie verlangten eine sofortige Entscheidung für den Erhalt und die bessere Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien – und keine weitere Verzögerungen wegen des Lobbydrucks von Industrie und Agrarlobby. Aus Deutschland kamen dabei genau 2.523 Beiträge. Insgesamt gab es 24 solche „Thunderclap“-Aktionen aus 22 EU-Mitgliedstaaten (hier ein Überblick). Alle zusammen hatten eine Reichweite von weit über 5 Millionen Menschen.

In den nächsten Wochen sind weitere Aktionen der #NatureAlert Kampagne geplant. Und Anfang Juni beobachten wir gespannt, wer sich in Brüssel durchsetzt: diejenigen, die die zurückliegenden Befragungen und Evaluierungen der Naturschutzrichtlinien ernst nehmen und darauf aufbauend, deren Erhalt und bessere Umsetzung beschließen, oder die, die sich eine Änderung des EU-Naturschutzrechts in den Kopf gesetzt haben, unabhängig davon was die Fakten und die Bürgerinnen und Bürger sprechen. Mehr zum Thema findet sich hier.

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Donnerwetter! Nur noch 5 Tage Zeit für #NatureAlert 2016

Vor 9 Tagen ging der NABU im Kampf um die EU-Naturschutzrichtlinien mit #NatureAlert 2016 in die zweite Runde.

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Die Zukunft der Große Hufeisennase, der Gelbbauchunke, der Turteltauben und des Feldhamsters sind in Gefahr – sie sind auf die Beibehaltung des EU-Naturschutzrechtes angewiesen! Comics: Fred Fuchs

Denn obwohl die Stimmen für den Erhalt und die bessere Umsetzung der beiden Richtlinien von Monat zu Monat immer lauter werden, zögert die EU-Kommission die Entscheidung über die Zukunft des EU-Naturschutzrechts weiter hinaus. Doch wir brauchen endlich eine klare, positive Entscheidung von Umweltkommissar Karmenu Vella. Zusammen mit unserem Dachverband BirdLife und 18 Partnerverbänden in ganz Europa wollen wir ihn wach rütteln. Deshalb schicken wir dem Umweltkommissar gemeinsam eine starke Botschaft, die am 16. Mai kurz, vor dem Natura-2000-Tag (21.05.), wie ein Donnerschlag („Thunderclap“) durch das Internet hallen wird.

Fünf Tage vor Ende der Aktion startet nun der finale Countdown. Bis zur Veröffentlichung dieses Beitrags verzeichnete der NABU-Thunderclap bereits stolze 1810 Unterstützer! Hervorragend!!! Vielen Dank an dieser Stelle an alle Unterstützer. Unser Ziel ist es nun alle Erwartungen zu übertreffen und die 2.000-Marke zu erreichen. Dabei brauchen wir allerdings Hilfe! Erzählen Sie Ihren Freunden und Bekannten von #NatureAlert 2016 und nehmen Sie teil!!!

Zahl des Monats: Schutz von 234 Vogelarten gefährdet

Frisch aus unserer NABU-Pressestelle:

Schwächung der EU-Naturschutzrichtlinien verhindern / Online-Protestaktion gestartet

Berlin – Am 8. Juni will die EU-Kommission beraten, ob sie die EU-Naturschutzrichtlinien ändert. Dabei geht es auch darum, ob bislang geschützte Tierarten wieder gejagt werden dürfen: Mindestens 234 Vogelarten, darunter Rotkehlchen, Weißstorch und Habicht, könnten dann ihren Schutz in der EU verlieren.

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Der Stieglitz, Vogel des Jahres 2016, ist ein beliebter Käfigvogel. Doch sein Fang ist illegal, dank der EU-Vogelschutzrichtlinie. Foto: Kerstin Kleinke

Einflussreiche Lobbys aus dem Agrar- und Forstbereich erhoffen sich von einer Änderung der EU-Naturschutzrichtlinien mehr Freiheiten. In einem im Februar bekannt gewordenen Papier schlagen deutsche Landnutzerverbände unter anderem vor, dass künftig nicht mehr alle 451 wild vorkommenden Vogelarten unter die EU-Vogelschutzrichtlinie fallen sollten, sondern nur noch besonders Bedrohte. Verlierer wären mindestens die 234 Arten – darunter viele Zugvögel – die als „nicht vom Aussterben bedroht“ gelten. Diese könnten dann nach Belieben der Regierungen, z.B. von Malta, Zypern, aber auch den deutschen Bundesländern, wieder zum Abschuss freigegeben werden.

Daher ruft der NABU bis zum Pfingstmontag zu einer Protestaktion in den sozialen Medien auf. Sie richtet sich an den zuständigen EU-Kommissar Karmenu Vella, sich dem Lobbydruck nicht zu beugen, sondern statt dessen mehr für die Durchsetzung und Finanzierung der bestehenden Naturschutzrichtlinien zu tun.

Hier geht es direkt zur Online-Aktion. Mehr Informationen zum Thema gibt es hier (www.NABU.de/naturschaetze).

Die NABU-Zahl des Monats stellt einmal monatlich einen interessanten statistischen Aspekt aus dem Themenbereich des NABU vor. Sie kann unter  hier abonniert werden und findet sich als feste Rubrik einmal monatlich im NABU Umweltpolitik-Newsletter.

Donnerschläge für den EU-Naturschutz

Jetzt mitmachen: „Thunderclap“ zur Rettung der EU-Naturschutzrichtlinien – nur bis 16.Mai!

Heute startet der NABU gemeinsam mit Partnerverbänden in ganz Europa die nächste Runde von #NatureAlert. Bis zum 16.Mai rufen wir dazu auf, über diese Website (hier klicken!) per Facebook, Twitter oder Tumblr-Profil eine Nachricht an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella zu senden. Diese werden am 16.Mai gesammelt zugestellt. Denn am 8.Juni erwarten wir eine politische Entscheidung der EU-Kommission über das Schicksal unserer Naturschutzgesetze in Brüssel. Am 10.Juni sollen die Ergebnisse des Fitness Checks der Naturschutzrichtlinien veröffentlicht werden.

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EU-Umwelkommissar Karmenu Vella hat sie in der Hand: unsere Naturschutzgesetze!

NatureAlert: Ein wichtiges Zeichen nicht nur für den Naturschutz

Mit dieser Kampagne mobilisierten wir im vergangenen Jahr über eine halbe Million Menschen für Erhalt und bessere Umsetzung der FFH-und der Vogelschutzrichtlinie der EU. Dies war die größte Beteiligung an einer EU-Bürgerbefragung bisher und machte der EU-Kommission klar, dass die Schwächung der Naturschutzrichtlinien kein Spaziergang würde. Ermutigt durch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger stimmten dann auch noch EU-Parlament, viele EU-Umweltminister und der Ausschuss der Regionen gegen eine Änderungen der Richtlinien. Doch noch immer zögert der Umweltkommissar, vermutlich wegen der starken Lobbyarbeit auch aus Deutschland, die sich direkt an seine Chefs Juncker und Timmermans richtet. Daher bitten wir dringend um Teilnahme und Weiterverbreitung unseres Thunderclap. Nur so können wir zeigen, dass mit #NaturAlert weiter zu rechnen ist!

Von REFIT zu TTIP und zurück

Wie wir auch aus den heute veröffentlichten TTIP-Dokumenten wissen: Der Druck auf Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze ist riesig, auf beiden Seiten des Atlantiks. Und das betrifft nicht nur die Schwächung bestehender, sondern auch das Verhindern künftiger Vorschriften. Während TTIP sozusagen „von außen“ die EU-Gesetzgebung unternehmensfreundlicher gestalten soll, versuchen das Teile der EU-Kommission über ihr REFIT-Programm zur „besseren Rechtssetzung“ (das auch gerne als Entbürokratisierungsprogramm gepriesen wird) von innen. Der Auftrag von Jean-Claude Juncker an Karmenu Vella, die EU-Naturschutzrichtlinien möglichst zu „verschmelzen und zu modernisieren“ startete einen wichtigen Präzedenzfall in diesem Zusammenhang. Jetzt kommt es darauf an zu zeigen, dass die Europäerinnen und Europäer diese Art von Deregulierungspolitik ablehnen. Wenn wir es schaffen, die EU-Naturschutzrichtlinien dadurch erhalten, hat das eine Bedeutung, die weit über die Umweltpolitik hinausgeht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Blick auf die Nachbarn: Naturschutz in den Niederlanden

Heute versammelten sich Naturschutz- und Landwirtschaftsexperten aus ganz Europa auf einem Bauernhof mitten in den Niederlanden, um über die Zukunft des Naturschutzes vor allem im Hinblick auf das Verhältnis zur Landwirtschaft zu beraten. Nachdem wir mit dem BirdLife-Netzwerk heute aus unserer Sicht den „Fitness-Check“ der EU-Naturschutzrichtlinien für beendet erklärt haben (wir hoffen die offizielle Politik tut dies auch sehr bald!), geht es jetzt darum sich wieder um das Handeln zu kümmern. Der Titel der Konferenz lautet demnach auch (übersetzt): „Biodiversität, einen Schritt weiter“.

Uferschnepfe

Die Niederlande haben im ersten Halbjahr 2016 die EU-Ratspräsidentschaft inne und damit eine Schlüsselrolle auch für die Naturschutzpolitik. 1991 wurde unter ihrer Präsidentschaft die FFH-Richtlinie verabschiedet – diese Verdienst verspielten die Regierung allerdings fast, als sie sich in den letzten Jahren als Hauptkritiker der Naturschutzrichtlinien gerierte. Inzwischen wurde sie jedoch vom eigenen Parlament dazu gezwungen, sich in Brüssel für den Erhalt der EU-Naturschutzrichtlinien einzusetzen.

Update zum Demesmaeker-Bericht: Nur noch 8 deutsche Gegenstimmen

(Nachtrag zum Blogbeitrag 592 zu 52: EP klar für die Natur)

Bild der Abstimmungstafel im Plenarsaal – Foto: MEP Martin Häusling (bearbeitet)

Bild der Abstimmungstafel im Plenarsaal – Foto: MEP Martin Häusling (bearbeitet)

Ausweislich des korrigierten Protokolls der Abstimmung des Europaparlamentes (EP) über den Initiativbericht zur biologischen Vielfalt (Demesmaeker-Report A8-0003/2016) vom 25. Februar 2016 haben innerhalb der erlaubten Frist von zwei Wochen nach Plenarabstimmung (2.2.2016) insgesamt zehn Europaabgeordnete ihr Stimmverhalten korrigiert (Protokoll Ergebnis der namentlichen Abstimmungen, Seite 31). Unter den fünf Abgeordneten, die nachträglich für „Ja“ gestimmt haben, sind mit Elmar Brok (CDU) und Martin Sonneborn (Die Partei) auch zwei deutsche Abgeordnete. Die beiden anderen CDU-Abgeordneten, die am 2. Februar gegen den Demesmaeker-Bericht gestimmt hatten, haben dies mit der Ablehnung des Punktes 88 begründet, in dem das Parlament auf Antrag der Grünen die Mitgliedstaaten auffordert, auf Fracking zuverzichten. So teilte der Abgeordnete Burkhard Balz (CDU, Niedersachsen) dem NABU Niedersachsen auf dessen Nachfrage vom 3. Februar mit Schreiben vom 29. März mit, dass seiner Meinung nach „die Anwendung von Fracking für bestimmte Gebiete weiterhin in Betracht gezogen und nicht kategorisch abgelehnt werden“ sollte.

Natura 2000: zähes Ringen um Meeres-Schutzgebiete

Hoch her ging es bei der gestrigen Anhörung der Verbände zu den Entwürfen des Umweltministeriums für die Naturschutzgebietsverordnungen in der AWZ von Nord- und Ostsee. Besonders Freizeitfischer und Meereswissenschaftler wehrten sich in Hamburg gegen jede mögliche Regulierung. Dabei ist das bisschen Verbot und Lenkung, das sich in den Entwürfen findet, viel zu wenig, um den Rückgang von Arten und Lebensräumen auch an unseren Küsten zu beenden. Die deutschen Umweltverbände haben koordiniert vom NABU eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet, die deutlich macht, dass die bisherigen Entwürfe an der massiven Übernutzung der Meere nichts ändern und den Verpflichtungen des nationalen und europäischen Umweltrechts nicht gerecht werden (weitere Informationen dazu HIER).

Foto: Felix Paulin

Foto: Felix Paulin

Meeresschutz verschoben und verschlafen

Immer wieder ist die Tage in der öffentlichen Diskussion die Rede von neuen Schutzgebieten. Fischer beschweren sich im Interview über die Ausweisung von zusätzlichen Schutzgebieten, Zeitungsartikel sind überschrieben mit „Neues Schutzgebiet im Fehmarnbelt“. Ein trauriges aber deutliches Signal, dass das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000, unter das auch ca. ein Drittel unserer AWZ fällt, in den Köpfen von Meeresnutzern, aber vielleicht auch der Öffentlichkeit nicht angekommen ist. Denn ausgewiesen wurden die insgesamt zehn Gebiete bereits 2004, durch die EU-Kommission bestätigt 2007, Verordnungen hätten sie 2013 erhalten sollen. Doch diese nationale Unterschutzstellung wurde versäumt, zerrieben im Streit der Nutzerressorts aus Wirtschaft, Verkehr, Fischerei mit dem federführenden Umweltministerium. Und so geriet es in Vergessenheit, dass Deutschland bereits vor mehr als elf Jahren eine gemeinsame Verantwortung zum Schutz der Biodiversität in Nord- und Ostsee übernommen hat.

Neue Einblicke: Deutsche Lobbyarbeit gegen den Naturschutz in Brüssel

Artenreiches Grünland braucht den Schutz der EU. Foto: Beate Lezius

Artenreiches Grünland braucht den Schutz der EU. Foto: Beate Lezius

Gestern lüftete sich in Brüssel ein wenig der Schleier über der Lobbyarbeit, die einige einflussreiche deutsche Verbände gegen die EU-Naturschutzrichtlinien betreiben. Das sogenannte „Aktionsbündnis Forum Natur“ hatte unter Federführung seines Vorsitzenden Philipp zu Guttenberg (auch Präsident des deutschen Waldeigentümerverbands) in die Vertretung Bayerns geladen, um ein Gutachten vorzustellen. Darin werden Änderungsvorschläge für die EU-Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie gemacht. Diese laufen zum Teil auf eine massive Absenkung der gelten Schutzstandards für Lebensräume und Arten hinaus (mehr dazu unten).

Damit ist klar, dass die Beteuerungen der Funktionäre, man stehe zu den Zielen der Richtlinien, nur Rethorik sind. Das Ziel, unsere Arten und Lebensräume in einen guten Zustand zurückzubringen, wäre nicht erreichbar, sollten die Vorschläge der Studie Wirklichkeit werden.

Starkes Votum für den EU-Naturschutz – von denen die ihn umsetzen

Tag der offenen Tür des Ausschusses der Regionen, © Europäische Union

Tag der offenen Tür des Ausschusses der Regionen, © Europäische Union

Ausschuss der Regionen fordert Beibehaltung der EU-Naturschutzrichtlinien

Sie, die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und Regionen Europas, sind im täglichen Leben maßgeblich für die Umsetzung des Europarechts zuständig. Etwa 70 % der Rechtsvorschriften der EU haben nämlich unmittelbare Auswirkungen auf die lokale und regionale Ebene. Dies gilt insbesondere auch für die sogenannten Naturschutzrichtlinien, denn die Ausweisung der Schutzgebiete, das Aufstellen von Managementplänen oder auch die nicht immer einfache Lösung von etwaigen Problemen zwischen verschiedenen Nutzergruppen erfolgt meist direkt vor Ort und nicht im fernen Brüssel

Insofern war es ein starkes Zeichen, dass der Ausschuss der Regionen (AdR) Ende Dezember in Brüssel setzte. Offiziell wollte die Europäische Kommission diese ähnlich wie ein eigenes Parlament organisierte, seit 1994 bestehende Institution nicht an ihrem Fitness Check der FFH- und Vogelschutzrichtlinie beteiligen. Daraufhin entschied sich der Luxembourger Sozialdemokrat Roby Biwer, hierzu einen eigenen Initiativbericht zu verfassen, der von der Kommission zur Kenntnis zu nehmen ist.

14.Dezember 2015: 115. AdR-Plenarsitzung, Berichterstatter Roby Biwer, © Europäische Union / Tim De Backer

14.Dezember 2015: 115. AdR-Plenarsitzung, Berichterstatter Roby Biwer, © Europäische Union / Tim De Backer

Mit seinen praktischen Erfahrungen als Politiker weist er in seinem Bericht darauf hin, dass niemandem damit gedient ist, wenn die Kommission die Naturschutzgesetze auf EU-Ebene neu schreibt. Schließlich bringe dies jahrelange Rechtsunsicherheit mit sich und drohe, alte Grabenkämpfe zwischen den verschiedenen Interessengruppen wieder aufzureißen. Stattdessen sollte der Nutzen der Naturschutzrichtlinien für die lokale und regionale Ebene in den Vordergrund gestellt werden – oft profitiert beispielsweise der Tourismus. Schlüssel zum Erfolg sind dem Bericht zufolge außerdem eine bessere Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen durch die EU und die Mitgliedstaaten. Darüber hinaus kann ein besserer Vollzug und strenge Kontrolle durch die EU-Kommission sicherstellen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen Mitgliedstaaten herrschen.