Zahl des Monats: Schutz von 234 Vogelarten gefährdet

Frisch aus unserer NABU-Pressestelle:

Schwächung der EU-Naturschutzrichtlinien verhindern / Online-Protestaktion gestartet

Berlin – Am 8. Juni will die EU-Kommission beraten, ob sie die EU-Naturschutzrichtlinien ändert. Dabei geht es auch darum, ob bislang geschützte Tierarten wieder gejagt werden dürfen: Mindestens 234 Vogelarten, darunter Rotkehlchen, Weißstorch und Habicht, könnten dann ihren Schutz in der EU verlieren.

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Der Stieglitz, Vogel des Jahres 2016, ist ein beliebter Käfigvogel. Doch sein Fang ist illegal, dank der EU-Vogelschutzrichtlinie. Foto: Kerstin Kleinke

Einflussreiche Lobbys aus dem Agrar- und Forstbereich erhoffen sich von einer Änderung der EU-Naturschutzrichtlinien mehr Freiheiten. In einem im Februar bekannt gewordenen Papier schlagen deutsche Landnutzerverbände unter anderem vor, dass künftig nicht mehr alle 451 wild vorkommenden Vogelarten unter die EU-Vogelschutzrichtlinie fallen sollten, sondern nur noch besonders Bedrohte. Verlierer wären mindestens die 234 Arten – darunter viele Zugvögel – die als „nicht vom Aussterben bedroht“ gelten. Diese könnten dann nach Belieben der Regierungen, z.B. von Malta, Zypern, aber auch den deutschen Bundesländern, wieder zum Abschuss freigegeben werden.

Daher ruft der NABU bis zum Pfingstmontag zu einer Protestaktion in den sozialen Medien auf. Sie richtet sich an den zuständigen EU-Kommissar Karmenu Vella, sich dem Lobbydruck nicht zu beugen, sondern statt dessen mehr für die Durchsetzung und Finanzierung der bestehenden Naturschutzrichtlinien zu tun.

Hier geht es direkt zur Online-Aktion. Mehr Informationen zum Thema gibt es hier (www.NABU.de/naturschaetze).

Die NABU-Zahl des Monats stellt einmal monatlich einen interessanten statistischen Aspekt aus dem Themenbereich des NABU vor. Sie kann unter  hier abonniert werden und findet sich als feste Rubrik einmal monatlich im NABU Umweltpolitik-Newsletter.

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