Landwirtschaft Beiträge

Neue Einblicke: Deutsche Lobbyarbeit gegen den Naturschutz in Brüssel

Artenreiches Grünland braucht den Schutz der EU. Foto: Beate Lezius

Artenreiches Grünland braucht den Schutz der EU. Foto: Beate Lezius

Gestern lüftete sich in Brüssel ein wenig der Schleier über der Lobbyarbeit, die einige einflussreiche deutsche Verbände gegen die EU-Naturschutzrichtlinien betreiben. Das sogenannte „Aktionsbündnis Forum Natur“ hatte unter Federführung seines Vorsitzenden Philipp zu Guttenberg (auch Präsident des deutschen Waldeigentümerverbands) in die Vertretung Bayerns geladen, um ein Gutachten vorzustellen. Darin werden Änderungsvorschläge für die EU-Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie gemacht. Diese laufen zum Teil auf eine massive Absenkung der gelten Schutzstandards für Lebensräume und Arten hinaus (mehr dazu unten).

Damit ist klar, dass die Beteuerungen der Funktionäre, man stehe zu den Zielen der Richtlinien, nur Rethorik sind. Das Ziel, unsere Arten und Lebensräume in einen guten Zustand zurückzubringen, wäre nicht erreichbar, sollten die Vorschläge der Studie Wirklichkeit werden.

592 zu 52: EP klar für die Natur

Bild der Abstimmungstafel im Plenarsaal - Foto: MEP Martin Häusling

Bild der Abstimmungstafel im Plenarsaal – Foto: MEP Martin Häusling

Wie bereits in unserem Blog am vergangenen Donnerstag angekündigt und gestern Abend „live“ berichtet, hat das Plenum des Europaparlamentes (EP) den Initiativbericht zur biologischen Vielfalt, den nach dem Berichterstatter so genannten Demesmaeker-Report (A8-0003/2016), mit EU-Umweltkommissar Karmenu Vella diskutiert. Heute Mittag erfolgte die Abstimmung, in der die Abgeordneten dem Bericht mit einer überwältigenden Mehrheit von 592 Ja-, nur 52 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen (insgesamt 698 Abgeordnete von 751, namentliche Auflistung hier auf Seite 30-31) zugestimmt haben.

Mit dem EP hat sich jetzt also auch das einzige EU-Organ, das seine Legitimation direkt von der Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger ableiten kann, eindeutig gegen die Pläne der EU-Kommission positioniert, die geltenden Naturschutzrichtlinien im Rahmen eines „Fitness Checks“ zu „modernisieren“. Da die von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker geplante „Modernisierung“ im Klartext auf eine Schwächung der Naturschutzstandards in der EU hinausliefe, ist sie mit dem Votum des Parlamentes nicht zu vereinbaren!

Weltbiodiversitätsrat: Forscher, Bestäuber und die Politik

IPBES logo

Noch sind es 23 Tage, bis die 4. Vollversammlung des Weltbiodiversitätsrates, kurz IPBES (Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services), in Malaysia stattfindet. Doch wie in den Vorjahren auch, tagt im Vorfeld des Plenums seit gestern das nationale Forum in Bonn. Dabei haben insbesondere all jene Interessenvertreter aus Deutschland, die sich nicht direkt an den internationalen Verhandlungen beteiligen können, die Möglichkeit, sich über laufende IPBES-Aktivitäten und Entwicklungen zu informieren und ihre Positionen zu übermitteln. Die Erarbeitung der Positionen der Bundesregierung, welche in die Verhandlungsprozesse in Malaysia mit einfließen sollen, ist ebenfalls Zweck dieses Treffens, an dem auch der NABU teilnimmt.

Auftakt des vierten nationalen Forums von IPBES in Bonn (NABU/T.D. Schade)

Auftakt des vierten nationalen Forums von IPBES in Bonn (NABU/T.D. Schade)

Was ist IPBES?

IPBES hat sich seit seiner Gründung 2012 mittlerweile als globale Schnittstelle zwischen Biodiversitätsforschung und Politik etabliert. Der Weltbiodiversitätsrat hat das Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse für politische Entscheidungsprozesse besser nutzbar zu machen und der Politik verschiedene Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Andererseits sind die Vorhaben, die sich IPBES im Rahmen seines Arbeitsprogramms 2014-2018 gesetzt hat, bei Weitem noch nicht erfüllt: Noch steht die Erarbeitung der meisten der 12 geplanten „Assessments“ (globale und regionale Berichte zum Kenntnisstand von Biodiversität und Ökosystemleistungen) aus, wie zum Beispiel zu „invasiven gebietsfremden Arten“, „Landdegradierung und Wiederherstellung“ oder zur „nachhaltigen Nutzung und Erhaltung der Biodiversität sowie Stärkung der Instrumentarien“. In die Assessments fließen vor allem wissenschaftliche Arbeiten und jene der internationalen Organisationen mit ein, doch soll auch indigenes und traditionelles Wissen berücksichtigt werden.

EU-Parlament berät Naturschutz – wir sind live dabei

Das Europaparlament in Straßburg Foto: europarl.ie

Das Europaparlament in Straßburg Foto:europarl.ie

In der kommende Woche finden sich die 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) in Straßburg zu ihrer nächsten Plenarsitzung ein. Am späten Montagabend werden sie darüber diskutieren, wie sich der Verlust der biologischen Vielfalt in der EU bis 2020 noch stoppen lässt – und was mit den EU-Naturschutzrichtlinien geschehen soll, die Kommissionspräsident Juncker und sein Umweltkommissar Vella ja bekanntermaßen gerne „modernisieren“ würden.

Den Abgeordneten liegt ein Bericht zur Abstimmung vor, der die Halbzeitbilanz der EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 kommentiert (hier die deutsche Fassung, die kurz vor Weihnachten im Umweltausschuss des EP angenommen wurde).

Mark Demesmaeker - der belgische Abgeordnete koordiniert den Biodiversitätsbericht - Foto: Europäisches Parlament

Mark Demesmaeker, MdEP – der belgische Berichterstatter des Biodiversitätsberichts – Foto: Europäisches Parlament

Dieser Bericht weist deutlich auf die entscheidende Rolle und die bisherigen Erfolge der EU-Naturschutzrichtlinien hin (vgl. Absatz 65 im Bericht) und verlangt, diese nicht zu ändern, sondern ihre Umsetzung und Finanzierung zu stärken. Gleichzeitig wird auch die große Verantwortung der EU-Agrarpolitik für die weiterhin düstere Lage der Artenvielfalt benannt – auch wenn die Formulierungen hier etwas klarer sein könnten. Der vom belgischen Abgeordneten Demesmaeker koordinierte Bericht enstpricht in weiten Teilen unserer eigenen Halbzeitbilanz, die wir bereits im Juni 2015 vorgelegt haben. Einige wichtige Zitate aus dem Demesmaeker-Bericht finden sich unten.

Offener Brief an die deutsche Forstlobby

Die Naturschutzverbände haben in den letzten Monaten viele Initiativen unkommentiert gelassen, mit denen versucht wurde, hinter den Brüsseler Kulissen die EU-Naturschutzrichtlinien mit falschen Behauptungen zu diskreditieren, um damit eine Lockerung der Regeln zu erreichen. Dennoch halten es NABU, BUND, DNR und WWF für nötig, jetzt mit einem offenen Brief (PDF-Download) gegen so einen Lobbyversuch zu protestieren. Ihnen liegt nämlich ein Schreiben vor, das eine Reihe von deutschen Interessensverbänden, koordiniert vom Deutschen Forstwirtschaftsrat, im November an EU-Umweltkommissar Vella geschickt haben.

Welterbe Buchenwald Grumsin Foto: Klemens Karkow.

Welterbe Buchenwald Grumsin Foto: Klemens Karkow.

Darin werden zunächst neun EU-Umweltminister (darunter die deutsche Bundesministerin Barbara Hendricks) der „Schönfärberei“ und der „Unkenntnis über die Realitäten auf der Fläche“ beschuldigt. Diese hatten zuvor die Europäische Kommission schriftlich dazu aufgefordert, die Naturschutzrichtlinien nicht zu verändern (wir berichteten).

Anschließend wird in dem Schreiben der Forstlobby eine durchaus anerkannte Studie über die Auswirkungen von Natura 2000 im Wald („FFH-Impact“ – Teil 1, Teil 2, und englische Zusammenfassung) für unhaltbare Positionen missbraucht. Diese laufen darauf hinaus, dass mögliche Versäumnisse in der Natura-2000-Umsetzung vor Ort, z.B. bei der Managementplanung und der Beteiligung von Landnutzern, dem Text der Richtlinien selbst angelastet und somit Änderungsbedarf im EU-Recht begründet wird. Gleichzeitig wird aber auch eine noch größere Freiheit der Mitgliedstaaten („Subsidiarität“) bei der Umsetzung gefordert…

EU-Umweltminister geben Juncker einen Korb

Flasbarth Council 2015 12 16

Staatssekretär Jochen Flasbarth als Vertreter Deutschlands im Umweltrat heute (Minute 26 in der Videoaufzeichnung – dazu auf das Foto klicken)

Die Luxembourgische Umweltministerin Carole Dieschbourg leitete die Sitzung.

Die Luxemburgische Umweltministerin Carole Dieschbourg leitete die Sitzung.

Beeindruckend – und ein schönes Ergebnis unserer Überzeugungsarbeit im zu Ende gehenden Jahr. Im heutigen EU-Umweltministerrat gab es fast ein Schaulaufen darum, wer das flammendste Bekenntnis zu den EU-Naturschutzrichtlinien ablegen würde. Fast alle Minister betonten, wie entscheidend deren konsequente Umsetzung und vor allem ihre bessere Finanzierung beim Kampf gegen das Artensterben sind. Gleichzeitig erteilen viele den „Modernisierungsplänen“ der Kommission eine klare Absage. Gut dass auch die Bundesregierung, vertreten durch Staatsekretär Jochen Flasbarth, hier eine sehr klare Sprache fand. Damit reagieren die Minister auch auf die vielen Hunderttausend Menschen, die sich im Sommer aktiv für einen Erhalt der Richtlinien stark gemacht haben. Zu welchem Thema gibt es das schon zur Zeit, eine Massenbewegung für die Beibehaltung von EU-Gesetzen!

Vella Council 2015 12 16

EU-Umweltkommissar Karmenu Vella nahm an der Sitzung teil und wird die klaren Positionen der Umweltminister seinem Chef Jean-Claude Juncker überbringen. (alle Fotos dieser Seite aus  http://video.consilium.europa.eu/webcast)

Wir fragen uns jetzt – wie lange wird die EU-Kommission noch brauchen um eine Entscheidung zu treffen? Unsere Meinung sollte dies geschehen, sobald die finalen Ergebnisse des „Fitness-Checks“ der Naturschutzrichtlinien vorliegen – also spätestens im Frühjahr 2016. Zuvor wird aber noch das Europäische Parlament das Wort haben, zunächst am 22.12. per Abstimmung im Umweltausschuss, dann Anfang Februar im Plenum. Wir werden berichten, was die Volksvertreter zu sagen haben.

Hier die Pressemitteilung des NABU, sowie weitere relevante Links:

EU-Umweltminister beraten Naturschutzpolitik

EU FlaggeSpät im Jahr, am morgigen Mittwoch, dem 16.12.2015, ein weiterer Höhepunkt in der Saga um die EU-Naturschutzrichtlinien. Auf ihrem regulärem Ministerratstreffen werden die EU-Umweltminister (Deutschland wohl vertreten durch Staatssekretär Jochen Flasbarth) die Zwischenbilanz der EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 diskutieren. Die EU-Kommission (und auch wir selbst im BirdLife-Netzwerk) hat dazu eine ausführliche Evaluierung vorgelegt, die zeigt, dass Halbzeit in diesem Fall nicht „wir sind auf halbem Weg“ heißt. Die Kernbotschaft der Daten lautet: Während die EU-Naturschutzrichtlinien stellenweise beginnen zu wirken, verhindern schädliche Agrarsubventionen sowie die zögerliche Umsetzung und Finanzierung von Natura 2000 durch die Mitgliedsstaaten eine Trendwende beim Kampf gegen das Artensterben.

People, people, people: NABU-Workshop in Brüssel

Durchbruch für die Biologische Vielfalt bis 2020 – Was muss die EU tun?

Zur Stunde diskutieren in Brüssel Vertreter von EU-Institutionen, Regierungen und Naturschutzverbänden darüber, wie die EU-Naturschutzrichtlinien künftig besser umgesetzt werden können. Der Workshop, organisiert vom NABU und seinem Dachverband BirdLife Europe, ist Teil des Projekts „EU-NaturExchange“, das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesumweltministeriums (BMUB) druchgeführt wird. Ziel ist es, den laufenden „Fitness Check“ der EU-Naturschutzrichtlinien zu nutzen, um die bestehenden Defizite bei deren Umsetzung, Finanzierung und Durchsetzung zu beheben. Hier ein kurzer Bericht mit weiterführenden Links:

Workshop pic

Foto: Kristina Richter

Die nächsten Schritte des „Fitness-Checks“

Für die EU-Kommission erklärte Nicola Notaro, Referatsleiter Naturschutz, den Stand des „Fitness-Checks“ der EU-Naturschutzrichtlinien. Nach der großen Brüsseler Konferenz am 20.November und der Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse der beauftragten Experten wird für Anfang 2016 der finale Bericht erwartet. Basierend auf dieser umfangreichen Studie plant die Kommission im Frühjahr ein Arbeitspapier („Staff Working Paper“) zu veröffentlichen, in dem sie die lange ersehnte Antwort auf die Frage gibt, ob die beiden Naturschutzrichtlinien wirksam, effizient und noch relevant sind, außerdem ob sie zu einander und zu den anderen EU-Richtlinien passen (Kohärenz), sowie ob die einen europäischen Mehrwert darstellen verglichen mit rein nationalen Naturschutzaktivitäten. Später im Jahr 2016 wird die Kommission dann konkrete Schritte vorschlagen, und damit entscheiden, ob sie eine Änderung der Richtlinien für notwendig hält oder deren bessere Umsetzung. Was  man unter „besserer Umsetzung“ verstehen sollte, und was die EU dafür tun könnte, ist Thema der folgenden Präsentationen und Diskussionen.

Worten müssen Taten folgen

Wiederholt haben die Naturschutzverbände bemängelt, dass es mit der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) nur unzureichend voran geht; dies haben auch Studien des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Naturschutz belegt, z.B. der Bericht zur Lage der Natur im Jahr 2014 und der Artenschutzreport im Jahr 2015. „Die aktuelle Lage der Natur muss ein Weckruf an die Politik sein. Denn Abwarten führt dazu, dass unsere Natur immer weiter Schaden nimmt“ hatte NABU-Präsident Olaf Tschimpke darauf hin seinerzeit gefordert. Und nun war es so weit, in der vergangenen Woche hat Bundesumweltministerin Hendricks ihre „Naturschutzoffensive 2020“ vorgestellt, mit der eine Reihe von prioritären, für das Jahr 2020 formulierten Zielsetzungen der NBS doch noch erreicht werden soll.

BM Hendricks_stellt die Naturschutzoffensive vor (BMUB/Inga Wagner)

Bundesumweltministerin Hendricks stellt die Naturschutzoffensive vor (BMUB/Inga Wagner)

In der Tat, das muss man anerkennen, enthält das Papier deutliche Worte zu den Treibern aktueller Probleme des Naturschutzes. Dies war sicher nur möglich, weil das Papier explizit die Sichtweise der Umweltministerin wiedergibt, wie Frau Hendricks bei der Vorstellung betonte, und eben nicht im Vorfeld mit den anderen Bundesressorts abgestimmt wurde – genau hier liegt der Reiz, aber eben auch der mögliche Schwachpunkt der Naturschutzoffensive: Die Probleme, insbesondere die durch intensive industrielle Landnutzung hervorgerufenen, werden zwar klar benannt und mögliche Lösungswege aufgezeigt, die Umsetzung liegt aber weitgehend in der Zuständigkeit anderer Ministerien. Dies ist im Grunde nur logisch, denn die NBS ist schließlich eine Strategie der gesamten Bundesregierung und in der Konsequenz sind daher alle Ressorts dafür verantwortlich, dass die Weichen zur Zielerreichung bis 2020 gestellt werden. Mehr noch: Weil Naturschutz in weiten Teilen Ländersache ist, müssen zudem auch die Landesregierungen ihren Teil dazu beitragen. Entsprechend haben die Umweltverbände in einer ersten Stellungnahme ein konsequentes Handeln von Bund und Ländern eingefordert.

Die Naturschutzoffensive 2020 enthält insgesamt 10 prioritäre Handlungsfelder, von denen ich ein paar hier kurz anschneiden möchte:

Besonders treffend und ambitioniert geht die Naturschutzoffensive mit der industriellen Landwirtschaft ins Gericht. Hier besteht der größte Handlungsbedarf und gleichzeitig ein harter Wiederstand gegen substanzielle Reformen. Der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes sprach bei der Vorstellung der Offensive zwar von „Folterinstrumenten“ und „starkem Tobak“, aber an einer Reform der EU-Agrarförderung unter der Maßgabe „Geld für Leistung“ kommen wir (nicht nur) aus NABU-Sicht keinesfalls vorbei; auch die vorgeschlagene Weiterentwicklung der nationalen Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ mit einem Schwerpunkt Naturschutz ist ebenso überfällig wie eine naturverträgliche Ausgestaltung der Fischereipolitik und eine konsequente Umsetzung von Meeresschutzgebieten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird hier sicher mehr als einmal angeschoben werden müssen wenn es gilt, richtig dicke Bretter zu bohren.

Beim verbesserten Vertragsnaturschutz im Wald schließlich sind die Länder ebenso gefragt wie beim vorbildlichen Naturschutz und der natürlichen Entwicklung in öffentlichen Wäldern (gemeinsam mit den Kommunen). Die Stärkung von Stadtgrün im Rahmen der Städtebauförderung wiederum ist etwas, dem der neue Ressortzuschnitt des Umweltministeriums entgegen kommt – daran, wie ambitioniert dieser Punkt umgesetzt werden wird, kann man dann bald ablesen, wie weit die Abteilung Städtebau schon in das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit integriert ist.

Bei den Schutzgebieten und dem Biotopverbund bin ich gespannt, was der „Nationale Aktionsplan Schutzgebiete“ tatsächlich bringen wird, den die Ministerin gemeinsam mit den Ländern starten möchte. Klar ist, dass die Länder gerade erst und mit jahrelanger Verspätung angefangen haben, ihre Hausaufgaben in Sachen Sicherung und Entwicklung der Natura 2000-Gebiete zu erledigen – und das auch erst vor dem Hintergrund eines durch die EU eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens – und dass noch ein langer Weg zu gehen ist. Interessant noch im Kontext Biotopverbund: Das schon seit einigen Jahren bestehende „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ der Bundesregierung wird nicht explizit erwähnt, und das, obwohl doch gerade die Finanzierung des Programms bisher unzureichend ist und das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hier dringend mit einem eigenen Haushaltstitel nachbessern müsste.

Positive Erwähnung findet das BMVI hingegen im Kontext des in Erarbeitung befindlichen Bundesprogramms Blaues Band, das vom NABU seit langem gefordert wurde. Gleichwohl wird sich erst in Zukunft erweisen, inwieweit dieses von Frau Hendricks als „Jahrhundertprojekt“ titulierte Programm die gestellten Erwartungen auch tatsächlich erfüllt (am 8. Dezember werden auf einer Statuskonferenz in Bonn die ersten Arbeitsgergebnisse vorgestellt – man darf gespannt sein). Denn neben politischen Absichtsbekundungen braucht es dafür eine tiefe institutionelle Verankerung, eine solide Finanzierung und zudem über einen langen Zeitraum den politischen Willen, die gesetzten Ziele auch gegen Wiederstände zu verfolgen – ganz so, wie es prinzipiell Grunde für alle Handlungsfelder gilt, die nun in der Naturschutzoffensive 2020 aufs Tableau gehoben werden.

Zwei Mächte im Naturschutz?

„Nature and land use“ heute in der Britischen Botschaft Berlin

Bild2Heute Abend laden die beiden größten Naturschutzverbände Europas, die Royal Society for the Protection of Birds (RSPB) und der NABU gemeinsam mit der Britischen Botschaft Berlin zu einer ungewöhnlichen Veranstaltung ein: Ein deutsch-britisches Treffen, räumlich weit weg vom üblichen Brüsseler Verhandlungsmarathon, wo mühsam Kompromisse zwischen 28 Regierungen und Hunderten von Europaabgeordneten gefunden werden müssen; ein informeller Dialog mit Vertretern aus Regierung und Zivilgesellschaft beider Länder zu wichtigen Weichenstellungen, die im europäischen Naturschutz und in der Agrarpolitik anstehen. Die Eröffnung des British-German Dialogue on halting biodiversity loss and the need for policy reform“ wird übrigens einer der ersten Termine von Sir Sebastian Wood sein, des neuen Britischen Botschafters in Berlin. Wir laden Sie ein, die Veranstaltung über Twitter (#biodivdialogue) zu verfolgen!

Seeadler beim Fischfang

Der Seeadler verdankt sein Überleben auch den deutsch-britischen Vogelschutzranstrengungen. (Foto: Klemens Karkow/NABU)

Es gibt wenig Länder in denen der Naturschutz eine so große Tradition hat wie das Vereinigte Königreich und Deutschland. Der RSPB wurde schon im Jahr 1889 gegründet, der NABU zehn Jahre später (zunächst als Deutscher Bund für Vogelschutz, DBV). In beiden Fällen übrigens mit Frauen an der Spitze.
Ein der ersten gemeinsamen internationalen Kampagnen der beiden Verbände, an der auch der heutige US-BirdLife Partner Audubon-Society beteiligt war, zielte auf den Schutz von Reihern und Paradiesvögeln, deren Federn zum Schmuck von Damenhüten verwendet wurden. Mit Erfolg: kurz vor dem Ersten Weltkrieg erließen die Regierungen Einfuhrstopps und Abschussverbote. Die Geschichte der ersten internationalen Lobby-Kampagne von NABU und RSPB lässt sich im Detail hier nachlesen. Viele Jahrzehnte später waren die beiden Verbände die wesentlichen Triebkräfte bei der Gründung des heute wichtigsten Netzwerks von nationalen Natur- und Vogelschutzverbänden, BirdLife International (gegründet 1994 im bayerischen Rosenheim).

„Die Vögel des Paradieses in Paris, dem Herzen der Schmuckvogelausrottung! Aber auch in Berlin und anderen Großstädten kann man Ähnliches beobachten.“ Aus dem Jahresheft 1914 – Illustration: Bund für Vogelschutz/E. Matthes

„Die Vögel des Paradieses in Paris, dem Herzen der Schmuckvogelausrottung! Aber auch in Berlin und anderen Großstädten kann man Ähnliches beobachten.“ Aus dem Jahresheft 1914 – Illustration: Bund für Vogelschutz/E. Matthes

Aber auch der staatliche Naturschutz beider Länder reicht weit ins 19.Jahrhundert zurück, als erste Naturdenkmäler vor der Zerstörung geschützt wurden, wie der Drachenfels im Siebengebirge 1836, oder erste Artenschutzgesetze erlassen wurden, wie der Seabirds Preservation Act der britischen Regierung von 1869. Es war jedoch meist eine rührige Zivilgesellschaft aus Naturfreunden, Wissenschaftlern und engagierten Unternehmern, die diese Gesetze einforderten. Birdwatching ist in Großbritannien seit langem ein Volkssport, in Deutschland gibt es eine breit aufgestellte Umweltbewegung, die ihre Wurzeln im Naturschutz hat. Auch global sind beide Länder übrigens wichtige Finanzierer von Projekten für die biologische Vielfalt.

Und letztlich haben Briten und Deutsche auch an der Entstehung der heute weltweit bewunderte EU-Naturschutzgesetzgebung großen Anteil. Ein deutscher Abteilungsleiter der Europäischen Kommission brachte die Vogelschutzrichtlinie in den 1970er Jahren auf den Weg und ein britischer EU-Abgeordneter (der Vater des heutigen Londoner Bürgermeisters!) war entscheidend für die Verabschiedung der FFH-Richtlinie und die Gründung des Natura-2000-Netzwerks. Immer intensiv begleitet vom NABU-Vorläufer DBV und RSPB.

Die Turteltaube ist Opfer intensiver Landwirtschaft und illegaler Jagd (Foto: BirdLife Malta)

Die Turteltaube ist Opfer intensiver Landwirtschaft und illegaler Jagd (Foto: BirdLife Malta)

In den nächsten Jahren wird sich entscheiden, ob Deutschland und Großbritannien weiterhin treibende Kräfte für den Naturschutz bleiben. Erstens müssen sich beide unbedingt für einen Erhalt der EU-Naturschutzrichtlinien aussprechen. Zweitens wäre eine Kooperation beider Regierungen für eine grundlegenden Umbau der EU-Agrarsubventionen sehr wichtig. Und drittens können wir alle nur hoffen, dass sich die britische Bevölkerung für einen Verbleib in der EU entscheiden wird – die Natur braucht eine starke britische Stimme in Europa.

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