Landwirtschaft Beiträge

Mit Risiken und Nebenwirkungen: der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

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Einsatz von PSM auf landwirtschaftlicher Fläche (Foto: Arndt Müller).

Vom 14.-16. Juni 2016 fand in Potsdam der Midterm-Workshop des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) statt. Der aktuelle NAP wurde 2013 verabschiedet um Maßnahmen in die Wege zu leiten, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sicherer machen und insgesamt minimieren sollten.

Dass es seitdem mit dem Erreichen der Ziele noch nicht sehr weit gekommen ist, lässt sich unter anderem anhand des Verfehlens einiger zielgebundener Indikatoren des NAP belegen: so stagniert der bundesweite Flächenanteil des „ökologischen Landbaus“ mit etwa sechs Prozent seit Jahren auf einem niedrigen Niveau – dabei sind es gerade die Anbaumethoden der ökologisch wirtschaftenden Betriebe, die einen kompletten Verzicht auf chemisch-synthetische PSM überhaupt erst ermöglichen.

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Grauammern sind durch den Einsatz von PSM besonders betroffen (Foto: Tom Dove).

Auch die Umsetzung des Indikators für „Artenvielfalt“, der Auskunft über den Zustand und die Veränderungen von Beständen ausgewählter Vogelarten der Agrarlandschaft gibt, hinkt mit einem Zielerreichungsgrad von lediglich 60 Prozent den Erfolgsansprüchen des NAP weit hinterher. Wie stark der Einfluss von PSM auf Vogel- und Säugetierarten landwirtschaftlicher Nutzflächen ist, zeigte nicht zuletzt eine NABU-Studie.

Ein schlechtes Zeugnis muss jedoch nicht nur dem Zustand von Vogelarten der Agrarlandschaft ausgestellt werden. Auch um den NAP-Indikator, der Auskunft geben soll über die „Reduktion der Belastung von blütenbestäubenden Insekten mit Pflanzenschutzmitteln“ ist es schlecht bestellt: durch Wissenschaftler des NABU-Nordrhein-Westfalens und des Entomologischen Vereins Krefeld konnte Anfang 2016 festgestellt werden, dass zwischen 1985 bis 2014 die Insektenbiomasse an allen untersuchten Standorten um etwa 80 Prozent zurückgegangen ist. Dass von diesem Rückgang auch potenzielle Bestäuber betroffen sind, liegt auf der Hand. Ebenso der jüngst erschienene Bestäuber-Bericht des Weltbiodiversitätsrates (IPBES) bestätigt den weltweiten Rückgang von Bestäuberarten – und sieht im Einsatz von PSM einen der Hauptfaktoren dafür.

Das im Zuge des Midterm-Workshops zum NAP entworfene Eckpunktepapier, welches seit dem 17. Juni auf der Website des NAP einsehbar ist, fungiert als Grundlage für die Weiterentwicklung des NAP und stellt daher eine richtungsweisende Funktion dar. Der NABU nutzt deshalb die Gelegenheit, um sich konstruktiv in den Reformprozess einzubringen und unterbreitet den Gremien folgende Vorschläge, deren Umsetzung unabdingbar ist, um den NAP zu einem Instrument umzugestalten, das auch dem Schutz der biologischen Vielfalt dient:

  • Formulierung ambitionierterer, verbindlich festgesetzter Ziele mit konkretem Zeitplan.
  • Optimierung der Indikatoren, welche die Wirkung der NAP-Maßnahmen anzeigen (unter anderem durch Verbesserung der Datengrundlage).
  • Verbesserung und Veröffentlichung der Datenlage für PSM und ihrer Metabolite in allen Umweltmedien.
  • Entwicklung eines verbindlichen, auf Daten basierenden Konzepts zur Risikominimierung mit entsprechender Wirkungsabschätzung.
  • Ausbau der Erforschung zur Wirkung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen im Rahmen integrierter Pflanzenschutzmethoden.
  • Bestimmung von Modellregionen für NAP-konformen Pflanzenschutz, um den Landschaftsbezug herzustellen.
  • Verbesserung der Koordination zwischen den Gremien des NAP, insbesondere im Biodiversitätsbereich.
  • Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über die Risiken des Einsatzes von PSM.
  • Stärkere und glaubwürdigere Einbeziehung von Umwelt- und Naturschutzverbänden.
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Blühstreifen können auch auf benachbarten Flächen den Schädlingsbefall vermindern (Foto: NABU/Klemens Karkow).

Um durch eine Reformierung des PSM-Einsatzes die fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft zu stoppen und damit auch der mangelhaften Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der EU-Biodiversitätsstrategie Abhilfe schaffen zu können, fehlt es der jetzigen Ausrichtung des NAP noch an Durchschlagskraft. Die 2017 erwartete Neuauflage des Aktionsplans muss demnach noch einer Reihe von natur- und umweltschutzfachlicher Anforderungen gerecht werden.

BREAKING NEWS: David Cameron fordert Erhalt der EU-Naturschutzrichtlinien

flagge-grossbritannienIn einem Auftritt gemeinsam mit dem Chef unseres britischen Partnerverbands RSPB, Mike Clarke, wird der britische Premier David Cameron heute die Beibehaltung der EU-Naturschutzrichtlinien und eine ökologischere EU-Agrarpolitik fordern. Das meldet die britische Presse (z.B. der Guardian) mit Berufung auf eine Pressemitteilung des „Remain“-Lagers. Zusammen werben beide für den Verbleib Großbritanniens in der EU – denn gerade von der EU-Umweltgesetzgebung habe das Vereinigte Königreich enorm profitiern (hierzu auch der Telegraph). Jetzt liegt der Ball beim EU-Kommissionspräsidenten. Bisher zögert dieser – wohl unter großem Lobbydruck auch aus Deutschland.

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Mike Clarke, Chef des größten Naturschutzverbandes Europas, der Royal Society for the Protection of Birds (RSPB), der britische NABU-Partner im BirdLife-Netzwerk.

Zum ersten Mal äußert sich damit ein Regierungschef zu den Naturschutzrichtlinien. Diese Entwicklung ist von enormer Bedeutung für den europäischen Naturschutz. Denn jetzt muss Jean-Claude Juncker und die gesamte EU-Kommission in den nächsten Tagen den Erhalt der Richtlinien beschließen. Alles andere wäre ein riesiges Geschenk für die EU-Gegner in Großbritannien. Diese könnten dann erklären „Seht her, unser Premier hat keinen Einfluss auf Brüssel, dort achtet man auch nicht auf Bürger und Parlament – sondern nur auf Lobbyisten“. Damit hätten sie nicht Unrecht. Denn Bürger, gewählte Volksvertreter, Umweltminister und die Fachleute haben längst gesprochen: ihrer Meinung nach müssen diese wichtigen Gesetze erhalten und besser umgesetzt werden. Juncker muss jetzt entscheiden, will er seine Glaubwürdigkeit und die EU vor Schaden bewahren.

Blick auf die Nachbarn: Naturschutz in den Niederlanden

Heute versammelten sich Naturschutz- und Landwirtschaftsexperten aus ganz Europa auf einem Bauernhof mitten in den Niederlanden, um über die Zukunft des Naturschutzes vor allem im Hinblick auf das Verhältnis zur Landwirtschaft zu beraten. Nachdem wir mit dem BirdLife-Netzwerk heute aus unserer Sicht den „Fitness-Check“ der EU-Naturschutzrichtlinien für beendet erklärt haben (wir hoffen die offizielle Politik tut dies auch sehr bald!), geht es jetzt darum sich wieder um das Handeln zu kümmern. Der Titel der Konferenz lautet demnach auch (übersetzt): „Biodiversität, einen Schritt weiter“.

Uferschnepfe

Die Niederlande haben im ersten Halbjahr 2016 die EU-Ratspräsidentschaft inne und damit eine Schlüsselrolle auch für die Naturschutzpolitik. 1991 wurde unter ihrer Präsidentschaft die FFH-Richtlinie verabschiedet – diese Verdienst verspielten die Regierung allerdings fast, als sie sich in den letzten Jahren als Hauptkritiker der Naturschutzrichtlinien gerierte. Inzwischen wurde sie jedoch vom eigenen Parlament dazu gezwungen, sich in Brüssel für den Erhalt der EU-Naturschutzrichtlinien einzusetzen.

Fitness-Check für die EU-Agrarpolitik

Anlässlich der großen jährlichen Konferenz des „Forum für die Zukunft der Landwirtschaft“ (FFA2016), das vom Europäischen Landbesitzerverband (ELO) und dem Agrarkonzern Syngenta getragen wird, haben der NABU, sein Dachverband BirdLife Europe und über 100 Verbände aus den Bereichen Umwelt, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Ernährung und Tierschutz den Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, in einem gemeinsamen Brief dazu aufgefordert, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU einem „Fitness-Check“ zu unterziehen.

Die mitzeichnenden NGOs.

Die mitzeichnenden NGOs.

Zu den Referenten der FFA-Konferenz – die trotz der dramatischen Ereignisse in der nur wenige Gehminuten entfernten Metro-Station Maelbeek stattfand – zählten neben den Vertretern der Agrarverbände, der Agrarindustrie und großer, weltweit agierender Lebensmittelkonzerne auch Achim Steiner, der Exekutivdirektor des UN-Umweltprogramms (UNEP), José Graziano da Silva, Generaldirektor der Ernährungsorganisation der UN (FAO), EU-Agrarkommissar Phil Hogan, der Generaldirektor der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission, Daniel Calleja Crespo, Mitglieder des Europäischen Parlamentes, aber auch Vertreter von Umwelt- und Verbraucherorganisationen wie Ursula Hudson, Präsidentin von Slow Food Deutschland und Mitglied des Vorstandes von Slow Food International. Leitfrage war, wie die im September beschlossenen „Sustainability Development Goals“ (SDGs) in die aktuelle Agrarpolitik integriert werden können.

Rückgang von Bestäuber-Arten

titelDer NABU begrüßt das „Bestäuber-Assessment“ und fordert eine Berücksichtigung der Ergebnisse in der Agrarpolitik

Während des vierten Plenums des Weltbiodiversitätsrates IPBES in Malaysia sind die Vertreter der 124 Mitgliedstaaten ein letztes Mal Zeile für Zeile eines Dokuments von großer Tragweite durchgegangen. Die „Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger“ stellt die wesentlichen Aussagen einer weltweiten Untersuchung mit dem Titel „Assessment zu Bestäubern, Bestäubung und Nahrungsmittelproduktion“ dar. Am 26. Februar 2016 einigten sich die Verhandler dann auf dieses erste wichtige Produkt von IPBES, der neuen Schnittstelle zwischen Biodiversitätsforschung und Politik. Der NABU hofft, dass der globale wissenschaftliche Konsens dazu führen wird, dass der Rückgang der Artenvielfalt einen höheren Stellenwert in der Politik erfährt – gerade wenn es um die Landwirtschaft geht.

Neue Einblicke: Deutsche Lobbyarbeit gegen den Naturschutz in Brüssel

Artenreiches Grünland braucht den Schutz der EU. Foto: Beate Lezius

Artenreiches Grünland braucht den Schutz der EU. Foto: Beate Lezius

Gestern lüftete sich in Brüssel ein wenig der Schleier über der Lobbyarbeit, die einige einflussreiche deutsche Verbände gegen die EU-Naturschutzrichtlinien betreiben. Das sogenannte „Aktionsbündnis Forum Natur“ hatte unter Federführung seines Vorsitzenden Philipp zu Guttenberg (auch Präsident des deutschen Waldeigentümerverbands) in die Vertretung Bayerns geladen, um ein Gutachten vorzustellen. Darin werden Änderungsvorschläge für die EU-Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie gemacht. Diese laufen zum Teil auf eine massive Absenkung der gelten Schutzstandards für Lebensräume und Arten hinaus (mehr dazu unten).

Damit ist klar, dass die Beteuerungen der Funktionäre, man stehe zu den Zielen der Richtlinien, nur Rethorik sind. Das Ziel, unsere Arten und Lebensräume in einen guten Zustand zurückzubringen, wäre nicht erreichbar, sollten die Vorschläge der Studie Wirklichkeit werden.

592 zu 52: EP klar für die Natur

Bild der Abstimmungstafel im Plenarsaal - Foto: MEP Martin Häusling

Bild der Abstimmungstafel im Plenarsaal – Foto: MEP Martin Häusling

Wie bereits in unserem Blog am vergangenen Donnerstag angekündigt und gestern Abend „live“ berichtet, hat das Plenum des Europaparlamentes (EP) den Initiativbericht zur biologischen Vielfalt, den nach dem Berichterstatter so genannten Demesmaeker-Report (A8-0003/2016), mit EU-Umweltkommissar Karmenu Vella diskutiert. Heute Mittag erfolgte die Abstimmung, in der die Abgeordneten dem Bericht mit einer überwältigenden Mehrheit von 592 Ja-, nur 52 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen (insgesamt 698 Abgeordnete von 751, namentliche Auflistung hier auf Seite 30-31) zugestimmt haben.

Mit dem EP hat sich jetzt also auch das einzige EU-Organ, das seine Legitimation direkt von der Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger ableiten kann, eindeutig gegen die Pläne der EU-Kommission positioniert, die geltenden Naturschutzrichtlinien im Rahmen eines „Fitness Checks“ zu „modernisieren“. Da die von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker geplante „Modernisierung“ im Klartext auf eine Schwächung der Naturschutzstandards in der EU hinausliefe, ist sie mit dem Votum des Parlamentes nicht zu vereinbaren!

Weltbiodiversitätsrat: Forscher, Bestäuber und die Politik

IPBES logo

Noch sind es 23 Tage, bis die 4. Vollversammlung des Weltbiodiversitätsrates, kurz IPBES (Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services), in Malaysia stattfindet. Doch wie in den Vorjahren auch, tagt im Vorfeld des Plenums seit gestern das nationale Forum in Bonn. Dabei haben insbesondere all jene Interessenvertreter aus Deutschland, die sich nicht direkt an den internationalen Verhandlungen beteiligen können, die Möglichkeit, sich über laufende IPBES-Aktivitäten und Entwicklungen zu informieren und ihre Positionen zu übermitteln. Die Erarbeitung der Positionen der Bundesregierung, welche in die Verhandlungsprozesse in Malaysia mit einfließen sollen, ist ebenfalls Zweck dieses Treffens, an dem auch der NABU teilnimmt.

Auftakt des vierten nationalen Forums von IPBES in Bonn (NABU/T.D. Schade)

Auftakt des vierten nationalen Forums von IPBES in Bonn (NABU/T.D. Schade)

Was ist IPBES?

IPBES hat sich seit seiner Gründung 2012 mittlerweile als globale Schnittstelle zwischen Biodiversitätsforschung und Politik etabliert. Der Weltbiodiversitätsrat hat das Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse für politische Entscheidungsprozesse besser nutzbar zu machen und der Politik verschiedene Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Andererseits sind die Vorhaben, die sich IPBES im Rahmen seines Arbeitsprogramms 2014-2018 gesetzt hat, bei Weitem noch nicht erfüllt: Noch steht die Erarbeitung der meisten der 12 geplanten „Assessments“ (globale und regionale Berichte zum Kenntnisstand von Biodiversität und Ökosystemleistungen) aus, wie zum Beispiel zu „invasiven gebietsfremden Arten“, „Landdegradierung und Wiederherstellung“ oder zur „nachhaltigen Nutzung und Erhaltung der Biodiversität sowie Stärkung der Instrumentarien“. In die Assessments fließen vor allem wissenschaftliche Arbeiten und jene der internationalen Organisationen mit ein, doch soll auch indigenes und traditionelles Wissen berücksichtigt werden.

EU-Parlament berät Naturschutz – wir sind live dabei

Das Europaparlament in Straßburg Foto: europarl.ie

Das Europaparlament in Straßburg Foto:europarl.ie

In der kommende Woche finden sich die 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) in Straßburg zu ihrer nächsten Plenarsitzung ein. Am späten Montagabend werden sie darüber diskutieren, wie sich der Verlust der biologischen Vielfalt in der EU bis 2020 noch stoppen lässt – und was mit den EU-Naturschutzrichtlinien geschehen soll, die Kommissionspräsident Juncker und sein Umweltkommissar Vella ja bekanntermaßen gerne „modernisieren“ würden.

Den Abgeordneten liegt ein Bericht zur Abstimmung vor, der die Halbzeitbilanz der EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 kommentiert (hier die deutsche Fassung, die kurz vor Weihnachten im Umweltausschuss des EP angenommen wurde).

Mark Demesmaeker - der belgische Abgeordnete koordiniert den Biodiversitätsbericht - Foto: Europäisches Parlament

Mark Demesmaeker, MdEP – der belgische Berichterstatter des Biodiversitätsberichts – Foto: Europäisches Parlament

Dieser Bericht weist deutlich auf die entscheidende Rolle und die bisherigen Erfolge der EU-Naturschutzrichtlinien hin (vgl. Absatz 65 im Bericht) und verlangt, diese nicht zu ändern, sondern ihre Umsetzung und Finanzierung zu stärken. Gleichzeitig wird auch die große Verantwortung der EU-Agrarpolitik für die weiterhin düstere Lage der Artenvielfalt benannt – auch wenn die Formulierungen hier etwas klarer sein könnten. Der vom belgischen Abgeordneten Demesmaeker koordinierte Bericht enstpricht in weiten Teilen unserer eigenen Halbzeitbilanz, die wir bereits im Juni 2015 vorgelegt haben. Einige wichtige Zitate aus dem Demesmaeker-Bericht finden sich unten.

Offener Brief an die deutsche Forstlobby

Die Naturschutzverbände haben in den letzten Monaten viele Initiativen unkommentiert gelassen, mit denen versucht wurde, hinter den Brüsseler Kulissen die EU-Naturschutzrichtlinien mit falschen Behauptungen zu diskreditieren, um damit eine Lockerung der Regeln zu erreichen. Dennoch halten es NABU, BUND, DNR und WWF für nötig, jetzt mit einem offenen Brief (PDF-Download) gegen so einen Lobbyversuch zu protestieren. Ihnen liegt nämlich ein Schreiben vor, das eine Reihe von deutschen Interessensverbänden, koordiniert vom Deutschen Forstwirtschaftsrat, im November an EU-Umweltkommissar Vella geschickt haben.

Welterbe Buchenwald Grumsin Foto: Klemens Karkow.

Welterbe Buchenwald Grumsin Foto: Klemens Karkow.

Darin werden zunächst neun EU-Umweltminister (darunter die deutsche Bundesministerin Barbara Hendricks) der „Schönfärberei“ und der „Unkenntnis über die Realitäten auf der Fläche“ beschuldigt. Diese hatten zuvor die Europäische Kommission schriftlich dazu aufgefordert, die Naturschutzrichtlinien nicht zu verändern (wir berichteten).

Anschließend wird in dem Schreiben der Forstlobby eine durchaus anerkannte Studie über die Auswirkungen von Natura 2000 im Wald („FFH-Impact“ – Teil 1, Teil 2, und englische Zusammenfassung) für unhaltbare Positionen missbraucht. Diese laufen darauf hinaus, dass mögliche Versäumnisse in der Natura-2000-Umsetzung vor Ort, z.B. bei der Managementplanung und der Beteiligung von Landnutzern, dem Text der Richtlinien selbst angelastet und somit Änderungsbedarf im EU-Recht begründet wird. Gleichzeitig wird aber auch eine noch größere Freiheit der Mitgliedstaaten („Subsidiarität“) bei der Umsetzung gefordert…