EU-Parlament berät Naturschutz – wir sind live dabei
In der kommende Woche finden sich die 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) in Straßburg zu ihrer nächsten Plenarsitzung ein. Am späten Montagabend werden sie darüber diskutieren, wie sich der Verlust der biologischen Vielfalt in der EU bis 2020 noch stoppen lässt – und was mit den EU-Naturschutzrichtlinien geschehen soll, die Kommissionspräsident Juncker und sein Umweltkommissar Vella ja bekanntermaßen gerne „modernisieren“ würden.
Den Abgeordneten liegt ein Bericht zur Abstimmung vor, der die Halbzeitbilanz der EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 kommentiert (hier die deutsche Fassung, die kurz vor Weihnachten im Umweltausschuss des EP angenommen wurde).
Dieser Bericht weist deutlich auf die entscheidende Rolle und die bisherigen Erfolge der EU-Naturschutzrichtlinien hin (vgl. Absatz 65 im Bericht) und verlangt, diese nicht zu ändern, sondern ihre Umsetzung und Finanzierung zu stärken. Gleichzeitig wird auch die große Verantwortung der EU-Agrarpolitik für die weiterhin düstere Lage der Artenvielfalt benannt – auch wenn die Formulierungen hier etwas klarer sein könnten. Der vom belgischen Abgeordneten Demesmaeker koordinierte Bericht enstpricht in weiten Teilen unserer eigenen Halbzeitbilanz, die wir bereits im Juni 2015 vorgelegt haben. Einige wichtige Zitate aus dem Demesmaeker-Bericht finden sich unten.
Der NABU hat in einem Schreiben alle deutschen Abgeordneten gebeten, dem Bericht zuzustimmen. Außerdem hoffen wir, dass die Parlamentarier den am Montag selbst in Straßburg anwesenden Umweltkommissar auffordern werden, möglichst bald eine klare Entscheidung für die Beibehaltung der Richtlininien zu treffen. Dessen Rede am Montag Abend erwarten wir mit einiger Spannung.
Die Debatte (angesetzt für Montag 22 Uhr, hier im livestream) und das Abstimmungsverhalten gerade der 96 deutschen Abgeordneten werden wir auf Twitter (@NABU_biodiv & @NABU_de unter #NatureAlert) und in diesem Blog begleiten und kommentieren. Ein NABU-Kollege wird direkt in Straßburg dabei sein.
Zitate aus dem nächste Woche zur Abstimmung stehenden Bericht des Europäischen Parlaments über die Halbzeitbewertung der Strategie der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (2015/2137(INI))
Das Europäische Parlament…
(2) verleiht seiner großen Sorge über den anhaltenden Verlust an biologischer Vielfalt Ausdruck; stellt fest, dass die 2020-Ziele ohne zusätzliche, beträchtliche und anhaltende Bemühungen nicht erreicht werden; stellt gleichzeitig fest, dass wissenschaftlich belegt ist, dass die Natur in Europa ohne die positiven Auswirkungen der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie der EU in einem wesentlich schlechteren Zustand wäre und dass gezielte und angemessen finanzierte Bemühungen tatsächlich etwas Positives bewirken; betont jedoch, dass immer noch ein großes Verbesserungspotenzial besteht;
(17) hebt hervor, dass die uneingeschränkte Umsetzung und Durchsetzung sowie die angemessene Finanzierung der Naturschutzrichtlinien entscheidende Voraussetzungen sind, um den Erfolg der gesamten Strategie und die Verwirklichung ihres wichtigsten Ziels sicherzustellen; fordert alle Betroffenen auf, sich voll und ganz dafür einzusetzen und für breite Unterstützung zu sorgen, da nur noch wenig Zeit bleibt;
(18) fordert die EU-Staats- und Regierungschefs nachdrücklich auf, auf die halbe Million Unionsbürger zu hören, die fordert, an unseren starken (Naturschutz)gesetzen festzuhalten und sie besser umzusetzen;
(22) betont, dass das (Management) der Natura-2000-Gebiete zwar EU-weit mindestens 5,8 Mrd. EUR kostet, dass diese Schutzgebiete jedoch einen Umweltnutzen und einen sozioökonomischen Nutzen im Wert von jährlich 200-300 Mrd. EUR liefern; fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass das (Management) der Natura-2000-Gebiete in transparenter Weise erfolgt;
(27) fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, weiterhin sorgfältig für die Durchsetzung der Naturschutzrichtlinien zu sorgen; betont, dass die Einhaltung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften verbessert werden muss, beispielsweise durch den Einsatz verhältnismäßiger, wirksamer und abschreckender Sanktionen;
(28) fordert in diesem Zusammenhang zusätzliche Bemühungen, um der illegalen Tötung, dem illegalen Fangen und dem illegalen Verkauf und Kauf von geschützten Vogelarten ein Ende zu setzen sowie darauf basierende lokale Konflikte beizulegen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, neue Instrumente zu entwickeln, um illegale Aktivitäten in Natura-2000-Gebieten aufzudecken;
(38) stellt mit Bedauern fest, dass noch keine Verbesserung des Zustands der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft gemessen werden konnte, räumt jedoch ein, dass es noch zu früh ist, um die tatsächliche Wirksamkeit der reformierten GAP zu beurteilen; begrüßt die von der Kommission vorgesehene Evaluierung des Umsetzungsstandes der GAP und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Wirksamkeit der Ökologisierungsmaßnahmen – einschließlich der Beurteilung der Flexibilität der Mitgliedstaaten – und anderer einschlägiger Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Zusammenhang mit der GAP weiterhin zu überwachen, zu bewerten und bei Bedarf zu steigern; fordert die Kommission auf, ihre Erkenntnisse bei der Halbzeitüberprüfung der GAP zu berücksichtigen;
(42) fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, sicherzustellen, dass Finanzmittel im Rahmen der GAP von der Subventionierung umweltschädlicher Aktivitäten zugunsten der Finanzierung nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren und der Erhaltung der damit verbundenen biologischen Vielfalt umgelenkt werden;
(50) fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die überarbeitete Gemeinsame Fischereipolitik unter Anwendung der ökosystembasierten Bestandsbewirtschaftung korrekt und rechtzeitig umzusetzen, damit der Grundsatz des höchstmöglichen Dauerertrags erfüllt wird, indem unter anderem nachhaltige und innovative Fangmethoden gefördert werden; betont, dass eine Verringerung der Verschmutzung wichtig ist, um unter anderem die biologische Vielfalt der Meere und die Bestände zu sichern und das Wirtschaftswachstum mittels der blauen Wirtschaft zu fördern;
(58) fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Subventionen, die der Umwelt schaden, bis 2020 abzubauen und sicherzustellen, dass die Bewertungen solcher Subventionen bis 2016 abgeschlossen sind und dass in den einschlägigen sektorbezogenen Politikbereichen der EU Berichtspflichten verankert werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Übergang zur Kreislaufwirtschaft uneingeschränkt zu unterstützen und zu erleichtern;
(65) spricht sich gegen eine etwaige Überarbeitung der Naturschutzrichtlinien aus, da diese die Verwirklichung der Strategie für die biologische Vielfalt gefährden und zu lange andauernder Rechtsunsicherheit führen würde, was das Risiko birgt, dass es zu einer Abschwächung des rechtlichen Schutzes und einem Rückgang der Finanzierung kommt, was negative Folgen für die Natur, die Menschen und Unternehmen hätte; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass der Schwerpunkt des momentan im Rahmen des REFIT-Programms durchgeführten Effizienztests der Naturschutzrichtlinien auf der Verbesserung der Umsetzung liegen sollte;
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2 Kommentare
Rolf Jürgens
29.01.2016, 17:22Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere eine strikte Umsetzung und Beibehaltung der EU-Umwelt -Arten-und Naturschutzrichtlinien. Die Zerstörung von Lebensräume von Natur und Arten und letztlich Lebensräume für den Menschen ist sofort zu stoppen. Mit freundlichen Grüßen Rolf Jürgens
Antwortenocelot
02.07.2016, 16:00Cool
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