Landwirtschaft Beiträge

Starkes Signal der Umweltminister zum EU-Aktionsplan

Der Aktionsplan der EU-Kommission.(Download der Broschüre auf Englisch)

Am 19.06.2017 schließen die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten das Kapitel „Fitness Check der FFH- und Vogelschutzrichtlinie“ endgültig ab und werfen den Blick nach vorn.

Rückblick

Wir errinnern uns: die EU-Kommission veröffentlichte am 27.04.2017 ihren vollmundig mit „Nature, People and the Economy“ überschriebenenen Aktionsplan. Dieser erfüllt bei erster Betrachtung des NABU zwar nicht ganz die Erwartungen, die wir zuvor an ihn gestellt und auf die wir hingearbeitet hatten. Gleichwohl hatten die in der Sache involvierten Umweltverbände auch auf EU-Ebene den Aktionsplan letztlich begrüßt und unterstützt. Bedenkt man, dass er nur kurzfristige Maßnahmen bis zum Jahr 2019 enthält und zusätzlich zu unserem erreichten Hauptziel gilt, die EU-Naturschutzrichtlinien unverändert zu lassen, scheint dies gerechtfertigt.

Politik und Pestizide

Sei es zu konkreten Wirkstoffen oder politischen Wegweisern: In letzter Zeit mehren sich die Vorschläge, wie zukünftig mit Pestiziden umzugehen sei. Grund genug, um sie einer kritischen Analyse zu unterziehen:

Pestizidplan der Grünen

Mit dem jüngst veröffentlichten „5-Punkte-Plan zur Reduktion von Pestiziden“ gibt die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Vorschläge für den zukünftigen Umgang mit Ackergiften – und zeigt, wie die verheerenden Auswirkungen von Pestiziden auf die biologische Vielfalt reduziert werden können. Unter anderem werden ökologische Ausgleichsflächen für den Pestizideinsatz, eindeutig definierte Reduktionsziele, verstärkte Forschung zu Verfahren des Integrierten Pflanzenschutzes und Verbesserungen im Zulassungsverfahren gefordert. Damit ist eine passende politische Ergänzung zum „5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz“ des Umweltbundesamtes (UBA) geschaffen worden, welches ebenfalls seiner Umsetzung harrt.

Our new #EUNature Action Plan helps #EU regions with #EIReview #eusolidaritycorps good for #Nature good for #Jobs https://t.co/ffeHlsOPTV pic.twitter.com/l4sqGOEZEJ

— Karmenu Vella (@KarmenuVella) 27. April 2017

#NatureAlert: Kommission veröffentlicht Aktionsplan

Heute veröffentlichte die EU-Kommission den angekündigten Aktionsplan zum besseren Schutz von Natur und Biodiversität in der EU – das „Follow-up“ zum Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien (Pressemitteilung der Kommission). Im Dezember 2016 beschloss die EU-Kommission anstelle einer Änderung der beiden Richtlinien Schritte für deren verbesserte Umsetzung und Finanzierung einzuleiten. Ein historischer Erfolg für den europäischen Naturschutz, an dem der NABU in enger Zusammenarbeit mit Umweltverbänden in Deutschland und der EU einen großen Anteil hat.

Der druckfrische Aktionsplan, der von der EU-Kommission als Mitteilung an das europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen verabschiedet wurde, trägt den verheißungsvollen Titel „Ein Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft“. Doch was verbirgt sich dahinter?

100.000 fordern eine neue Agrarpolitik!

100.000 fordern eine neue Agrarpolitik!

Jetzt sind es schon über 100.000 Bürgerinnen und Bürger, die über unsere Online-Aktion an der EU-Bürgerbefragung teilgenommen haben, und es werden minütlich mehr. Aber es bleibt auch nicht mehr viel Zeit: nur noch bis zum 2.Mai läuft die Konsultation von Phil Hogan, dem EU-Agrarkommissar. Wer es noch nicht getan hat: spätestens jetzt ist die Zeit sich einzumischen. Möglichst direkt den Fragebogen der EU-Kommission ausfüllen (Zugang hier, dauert etwa 20-30 Minuten mit unseren LivingLand-Antwortempfehlungen) – oder aber über die Online-Aktion in wenigen Klicks unter www.NABU.de/abstimmen .

Eine neue Bewegung hat sich gebildet

LivingLand besteht nicht nur aus den vielen Stimmen von Einzelbürgern. Es schließen sich auch immer mehr Organisationen und Unternehmen der LivingLand-Vision an. Wer schon alles dabei ist sieht man auf der internationalen Seite der Kampagne. Wer noch mitmachen will, kann das ganz einfach hier tun: www.Living-Land.de . Ob Bioladen, Sternerestaurant, Fitness-Studio, Krankenkasse oder Wasserwerk, ob Forschungseinrichtung oder Naturschutzverein, Lebensmittelhändler oder Verlag – es geht darum zu zeigen, dass Agrarpolitik und Ernähung alle angeht – und es so nicht weitergehen kann.

Für eine andere Agrarpolitik

Für eine andere Agrarpolitik

Stellt Euch vor, es gibt eine Bürgerbefragung und alle machen mit!

Der für Landwirtschaft zuständige EU-Kommissar Phil Hogan hat am 2.Februar eine Bürgerbefragung gestartet. Bis zum 2. Mai gibt er uns allen die Möglichkeit, uns zur Zukunft der EU-Agrarpolitik zu äußern. Allerdings ist der Fragebogen, wie bei solchen Konsultationen leider üblich, sehr technisch und schwer verständlich. Normalerweise nehmen an derartigen „Pflichtübungen“ europaweit nur ein paar Dutzend Experten der einschlägigen Interessensgruppen teil.

Bienenkonferenz mit Lücken im Programm

In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern NABU, DBIB und Aurelia-Stiftung vom BMEL mehr Glaubwürdigkeit beim Einsatz für Honigbienen und andere Insekten

Balanceakt: Honigbienen und andere Insekten finden auf intensiv bewirtschafteten Agrarflächen immer schlechtere Lebensbedingunen vor (NABU/Kathy Büscher).

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sendet mit der „Internationalen Bienenkonferenz“, die heute und morgen in Berlin stattfindet, zwar ein richtiges Signal, indem die „Bedeutung der Biene und die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen“ zum Thema gemacht wird. Nicht nachvollziehbar ist indes, warum die intensive Landwirtschaft, die für den desolaten Zustand von Honigbienen und anderen Insekten wie Wildbienen und Schmetterlingen maßgeblich verantwortlich ist, weitgehend ausgespart wird. Über die Hälfte der in Deutschland vorkommenden Wildbienenarten sind bereits gefährdet, über 40 Prozent Prozent der heimischen Großschmetterlinge werden als ausgestorben oder gefährdet eingestuft. Die Rote Liste füllt sich.

Imagine … eine andere Agrarpolitik!

Imagine … eine andere Agrarpolitik!

Immer mehr Organisationen unterstützen die Vision von LivingLand

Am 2. Februar hat EU-Agrarkommissar Phil Hogan eine öffentliche Konsultation zur Zukunft der EU-Agrarpolitik gestartet. Über einen ausführlichen, sehr technischen Fragebogen können sich Bürgerinnen und Bürger, sowie Organisationen aller Art beteiligen. Der NABU hat mit seinen europäischen Partnerorganisationen eine kommentierte Antwortempfehlung entwickelt. Wir hoffen, dass sich bis zum 2. Mai möglichst viele die Zeit nehmen, um die Fragen des Kommissars zu beantworten!

Doch gleichzeitig passiert noch etwas ganz anderes. Etwas, dass der Kommissar vielleicht nicht unbedingt erwartet hat. Die Agrardebatte verlässt die stickigen Räume, in denen jahrzehntelang zwischen Agrarministern und lobbygesteuerten Abgeordneten besprochen wurde, wie man die Subventionsmilliarden am besten aufteilt. Die Agrardebatte ist an der frischen Luft angekommen – und dort trifft sie auf die belebende Vision von „LivingLand“.

Nature, People and the Economy

Über den Aktionsplan als Follow-Up zum Fitness Check der EU-Naturschutzrichtlinien

Nature Alert Erfolg - Fred Fuchs

Fred Fuchs: „NatureAlert-Erfolg“

In den nächsten Wochen wird sich zeigen, ob die EU-Kommission ihre eigenen Schlussfolgerungen und das REFIT-Programm bzw. ihre „Better-Regulation-Agenda“ insgesamt ernst nimmt. Derzeit erarbeitet sie nämlich einen sogenannten Aktionsplan als Follow-Up zum Fitness Check der EU-Naturschutzrichtlinien. Wir erinnern uns: mehr als zwei Jahre währte das Bemühen von Naturschützern, engagierten Bürgerinnen und Behördenvertretern, um gegen das Aufweichen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie anzukämpfen. Als das Kollegium der EU-Kommissare am 7. Dezember 2016 entschied, die beiden Richtlinien nicht aufmachen zu wollen, konnten endlich die Sektkorken knallen. Dass die EU-Naturschutzrichtlinien „fit for purpose“ sind, bestätigt das Arbeitsdokument vom 16. Dezember 2016, welches offiziell einen Schlusspunkt unter den Fitness Check setzt.

Insektensterben – kurz nach zwölf?

Oder doch kurz vor? Wie dem auch sei: Die Handlungserfordernis ist dringender denn je

Beim gestrigen Fachgespräch der Grünen Bundestagsfraktion hatten die Zuhörer wieder einmal Gelegenheit, im Zuge der Experten-Vorträge den alarmierenden Zustand der Insektenwelt deutlich vor Augen geführt zu bekommen.

Die Schildbeinige Silbermundwespe war ehemals häufig vertreten. Heute ist auch diese Art vielerorts rückläufig (Foto: Lutz Wolfram)

Die Sachlage spricht für sich: In vielen Ländern der Erde stehen bis zu 40 Prozent der Wildbienenarten auf der Roten Liste (und das dürfte noch eine ziemlich konservative Schätzung sein, da die Datengrundlage oftmals unzureichend ist). Unzählige Hautflügler-Experten können dieses Bild durch jahrzehntelange Beobachtungen auch hierzulande nur bestätigen, wie NABU-Expertin Melanie von Orlow erwähnte. Wildbienenvorkommen sind immer schneller im Rückgang begriffen, sowohl auf Individuen- und Artenebene, und zunehmend auch Allerweltsarten. Besorgniserregend ist zudem die Tatsache, dass die Bedrohung auch vor Schutzgebieten, in welchen man ideale Lebensbedingungen erwarten dürfte, keinen Halt macht und möglicherweise ein Hinweis auf ökosystemare Beeinträchtigungen sein könnte, die durch Klimawandel und Pestizideinsatz hervorgerufen sein könnten. Bei der Haltung von Honigbienen sieht der weltweite Trend zwar insgesamt positiv aus, dennoch sind in der gesamten nördlichen Hemisphäre massive Völkerverluste zu vermelden.

Time to go – for Neonics & Co.

Verfahren vor dem Europäischen Gericht eröffnet längst überfällige Grundsatzdebatte zum Einsatz von Neonicotinoiden

Vor einer Woche prüfte das Europäische Gericht erster Instanz (EuG), ob die EU-Kommission im Jahr 2013 dazu berechtigt war, die Zulassung dreier Neonicotinoide und eines weiteren wirkungsähnlichen Pestizids durch den Erlass eines Teilverbotes wieder zurückzunehmen. Damals bestätigte ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dass diese Pestizide die Honigbienenpopulationen in der EU gefährdeten. Ab sofort galt für vier Pestizide das Anwendungsverbot zur Saatgut-, Boden- und Blattbehandlung „für Kulturen, die für Bienen interessant sind, und für Getreide“, wie es in der entsprechenden Durchführungsverordnung ((EU) Nr. 485/2013) heißt. Mit der Begründung, dass die EU-Kommission gegen geltendes EU-Recht verstoße und die bienenschädliche Wirkung von Pestiziden nur mangelhaft bewies, reichten einige Monate später die Agrarchemie-Konzerne BASF, Bayer und Syngenta Klage vor dem EuG ein – und forderten die Rücknahme des EU-Verbotes und Schadenersatz wegen Verunglimpfung ihrer Produkte. Natürlich fürchteten sie auch um den Verkauf der betroffenen absatzstarken Wirkstoffe Clothianidin, Imidiacloprid, Thiamethoxam und Fipronil. Allein Bayer erwirtschaftete im Jahr 2010 mit den neonicotinoidhaltigen Produkten GAUCHO, PONCHO und ADVOCATE über eine Milliarde Euro.