NABU-GAP-Ticker: EP-Umweltausschuss macht den ersten Schritt zu einer grünen GAP

15. Februar 2019. Gestern hat der Umweltausschuss über die wichtigste GAP-Verordnung abgestimmt. Dem war ein langer Streit über die Mitbestimmungsrechte der Umwelt-Abgeordneten und ein zermürbender Verhandlungsprozess über Kompromissformulierungen vorausgegangen (siehe hier und hier). Dass der Umweltausschuss nun fast auf Augenhöhe mit den Agrarkollegen über Umweltbelange innerhalb der EU-Agrarpolitik mitbestimmt, ist ein bedeutender Meilenstein und, mit Blick auf die fast 60 jährige Geschichte der GAP, fast historisch. Mit deutlicher Mehrheit sprachen sich die Abgeordneten für eine grünere GAP aus (siehe hier die erste Reaktion des NABU), doch worum ging es genau und was bedeuten die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen?

Mehr Geld für den Naturschutz

Die Ausschussmitglieder forderten parteiübergreifend auch mit Stimmen aus dem konservativen Lager, ab 2021 deutlich stärker in den Schutz von Arten und Lebensräumen zu investieren. Sie empfehlen in der Präambel, künftig 15 Milliarden Euro des EU-Agrarbudgets jährlich in den Schutz der Biodiversität fließen zu lassen. Um auf diese Summe zu kommen, müssen die prioritären Aktionsrahmen (PAFs), welche die nationalen Naturschutzbehörden für die finanzielle Bedarfsanalyse zur Umsetzung von Natura 2000 erstellen, rechtsverbindlich als Basis für die GAP-Strategiepläne verankert werden. Umwelt- und Landwirtschaftsbehörden wären so gezwungen, bei der Agrarpolitik endlich zusammenzuarbeiten. Das dürfte neben dem finanziellen Aspekt auch die Qualität der Maßnahmen verbessern.

Generell wird der Umweltschutz gegenüber dem Kommissionsvorschlag gestärkt: mindestens 30% der ersten Säule sind für die Eco-Schemes zu reservieren. Zudem müssen mindestens 40% der zweiten Säule für Umweltleistungen verwendet werden. Für beide Säulen ergibt sich eine signifikante Steigerung gegenüber dem Kommissionsvorschlag. Dieser hatte für die Eco-Schemes noch gar kein festes Budget vorgesehen und für die zweite Säule nur 30%.

Eine weitere Entlastung für die im Budgetvorschlag der Kommission überproportional stark gekürzte zweite Säule ist die beschlossene Verschiebung der Zahlungen an „benachteiligte Gebiete“ in die erste Säule. Da es sich hierbei um eine reine Form der Einkommensunterstützung handelt, ist dieser Schritt fachlich gut begründbar. Gleichzeitig bleibt in der zweiten Säule mehr finanzieller Spielraum für Umwelt- und Naturschutz und andere Fördermaßnahmen für ländliche Räume.

Höhere Standards in der Konditionalität

Auch innerhalb der Konditionalität, also der Standards, welche eingehalten werden müssen, um generell Leistungen aus der GAP zu beziehen, werden entscheidende Verbesserungen gefordert. Die ökologischen Vorrangflächen sollen nun einen Anteil von 7% der landwirtschaftlichen Fläche ausmachen, wobei auf diesen Flächen keine Produktion stattfinden darf. Die Kommission hatte in ihrem Vorschlag noch keinen Flächenanteil genannt (siehe hier).

Weitere Punkte wie die Vorgabe zur Fruchtfolge wurden gestrafft; diese muss sich nun über mindestens vier Jahre erstrecken. Neu ist die nun beschlossene Koppelung der Tierhaltung an die verfügbare Fläche eines Betriebes. Nach den Vorstellungen der Umwelt-Abgeordneten sollen zukünftig nur noch 0,7 Großvieheinheiten pro Hektar gehalten werden  (1 GVE entspricht etwa einem ausgewachsenen Rind). Der Tierbestand dürfte hierdurch insgesamt sinken und damit auch der Ressourcenverbrauch der Landwirtschaft. Umweltprobleme wie eine zu hohe Nitratbelastung in intensiv bewirtschafteten Regionen könnten so effektiv angegangen werden.

Wie geht es nun weiter?

Unter dem Strich stellt das gestrige Abstimmungsergebnis einen großer Erfolg für den Umwelt- und Naturschutz dar und einen ersten Schritt, die GAP endlich zukunftsfähig zu machen. Die Änderungsvorschläge des Umweltausschusses werden nun an die Agrarkollegen geschickt, welche voraussichtlich am 2. April abstimmen werden. Diese können die Vorschläge übernehmen oder sich für konkurrierende Anträge aus den eigenen Reihen entscheiden. Beide Anträge werden dann dem Plenum des Parlaments vorgelegt, welches in allen Fällen das finale Wort hat. Ein Datum hierfür steht noch nicht fest, aber eine Abstimmung vor der Europawahl im Mai gilt als ausgeschloßen. Frühestmöglicher Termin wäre dann der Juli oder, was wahrscheinlicher ist, der Herbst. Eine Abschwächung bei den Umweltbelangen im weiteren Prozess ist leider möglich, aber es zeigt sich, dass auf EU-Ebene auch bei dem bisher unantastbaren Brocken GAP das Eis anfängt zu tauen.

Hier der Link zu den Beschlüssen des Umweltausschusses (auf Englisch) vom 14. Februar 2019.

 

Der NABU-GAP-Ticker

Was steht auf dem Spiel für Insekten, Bauernhöfe und unsere ländlichen Räume? Was sagt Julia Klöckner in Brüssel? Wie stimmen unsere Abgeordneten ab? Was passiert hinter den Kullissen? Im NABU-GAP-Ticker informieren wir über die Verhandlungen zur künftigen EU-Agrarpolitik – denn wir meinen, die Zeit der Hinterzimmerdeals ist vorbei. Es geht um viel – und die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wie der Milliardenpoker um die Gemeinsame Agrarpolitik der EU abläuft. Abonnieren Sie diesen Blog um auf dem Laufenden zu bleiben, stellen Sie Fragen und diskutieren Sie mit uns über die Kommentarfunktion. Hintergrundinfos auf www.NABU.de/agrarreform2021. Folgen Sie uns auch auf Twitter: @NABU_biodiv#FutureOfCAP

Titefoto: Europäische Union 2013

2 Kommentare

Barbara Dau

16.02.2019, 23:17

Prima, dass es vorangeht!!!

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Zürner Ingrid

04.04.2019, 13:15

Die Rettung unserer Natur mit all ihrer Tier - und Pflanzenvielfalt muss oberste Priorität haben. Ich bitte sämtliche Entscheidungsträger diesbezüglich verantwortungsvolle und schnellstmögliche Entschlüsse zu treffen. Bitte verleugnen sie nicht weiterhin , wie schwer unsere Natur schon Schäden erlitten hat. Ich wünsche meinen Enkelkindern eine gute Überlebenschance.

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