NABU-GAP-Ticker: Backhaus macht einen ersten Schritt für mehr „Space for Nature“ in der Agrarlandschaft

 

Laut eines Topagrar-Berichts stellte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) im Agrarausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern eine Änderung für Landpachtverträge vor, die ab Herbst gelten solle. Darin ist vorgesehen, einen Anteil von 10 Prozent der vom Land verpachteten Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion zu nehmen.

Dies entspräche im Grunde einer der Hauptforderungen des NABU zur Reform der Agrarpolitik. Mit „Space for Nature“ fordern wir, einen Anteil von 10 Prozent der Fläche auf jedem landwirtschaftlichen Betrieb für die Artenvielfalt zu reservieren. So könnte mit mehr Blüh- und Brachflächen ein Mindestmaß an Platz für die Natur geschaffen werden. Zahlreiche wissenschaftliche Publikationen zeigen, dass mindestens 10 bis 14 Prozent der Agrarflächen der Natur zur Verfügung gestellt werden müssen um für eine Erholung der Artenvielfalt zu sorgen (u.a. Busch et al., 2020; BIOGEA, 2020; Traba and Morales, 2019; Walker et al., 2018; Langhammer et al., 2017; Pe’er et al., 2014; Oppermann, 2008). Dies stellt ein absolutes Minimum dar, denn auf Landschaftsebene sind eher 26-33 Prozent extensiv genutzter Fläche notwendig (Walker et al. 2018).

Auch auf EU-Ebene wird derzeit diskutiert, dass ein Mindestanteil nicht-produktiver Fläche für die Artenvielfalt verpflichtend auf allen landwirtschaftlichen Betrieben reserviert werden muss, um den Artenrückgang in der Agrarlandschaft zu stoppen. Dies soll künftig eine Voraussetzung für den Erhalt der EU-Agrarsubventionen werden.

Dass Mecklenburg-Vorpommern hier zumindest auf seinen landeseigenen Flächen eine Vorreiterrolle einnehmen könnte, ist zu begrüßen und kann die langsame Entscheidungsfindung innerhalb Deutschlands und der EU vielleicht ein wenig beschleunigen. Wenn ein Bundesland hier zeigt, dass mehr Artenvielfalt in der Agrarlandschaft möglich und den Betrieben zumutbar ist, dann ist dies ein wichtiger erster Schritt zu einer zukunftsorientierten Agrarwirtschaft.

Eine Pressemitteilung oder einen offiziellen Beschluss gab es bislang jedoch nicht. Offen bleibt außerdem, was genau auf den freigewordenen Flächen geschehen soll. Hierzu sollten Pläne und Vorgaben erstellt werden, um einen klaren Nutzen für die Biodiversität aufzuzeigen und die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zu erhöhen.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, mit einer Koalition aus SPD und CDU müsste sich allerdings noch absprechen. Die CDU und der Bauernverband haben bereits Ablehnung für die Änderung der Verträge gezeigt. Kritisiert wurde, dass keine finanzielle Entschädigung der Landwirte für die durch die Stilllegung entstandenen Gewinneinbußen geplant ist.

Hinter dieser Kritik verbirgt sich jedoch eine Ausrichtung auf kurzfristige, wirtschaftliche Interessen. Wichtiger wäre auf langfristige, globale und gesellschaftliche Interessen für stabile Ökosysteme zu setzen. Erneut wird von der Union und dem Bauernverband nicht verstanden, dass Entscheidungen auf Kosten der Biodiversität auf lange Sicht für die Gesellschaft weitaus teurer werden und zu enormen wirtschaftlichen Nachteilen führen.

 

Der NABU-GAP-Ticker

Was steht auf dem Spiel für Insekten, Bauernhöfe und unsere ländlichen Räume? Was sagt Julia Klöckner in Brüssel? Wie stimmen unsere Abgeordneten ab? Was passiert hinter den Kullissen? Im NABU-GAP-Ticker informieren wir über die Verhandlungen zur künftigen EU-Agrarpolitik – denn wir meinen, die Zeit der Hinterzimmerdeals ist vorbei. Es geht um viel – und die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wie der Milliardenpoker um die Gemeinsame Agrarpolitik der EU abläuft. Abonnieren Sie diesen Blog um auf dem Laufenden zu bleiben, stellen Sie Fragen und diskutieren Sie mit uns über die Kommentarfunktion. Hintergrundinfos auf www.NABU.de/Agrarreform2021. Folgen Sie uns auch auf Twitter: @NABU_biodiv#FutureOfCAP

Titelfoto: Europäische Union 2013

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