NABU-Agrar-Blog: Mehr Kiebitze und Rebhühner in der Agrarlandschaft – AUKM-Entwürfe des NABU

Berlin, 12. Oktober 2021. Die Vorbereitungen für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind in vollem Gange. Während der Bund an den Verordnungen der ersten Säule arbeitet, konzipieren die Länder die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) der zweiten Säule. Der NABU hat unter Einbeziehung verschiedener Expert*innen und Projekte eigene Vorschläge für effektive AUKM erarbeitet. Hier stellen wir zwei Fördermaßnahmen zum Arterhalt von Kiebitz und Rebhuhn vor. Denn wie auch andere Feldvögel ist ihr Lebensraum massiv durch den landwirtschaftlichen Strukturwandel und die intensive Landnutzung bedroht.

Nach unserem Beitrag zur AUKM „Artenvielfalt im Ackerbau“ widmen sich die folgenden beiden AUKM-Vorschläge speziell dem Kiebitz sowie dem Rebhuhn. Die positiven Effekte dieser Maßnahmen beschränken sich jedoch bei Weitem nicht auf diese beiden Vogelarten, sondern fördern zudem viele Ackerwildkräuter und Insekten.

Strukturreiche Blühstreifen für Rebhühner

Um das notwendige Bruterfolgsniveau der Rebhühner zu erreichen und die Bestände wieder auf das Niveau einer überlebensfähigen Population anzunähern, sollten strukturreiche Blühstreifen auf Äckern angelegt werden. Diese jeweils 20 bis 40 Meter breiten Blühstreifen sollten mehrjährig angelegt werden und geteilt bewirtschaftet werden. Das heißt: Die Streifen werden jeweils jährlich nur zur Hälfte neu bestellt, auf dem unbearbeiteten Teil verbleibt die vorjährige Vegetation. Die zweigeteilte Bewirtschaftung bietet gleichzeitig Nisthabitat und Aufzuchthabitat für die Küken. Durch die Kombination des Teils mit vorjähriger Vegetation (Überwinterungsmöglichkeiten) und des blütenreicheren, neu bestellten Teils wird auch die Insektenvielfalt erhöht.

Rebhuhn. Foto: NABU/E. Nerger

Für stärkere Rebhuhnbestände in Deutschland müssten Flächenanteile in der Agrarlandschaft von 3 bis 7 % an zusätzlichen Brut- und Kükenaufzuchtshabitaten geschaffen werden. Strukturreiche Blühstreifen kommen nicht nur den Rebhühnern zugute: Auch Feldlerche, Grauammer oder Goldammer profitieren.

Zudem empfiehlt der NABU die Anlage von betreuten Förderkulissen zum Rebhuhn-Schutz. Die Gebiete mit nachgewiesenem Rebhuhnbestand sollten mindestens 10 km2 groß sein. Die Gebietsbetreuung sollte von Naturschutzbehörden, Landwirtschaftskammern und örtlichen Landwirtschaftsverbänden gemeinsam organisiert werden.

Inseln und Hotspots für Kiebitze

Um das notwendige Bruterfolgsniveau zu erreichen und die Bestände des Kiebitzes nicht
nur zu stabilisieren, sondern die Bestandszahlen zu erhöhen, bieten sich vor allen Kiebitz-Inseln und -Hotspots an.

Kiebitz. Foto: NABU/Dominic Cimiotti

Bei den Kiebitz-Inseln handelt es sich um Kurzzeitbrachen auf Äckern in Sommerungen. Sie sind mindestens 50 mal 50 Meter groß, halten Abstand zu Bäumen, Straßen oder Gebäuden und befinden sicher idealerweise auf Flächen mit Vernässungsstellen.

Die Hotspots sind kleinflächige Optimalhabitate auf Äckern und Grünland, die alle Erfordernisse für ein erfolgreiches Brüten von Kiebitzen, wie Ackerbrachen mit Nassstellen oder Feuchtbiotope mit Brutinseln sowie Prädatorenschutzzaun, erfüllen. Die Hotspots sollten unbedingt mehrjährig angelegt werden.

Wie auch beim Rebhuhn sollte eine Gebietsbetreuung, einschließlich der Erfassung von Beständen und geeigneter Bruthabitate für die Planung von Kiebitz-Inseln und -Hotspots, über AUKM-Programme gefördert werden.

 

Weitere Informationen:

AUKM-Vorschlag zum Rebhuhn (PDF-Download)

AUKM-Vorschlag zum Kiebitz (PDF-Download)

 

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2 Kommentare

Martin Knörzer

18.10.2021, 11:10

zum Absatz "Strukturreiche Blühstreifen für Rebhühner": aus meiner Erfahrung aus dem TMD-Tagfalter-Monitoring kann ich die geteilte Bewirtschaftung der Greeningflächen nur befürworten. Z.B. bindet ein Klee-Luzernenfeld viele Falter und seine komplette Mahd ist wg der Vernichtung der Reproduktionsstadien kontraproduktiv. Auch die Ränder der Feldwege sollten stärker geschützt und nur abschnittsweise spät gemäht werden. Unter den Pflug genommene, öffentliche Wege mit ihren Rainen müssen unbedingt ausgeglichen werden!

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Stefan

18.10.2021, 13:17

„Unter den Pflug genommene öffentliche Wege mit ihren Rainen müssen unbedingt ausgeglichen werden!“ Auf jeden Fall! Leider fördert die Subventionspraxis das „Übernutzen“ von öffentlichen Flächen, da die Prämie anhand der bewirtschafteten Fläche ermittelt wird, ungeachtet der Eigentumsverhältnisse. Hier sind die Kommunen als Eigentümer in der Pflicht, dies zu unterbinden. Die so gewonnenen Flächen sollten einer Nutzung als naturnahe Flächen gewidmet werden. Die kann man auch in Form einer Brachfläche herstellen, dafür braucht man nicht zwingend teure und pflegeintensive Blühstreifen. Es könnte auch das ursprüngliche, noch im Boden vorhandene Samenpotenzial genutzt werden, das nicht durch standortfremdes Saatgut verfälscht werden sollte.

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